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Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Kommt bei einem frisch verlobten Paar die Sprache auf das Thema Ehevertrag, kann die Romantik und die Vorfreude auf die baldige Hochzeit erstmal einen kleinen Dämpfer erhalten. Doch so unromantisch ein Ehevertrag in manchen Ohren auch klingen mag, kann dieser für einige Personengruppen durchaus vernünftig sein.

Gleichzeitig kann so manches finanzielle Desaster sowie ein kräftezehrender sowie kostenintensiver Rechtsstreit im Falle einer Scheidung, die immerhin jede 3. Ehe in Deutschland betrifft, verhindert werden.

Damit ein Ehevertrag überhaupt rechtswirksam ist, muss ein Notar aufgesucht werden, der den Ehevertrag notariell beglaubigt. Zudem sollte im besten Fall ein Anwalt mit einbezogen werden. Sowohl für den Anwalt, als auch für den Notar fallen Kosten an, welche sich nach dem Vermögensstand der Eheleute richten.

In diesem Artikel informieren wir euch, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, wie sich die Gesetzeslage ohne einen abgeschlossenen Ehevertrag verhält und welche Kosten ein Ehevertrag verursacht.

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Was der Ehevertrag regelt

Zugegeben ist das Thema Ehevertrag für viele Paare ein heikles Thema, denn dieser ist in erster Linie dafür gedacht, den Prozess im Falle einer Scheidung zu erleichtern. Doch ein Ehevertrag regelt nicht nur die Vermögensverhältnisse bei einer Scheidung, sondern auch, wenn ein Ehepartner verstirbt. Aus diesem Grund sollten Paare im Vorfeld ganz objektiv über die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages nachdenken und diesen zumindest in Erwägung ziehen.

Ein Ehevertrag wird meist vor der Hochzeit geschlossen, kann aber auch während der Ehe und in seltenen Fällen sogar nach einer rechtskräftigen Scheidung geschlossen werden. Diese sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung ist im Vergleich jedoch relativ unüblich.

Der Ehevertrag regelt im Wesentlichen

  • den Güterstand
  • die Aufteilung des Vermögens
  • eventuelle nacheheliche Unterhaltszahlungen
  • sowie den Ausgleich von Rentenansprüchen, den sogenannten Versorgungsausgleich.

Zudem können individuelle Einzelregelungen in den Vertrag mit aufgenommen werden, wie zum Beispiel, ob Kinder in der Ehe vorgesehen sind oder wer für welche Haushaltstätigkeiten und -pflichten verantwortlich ist.

Gleichzeitig kann das Paar bei einem Ehevertrag ihre ganz individuellen Absprachen treffen und ihre persönlichen Lebensumstände sowie Ansichten in den Vertrag mit einfließen lassen.

Allerdings darf der Ehevertrag beispielsweise nicht gegen das Sittenwidrigkeitsverbot verstoßen, das Kindeswohl gefährden und nicht einseitig belastende sowie benachteiligende Vereinbarungen gegenüber einem Ehegatten enthalten.

Damit die ehevertragliche Regelung für beide Partner gerecht ausfällt, sollte im Vorfeld ein Anwalt beauftragt werden, der auf Eheverträge spezialisiert ist. Dieser kann unter anderem den Inhalt auf seine Richtigkeit prüfen.

Rechtswirksam wird der Ehevertrag erst, wenn dieser notariell beglaubigt wird, ansonsten gilt der Ehevertrag als formnichtig. Dabei erfüllt der unparteiliche Notar die Aufgabe, beide Vertragsparteien objektiv und unabhängig über die weitreichenden rechtlichen Folgen eines Ehevertrages zu informieren.

Seine Wirkung verliert der Ehevertrag zum Beispiel dadurch, dass dieser durch einen neuen Vertrag ersetzt oder gerichtlich aufgehoben wird. Anders sieht es aus, wenn der Ehevertrag einseitig gekündigt wird.

Tipp:
Soll der Ehevertrag aufgehoben oder nachträglich geändert werden, sollte im Vorfeld ein Anwalt aufgesucht werden, der euch eingehend informiert.

Vor- und Nachteile eines Ehevertrages

Sollte wirklich eine Scheidung eintreten, hat der Ehevertrag den großen Vorteil, dass das gerichtliche Verfahren in der Regel abgekürzt und vereinfacht wird. Dies spart wiederum Kosten für das gesamte Scheidungsverfahren und schont zudem die Nerven.

Weitere Vorteile sind unter anderem:

  • In der Regel wird der Ehevertrag geschlossen, wenn sich das Paar versteht und respektiert. So sind die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen gerecht und individuell angepasst.
  • Der Ehevertrag kann gemeinsam und individuell gestaltet werden.
  • Ein Ehevertrag kann jederzeit angepasst werden, sollten sich die Lebensumstände des Ehepaares ändern. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Kinder in die Ehe geboren werden.

Ein Nachteil des Ehevertrages könnte sein, dass Zweifel bei einem der (zukünftigen) Ehepartner gestreut werden und eventuell die Beziehung infrage gestellt wird. Ein klärendes und objektives Gespräch sorgt hier oft schon für Klärung.

Sollte einer der Ehepartner sterben, kann ein Ehevertrag zudem negative Auswirkungen auf den eigenen Erbanteil haben. Ein Anwalt kann euch dementsprechend beratend zur Seite stehen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten, welche für einen Ehevertrag anfallen, richten sich nach dem Vermögenswert des zukünftigen Ehepaares und den im Vertrag zu regelnden Gegenständen. Neben Notarkosten für die Beurkundung fallen in der Regel auch noch Kosten für einen Anwalt an. Dieser ist zwar nicht dringend erforderlich, aber durchaus ratsam.

Rechtsanwaltskosten

Der beauftragte Anwalt stellt in der Regel die Beratung sowie Erarbeitung des Ehevertrages in Rechnung. Zudem prüft der Anwalt den Ehevertrag unter anderem auf Unklarheiten und ob gegebenenfalls Nachteile für eine Partei entstehen.

Dabei sind die Kosten für den Rechtsanwalt in dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Zuerst ermittelt der Anwalt das Vermögen, beziehungsweise den Geschäftswert des Ehevertrages. Der Geschäftswert setzt sich aus den Vermögen beider Ehegatten zusammen, Schulden werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die jeweilige Anwaltsgebühr kann in der Tabelle zur Berechnung der Anwaltskosten abgelesen werden. Der Wert wird daraufhin mit einem Faktor von 0,5 bis 2,5 multipliziert. In der Regel wird jedoch mit dem durchschnittlichen Faktor von 1,5 multipliziert. Lediglich bei sehr umfangreichen Fällen wird ein höherer Faktor veranschlagt.

Beispielrechnung: Der Ehevertrag hat einen Wert von 60.000 Euro. Laut der Gebührentabelle zur Berechnung der Anwaltskosten ergibt dieses Vermögen eine Gebühr von 1.248 Euro. Setzt der Anwalt die übliche Mittelgebühr von 1,5 an, ergibt sich daraus ein Wert von 1.872 Euro (= 1.248 x 1,5). Die Kosten von 1.872 Euro werden von dem Anwalt in Rechnung gestellt.

Hier kommt ihr zu der Tabelle zur Berechnung der Anwaltskosten

Notarkosten

Damit ein Ehevertrag überhaupt rechtskräftig wird, muss dieser notariell beurkundet werden. Geregelt sind die anfallenden Kosten für den Notar im sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz.

Dieses Gesetz legt fest, dass für die Beurkundung eines Ehevertrages eine doppelte Notargebühr, beziehungsweise eine Mindestgebühr von 120 Euro anfällt. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass die Kosten für einen Ehevertrag bei allen Notaren gleich hoch sind.

Die Notarkosten lassen sich durch das Reinvermögen des Ehepaares, welches Schulden bis maximal zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens der Ehegatten berücksichtigt, berechnen. Die hierfür anfallenden Notarkosten werden mithilfe der Gebührentabelle (Tabelle B) ermittelt.

Beispielsrechnung: Das Ehepaar verfügt über ein Reinvermögen von 60.000 Euro. Laut der Gebührentabelle für Gerichts- und Notarkosten fällt für diesen Geschäftswert eine einfache Gebühr von 192 Euro an, welche mit dem Faktor 2 multipliziert wird. Somit ergeben sich Notarkosten von 384 Euro.

Hier kommt ihr zu der Tabelle zur Berechnung der Notarkosten

Weitere Kosten für einen Ehevertrag

Auf die Rechtsanwalts- sowie Notarkosten fallen zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer an, welche in beiden Gebührentabellen noch nicht inbegriffen sind. Zudem werden den Klienten Kosten für Porto und Telefongespräche in Rechnung gestellt. Diese Auslagekosten halten sich mit etwa 4 Euro allerdings im Rahmen.

Unter Umständen kann der Anwalt eine sogenannte Einigungsgebühr verlangen, sofern dieser den Ehevertrag mitgestaltet hat. Das Gleiche gilt außerdem, wenn der Anwalt durch seine Mitwirkung einen Streit oder Unklarheiten bezüglich des Rechtsverhältnisses beilegen konnte.

Für wen ein Ehevertrag sinnvoll ist

Ein Ehevertrag ist nicht bei allen Paaren nötig, beziehungsweise vorteilhaft. Zum Beispiel, wenn sich das Ehepaar Kinder wünscht und am Anfang ihrer beruflichen Karriere steht, kann mit gutem Gewissen auf einen Ehevertrag verzichtet werden. In diesem Fall sind die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft für beide Parteien gerecht und fair.

Folgende Personengruppen sollten jedoch unbedingt über einen Ehevertrag nachdenken und diesen bestenfalls abschließen, um im Falle einer Scheidung keine finanziellen Katastrophen zu erleiden und um das Vermögen zu schützen:

Unterschiedliches Vermögen: Bei der sogenannten Diskrepanz-Ehe, bei welcher einer der Eheleute deutlich mehr verdient, ist ein Ehevertrag sinnvoll. Denn durch eine ehevertragliche Regelung kann ausgeschlossen werden, dass der vermögende Partner nicht nur aufgrund seines Vermögens geheiratet wird. Gleichzeitig kann der Zweifel ausgeräumt werden, dass der weniger wohlhabende Part nur heiratet, um finanziell abgesichert zu sein.

Selbständige oder Unternehmer: Um zu verhindern, dass sich der Ehepartner im Falle einer Scheidung am Betriebsvermögen bereichert und die Existenz womöglich gefährden kann, sollte ein Ehevertrag geschlossen werden.

Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder: Wird in diesem Fall ein Ehevertrag geschlossen, bleiben beide Ehepartner finanziell nach wie vor unabhängig und sind in Sachen Finanzen nicht für den anderen verantwortlich.

Binationale Ehe oder im Ausland lebend: Haben die Eheleute verschiedene Staatsangehörigkeiten, ist es ratsam, einen Ehevertrag zu schließen. Tritt eine Scheidung ein, regelt der Ehevertrag, welches Recht gelten soll. Das Gleiche gilt für im Ausland lebende deutsche Ehepartner.

Auch in diesen Fällen sollte ein Ehevertrag in Erwägung gezogen werden:

Ältere Eheleute, die bereits verheiratet waren und Kinder haben, sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Dadurch wird verhindert, dass die Kinder im Todesfall weniger erben, als der überlebende Ehepartner.
Erbschaften bleiben bei einer Zugewinngemeinschaft generell außen vor. Steigt während der Ehe jedoch der Wert der geerbten Immobilie oder des Aktienfonds, kann der Ehegatte bei einer Scheidung durchaus davon profitieren.

Die Rechtslage ohne Ehevertrag

Wird komplett auf einen Ehevertrag verzichtet, gilt in Deutschland das Recht der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft stellt für viele Paare eine gerechte und zufriedenstellende Lösung im Falle einer Scheidung dar.

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Zudem verwaltet in der Ehe jeder sein Vermögen selbst. Dabei unterliegen die Ehegatten allerdings einigen Verfügungsbeschränkungen, zum Beispiel was gemeinsame Gegenstände des Haushaltes betrifft.

Tritt die Scheidung in Kraft, findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Der Zugewinnausgleich sieht vor, dass der Ehegatte, welcher während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erwirtschaftet hat, die Hälfte des Vermögenszuwachses an seinen Ex-Partner abtreten muss.

Weitere wichtige Fakten über die Zugewinngemeinschaft:
Hingegen der weit verbreiteten Meinung haftet der Ehepartner nicht für die Schulden des jeweils anderen, solange nicht ausdrücklich für die Schulden des Partner mitunterschrieben wurde.
Erbschaften oder geschenktes Vermögen zählen nicht zum Zugewinn. Dies bedeutet, dass der Erbe oder der Beschenkte alleiniger Eigentümer ist und der Partner im Falle einer Scheidung nicht von der Erbschaft profitiert.

1 Kommentar

  1. Melanie Samsel

    27. Februar 2022 at 21:26

    Vielen Dank für den Artikel! Mein zukünftiger Mann und ich haben morgen den ersten Termin bei einem Notariat, um eben einen Ehevertrag aufzusetzen. Leider wissen wir beide nicht, was uns kostentechnisch erwartet. Es ist daher gut zu wissen, dass die Kosten für einen Notar gesetzlich geregelt sind.

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