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Kinderzuschlag 2024: Alle Details zum Anspruch, der Höhe und Dauer

Kinderzuschlag

Bei dem Kinderzuschlag handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die gering verdienende Familien mit Kindern unterstützen soll. Um den Kinderzuschlag erhalten zu können, muss bereits Kindergeld bezogen werden. 292 Euro pro Monat gibt es dann zu dem normalen Kindergeld ab 01. Janaur 2024 mit dazu. Was es sonst noch alles zu beachten gibt und wie ihr den Kinderzuschlag richtig beantragen könnt, erfahrt ihr hier in diesem Ratgeber-Beitrag. Außerdem gehen wir noch auf die neuestens Änderungen zum Kinderzuschlag seitens der Bundesregierung ein, die ab sofort gültig sind.

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Wissenswertes zu dem Kinderzuschlag

  • Maximale Höhe: 292 Euro pro Kind
  • Das Bruttoeinkommen einer Familie muss mindestens 900 Euro monatlich betragen (Alleinerziehende 600 Euro brutto monatlich)
  • Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate (lt. Gesetzentwurf monatlich)
  • Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld
  • Bei Leistungen nach dem SGB II besteht kein Anspruch

Voraussetzungen für den Kindergeldzuschlag

Grundsätzlich könnt ihr den Kinderzuschlag bekommen, sofern bereits das Kindergeld oder auch eine vergleichbare Leistung für das Kind von der Familienkasse bezogen wird. Das Bruttoeinkommen muss bei Elternpaaren mindestens 900 Euro und bei Alleinerziehenden 600 Euro betragen. Ist euer Einkommen zu niedrig, dann müsst ihr das Arbeitslosengeld II beantragen. Außerdem erfolgt keine Auszahlung des Kinderzuschlags, sofern die Höchsteinkommensgrenze erreicht wurde. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, das ihr mit dem Kinderzuschlag und dem normalen Einkommen dann so viel Geld pro Monat habt, dass kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht.

Für welche Kinder wird der Kindergeldzuschlag denn gezahlt?

Um einen Antrag für den Kinderzuschlag zu stellen, solltet ihr ebenfalls beachten, dass euer Kind unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist. Außerdem muss das Kind auch mit in dem eigenen Haushalt leben. Ansonsten gibt es den Kinderzuschlag nicht. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld auf das Konto des Elternteils, das das klassische Kindergeld beantragt hat.

Lesetipp: Alle Infos zum Kindergeld

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Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Wenn ihr den Kinderzuschlag beantragt, dann könnt ihr mit einer maximalen Geldleistung in Höhe von 292 Euro pro Monat rechnen. Das Geld wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt, wobei die Höhe maßgeblich von dem Einkommen und dem aktuellen Vermögen abhängt. Die Bewilligung vom Kinderzuschlag erfolgt normalerweise für insgesamt 6 Monate durch die Familienkasse. Nach diesem Zeitraum sollte also dann ein neuer Antrag bei dem zuständigen Amt gestellt werden, sodass auch weiterhin mit fortlaufenden Zahlungen vom Kinderzuschlag zu rechnen ist.

Der Antrag für den Kinderzuschlag

Den Kindergeldzuschlag müsst ihr genauso wie das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Viele verschiedene Kinderzuschlag-Formulare sind hierfür notwendig. Neben der Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber benötigt ihr außerdem noch das Formular zur Erklärung des eigenen Vermögens und den anfallenden Kosten für den Unterhalt des Kindes. Unter Umständen benötigt ihr auch noch weitere Dokumente, die ihr auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden könnt.

Hinweis: Hier findet ihr eine Übersicht der Familienkasse zur Antragsabgabe

Den Antrag sendet ihr dann vollständig zur Familienkasse. Eine persönliche Abgabe vor Ort sowie per Fax stellt auch kein Problem dar. Wartet dann ein paar Wochen ab, ehe ihr eine Antwort bekommt. Sollte diese binnen vier Wochen nicht eintreffen, dann ist eine telefonische Nachfrage zu empfehlen. Nimmt die Bearbeitung von dem Kinderzuschlag-Antrag hingegen einige Zeit in Anspruch, so hat dies natürlich keinerlei Nachteile für euch.

Alle Kinderzuschlag-Formulare – Alle Links zu den Dokumenten für den Antrag

Gibt es eine Höchsteinkommensgrenze, um den Kinderzuschlag zu erhalten?

Die Höchsteinkommensgrenze berechnet sich bei dem Kinderzuschlag aus der Summe vom Gesamtbedarf der Eltern (Grundbedarf + Wohnbedarf) und dem Gesamtkinderzuschlag und ist abhängig von dem Einkommen und weiteren Details zu dem Vermögen. Aufgrund dessen gibt es keine allgemeine Angabe zur Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag.

Wird der Kinderzuschlag auch rückwirkend gezahlt?

Die Auszahlung vom Kinderzuschlag erfolgt grundsätzlich nur ab dem Monat der Antragstellung. Nur in Ausnahmefällen ist also eine rückwirkende Zahlung vom Kinderzuschlag möglich. Aufgrund dieser Regelung solltet ihr also unbedingt rechtzeitig an den Kinderzuschlag denken, damit ihr euch nicht hohe Summe entgehen lasst.

Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 6 Monate. Die genaue Dauer der Auszahlung findet ihr auch in dem Bewilligungsbescheid. Lest euch dieses Dokument also unbedingt durch und entnehmt dort die Information zum Auszahlungszeitraum.

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