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Kindergeld im Studium 2024 – Alle Informationen zur Studienfinanzierung

Kindergeld Studium

Studenten haben ebenfalls den Anspruch auf die regelmäßigen Kindergeldzahlungen. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, was vor allem für die Auszahlungsdauer dieser Studienfinanzierung gilt. Wir teilen euch hier in diesem Beitrag mit, was es alles zu beachten gibt, damit ihr mit dem Kindergeld im Studium planen könnt.

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So lange bekommt ihr als Student das Kindergeld ausgezahlt

Zur Finanzierung des eigenen Studiums ist das Kindergeld bei den meisten Studenten ein wichtiger Teil des Einkommens, das zum Leben zur Verfügung steht. Grundsätzlich bekommen alle Studenten bis zum 25. Lebensjahr das Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht trotz der Volljährigkeit bei den Eltern. Diese müssen demnach auch den Kindergeldantrag bei der örtlichen Familienkasse stellen. Unter Umständen kann es allerdings auch der Fall sein, dass das Kindergeld von dem Berechtigten selbst beantragt werden muss. Hierbei erfolgt auch die Kindergeld-Auszahlung direkt auf das Konto vom Studenten.

Wichtige Details zum Kindergeld für Studenten in der kompakten Zusammenfassung – Stand 2024

  • Grundsätzlicher Anspruch bis zum 25. Lebensjahr
  • Kindergeldantrag erfolgt durch die Eltern (Ausnahmen beachten)
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beträgt maximal vier Monate
  • Kindergeldhöhe: Ab 01. Januar 2024 gibt es 250 Euro pro Kind
  • Höhe vom restlichen Einkommen spielt keine Rolle
  • Erfolgte bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann gibt es kein Kindergeld

Die Höhe des Kindergelds

Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise hat die Bundesregierung beschlossen, dass ab 01. Januar 2023 für jedes Kind 250 Euro Kindergeld gezahlt werden. Dadurch sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen entlastet werden. In 2024 bleibt dieser Betrag gleich.

Voraussetzung zum Erhalt vom Kindergeld als Student

Alle Kinder, die eine berufliche Ausbildung durchlaufen, sind kindergeldberechtigt. Die Familienkasse spricht hierbei auch von Studenten, denn das Studium ist bekanntlich auch eine Form der Ausbildung. Als wichtigste Voraussetzung gilt also anzumerken, dass der Zweck des eigenen Studiums erfüllt ist letztendlich die fertiggestellte Berufsausbildung anzustreben. Ob ihr das zweite oder auch fünfte Studium macht, spielt für das Kindergeld hingegen keine Rolle, sofern ihr noch kein Studium abgeschlossen haben solltet. Dies gilt im Übrigen auch für eine normale berufliche Ausbildung.

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Jedes Jahr müsst ihr bis spätestens Ende Oktober eine Bescheinigung der Hochschule der Familienkasse vorlegen. Sie bestätigt, dass euer Kind noch studiert. Sobald das Studium beendet ist, müsst ihr die Familienkasse informieren. Ab dem frühestens Zeitpunkt der Bekanntgabe des erfolgreichen Abschlusses des Studiums wird kein Kindergeld mehr bezahlt (BFH, Urteil vom 7. Juli 2021, Az. III R 40/19). Die schriftliche Bestätigung der Hochschule über den erfolgreichen Abschluss des Studiums inklusive Abschlussnoten müsst ihr der Familienkasse zusenden. Will euer Kind das Studium zwecks Notenverbesserung fortsetzen, besteht auch weiterhin der Anspruch auf Kindergeld.

Besonderheiten für die Zahlung des Kindergelds während des Studiums
Es gibt ebenso Studienplätze im Ausland. Auch hier habt ihr Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzungen dafür sind, dass euer Kind in Deutschland noch gemeldet ist und den Großteil der Semesterferien bei euch zuhause verbringt. Beginnt euer Kind parallel zur Ausbildung ein Studium (duales Studium), könnt ihr nach Abschluss der Lehre eures Kindes weiterhin Kindergeld beziehen. Dafür muss das Studium ein Teil der Ausbildung sein. Euer Kind kann in diesem Fall sogar mehr als 20 Stunden arbeiten (FG Münster, Urteil vom 22. August 2014, Az. 4 K 1914/14 Kg).

Auch bei besonderen Studiengängen gibt es länger Kindergeld, aber nur bis zu einem Alter von 25 Jahren. Dieser Fall tritt ein, wenn das Masterstudium ein Teil der einheitlichen Erstausbildung ist. Es muss allerdings inhaltlich und zeitlich auf das vorangegangene Bachelorstudium angepasst sein (BFH, Urteil vom 3. September 2015, Az. VI R 9/15).

Wenn es sich allerdings um ein berufsbegleitendes Studium handelt, bei dem der Student vorher mindestens ein Jahr berufstätig war und mehr als 20 Stunden arbeitet, zahlt die Familienkasse kein Kindergeld mehr. In diesem Fall handelt es sich um einen Weiterbildungsstudiengang und wird somit als Zweitausbildung gewertet (BFH, Urteil vom 4. Februar 2016, Az. III R 14/15). Wenn euer Kind schwanger wird und in Mutterschutz geht, erhaltet ihr ebenso Kindergeld. Der Anspruch erlischt, wenn euer Kind die Elternzeit beansprucht.

Kindergeld bei Studenten über 25 Jahren

Falls ihr das 25. Lebensjahr erreicht habt und noch im Studium seid, so habt ihr keinen Kindergeldanspruch. Die frühere Ausnahme für den Wehr- und Zivildienst gilt nicht mehr, denn die Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt. Auch wenn euer Kind einen Freiwilligendienst leistet, gibt es keinen Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Wie viel dürfen Studenten trotz Kindergeld dazuverdienen?

Viele Studenten jobben während der Studienzeit. Seit der Kindergeldreform 2011 spielt es jedoch keine Rolle mehr, wie hoch das zusätzliche Einkommen der jungen Erwachsenen ist, wenn diese nebenbei arbeiten. Zuvor wurde nämlich die Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr festgelegt. Es ist lediglich von Interesse, wie lange der Kindergeldberechtigte nun zum Beispiel pro Monat arbeitet. Die Familienkasse spricht hierbei von den sogenannten „unschädlichen Jobs“. Dies sind Mini-Jobs auf 450-Euro-Basis oder auch kurzfristige Beschäftigungen, die viele Studenten bekanntlich absolvieren. Arbeitet ihr allerdings mehr als 20 Stunden pro Woche und das regelmäßig, so besteht kein Kindergeldanspruch.

Ab wann bekommt ihr als Student kein Kindergeld mehr?

Wurden die schriftlichen Prüfungsergebnisse bekannt gegeben, so endet auch der Anspruch auf das Kindergeld. Dies gilt natürlich auch, wenn ihr das 25. Lebensjahr erreicht haben solltet. Bei einer Exmatrikulation solltet ihr die Übergangszeit beachten, auf die wir im nächsten Abschnitt näher eingehen.

Die Übergangszeiten zwischen Lehr- und Studienphasen

Wenn ihr euch nach dem Abitur auf einen Studienplatz bewerbt, so besteht natürlich nach wie vor der Kindergeldanspruch. Zwischen dem Schulabschluss und dem Studium darf die Übergangszeit jedoch nicht über vier Monate hinauslaufen. Ansonsten werden die Kindergeldzahlungen der Familienkasse nämlich eingestellt.

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