Startseite Schwangerschaft Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was ist erlaub und was nicht? – Das solltet Ihr wissen

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Was ist erlaub und was nicht? – Das solltet Ihr wissen

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft sollte das Arbeitsrecht beachtet werden. Wenn Ihr ein Kind erwartet, ist es wichtig, dass Ihr wisst, welche Rechte Ihr habt. Durch den Mutterschutz wird das Leben der Mutter und jenes des Kindes geschützt. Bei ersten Schwangerschaftsanzeichen ist daher ein Schwangerschaftstest auszuführen. Es gibt nämlich Arbeiten, die im Rahmen einer Schwangerschaft nicht mehr ausgeführt werden sollten. Es kommt dann zu einem Beschäftigungsverbot.

Im MuSchG habt Ihr die Option alle Rechte nachzulesen. Im Gesetz findet Ihr Informationen über alle Beschäftigungen, die im Rahmen einer Schwangerschaft nicht mehr ausgeführt werden sollten. Es gibt auch Einzelfallentscheidungen, die dazu führen, dass ein persönliches Arbeitsverbot ausgesprochen wird. Das Ziel eines Beschäftigungsverbots ist es schwerwiegende Komplikationen während der Schwangerschaft zu vermeiden.

Wurde ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgesprochen, ist es wichtig zu prüfen, ob das Verbot dauerhaft ist. In einigen Fällen ist es notwendig ein temporäres Beschäftigungsverbot auszusprechen. Es gibt jedoch auch die Option ein dauerhaftes Beschäftigungsverbot zu erhalten. Ein dauerhaftes Verbot von Beschäftigung wird vom Arzt schriftlich beantragt beziehungsweise attestiert.

Das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber

Kommt es zu einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, sind die finanziellen Sorgen groß. Viele Menschen denken, dass ein Verbot von Beschäftigung dazu führt, dass die monatlichen Leistungen gekürzt werden. In der Realität ist es jedoch so, dass ein:

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  • individuelles Beschäftigungsverbot/Teilbeschäftigungsverbot
  • allgemeines bzw. generelles Beschäftigungsverbot/Teilbeschäftigungsverbot

Dazu führt, dass der Arbeitgeber wie bisher entlohnen muss. Das bedeutet, dass Sie dasselbe Gehalt bekommen wie vor Ihrem Beschäftigungsverbot. Ihr dürft Euch somit darauf verlassen, dass das Gehalt nicht geringer ausfällt als in den letzten drei Monaten. Der Anspruch auf das regelmäßige Gehalt besteht übrigens nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch direkt nach der Entbindung. Durch die gesetzlich festgelegte Schutzfrist habt Ihr deshalb die Sicherheit, dass Ihr ein stabiles finanzielles Einkommen habt.

Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber plötzlich einen anderen Aufgabenbereich anbietet?

Wenn es sich um eine Aufgabe handelt, die in der Schwangerschaft als zumutbar anerkannt wird, ist diese Aufgabe anzunehmen. Dabei solltet Ihr jedoch wissen, dass die neue Aufgabe keinen Einfluss auf das Gehalt haben darf. Das bedeutet, dass auch eine weniger anspruchsvolle Arbeit mit demselben Gehalt entlohnt wird.

Fragt Ihr Euch ab wann Mutterschutz möglich ist? Die letzten sechs Wochen, vor dem geplanten Geburtstermin, sind vom Mutterschutz geprägt. Auch acht Wochen nach der Geburt haben Mütter ein Recht auf den Mutterschutz. Innerhalb der Zeit des Beschäftigungsverbots werden alle Angestellten wie reguläre Arbeitskräfte behandelt. Das bedeutet auch, dass der Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft genutzt werden muss, insofern noch Urlaub zur Verfügung steht.

Erwartet Ihr Mehrlinge oder habt gerade eine Frühgeburt hinter Euch? Genau dann gelten für Euch andere Fristen. Liegt beispielsweise eine Schwangerschaft mit Mehrlingen vor, hat die Mutter nach der Geburt einen Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot von zwölf Wochen. Im Rahmen einer Fehlgeburt kann es ebenso zu Verboten kommen. Tritt eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein, greift der Kündigungsschutz mindestens für 16 Wochen.

Das Beschäftigungsverbot vom Hausarzt

Jeder niedergelassene Arzt darf ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aussprechen. Damit das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber anerkannt wird, ist es notwendig ein Attest vorzulegen. Das Attest wird vom Arzt verfasst und enthält Informationen über den genauen Grund eines Beschäftigungsverbots. Im Attest sind alle Aufgaben aufgelistet, die aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Unter Umständen bedeutet das, dass der Arbeitgeber sich dazu entscheidet die Aufgaben umzustrukturieren.

Für einige Schwangere wird ein Beschäftigungsverbot auch auf einige Stunden pro Tag begrenzt. Ist die ausgeführte Arbeit nicht gefährlich für das Leben der Mutter und jenes des Babys kann die Arbeitsdauer beschränkt werden. Anstatt acht Stunden täglich zu arbeiten ist es so oftmals möglich nach drei Stunden bereits nach Hause zu gehen und sich dort auszuruhen. Wie das Beschäftigungsverbot genau in Eurem Fall aussieht, ist individuell.

Es kann vorkommen, dass Eure Krankenkasse Euch dazu auffordert die Kosten für das Schreiben des Attests zu tragen. Wie teuer das Attest ist, wird alleine von Eurem Arzt bestimmt. Informiert Euch daher bei Eurer Krankenkasse, ob diese die Kosten für ein Attest trägt.

Das temporäre Beschäftigungsverbot

Durch eine Erkrankung oder einen Unfall kann es notwendig sein, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Bevor jedoch das Verbot einer Beschäftigung ausgesprochen wird, kommt es zu einer regulären Krankschreibung. Die Krankschreibung kann auch in der Schwangerschaft lediglich sechs Wochen am Stück erfolgen. Bestehen auch nach sechs Wochen noch gesundheitliche Probleme ist es notwendig ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Oftmals handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Beschäftigungsverbot. Bei besonders starken gesundheitlichen Beschwerden kann auch ein Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft sowie die Zeit nach der Geburt ausgesprochen werden.

Doch was passiert, wenn Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft zusammenfallen? In diesem Fall sollten sich werdende Mütter immer auf eine Krankschreibung berufen. Wenn ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird, erhalten die werdenden Mütter von der Agentur für Arbeit keine Leistungen mehr. In einem solchen Fall haben Betroffene lediglich die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen. Das bedeutet oftmals, dass sich das Einkommen deutlich senkt.

Wenn Sie an:

  • Toxoplasmose in der Schwangerschaft
  • Scharlach in der Schwangerschaft
  • Ringelröteln in der Schwangerschaft
  • Risikoschwangerschaften

leiden, sollten Sie daher bei einer Arbeitslosigkeit immer eine Krankschreibung beantragen und kein Beschäftigungsverbot.

Die Fortschritte im Mutterschutz

Der Mutterschutz hat sich seit vielen Jahren stetig weiterentwickelt. Wenn Ihr plant schwanger zu werden, profitiert Ihr bereits im nächsten Jahr von einer Weiterentwicklung des Mutterschutzes. Wenn Ihr:

  • Schüler
  • Student
  • Praktikant

seid, kann es passieren, dass Ihr nicht die Möglichkeit habt an wichtigen Veranstaltungen wie beispielsweise Prüfungen teilzuhaben. Dabei entsteht für Euch eine Benachteiligung. Mithilfe der geplanten Richtlinien kommt es nicht mehr zu einer Benachteiligung, wenn ein Praktikum oder eine andere Veranstaltung bevorsteht.

Zukünftig haben auch Soldatinnen, Beamtinnen sowie Richterinnen einen Anspruch auf denselben Mutterschutz wie andere Berufsgruppen.

Schwangere Frauen dürfen zukünftig auch entscheiden, ob diese an einem Feiertag oder Sonntag arbeiten wollen. Ein Arbeiten ist für Schwangere in Zukunft auch bis 22 Uhr möglich, insofern keine gesundheitlichen Nachteile entstehen.

Wenn Ihr Probleme mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse habt, lohnt es sich die neuesten Richtlinien im Mutterschutz zu kennen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass Ihr Euch schon in den ersten Schwangerschaftswochen über Eure Möglichkeiten informiert. Dadurch reduziert Ihr den Stress in der Schwangerschaft und ermöglicht Eurem Kind eine angemessene Entwicklung.

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