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Kindergeld Ratgeber 2024: So viel Geld bekommt Ihr pro Kind

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine Leistung vom Staat, die die Erziehungsberechtigten erhalten. Die Höhe des zu zahlenden Kindergelds hängt dabei von der Anzahl sowie von dem Alter der Kinder ab. Hier auf dieser Seite findet Ihr viele hilfreiche Informationen zum Kindergeld, wie die genaue Höhe ab 2024, Details zu dem Antrag und Euren genauen Ansprüchen bei bestimmten Sonderfällen.

Kindergeld online beantragen

So viel Kindergeld bekommt Ihr ab dem 01. Januar 2024 pro Monat

Anzahl Kinder Monatsbetrag pro Kind
Für jedes Kind 250 Euro

Die Höhe des Kindergeldes – So viel Geld gibt es ab Januar 2024

Die Bundesregierung hatte bereits im September 2022 eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2023 angekündigt. So sollen Familien mit Blick auf die hohen Kosten durch die steigenden Preise für Energie weiter entlastet werden. Für jedes Kind einer Familie werden ab dem 1. Januar 2023 jeweils 250 Euro gezahlt. 2024 bleibt dieser Betrag gleich.

Hartz-IV-Empfänger: Kein Kindergeld dafür Kindersofortzuschlag

Von der Kindergelderhöhung ab 01. Januar 2023 profitieren Sozialleistungsempfänger nicht, da das Kindergeld nach wie vor zu 100 Prozent auf den laufenden Regelsatz angerechnet wird. Allerdings wird seit Juli 2022 an Kinder, deren Familien Hartz IV Empfänger sind, ein Kindersofortzuschlag ausgezahlt. Dies gilt auch für Familien, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, die Wohngeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der monatliche Kindersofortzuschlag beträgt 20 Euro, das sind im Jahr 240 Euro pro Kind. Diese Regelung gilt als Übergangszahlung, bis die Kindergrundsicherung eingeführt ist. Rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Familien und ihre Kinder profitieren davon laut Bundesregierung. Durch den Kindersofortzuschlag sollen die Chancen und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen verbessert werden.

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Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Alle Menschen, die in Deutschland wohnhaft sind und den Lebensmittelpunkt hierzulande haben, profitieren von dem Kindergeldanspruch und erhalten die monatlichen Zahlungen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Von der Geburt bis zu dem 18. Lebensjahr könnt Ihr grundlegend mit der Zahlung rechnen. Von dem 18. bis zum 21. Lebensjahr erhalten Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Arbeitsplatz ebenfalls das Kindergeld. Bis zum 25. Lebensjahr gilt dies auch für Kinder, die sich in der Ausbildung oder auch in einem Studium befinden oder noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, haben des Weiteren den Anspruch auf Zahlungen vom Kindergeld der Familienkasse.

Grundsätzlich erhalten junge Erwachsene ab dem 25. Lebensjahr kein Kindergeld mehr. Vorher ist dies der Fall, wenn die Erwachsenen nach einer Ausbildung beispielsweise Vollzeit arbeiten. Eine Ausnahme besteht hingegen bei behinderten Kindern. Können sich diese nicht selbst unterhalten, so besteht auch über das 25. Lebensjahr hinaus der Anspruch auf das Kindergeld.

Besonderheiten für den Kindergeldanspruch

Wenn euer Kind als Au-pair im Ausland tätig ist, habt ihr ebenfalls einen Anspruch auf das Kindergeld. Allerdings muss euer Kind einen Sprachkurs mit mindestens zehn Unterrichtsstunden in der Woche absolvieren. Als Vollwaise wird euch das Kindergeld überwiesen. Ihr dürft allerdings nicht bei Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern leben. Einen Kindergeldanspruch habt ihr ebenfalls, wenn der Aufenthaltsort eurer Eltern nicht bekannt ist. Sind eure Kinder verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, gibt es für sie auch Kindergeld.

Weitere Themen:

Der Kindergeldantrag – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen vom Kindergeld

In Deutschland ist die Familienkasse in der Bundesagentur für Arbeit integriert. Aufgrund dessen müsst Ihr das Kindergeld auch dort beantragen. Wir raten Euch dazu, dass Ihr dies nach der Geburt erledigt. Dank der praktischen Online-Verfügbarkeit aller Kindergeld-Formulare ist dies auch vergleichsweise recht schnell abgeschlossen. Folgt einfach diesen simplen drei Schritten oder füllt die Anträge direkt online aus, um das Kindergeld monatlich regelmäßig erhalten zu können.

  1. Besucht diese Webseite von kinderinfo.de
  2. Ladet hier das richtige Formular herunter und füllt es vollständig aus
  3. Reicht den Kindergeldantrag auf dem Postweg ein
Tipp: Kindergeld direkt online beantragen
Seit dem Jahr 2018 könnt Ihr das Kindergeld auch direkt hier online beantragen. Ihr könnt die Anträge also direkt online ausfüllen und zur Familienkasse schicken. Per Telefon könnt Ihr das Kindergeld bisher noch nicht beantragen.

Der Antrag für das Kindergeld kann außerdem bis zu sechs Monate rückwirkend abgeschickt werden. Wird der Kindergeldantrag bestätigt, so erhaltet Ihr die entsprechenden Geldleistungen also auf dem Konto. Habt Ihr den Antrag also nach der Geburt vom Nachwuchs versäumt, so habt Ihr noch viel Zeit, um dies erledigen zu können. Über vier Jahre sollten jedoch nicht vergehen, denn sonst bekommt Ihr das Geld nicht mehr aus dem verjährten Zeitraum ausgezahlt.

Hinweis: Die Steueridentifikationsnummer bei dem Kindergeldantrag
Bereits seit 2016 ist es notwendig, dass Eltern bei dem Kindergeldantrag die Steueridentifikationsnummer angeben. Diese Steueridentifikationsnummer wird dabei von den Eltern und den Kindern benötigt. Oftmals sind den Kassen die Steuer-IDs allerdings aufgrund des automatischen Meldeabgleichs bereits bekannt. Ist dies bei Euch aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall, so meldet Euch einfach bei der Familienkasse. Die Steueridentifikationsnummer bekommt Ihr von dem Bundeszentralamt für Steuern.

Muss das Kindergeld denn jedes Jahr neu beantragt werden?

Die Familienkasse fordert jährlich keine neue Beantragung vom Kindergeld. Demnach erfolgt die konstante Fortzahlung, sofern das Kind bzw. der junge Erwachsene die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergelds erfüllt. Gibt es jedoch eine Änderung, die relevant ist, so müsst Ihr diese der Familienkasse mitteilen. Dies gilt beispielsweise für eine Änderung der Anschrift. Wird dies missachtet, so kann es durchaus der Fall sein, dass bereits geleistete Kindergeld-Zahlungen wieder zurückgefordert werden.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Prinzipiell erhält nur ein Berechtigter das Kindergeld auf dem Konto. Lebt das Kind also in einem Haushalt zusammen mit beiden Elternteilen, so muss individuell geklärt werden, auf welches Konto das Kindergeld überwiesen werden soll. Direkt in dem Kindergeldantrag könnt Ihr die Bankverbindung angeben.

Sofern das Kind hingegen nur bei der Mutter bzw. bei dem Vater in einem getrennten Haushalt lebt, so bekommt der Berechtigte das Kindergeld ausgezahlt, bei dem der Nachwuchs gemeldet ist und lebt. Dies können unter bestimmten Umständen auch die Großeltern oder auch direkt der Berechtigte sein. Eventuelle Änderungen sind in diesem Zusammenhang auch stets an die Familienkasse zu melden.

Achtung
Beachtet bitte, dass bereits ausgezahltes Kindergeld rückwirkend nicht nochmals überwiesen wird. Änderungen sind rückwirkend also nicht bei der Familienkasse möglich.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt? – So ist die Auszahlung geregelt

Hier auf dieser Seite listen wir Euch alle Kindergeld-Auszahlungstermine übersichtlich auf, sodass Ihr sofort feststellen könnt, wann Ihr die Überweisung bekommen werdet. Grundsätzlich schreibt das Einkommenssteuergesetz vor, dass das Kindergeld in dem Monat auf das Konto ausgezahlt wird, für den der Anspruch besteht.

Das Kindergeld wird zudem monatlich überwiesen. Wann der Auszahlungstermin erfolgt, hängt vor allem mit der vergebenen Kindergeldnummer zusammen. Auf dem Kontoauszug könnt Ihr diese bei Interesse finden. In dem bestätigten Kindergeldantrag sollte die Kindergeldnummer hingegen ebenfalls für Euch zu finden sein. Habt Ihr eine Kindergeldnummer mit den Ziffern 0 oder 1 am Ende, so bekommt Ihr das Kindergeld in der Regel zu Beginn des Monats ausgezahlt. Der Zahlungseingang vom Kindergeld ist hingegen im letzten Drittel des laufenden Monats zu erwarten, wenn die Endziffern der Kindergeldnummer 8 und 9 sind.

Beispiele für die Kindergeldnummern:

  • 113FK123451 Zahlung zu Beginn des Monats
  • 432FK123349 Zahlung im letzten Drittel des Monats

Kindergeldzuschlag für Familien mit geringem Einkommen

Der Staat zahlt zusätzlich zu dem Kindergeld ebenfalls noch einen Zuschlag, der ab 01. Januar 2024 insgesamt 292 Euro pro Kind beträgt, wenn Paare oder auch Alleinerziehende sehr wenig Geld verdienen. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Das Kind darf beispielsweise nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss das Kind im Haushalt der Eltern leben. Es gibt viele Voraussetzungen. Anbei haben wir für Euch die Wichtigsten aufgelistet:

Weitere Voraussetzungen für den Kindergeldzuschlag

  • Monatliches Mindesteinkommen bei Paaren: 900 Euro
  • Monatliches Mindesteinkommen bei Alleinerziehenden: 600 Euro
  • Vermögen darf nicht über der Höchsteinkommensgrenze liegen
  • Kind darf nicht verheiratet sein

Das Kindergeld im internationalen Vergleich

In vielen Ländern auf der Welt zahlen Staaten den Eltern ebenfalls das Kindergeld. Bei der Interpretation der Höhe des Kindergelds ist jedoch darauf zu achten, dass in manchen Ländern bestimmte Leistungen kostenfrei sind, die hierzulande zum Teil mit hohen Summen zu Buche schlagen. Dies gilt zum Beispiel für die Ausstattung mit Schulbüchern oder Ähnliches. Betrachtet man hingegen nur die Höhe des Kindergelds, so zahlt Deutschland vergleichsweise viel Geld an die Eltern aus und liegt damit im europäischen Vergleich im oberen Drittel der Länder, die die höchsten Kindergeldsummen ausschütten.

Interessante Fakten zum Kindergeld in anderen Ländern

  • In Italien und Griechenland ist die Höhe des Kindergeldes an das Jahreseinkommen der Eltern geknüpft
  • In Frankreich gibt es erst ab dem 2. Kind Kindergeld
  • Familien mit Kindern in Spanien im Alter von 0 bis 3 Jahren erhalten ein monatliches Kindergeld von 100 Euro
  • In den Niederlanden wird das Kindergeld, dessen Höhe vom Alter der Kinder abhängt, pro Quartal gezahlt

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