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Alleiniges Sorgerecht: Das solltet Ihr unbedingt wissen!

Alleiniges Sorgerecht

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber in Deutschland davon aus, dass ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile dem Kindeswohl am meisten dient. Deshalb teilen sich auch nach einer Scheidung beide Eltern noch das Sorgerecht. Selbiges gilt zudem, wenn unverheiratete Paare sich trennen, zuvor aber gemeinsam das Sorgerecht innehatten. In der Praxis kann es aber Situationen geben, in denen sich ein gemeinsames Sorgerecht nicht realisieren lässt: In diesem Fall erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Davon unabhängig ist allerdings das Umgangsrechts. Auch Eltern, die kein Sorgerecht innehaben, dürfen nicht davon abgehalten werden, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Auch die Frage des zu zahlenden Unterhalts ist unabhängig von der Art des Sorgerechts.

Alleiniges Sorgerecht: Was ist das?

Das alleinige Sorgerecht stellt sicher, dass ein Elternteil Entscheidungen treffen kann, ohne zuvor die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen. Dies gilt für alle Entscheidungen, die das Kind betreffen. Also ganz konkret beispielsweise die Wahl des Wohnortes, die Form der schulischen Ausbildung, mögliche medizinische Behandlungen oder auch die Art der finanziellen Absicherung. Besteht ein gemeinsames Sorgerecht muss in solchen und ähnlichen Fällen ein Konsens zwischen den beiden Erziehungsberechtigten gefunden werden. Beim alleinigen Sorgerecht ist dies nicht der Fall. Es besteht allerdings weiterhin eine Informationspflicht: Das Elternteil ohne Sorgerecht muss im Nachhinein über wichtige Schritte im Leben seines Kindes informiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es legt fest, wer darüber entscheiden darf, wo sich ein Kind länger aufhält. Dies gilt sowohl für den Wohnort als auch für Urlaubsreisen und Krankenhaus- oder Reha-Aufhalte. Nun kann es passieren, dass die Eltern sich zwar grundsätzlich einig sind in der Erziehung des Kindes, es aber unlösbare Unstimmigkeiten beispielsweise über einen geplanten Umzug gibt. In diesem Fall kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Darüber entscheidet dann das Familiengericht. Abgesehen vom Aufenthaltsort des Kindes fallen anschließend alle anderen Entscheidungen auch weiterhin unter das gemeinsame Sorgerecht und müssen im Konsens getroffen werden. Es handelt sich also um die Möglichkeit, in einem Einzelfall eine verfahrene Situation aufzulösen, ohne gleich das gemeinsame Sorgerecht insgesamt in Frage zu stellen.

Wie wirkt sich das alleinige Sorgerecht auf das Umgangsrecht aus?

Das alleinige Sorgerecht wird immer einem Elternteil zugesprochen. Davon unabhängig ist aber das Umgangsrecht. Denn dabei handelt es sich streng genommen um ein Recht des Kindes. Diesem darf der Kontakt zu beiden Elternteilen nicht vorenthalten werden. Umgekehrt haben die Eltern jeweils auch eine Pflicht sich um das Kind zu kümmern. Das Umgangs- und das sich daraus ableitende Besuchsrecht bleiben daher von der Entscheidung über das alleinige Sorgerecht unberührt. Die Ausgestaltung des Besuchsrechts obliegt zunächst den Eltern. Können diese sich nicht einigen, kann auch das Familiengericht entsprechende Vorgaben machen. Ist das Kindeswohl durch den Kontakt zu einem Elternteil gefährdet, kann das Umgangsrecht auch eingeschränkt oder entzogen werden – allerdings nur durch das Familiengericht. Ein Elternteil kann nicht eigenständig das Umgangsrecht des anderen beenden.

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Wie kommt es zu einem alleinigen Sorgerecht?

Grundsätzlich kann das alleinige Sorgerecht auf drei Wegen zustande kommen:

  1. Bei unverheirateten Elternteilen, besitzt zunächst automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. In der Praxis wird allerdings oftmals anschließend ein Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt. Andernfalls verbleibt das Sorgerecht allerdings ausschließlich bei der Mutter.
  2. Üben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht aus und ein Elternteil stirbt, geht das Sorgerecht automatisch auf das überlebende Elternteil über.
  3. Das Familiengericht kann unter besonderen Voraussetzungen ein alleiniges Sorgerecht erteilen. Dies geschieht in der Regel relativ zügig, wenn sich beide Elternteile nach einer Trennung gemeinsam auf einen entsprechenden Antrag einigen. Komplizierter wird der Fall, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dann kommt es zu einer ausführlichen Verhandlung vor Gericht.

Nach welchen Kriterien entscheidet das Familiengericht?

Grundsätzlich steht bei der Entscheidung des Gerichts alleine das Kindeswohl im Vordergrund. Allerdings gibt es in dieser Frage oftmals natürlich grundverschiedene Auffassungen zwischen den beiden Elternteilen. Der Richter oder die Richterin orientiert sich daher an vier Aspekten:

  1. Kontinuität der Lebensverhältnisse: Wechselnde soziale Bezugspunkte sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Es wird daher geschaut, zu welchem Elternteil in der Vergangenheit die engere Bindung bestand und ob dies auch in der Zukunft so möglich sein wird.
  2. Soziale Bindungen sollen erhalten bleiben: Wenn möglich sollen Kinder in ihrem sozialen Umfeld verbleiben. Dazu gehören die Geschwister und Großeltern ebenso wie die Freunde.
  3. Die Förderung des Kindes: Das Gericht schaut auch, welches Elternteil besser in der Lage ist, das Kind angemessen zu fördern. Dabei spielt die finanzielle und soziale Situation ebenso eine Rolle wie die persönlichen Fähigkeiten.
  4. Kindeswunsch: Auch das Kind selbst wird natürlich gefragt. Ab dem 14. Lebensjahr besitzen Kinder sogar ein Recht auf Mitsprache und können Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen. Die letzte Entscheidung verbleibt aber natürlich beim Familiengericht.

Scheidung und Ehevertrag: Kann das Sorgerecht vorzeitig festgelegt werden?

Das Familiengericht entscheidet ausschließlich danach, bei welchem Elternteil das Kindeswohl am besten verwirklicht werden kann. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise bereits im Ehevertrag festzulegen, wer anschließend das alleinige Sorgerecht erhalten soll oder bei welchem Elternteil das Kind leben wird. Teilweise werden aber entsprechende Absichtserklärungen in den Ehevertrag integriert: Beispielsweise, dass im Falle einer Scheidung ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt wird. Diese sind rechtlich allerdings nicht bindend und bestenfalls eine Empfehlung an das zuständige Gericht. In den meisten Fällen halten sich die Eltern allerdings von sich aus, an die im Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen, so dass es gar nicht erst zu Konflikten vor Gericht kommt.

Wer kann einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen?

Grundsätzlich können beide Elternteile vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen. Allerdings hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass zuvor alle Möglichkeiten einer gemeinsamen Einigung ausgeschöpft werden müssen. Ein Streit zwischen den Eltern ist also nicht ausreichend, um den Familienrichter von einer Neuregelung des Sorgerechts zu überzeugen. Wer einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt, sollte diesen gut begründen können. Mögliche Gründe sind beispielsweise:

  1. Eine Gefährdung des Kindes: Diese kann entstehen, weil sich ein Elternteil nicht ausreichend um das King kümmert. Aber auch neue Lebenspartner oder ein potentiell gefährliches neues Lebensumfeld können eine Bedrohung für das Kindeswohl darstellen.
  2. Missbrauch: Gibt es Anzeichen, dass es zu Gewalt oder sogar Missbrauch gekommen ist, sollte in jedem Fall das Jugendamt eingeschaltet werden. Erhärtet sich der Verdacht, wird dem Täter das Sorgerecht entzogen.
  3. Mangelnde Förderung: Schulpflichtige Kinder müssen von ihren Eltern in die Schule geschickt werden. Andernfalls kann das Sorgerecht entzogen werden.
  4. Finanzielle Veruntreuungen: Auch Kinder können Vermögen besitzen. Kommt es durch Erziehungsberechtigte zu einer Veruntreuung, kann dies zu einem Verlust des Sorgerechts führen.
  5. Mangelnde Kooperation: Einem Elternteil, das nachweislich die Zusammenarbeit bei der Kindererziehung verweigert, kann ebenfalls das Sorgerecht entzogen werden.
  6. Besondere Lebenssituationen: Teilweise ist ein Elternteil schlicht nicht in der Lage, seinen Pflichten als Inhaber des Sorgerechts nachzukommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Freiheitsstrafe abgesessen wird.

In besonderen Fällen kann zudem auch das Jugendamt von sich aus aktiv werden und eine Sorgerechtsverhandlung beantragen. Stellt sich dabei heraus, dass kein Elternteil für die Erziehung des Kindes geeignet ist, kann das Sorgerecht beispielsweise auch den Großeltern übertragen werden. Andernfalls geht das Sorgerecht auf das Jugendamt über.

Welche Gefahren sind mit einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht verbunden?

Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht, müssen die Richter am Ende eine Entscheidung treffen. Diese kann allerdings auch zuungunsten des Antragsstellers ausfallen. In diesem Fall erhält dann in der Regel das andere Elternteil das alleinige Sorgerecht. Viele Familiengerichte sind zwar während der Verhandlung bemüht, doch noch eine gemeinsame Lösung zu finden und bieten beispielsweise unabhängige Meditationen an. Kommt es aber zu einem Richterspruch, ist das bisher gültige gemeinsame Sorgerecht keine Option mehr. Vor der Antragsstellung sollte daher intensiv mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen werden.

Ein Prozess vor dem Familiengericht ist zudem für alle Beteiligten eine Belastung. Besonders schlimm ist die Situation allerdings für das Kind, das mitbekommt wie die Eltern sich unerbittlich streiten. Auch aus diesem Grund sollte die einseitige Beantragung des alleinigen Sorgerechts nur in Betracht gezogen werden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Zudem muss mit nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten gerechnet werden.

Kann auch der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ja. Grundsätzlich gelten für Mutter und Vater dabei dieselben Regeln: Entschieden wird nach dem Kindeswohl. Unverheiratete Väter bekommen allerdings nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Vielmehr müssen sie dies zunächst beim Amtsgericht beantragen. Lange Zeit war dies nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Dies wurde im Jahr 2009 allerdings vom „Europäischen Gerichtshof für Menschrechte“ als unvereinbar mit den Rechten des Vaters angesehen. Eine Entscheidung, die dann auch vom Bundesverfassungsgericht übernommen wurde.

Seit Mai 2013 können Väter daher auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Widerspricht die Mutter diesem Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen, wird dem Antrag zugestimmt. Andernfalls kommt es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht. Wird das gemeinsame Sorgerecht dann einmal erteilt, ist das alleinige Sorgerecht für Vater oder Mutter nur wieder möglich, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden kann.

Wie läuft die Verhandlung vor dem Familiengericht ab?

Grundsätzlich versucht sich das Gericht in jedem Fall selbst ein Bild von den Verhältnissen zu machen. Daher besteht für beide Elternteile Anwesenheitspflicht. Neben der Befragung der Eltern wird zudem eine Stellungnahme des Jugendamtes eingeholt. In diesem Rahmen darf sich dann auch das betroffene Kind selbst äußern. Oftmals wird zudem noch ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um noch weitere Fakten zu erhalten, die bei der Entscheidungsfindung helfen können. Bestimmte Vorwürfe und Unklarheiten können es zudem erfordern, von den einzelnen Parteien benannte Zeugen zu hören. Oftmals wird zudem versucht, doch noch eine gütliche Einigung zu vermitteln und einen finalen Richterspruch zu vermeiden. Gelingt dies nicht, ist die Entscheidung der Richter bindend – kann aber natürlich mit juristischen Mitteln angefochten werden.

Hängt das alleinige Sorgerecht mit der Unterhaltspflicht zusammen?

Grundsätzlich zu unterscheiden ist allerdings zwischen dem alleinigen Sorgerecht für Kinder und der Pflicht, Unterhalt zu zahlen. Weder kann jemand, dem kein Sorgerecht zugesprochen wird, daraufhin den Kindesunterhalt einstellen, noch kann der Inhaber des alleinigen Sorgerechts aufgrund des erhöhten Aufwandes eine höhere Unterhaltszahlung geltend machen. Grundsätzlich sind in Deutschland immer beide Eltern unterhaltspflichtig. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Verpflichtungen allerdings schon durch Kost und Logis – man spricht vom Naturalunterhalt. Das andere Elternteil muss hingegen Barunterhalt leisten – unabhängig davon, ob er ein Sorgerecht innehat oder nicht. Selbiges gilt auch für den Versorgungsausgleich, der im Zuge einer Scheidung durchgeführt wird und bei dem die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche aufgeteilt werden.

1 Kommentar

  1. Maximilian Behrens

    14. Februar 2022 at 12:36

    Meine Frau und ich überlegen, eine Sorgerechtsverfügung zu organisieren. Mir war nicht klar, dass die Vollmundschaftsentscheidung nicht widerrufen werden kann, bevor das Kind volljährig ist. Am besten sprechen wir mit einem Rechtsanwalt, um weitere Fragen zu klären.

    Antworten

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