Startseite Rechtliches Taschengeld-Tabelle 2024: Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?

Taschengeld-Tabelle 2024: Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?

Taschengeld

Das Thema Taschengeld ist in vielen Familien eine heikle Angelegenheit. Die meisten Kinder sind natürlich stets der Meinung, dass sie viel zu wenig Geld bekommen. Auf der anderen Seite betonen Experten zwar den grundsätzlichen Wert des Taschengeldes, warnen aber auch davor, die eigenen Kinder finanziell zu üppig auszustatten. Dann nämlich geht der Sinn des Taschengelds verloren. Letztlich handelt es sich stets um eine individuelle Entscheidung der Eltern, wieviel Geld die Kinder regelmäßig erhalten. Es gibt also generell kein richtig oder falsch. Einige grundlegende Punkte können aber eine gute Orientierung geben, wie mit dem Thema umgegangen werden sollte.

Warum bekommen Kinder Taschengeld?

Grundsätzlich können Kinder und Jugendliche sich mit dem Taschengeld ihre individuellen Wünsche erfüllen. Dahinter steckt aber natürlich ein tieferer Sinn: Denn indem sie die Sachen nicht einfach geschenkt bekommen, sondern aus ihrem eigenen Finanzhaushalt bezahlen müssen, lernen sie den Umgang mit Geld kennen und verstehen. Durch Erfahrungswerte können sie beispielsweise im Laufe der Zeit immer besser einschätzen, welche Käufe sinnvoll sind und welche nicht. Außerdem lernen sie, sich das Geld über den Monat einzuteilen und auf größere Anschaffungen hin zu sparen.

Diese und ähnliche Fähigkeiten möglichst früh zu erlernen, ist in unserer geldbasierten Wirtschaft von enormem Vorteil. Zumal dies bei Kinder und Jugendlichen vergleichsweise gefahrlos geschieht. Selbst wenn das Taschengeld deutlich vor dem Monatsende aufgebraucht ist, leben sie noch bei ihren Eltern und müssen nicht hungern. In der Regel achten sie im nächsten Monat aber darauf, sich das Geld besser einzuteilen – und haben damit eine wichtige Lektion gelernt.

Wann sollte das erste Taschengeld gezahlt werden?

Generell ist es natürlich erst sinnvoll Taschengeld zu zahlen, wenn die Kinder damit auch etwas anfangen können. So sollten grundlegende mathematische Fähigkeiten beispielsweise bereits vorhanden sein, damit die Kinder den Wert der Münzen und Scheine überhaupt beziffern können. Die Taschengeldempfehlung des Jugendamtes ist in der sogenannten Taschengeldtabelle zusammengefasst und beginnt im Alter von vier Jahren. Dieser Wert dient allerdings nur als Orientierung und sollte nicht als Dogma verstanden werden. Es ist keineswegs verwerflich, erst später mit den regelmäßigen Zahlungen anzufangen, wenn ihr als Eltern der Meinung seid, das Kind kann davon noch nicht profitieren.

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Teilweise wird in jungen Jahren zudem zwar kein Taschengeld gezahlt, aber jeweils eine kleine Summe zurückgelegt. Das Geld kann dann später genutzt werden, um größere Anschaffungen für das Kind zu finanzieren – beispielsweise das erste Fahrrad.

Statistik
In Deutschland erhielt im Jahr 2015 jedes Kind im Schnitt 26,35 Euro an Taschengeld. Dies sind immerhin 3,73 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Hinzu kommen durchschnittlich 80 Euro zu Weihnachten, 64 Euro zum Geburtstag und 25 Euro zu Ostern.

Wann sollten Kinder ihr Taschengeld bekommen?

Der Auszahlungstermin des Taschengelds kann im Prinzip beliebig gewählt werden. Gerade kleinere Kinder haben in der Regel noch keine laufenden Kosten, sodass das Geld beispielsweise nicht immer zum Monatsersten gezahlt werden muss. Wichtig ist allerdings, dass ein fester Rhythmus etabliert wird. Also immer eine bestimmte Summe zu einem festgelegten Termin. Denn nur so können Kinder lernen, mit den Einnahmen zu planen und diese auch sinnvoll anzusparen. Dieser Effekt geht verloren, wenn das Taschengeld nach Lust und Laune ausgezahlt wird und dadurch nicht berechenbar ist.

Zu besonderen Anlässen kann allerdings natürlich auch schon einmal ein Extrageld gezahlt werden – etwa als Geburtstagsgeschenk, zu Weihnachten oder als Zeugnisgeld. Auch dabei solltet ihr euch allerdings am Alter des jeweiligen Kindes orientieren. Jüngere Kinder benötigen deutlich weniger Geld – was sich sowohl in der Höhe des Taschengeldes als auch in den Summen der Geldgeschenke niederschlagen sollte. Das Jugendamt empfiehlt zudem in der sogenannten Taschengeldtabelle, bis zum Alter von neun Jahren eine wöchentliche Zahlung. Anschließend sollte das Taschengeld einmal monatlich überwiesen oder ausgezahlt werden.

Wieviel Taschengeld in welchem Alter?

Ähnlich wie bei der Frage, ab welchem Alter überhaupt Taschengeld gezahlt werden soll, gilt auch bei dessen Höhe: Letztlich handelt es sich um eure individuelle Entscheidung. Sinnvoll kann es allerdings sein, vorher festzulegen, welche Ausgaben überhaupt von dem Taschengeld bestritten werden müssen. Miete und Grundnahrungsmittel fallen in der Regel nicht darunter. Aber was ist beispielsweise mit Geburtstagsgeschenken für Freunde und Verwandte? Grundsätzlich gilt dabei:

  1. Je mehr Ausgaben von dem Taschengeld bestritten werden müssen, desto höher sollte dieses auch sein.
  2. Je älter das Kind wird, desto mehr Ausgaben sollte es selbst von seinem Taschengeld bezahlen.

Um Eltern einen groben Anhaltspunkt zu geben, wie viel Taschengeld Kinder in welchem Alter erhalten sollen, gibt das Jugendamt zudem die sogenannte Taschengeldtabelle heraus:

Taschengeld-Tabelle 2024: So viel Taschengeld ist angemessen

Alter des Kindes Taschengeld
4 bis 5 Jahre 50 Cent in der Woche
6 bis 7 Jahre 1,50 bis 2 Euro in der Woche
8 bis 9 Jahre 2 bis 3 Euro in der Woche
10 bis 11 Jahre 13 bis 16 Euro im Monat
12 bis 13 Jahre 18 bis 22 Euro im Monat
14 bis 15 Jahre 25 bis 30 Euro im Monat
16 bis 17 Jahre 35 bis 45 Euro im Monat
Über 18 Jahre 70 Euro im Monat

Kann das Taschengeld an die finanzielle Situation der Eltern angepasst werden?

Gerade bei mehreren Kindern kann das Taschengeld eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Teilweise übersteigen die in der Taschengeldtabelle vorgesehenen Beträge daher das zur Verfügung stehende Budget. Auch in solchen Fällen gilt: Es handelt sich lediglich um eine Taschengeldempfehlung, die jederzeit von euch angepasst werden kann.

  1. Erzwingt die finanzielle Situation eine Anpassung nach unten, sollte das Thema Geld mit den Kindern offensiv besprochen werden. Diese dürfen nicht den Eindruck gewinnen, sie bekämen weniger Taschengeld, weil sie euch nicht wichtig genug wären.
  2. Anpassungen nach oben sollten allerdings wohlüberlegt sein – auch wenn sie finanziell möglicherweise kein Problem darstellen. Denn das Taschengeld erfüllt seinen Sinn und Zweck nur, wenn es sich um eine begrenzte Ressource handelt. Zu üppige Taschengeldzahlungen können hingegen sogar das Gegenteil erreichen: Die Kinder lernen nicht mit Geld umzugehen, sondern denken, es sei immer ausreichend davon da.

Wofür sollte das Taschengeld verwendet werden?

Um den durch das Taschengeld angestrebten Lerneffekt auch tatsächlich zu erreichen, solltet ihr euren Kindern bei der Entscheidung über die Verwendung weitgehend freie Hand lassen. Grundsätzlich sollte das Taschengeld allerdings nicht für Waren des alltäglichen Bedarfs gebraucht werden müssen. Ein Dach über dem Kopf, ausreichend Nahrungsmittel und eine angemessene Zahl an Klamotten gehören zur Grundausstattung und sollten unabhängig vom Taschengeld zur Verfügung stehen. Dies gilt aber natürlich nicht für Sonderwünsche: Süßigkeiten und Fußballtrikots beispielsweise gehören zu den Dingen, die von den Kindern in der Regel selbst finanziert werden müssen.

Bei älteren Kindern kann es allerdings durchaus Sinn machen, diesen weitere finanzielle Verantwortung zu übertragen – etwas indem sie den Kauf ihrer Klamotten vollständig selbst übernehmen. In diesem Fall muss allerdings auch das Taschengeld entsprechend erhöht werden. Es liegt dann in der Hand des Kindes, ob es sich tatsächlich neue Kleidung kauft oder das Geld lieber in andere Dinge investiert.

Statistik
Bei vielen Kindern führt Taschengeld tatsächlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Immerhin sechs von zehn Empfängern sparen einen Teil des Geldes. Zwei Drittel davon sparen auf ein bestimmtes Ziel, während der Rest das Geld für die Zukunft zurücklegt. Im Schnitt hat daher jedes Kind in Deutschland selbst gesparte Reserven in Höhe von 738 Euro – womit schon die eine oder andere größere Anschaffung möglich ist.

Gibt es ein Recht auf Taschengeld?

Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltspflicht. Diese kann aber auch vollständig als Naturalunterhalt erfolgen. In diesen Fällen erhalten die Kinder von ihren Eltern alles, was sie benötigen, um sich zu entwickeln und am sozialen Leben teilzuhaben. Eine Pflicht zur Zahlung von Taschengeld gibt es daher nicht. Das Taschengeld kann auch nicht eingeklagt werden. Wie weiter oben dargelegt, gibt es aber gute Gründe, weshalb ihr dennoch nicht auf Taschengeld für eure Kinder verzichten solltet. Der Kinderschutzbund geht sogar noch einen Schritt weiter: Dort spricht man von einer moralischen Pflicht zur Taschengeldzahlung. Diese Ansicht hat aber noch keinen Einzug in die deutsche Rechtsprechung gefunden.

Taschengeldpflicht bei Unterhaltszahlungen?

Leben Eltern getrennt so teilt sich die grundsätzliche Unterhaltspflicht in zwei Bereiche auf. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet weiterhin Naturalunterhalt. Das andere Elternteil wiederum muss Barunterhalt leisten – sprich: Geld überweisen. Wie hoch die Unterhaltszahlungen sind, hängt dabei vom Einzelfall ab. Oftmals ist dort allerdings eine Summe für das Taschengeld des Kindes enthalten. Davon unberührt ist allerdings die Tatsache, dass die Eltern mit Sorgerecht frei über die Höhe des Taschengeldes entscheiden können. Das Kind hat also auch in diesem Fall keinen Rechtsanspruch darauf, einen Teil der Sorgerechtszahlungen als Taschengeld in bar ausgezahlt zu bekommen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht inne, entscheidet dieses vollkommen autonom über die Taschengeldzahlungen. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss ein Konsens gefunden werden.

Sind Kinder mit Taschengeld bereits geschäftsfähig?

Wenn Kinder Taschengeld erhalten, müssen sie dieses natürlich auch ausgeben können. Dies ist allerdings schwierig, wenn der Verkäufer im Laden stets die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einholen muss. In Deutschland gibt es daher den sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB), in Österreich wird vom Wurstsemmelparagraph gesprochen (§ 170 ABGB). Beide Regelungen sehen jeweils vor, dass durch die grundsätzliche Auszahlung des Taschengelds ein beschränkter Generalkonsens entsteht. Die Kinder können also über das Geld frei verfügen und sind damit beschränkt geschäftsfähig. Dies gilt allerdings nur für Geschäfte, die die zur Verfügung stehenden Mittel des Taschengelds nicht übersteigen. Außerdem können Eltern bestimmte Käufe explizit verbieten.

Der Ausdruck Taschengeldparagraph ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn genau genommen bezieht sich die Regelung beispielsweise auch auf Geldgeschenke von Verwandten, die mit Zustimmung der Eltern erfolgt sind. Auch Tauschgeschäfte fallen unter den Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Taschengeld durch Nebenjobs aufbessern?

Im Umgang mit dem Taschengeld lernen die Kinder den Wert von Geld zu erkennen. Allerdings wird das Geld unabhängig von erbrachten Leistungen gezahlt. Experten raten sogar ausdrücklich davon ab, Taschengeldzahlungen als erzieherische Maßnahme zu kürzen. Das Geld ist also stets zu einem bestimmten Termin verfügbar. Um die Kinder frühzeitig darauf vorzubereiten, dass dies nicht immer so sein wird, kann es sinnvoll sein, diese das Taschengeld durch einen Nebenjob aufbessern zu lassen. Klassische Jobs sind dabei beispielsweise Prospekteverteiler oder Babysitter. Allerdings sind dabei drei Dinge zu beachten:

  1. Die gesetzlichen Vorgaben. Minderjährige dürfen nicht unbegrenzt und auch nicht in allen Jobs arbeiten.
  2. Die zeitliche Verfügbarkeit. Schule und Freizeit sollten stets Vorrang haben. Nur wenn darüber hinaus noch Zeitfenster zur Verfügung stehen und das Kind dies ausdrücklich wünscht, sollte noch ein Nebenjob in Betracht kommen.
  3. Nebenjobs sichern nicht den Unterhalt. Das selbst verdiente Geld sollte dazu dienen, das Taschengeld aufzubessern. Keinesfalls darf allerdings eine Situation entstehen, in der ein Schulkind gezwungen ist, arbeiten zu gehen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Was spricht gegen Taschengeld?

Grundsätzlich ist die Zahlung eines Taschengelds eine wichtige Komponente in der Entwicklung eures Kindes. Wie immer gilt aber: Die Höhe ist entscheidend. Zu viel Geld kann dazu führen, dass Kinder verwöhnt werden und den Wert von Geld nicht schätzen lernen. Auf der anderen Seite kann Taschengeld auch eine hohe Belastung für das Familienbudget darstellen. Eltern müssen daher genau abwägen, wie viel Taschengeld möglich ist und wie viel tatsächlich nötig ist. Die Taschengeldtabelle des Jugendamts kann dabei eine Orientierungshilfe bieten – ist aber kein feststehendes Dogma. Taschengeld alleine reicht zudem nicht aus, um Kindern den richtigen Umgang mit Geld zu vermitteln: Hier seid ihr als Eltern auch als Vorbild in der Pflicht.

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