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Verbotene Jugen- & Mädchen-Vornamen in Deutschland

Altdeutsche Namen

Wie würdet ihr reagieren, solltet ihr in einem Standesamt arbeiten und euch flattert eines Tages ein Antrag für den Namen Störenfried ins Haus? Wahrscheinlich ähnlich wie der Standesbeamte in diesem speziellen Fall, und zwar den unmöglichen und diskriminierenden Vornamen ablehnen. Unglaublich, aber wahr: Es gibt zumindest ein Elternpaar in Deutschland, die ihren Sohn nach einer Person benennen wollten, die laut Duden „Die Eintracht, die Ruhe und Ordnung stört“.

Um Kinder vor den teilweise wirklich absurden Namensideen mancher Eltern zu schützen, sind in Deutschland zum Glück einige Vornamen verboten oder müssen vorerst vom Standesamt genehmigt werden. So soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder zum Gespött machen und bloßstellen können.

Dabei kommt es immer wieder vor, dass Standesbeamte mit sehr kuriosen Namen konfrontiert werden, die nicht selten und aus gutem Grund abgelehnt werden. Wollen die Eltern den Vornamen dennoch gegen den amtlichen Willen durchsetzen, bleibt nur der Weg vor das Gericht.

In den meisten Fällen jedoch entscheiden die Gerichte ähnlich wie die Standesämter und lehnen den gewünschten Vornamen ab. Doch nicht immer steht der reine Menschenverstand oder die Vernunft an erster Stelle, denn so wurden einige kuriose und skurrile Vornamen vom Standesamt oder dem Gericht erlaubt.

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Auszug aus den lustigsten Vornamen, die hierzulande zulässig sind

  • Pepsi-Carola
  • Popo
  • Sultan
  • Schneewittchen
  • Rapunzel
  • Napoleon
  • Waterloo
  • Matt-Eagle
  • Laser
  • Alemmania
  • Solarfried
  • Sheriff
  • Shaklyn
  • Schokominza
  • Despot
  • Winnetou
  • Blaubeere
  • Apple
  • Tarzan
  • Pumuckl
  • Cinderella-Melodie
  • Jazz
  • Dee-Jay
  • Mikado
  • Champagna
  • Eitelfritz
  • Ikea
  • November

Die Namensgebung aus rechtlicher Sicht

Im Großen und Ganzen haben die werdenden Eltern bei der Namenswahl ihrer Sprösslinge freie Hand. Zwar gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den § 1757, der den Namen des Kindes regelt, allerdings wird sich hier in erster Linie auf den Nachnamen des Kindes bezogen. Eine spezielle Liste von verbotenen Vornamen existiert nicht.

Jedoch gibt es ein Internationales Handbuch für Vornamen, in das Standesbeamte im Zweifelsfall einen Blick hineinwerfen und prüfen können, ob der gewünschte Vorname zulässig ist. Alle dort aufgelisteten Vornamen, in etwa 65.000 an der Zahl, dürfen ohne Bedenken an Kinder vergeben werden.

Befinden sich die angefragten Vornamen nicht in dem Handbuch, liegt es in erster Linie am Ermessen des zuständigen Standesbeamten, ob dieser dem außergewöhnlichen Namenswunsch der Eltern nachgibt. Doch ganz frei in seiner Entscheidung ist der Mitarbeiter des Standesamtes auch nicht, denn bei der Namenswahl gelten bestimmte Richtlinien, die das Kindeswohl sowie die Persönlichkeitsrechte des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

So ist unter anderem geregelt, dass keine Adelstitel oder keine geographischen Namen als Vornamen eingetragen werden dürfen. Anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten, denn dort gehören Namen wie Mississippi beinahe zur Tagesordnung.

Zudem müssen weitere Grundregeln bei der Namensgebung beachtet werden:

  • Bei dem gewünschten Namen muss es sich eindeutig und ohne jeden Zweifel um einen Vornamen handeln.
  • Das Ansehen des Kindes darf nicht unter seinem Vornamen leiden.
  • Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Bei geschlechtsneutralen Vornamen kann ein geschlechtsspezifischer Zweitname für Klarheit sorgen.
  • Ein typisch weiblicher Vorname darf nicht an Jungen vergeben werden und andersherum. Eine Ausnahme bildet beispielsweise der Mädchenname Maria.
  • Das Kind darf nicht nach einem Gegenstand oder einer Eigenschaft benannt werden. So wären zum Beispiel die Vornamen „Gabel“ oder „Liebevoll“ unzulässig.
  • Weder darf der Vorname das Kind sozial benachteiligen noch bloßstellen.
  • Der Vorname darf nicht beleidigend, anstößig oder lächerlich sein. Dies verletzt das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
  • Das Kind darf nicht mehr als fünf Vornamen tragen.
  • Biblische Namen sind erlaubt und werden hierzulande auch gerne und häufig an Neugeborene vergeben. Sind die biblischen Namen mit einer negativen Assoziation behaftet, sind diese allerdings nicht zulässig. Die besten Beispiele hierfür sind Lucifer, Judas und Kain.
  • Verniedlichungsformen von Vornamen sind nicht erlaubt, Kurzformen hingegen schon.
  • Neben Adelstiteln sind außerdem Markennamen, Familiennamen sowie Städte- und Ortsnamen als Vornamen untersagt. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: So ist es beispielsweise erlaubt, seiner Tochter den Namen Chanel zu geben. Außerdem dürfen selbstverständlich neugeborene Jungen Heinz genannt werden, obwohl der Name auch für „Heinz-Ketchup“ verwendet wird.
  • Vornamen aus einem anderen Kulturkreis oder einem anderen Land sind zulässig, allerdings muss der Vorname mit den entsprechenden Sonderzeichen oder möglichen Akzenten geschrieben werden.
Gut zu wissen:
In Österreich gelten in etwa die gleichen Grundregeln bei der Namensvergabe. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel bei der Anzahl der zu vergebenen Vornamen. Diese ist, anders als in Deutschland, nicht begrenzt.

Gesellschaft für deutsche Sprache weiß im Zweifel Rat

Wurde ein Vorname vom Standesamt abgewiesen, können Eltern noch den Weg über die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) gehen. Diese prüfen im Zweifelsfall, ob der von den Eltern gewünschte Vorname doch zulässig ist.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Namensberatungsstelle der Universität Leipzig, die eng mit der Deutschen Gesellschaft für Namensforschung e. V. zusammenarbeitet und unter anderem wissenschaftliche Namensanalysen durchführt. Die Namensberatungsstelle kann euch im Falle eines Falles ein Gutachten für das Standesamt ausstellen, sofern der Vorname als zulässig erachtet wird. Hier kommt ihr zur Webseite.

Verbotene Vornamen

Einige Namenswünsche von Eltern sind so daneben und skurril, dass diese zum Glück nicht zugelassen sind und somit keine Kinder mit diesen unmöglichen Namen „beglückt“ werden dürfen.

Wir haben euch die schrägsten Vornamen zusammengestellt, welche weder vom Standesamt noch vom zuständigen Gericht genehmigt wurden. Was sich manche Eltern bei ihrer Namenswahl nur gedacht haben, bleibt ein absolutes Rätsel, aber seht selbst:

Lucifer: Zwar hat Lucifer die eigentlich sehr schöne Bedeutung „Der Lichtträger“, doch trotzdem ist der Vorname verboten. Denn Lucifer ist im christlichen Glauben gleichbedeutend mit dem Teufel und Vornamen mit einem Bezug zur Bibel, die negativ behaftet sind, dürfen hierzulande nicht an Kinder vergeben werden.

Pfefferminza: Vielleicht handelt es sich bei den Eltern, die sich diesen Namen für ihre Tochter gewünscht haben, um absolute Pfefferminztee-Liebhaber? Wir wissen nicht, was sich die Eltern bei dieser Namensidee gedacht haben! Schokominza wurde hingegen erlaubt.

Störenfried: Dieser Vorname würde ein Kind ohne Frage diskriminieren, weshalb Störenfried als Vorname zu Recht untersagt wurde. Über die Eltern, die ihren Sohn als Störung von Ordnung und Ruhe empfinden, kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

Bierstübl: Ein kühles Bier in einem urigen und gemütlichen Bierstübl kann schon wirklich sehr gut schmecken! Doch deshalb seinen Sohn Bierstübl nennen zu wollen, geht eindeutig über die Bierliebe hinaus. Das dachte sich auch das Standesamt, welches diesen Vornamen zum Glück verhindert hat.

Crazy Horse: Verrückt waren hier nur die Eltern, die diesen Vornamen für ihr Kind beantragt haben. Crazy Horse bedeutet „Verrücktes Pferd“ und wurde hierzulande nicht als Vorname zugelassen. Doch den eingefleischten Indianer- sowie Wild-West-Fans unter euch sei gesagt, dass Sheriff und Winnetou hingegen als Vornamen durchgewunken wurden.

Whisky: Aus dem Gälischen und Irischen übersetzt, hat Whisky die tief gehende Bedeutung „Wasser des Lebens“. Whisky ist jedoch im Glas und als Single Malt definitiv besser aufgehoben als im heimischen Kinderzimmer. Aus diesem Grund wurde Whisky als Vorname nicht erlaubt.

Verleihnix: Zugegeben, dieser Vorname sorgt im ersten Moment für einen Lacher, doch eurem Sohn wäre mit diesem Vornamen bestimmt nicht zum Lachen zumute. Zur Figur aus den Asterix-Comics passt der lustige Name ja sehr gut, in die Liste der erlaubten Vornamen hat es Verleihnix zum Glück jedoch nicht geschafft.

Puppe: Einige Mädchen mögen den Vornamen Puppe im jungen Alter vielleicht noch ganz süß finden. Zum Glück hat der zuständige Standesbeamte hier schon weiter in die Zukunft gedacht und den Namen nicht zugelassen.

Heini: „Du bist mir vielleicht ein Heini!“ Diese Aussage ist nicht gerade nett, sondern drückt aus, dass eben dieser Heini zum Beispiel etwas Dummes getan hat. Genau aus diesem Grund wurde Heini als Vorname nicht anerkannt.

Gucci: In der Regel werden Markennamen nicht als Vornamen zugelassen, weshalb auch Gucci keine mögliche Namensalternative für euer Kind darstellt. Doch es gibt auch Ausnahmen, denn zum Beispiel Fanta, Milka und Ikea sind als Vornamen zugelassen und dürfen trotz der gleichnamigen Marke an Neugeborene vergeben werden. Für die Mode-Fans unter euch gibt es auch noch eine gute Nachricht: Chanel ist als Vorname erlaubt!

Gastritis: Nicht nur diejenigen unter euch, die schon einmal unter einer Magenschleimhautentzündung gelitten haben, können sich vorstellen, wie fies Gastritis als Vorname klingt! Außenstehende können bei einer solchen Namenswahl wirklich nur den Kopf schütteln und sich fragen, was sich die Eltern bei dieser Anfrage, die natürlich abgewiesen wurde, gedacht haben.

Satan: Jeder weiß, dass Satan im Christentum den Inbegriff des Bösen darstellt. Aus diesem Grund ist Satan, genauso wie Lucifer, als Vorname verboten. Jesus ist hingegen erlaubt und wird unter anderem in spanischsprechenden Ländern sogar gerne und häufig an Neugeborene vergeben.

Rumpelstilzchen: Beinahe jeder kennt den Satz aus dem Märchen Rumpelstilzchen: „Ach, wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.“ Doch die Märchen-Liebhaber unter euch müssen wir an dieser Stelle enttäuschen, denn Rumpelstilzchen ist als Vorname verboten. Schneewittchen sowie Rapunzel wurden hingegen vom Gericht zugelassen.

Steißbein: Zwar würde man denken, dass niemand auf die Idee käme, seinem Kind den Namen Steißbein zu verpassen, doch dieser wurde tatsächlich als Vorname beantragt. Anders als der ebenfalls sehr kuriose Vorname Popo wurde Steißbein allerdings als Vorname – zum Glück des Kindes – verboten.

Junge: Eigentlich naheliegend, seinen eigenen Jungen einfach Junge zu nennen, oder? Nein, wirklich nicht! Diese Eltern waren entweder äußerst unkreativ oder wollten sich einen Spaß erlauben. Dank des Standesbeamten ging der Spaß allerdings nicht auf Kosten des Kindes, denn Junge wurde als Vorname natürlich nicht bewilligt.

Januar: Vielen mag der Wintermonat trist, grau und kalt erscheinen, doch für ein ganz bestimmtes Elternpaar scheint der Januar etwas ganz Besonderes zu sein. Als Vorname wurde Januar dennoch verboten. Komisch eigentlich, wenn man bedenkt, dass November als Kindesname zugelassen wurde. Wir finden beide Monate als Vornamen eher fragwürdig.

Kirsche: Das kleine rote Steinobst ist äußerst gesund und vor allem lecker. Für mindestens ein Elternpaar wohl so lecker, dass sie ihrer Tochter gerne den Vornamen Kirsche verpassen wollten. Der Standesbeamte war anscheinend kein großer Obst-Esser, weshalb Kirsche nicht an Neugeborene vergeben werden darf. Blaubeere oder Apple sind jedoch mögliche und zulässige Namensalternativen, wenn es namentlich unbedingt eine Frucht sein soll.

Schnucki: Mag als Kosename ja noch sehr niedlich klingen, als seriöser Vorname ist Schnucki allerdings weniger geeignet, weshalb dieser auch nicht vom Standesamt erlaubt wurde. Oder wollt ihr euch gerne von einem Doktor Schnucki behandeln lassen?

Porsche: Ja, die Liebe zu einem Auto kann sehr groß sein! Und anscheinend so groß, dass ein Elternpaar ihr Kind nach der deutschen Automarke benennen wollten. Doch auch hier greift die Grundregel, dass gewisse Markennamen nicht als Vorname vergeben werden dürfen.

Nelkenheini: Was Nelkenheini als Vorname aussagen soll, wissen wir beim besten Willen nicht. Zum Glück müssen wir uns darüber auch keine großen Gedanken machen, denn als Vorname wurde Nelkenheini natürlich nicht zugelassen.

Weitere verbotene Vornamen

Ihr dachtet, das waren bereits alle verbotenen Vornamen Deutschlands? Weit gefehlt! Auch diese zum Teil sehr fragwürdigen Vornamen wurden glücklicherweise nicht für Kinder zugelassen:

  • Blitz
  • Waldmeister
  • Möhre
  • Pumpernickl
  • Lenin
  • Seerose
  • Sputnik
  • Pepsi-Cola (Pepsi-Carola hingegen schon)
  • Tom Tom
  • Woodstock
  • Venus
  • Joghurt
  • Ulme
  • Grammophon
  • Schröder
  • Holunda
  • Borussia
  • Millennium
  • Rasputin
  • Liebknecht

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