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Kindergeldanspruch 2024: Alle Details zum Anspruch auf das Kindergeld

Kindergeldanspruch

Viele deutsche Verbraucher gehen davon aus, dass das Kindergeld eine Zusatzleistung für Eltern mit Kindern ist, die auf die staatliche Hilfe angewiesen sind. Allerdings stimmt dies nicht, da das Kindergeld eine sogenannte Transferleistung ist, um die zusätzlichen Kosten, die Eltern durch Kinder entstehen, auszugleichen. Man spricht hierbei vom Familienleistungsausgleich.

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Wer hat den Anspruch auf das Kindergeld?

Prinzipiell bekommen die Eltern der Kinder das Kindergeld auf dem eigenen Konto ausgezahlt. Es kann aber auch der Fall sein, dass das Kind bei den Großeltern sowie bei Pflege- und Adoptiveltern lebt. Hierbei erhalten diese dann natürlich das Kindergeld. Außerdem kann lediglich eine Person das Kindergeld ausgezahlt bekommen. Eltern müssen sich also einigen, wohin das Geld überwiesen werden sollte, sofern getrennte Konten bestehen.

Kompakte Übersicht zum Kindergeldanspruch – Welche Kinder erhalten das Kindergeld

  • leibliche Kinder, die im Haushalt der Eltern leben
  • Pflegekinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Enkelkinder
  • Kinder in Berufsausbildung (Einkommensobergrenze beachten)
  • Kinder im Studium

Kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden?

In bestimmten Fällen erfolgt die Auszahlung direkt an das Kind. Dies ist vor allem gängige Praxis in Deutschland, wenn das Kind allein ohne die Eltern lebt und sich hierbei selbst versorgt. Das Kind bekommt bei der Selbstversorgung natürlich auch keinen Unterhalt der Eltern. Entsprechende Vormerkungen sind dann von dem Kind selbst sowie von den Eltern in dem Kindergeld-Antrag zu machen.

Der Kindergeldanspruch im Detail: Welche Kinder erhalten das Kindergeld wie lange?

In der Regel zahlt die Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit zählt, das Kindergeld bis zu dem 18. Lebensjahr aus. Hierbei sind zudem einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten. So muss das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland, in der EU oder auch in den Ländern Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz haben.

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Der Anspruch auf das Kindergeld bei Kindern über 18 Jahren

Beginnt das Kind eine berufliche Ausbildung oder ein Studium und hat dabei das 18. Lebensjahr erreicht, so besteht nach wie vor der Kindergeldanspruch. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Kindern in Ausbildung die Einkommensgrenze von 8.130 Euro pro Jahr gilt. Wird diese Grenze überschritten, so erfolgt keine Zahlung dieser Leistung vom Staat, da kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Da Studenten in der Regel kein solch hohes Einkommen erzielen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlungen vom Kindergeld der Familienkasse.

Tipp
Ihr wollt gerne das Kindergeld beantragen? Hier findet ihr alle Kindergeld-Formulare in der Übersicht!

Die Voraussetzung für den Kindergeldanspruch: Das Sorgerecht

Gerade wenn Großeltern oder auch Pflege- und Adoptiveltern das Kindergeld beantragen möchten, so gilt es immer zu beachten, dass das geltende Sorgerecht besteht. Liegt das Sorgerecht nämlich noch bei den leiblichen Eltern, so besteht der Kindergeldanspruch nicht für die Großeltern oder Adoptiveltern, die sich um das Kind kümmern.

Die Lösung

Um das Kindergeld in einem solchen Fall dennoch erhalten zu können, ist es notwendig, dass die Eltern oder das Elternteil, dass das Sorgerecht für das Kind hat, eine sogenannte Anspruchsabtretungsanzeige bei der Familienkasse vermerkt. Dort wird unter anderem angegeben, wer sich ab sofort um die Belange des Kindes kümmert. Diese Partei erhält dann auch die monatlichen Zahlungen der Familienkasse auf dem Konto überwiesen, wobei sämtliche übrigen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Wohnsitz, natürlich auch erfüllt sein müssen.

Was ist mit Waisenkindern?

Kennt ein Kind den Aufenthalt seiner Eltern nicht oder ist Vollwaise, so besteht natürlich auch der Kindergeldanspruch. Hat das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland, so kann die Beantragung vom Kindergeld erfolgen und es ist mit einer regelmäßigen Zahlung zu rechnen.

Wer bekommt gar kein Kindergeld oder auch nur eine Teilzahlung vom Kindergeld?

Das Kindergeld steht euch nicht zu, sofern das Kind einen Anspruch auf eine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Dies gilt ebenfalls, sofern ein Kindergeldzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Außerdem erhalten Kinder kein Kindergeld, wenn sich der Wohnsitz im Ausland befindet (Länder-Ausnahmen haben wir für euch weiter oben hier auf dieser Seite aufgeführt)

Ist der Kindergeldzuschuss oder auch die Zulage zur Rente niedriger als die Kindergeldzahlung der Familienkasse, so ist mit dem Teilkindergeld zu rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Teilzahlung vom Kindergeld, die ebenfalls regelmäßig an die Eltern mit Kindergeldanspruch folgt und niedriger als die klassische Höhe dieser Transferleistung ist.

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