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Kindergeld in der Ausbildung 2024 – So bekommt ihr als Azubi das Kindergeld

Kindergeld Ausbildung

Viele Kindergeldberechtigte gehen davon aus, dass man diese staatliche Geldleistung nur bis zum 18. Lebensjahr erhält. Doch der Kindergeldanspruch besteht noch länger und selbst während einer beruflichen Ausbildung in einem normalen Betrieb. Wir stellen euch hier in diesem Ratgeber-Beitrag alle Voraussetzungen vor und gehen außerdem auf Tipps zum Kindergeldantrag ein, sodass ihr mit den monatlichen Kindergeldzahlungen rechnen könnt.

Kindergeld online beantragen

Hat das Kind das 18. Lebensjahr bereits erreicht und ist beispielsweise in der ersten Ausbildung nach der Schule, so besteht weiterhin der Kindergeldanspruch. Den Zuschuss erhalten die Eltern also bis spätestens zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. bis zur erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung.

Kompakte Zusammenfassung – Kindergeldanspruch während der beruflichen Ausbildung

  • Die Dauer der Ausbildung muss im regulären Rahmen liegen
  • Geforderte Leistungsnachweise müssen der Familienkasse vorgelegt werden
  • Kindergeld gibt es immer während der ersten Ausbildung

Wie viel Kindergeld erhalten Azubis 2024?

Der grundsätzliche Kindergeldanspruch besteht auch bei Berechtigten über 18 Jahren nach wie vor bei den Eltern. Demnach greift hier das monatliche Kindergeld in Höhe von 250 Euro.

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Tipp: Kindergeld während der Bewerbungsphase für einen Ausbildungsplatz
Sucht das Kind nach dem Schulabschluss eine Ausbildung, so wird das Kindergeld während diesem Übergangszeitraum für bis zu vier Monate weiterhin ausgezahlt.

Das Kindergeld bei einer zweiten oder weiterführenden Ausbildung

Um nach einer Ausbildung, die erfolgreich bestanden wurde, weiterhin das Kindergeld zu bekommen, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, sodass die Frage nach dem Anspruch auf diese Leistung vom Staat nicht pauschal beantwortet werden kann. Dies betrifft bei dem Kind unter anderem, das nach der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Geht das Kind arbeiten, so dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Ausgenommen sind davon allerdings Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung. Außerdem muss die erste Ausbildung bestanden worden sein. Auch wenn euer Kind neben seiner zweiten Ausbildung einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) nachgeht, habt ihr Anspruch auf Kindergeld. Der allgemeine Anspruch auf das Kindergeld besteht ab dem Erreichen des 25. Lebensjahres zudem nicht mehr. Wenn euer Kind ein Praktikum absolviert, benötigt die Familienkasse einen Nachweis über die Art und Dauer des Praktikums. In diesem Fall genügt eine Kopie des Praktikumsvertrages.

Kindergeld als Azubi – Es gibt keine Einkommensgrenze mehr!

Vor der Kindergeldreform im Jahr 2012 zählte das Einkommen der Auszubildenden, was die regelmäßige Zahlung vom Kindergeld betrifft. Diese Regelung wurde abgeschafft, sodass die Höhe der Ausbildungsvergütung heutzutage keine Rolle mehr spielt, wenn das Kindergeld nach der Schule für die Zeit während der Ausbildung beantragt wird.

Kein Ausbildungsplatz gefunden – Gibt es trotzdem Kindergeld?

Viele junge Erwachsene finden nach der Schule keinen Ausbildungsplatz. In einem solchen Fall besteht natürlich nach wie vor der Kindergeldanspruch. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Familienkasse die intensive Suche nach einer beruflichen Ausbildung bei Bedarf nachgewiesen werden muss. Kommt man diesen Forderungen hingegen nicht nach, so kann es der Fall sein, dass die Zahlungen unter Umständen eingestellt werden.

Kindergeld beim FSJ und FÖJ

Entscheidet ihr euch dafür ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr zu leisten, so habt ihr bis zu dem 21. Lebensjahr den Kindergeldanspruch und könnt mit den Zahlungen der Kindergeldkasse rechnen. Um das Kindergeld beim FSJ und FÖJ zu beantragen, müsst ihr die entsprechenden Nachweise bei der Familienkasse vorlegen.

Weitere Themen:

Kindergeld während der Berufsausbildung – An wen wird es ausgezahlt?

Wenn ihr als Kindergeldberechtigter während der Ausbildung noch zu Hause bei den Eltern wohnt, so bekommen diese auch das Kindergeld ausgezahlt, da Sie für den Unterhalt vom Nachwuchs aufkommen.

Es kann aber auch der Fall sein, dass das Kind während der Ausbildung nicht mehr zu Hause lebt. Hierbei erfolgt die Überweisung vom monatlichen Kindergeld nach wie vor auf das elterliche Konto. Die Eltern sind allerdings dazu verpflichtet das Kindergeld an den Nachwuchs zu überweisen. Erledigen sie dies hingegen nicht, so könnt ihr einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, so erfolgt die Auszahlung vom Kindergeld direkt auf das Konto vom Azubi.

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