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So viel kostet ein Babysitter – Die Stundenlöhne im Überblick

Tagesmutter

Ihr wollt mal wieder einen romantischen Abend mit eurem Partner verbringen oder schlicht und ergreifend wichtige Angelegenheiten erledigen? Es gibt viele Gründe, um hin und wieder oder auch regelmäßig einen Babysitter für seine Kinder zu engagieren.

In vielen Fällen handelt es sich bei Babysittern um Schüler, die sich ihr Taschengeld mit dem Nebenjob der Kinderbetreuung aufbessern wollen. Doch auch Studenten und ausgebildete Fachkräfte sind häufig als Babysitter tätig.

Wie hoch die Kosten für einen Babysitter ausfallen, kommt unter anderem auf die Region, die Anzahl der zu betreuenden Kinder, den übertragenen Aufgaben sowie auf die Erfahrungen des engagierten Babysitters an. Im Durchschnitt bewegen sich die Kosten zwischen 5 Euro und 12 Euro pro Stunde.

Hier erfahrt ihr, auf was ihr bei einem geeigneten Babysitter achten solltet, welche Aufgaben dieser übernimmt und welche Kosten auf euch zukommen. Zudem informieren wir euch, von welchen Faktoren die Höhe des Stundenlohns abhängig sein kann.

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Darauf solltet ihr bei einem Babysitter achten

Nicht immer sind die Großeltern, ältere Geschwister oder gute Freunde zur Stelle, die gegebenenfalls auf die Sprösslinge aufpassen und diese in der Abwesenheit der Eltern beaufsichtigen können. Doch hin und wieder müssen wichtige Dinge und Termine erledigt oder einfach neue Kraft getankt werden.

Vor allem berufstätige Eltern sehen sich in der Kinderbetreuung häufig mit Zeitproblemen konfrontiert. Unter Umständen schließt die Krippe oder der Kindergarten früher, als Feierabend gemacht werden kann oder es kommen private Termine dazwischen. Aus diesen Gründen greifen Eltern gerne auf einen zuverlässigen Babysitter zurück.

Ein Babysitter muss keine bestimmten Qualifikationen, eine Aus- oder Weiterbildung oder gar Zulassungen vorweisen. Deshalb entscheiden sich vor allem Schüler oder Studenten für den Nebenjob als Babysitter. Rechtlich gesehen dürfen Jugendliche ab 13 Jahren als Babysitter tätig sein.

In erster Linie muss ein Babysitter Freude am Umgang mit Kindern haben und sich in die kindlichen Bedürfnisse einfühlen können. Ein Kind hat feine Antennen und merkt daher schnell, wenn der engagierte Babysitter eigentlich keine Lust darauf hat, sich mit diesem zu beschäftigen.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass sich euer Kind gut mit dem Babysitter versteht und eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann.

Bevor ihr eurem Kind den Babysitter vorstellt, solltet ihr vorab ein Gespräch mit eurem Schatz führen und ihm erklären, warum ein Babysitter gebraucht wird und welche Regeln, während der Abwesenheit der Eltern, eingehalten werden müssen.

Zudem ist es von Vorteil, wenn der Babysitter schon etwas Erfahrung im Bereich der Kinderbetreuung sammeln konnte. Dies muss nicht zwingend ein Schulpraktikum im Kindergarten oder in der Grundschule sein. Auch durch das Aufpassen von jüngeren Geschwisterkindern kann wertvolle Erfahrung und Wissen gesammelt werden, welches beim Babysitten angewendet werden kann.

Weitere Charaktereigenschaften, über die ein Babysitter verfügen sollte:

  • Einfühlungsvermögen
  • Durchsetzungsvermögen
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • Aufmerksamkeit und Ehrlichkeit
  • Gespür für die Bedürfnisse von Kindern
  • Belastbarkeit, denn auch das liebste Kind hat mal einen schlechten Tag
Wichtiger Tipp:
Bevor ihr euch für einen Babysitter entscheidet, solltet ihr vorab klären, was euch in der Kindererziehung wichtig ist und worauf unbedingt geachtet werden soll. So kann der Babysitter besser und individuell agieren und sich in eurem Sinne um das Kind kümmern.

Mögliche Aufgaben eines Babysitters

Die Hauptaufgabe eines Babysitters ist, das Kind in der Abwesenheit der Eltern zu hüten und kindgerecht zu versorgen. Welche Aufgaben ein Babysitter sonst noch übernehmen soll, hängt unter anderem von der Betreuungszeit, der Tageszeit sowie dem Alter des Kindes ab.

So können am Nachmittag beispielsweise das Kochen oder Erwärmen von einer unkomplizierten Mahlzeit anfallen sowie das Kontrollieren der Hausaufgaben. Auch das Aufsuchen eines Spielplatzes, eine gemeinsame Bastel- oder Spielzeit sowie Spazierengehen können zu den Aufgaben des Babysitters gehören.

Ist das Kind noch sehr jung und benötigt einen Mittagsschlaf, muss sich der Babysitter unter Umständen auch um das ins Bett bringen kümmern. Bei einem Säugling oder Kleinkind kommt außerdem hinzu, dass das Kind regelmäßig gefüttert und gewickelt werden muss.

In diesem speziellen Fall müssen die Eltern den Babysitter vorab in das Füttern mit der Flasche einweisen und zeigen, wo sich die benötigten Utensilien im Haushalt befinden. Zudem sollten die Eltern den Babysitter über die gewöhnlichen Essens- sowie Ruhephasen informieren, damit der Alltag des kleinen Kindes so normal wie möglich ablaufen kann.

Wird der Babysitter hingegen abends benötigt, können zu den Aufgaben das Zubereiten des Abendbrotes sowie das zu Bett bringen hinzukommen.

Wichtig:
Da Babysitter in erster Linie für die zeitweise Beaufsichtigung des Kindes engagiert sind, sollten sich andere Tätigkeiten, wie die Haushaltsführung oder das Bringen des Kindes von A nach B, lediglich auf ein Mindestmaß beschränken. Im Fokus stehen das Wohl und das Hüten des Kindes.

Wichtige Regeln für Eltern im Falle eines Notfalls

Im Fall der Fälle ist es wichtig, dass ihr dem Babysitter eine Liste mit euren Handynummern aushändigt sowie gegebenenfalls die Nummer der Lokalität, damit ihr in der Zeit der Abwesenheit erreichbar seid.

Zudem schadet es nicht, dem Babysitter eine Liste mit den Telefonnummern der Nachbarn sowie allen wichtigen Notfallnummern zu hinterlassen. So ist gewährleistet, dass der Babysitter im Notfall schnell handeln kann sowie möglichst ruhig und besonnen bleibt.

Weitere wichtige Vorkehrungen:

  • Informiert den Babysitter darüber, wenn euer Kind unter Allergien oder Krankheiten leidet oder eine spezielle Nahrung benötigt. Das Gleiche gilt, sollte euer Kind keine Süßigkeiten oder andere Lebensmittel zu sich nehmen dürfen.
  • Schafft euch, wenn nicht bereits vorhanden, ein Erste-Hilfe-Set an und zeigt dem Babysitter, wo sich dieses befindet.
  • Setzt euren Babysitter davon in Kenntnis, wenn euer Kind immer zur gleichen Uhrzeit essen, einen Mittagsschlaf halten oder abends pünktlich zu Bett gebracht werden soll.

Welche Kosten fallen für einen Babysitter an

Für viele Formen der Kinderbetreuung gibt es Tarifverträge oder zumindest Richtwerte, was die anfallenden Kosten anbelangt. Bei Babysittern ist das jedoch nicht der Fall. Ist der Stundenlohn nicht bereits vom Babysitter vorgegeben, sind die Kosten im Grunde genommen Verhandlungssache zwischen den Eltern und dem Babysitter.

Im Durchschnitt liegen die Kosten, je nach Alter und Erfahrung des Babysitters, zwischen 5 Euro und 12 Euro pro Stunde. Dabei ist Höhe des Gehalts von verschiedenen Faktoren abhängig:

Wohnort und Bundesland: In der Regel sind Babysitter in ländlichen Regionen etwas günstiger, als in Großstädten und Ballungsgebieten. Auch Ostdeutschland und das Ruhrgebiet kommen meist günstiger weg, als beispielsweise der Süden Deutschlands. In Städten mit hohen Lebenshaltungskosten kann unter Umständen ein Stundenlohn von bis zu 15 Euro verlangt werden.

Tages- oder Abendbetreuung: Viele Babysitter machen einen preislichen Unterschied zwischen der Tages- oder Abendbetreuung. So ist das Kinderhüten tagsüber aufwendiger, da sich aktiv mit dem Kind beschäftigt werden muss. Hier können neben dem Spielen auch noch Essen machen, füttern, wickeln oder andere Beschäftigungen anfallen.

In den Abendstunden hingegen muss das Kind häufig nur ins Bett gebracht werden und der Rest des Abends kann auf dem Sofa oder vor dem Fernseher verbracht werden.

Erfahrung und Qualifikation: Ausgebildete Pädagogen, wie beispielsweise Erzieher oder Grundschullehrer, können einen höheren Stundenlohn verlangen, als unerfahrene Schüler aus der Nachbarschaft oder Studenten. Ein höherer Stundenlohn sollte auch für Personen gewährt werden, die ein sogenanntes Babysitter-Diplom vorweisen können.

Für einen erfahrenen Babysitter mit Zusatzqualifikationen kann üblicherweise mit einem Stundenlohn von 10 bis 12 Euro kalkuliert werden.

Alter des Babysitters: Der Stundenlohn für Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren liegt bei etwa 5 Euro pro Stunde. Ältere Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren verlangen üblicherweise einen etwas höheren Stundensatz von bis zu 8 Euro. Ein Stundenlohn von etwa 8 bis 10 Euro wird hingegen für junge Erwachsene ab 19 Jahren veranschlagt.

Anzahl der zu betreuenden Kinder: Muss der Babysitter nur auf ein Kind aufpassen, sind die Kosten geringer, als bei einem Haushalt mit mehreren Geschwisterkindern. Wird gleichzeitig auf mehrere Kinder aufgepasst, werden die Kosten häufig pro zu betreuendes Kind gestaffelt.

Anfallende Aufgaben: Hier muss unterschieden werden, welche Aufgaben für den Babysitter anfallen. Hilft der Babysitter dem Kind beispielsweise nachmittags bei den Hausaufgaben und übernimmt zusätzliche Aufgaben, wie Kochen und kleinere Haushaltstätigkeiten, kann durchaus ein höherer Stundenlohn verlangt werden.

Auch bei der Betreuung eines Säuglings fällt der Stundenlohn meist höher aus, da dies eine gewisse Erfahrung und nötiges Know-How erfordert.

Gut zu wissen:
In den meisten Fällen erfolgt die Bezahlung in bar und wird dem Babysitter direkt nach der Kinderbetreuung ausgezahlt. Kommt der Babysitter jedoch regelmäßig, bietet es sich an, den Lohn ein- oder zweimal pro Monat sowie nach Absprache auszuzahlen.

Versicherungspflicht für Babysitter

Ein Unfall auf dem Weg zum Babysitten oder bei der Betreuung selbst, kann schnell passieren. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass die Eltern des zu betreuenden Kindes sicherstellen, dass der Babysitter von Anfang an gesetzlich unfallversichert ist.

Die anfallenden Kosten hat dabei der Auftraggeber zu tragen, der den Babysitter zudem unverzüglich beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden muss. Ist der Babysitter in Form eines Minijobs bei der Familie angemeldet, sollten sich die Arbeitgeber vorab bei der Minijob-Zentrale informieren.

Der Babysitter selbst sollte unbedingt eine erweiterte Haftpflichtversicherung abschließen. Meist ist bereits eine normale Haftpflichtversicherung über die Eltern gegeben. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung reicht in der Regel aus, um auch beim Nebenjob ausreichend geschützt zu sein.

Kosten für den Babysitter steuerlich absetzen

Kosten für die Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder bei erwerbstätigen Alleinerziehenden. Dabei können bis zu zwei Drittel jährlich, maximal jedoch 4000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp:
Passen Großeltern oder Freunde auf euren Sprössling auf und kommen zum Babysitten zu euch nach Hause, können sogar die dadurch entstandenen Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass zuvor vertraglich festgehalten werden muss, dass der Babysitter die anfallenden Fahrtkosten zurückerstattet bekommt.

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