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Zählkinder – Alle Details zur Festsetzung des Kindergeldes

Zählkinder

Wenn ein Kind bei dem Ex-Partner lebt, so wird es als Zählkind bezeichnet. Dies erhöht unter Umständen auch den Anspruch auf die Kindergeldauszahlungen. Was es genau damit auf sich hat wie die Höhe vom Kindergeld bei Zählkindern festgelegt wird, erfahrt ihr hier in diesem Ratgeberbeitrag.

Kindergeld online beantragen

Um das Thema der Zählkinder so anschaulich wie nur möglich darstellen zu können, eignet sich eine Beispielrechnung sehr gut hierfür.

Eine Beispielrechnung aus der Praxis zum Thema der Zählkinder

  • Inga und Hans haben 2 Kinder. Allerdings scheitert die Ehe und Hans zieht aus. Die beiden Kinder bleiben bei Inga. Sie erhält nun das Kindergeld, das es für zwei Kinder gibt, also insgesamt 384 Euro, die monatlich überwiesen werden.
  • Hans lernt mit Katrin seine neue Frau kennen. Beide bekommen ein Kind. Aus der Sicht von Hans sind seine beiden Kinder aus der ersten Ehe mit Inga nun die Zählkinder. Wenn Hans und Katrin also nun das Kindergeld für das neue Kind beantragen möchten, so zählt dieses als Kinder Nummer 3 und er bekommt 198 Euro anstatt nur 192 Euro von der Familienkasse ausbezahlt, wenn das Kind als Erstkind eingestuft wird.

Die Vorteile der Regelung der Zählkinder

Für die Eltern gibt es aufgrund der Zählkinder letztendlich mehr Geld von der Familienkasse, sodass diese Regelung immer von Vorteil ist, sofern aufgrund der Kindergeld-Staffelungen auch noch eine nächste Stufe erreicht werden kann. Inga aus unserem Beispiel hat davon natürlich nichts, aber Hans bekommt mehr letztendlich Kindergeld.

Was gibt es als Voraussetzung zu beachten, wenn ihr von dem Vorteil der Zählkinder profitieren wollt?

Es gibt eine zentrale Voraussetzung, damit ihr mehr Kindergeld bekommen könnt. Wir betrachten hierzu wieder unser obiges Beispiel. Hans muss also zwingend der Kindergeldberechtigte für sein jüngstes Kind mit Katrin sein, sodass seine älteren Kids als Zählkinder eingestuft werden. Wenn Katrin dies erledigen würde, dann gibt nur 192 Euro von der Familienkasse. Gerade bei Eltern mit mehreren Kindern ergeben sich hierbei zum Teil beträchtliche Summen, sodass stets auf diesen Vorteil geachtet werden sollte.

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Hinweis
Der besagte Vorteil kann nur bei maximal vier Kindern ausgenutzt werden.

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