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Geburten in Zeiten von Corona: Ist der werdende Vater bei der Entbindung im Krankenhaus erlaubt?

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Die Corona-Pandemie stellt derzeit die Wirtschaft, das gesamte gesellschaftliche Leben, aber vor allem das Gesundheitssystem auf eine harte Probe. So wurde beispielsweise ein bundesweites Besuchsverbot für Krankenhäuser beschlossen. Auch die Kreißsäle und die Geburten sind natürlich von der Ausbreitung des Corona-Virus und den damit einhergehenden neuen Regelungen betroffen. Kein Wunder, dass sich werdende Eltern Sorgen darüber machen, wie die Geburt ablaufen wird und ob der Partner überhaupt anwesend sein darf.

Diese Sorge ist nicht ganz unbegründet, denn einige Krankenhäuser haben aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die Anwesenheit des werdenden Vaters bei der Geburt bis auf Weiteres untersagt. In diesem Artikel informieren wir euch über die derzeitige Sachlage, was die Anwesenheit des Partners bei der Geburt und im Anschluss auf der Wöchnerinnenstation betrifft. Zudem klären wir euch darüber auf, was werdende Eltern vor dem Entbindungstermin beachten müssen.

Auswirkungen von Covid-19 auf die Krankenhäuser

Social Distancing und Ausgangssperre sind nur wenige Beispiele dafür, wie sich die Corona-Pandemie auf das Leben aller Bürger auswirkt. Allesamt mehr als wichtige Maßnahmen, denn das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 kann die gefährliche Lungenkrankheit Covid-19 auslösen, welche mitunter schwer verlaufen und sogar tödlich enden kann. Seit dem Ausbruch der Pandemie herrscht vor allem in den Krankenhäusern ein absoluter Ausnahmezustand, was wiederum das Gesundheitssystem auf eine harte Probe stellt. Dabei kommen Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger sowie das gesamte Krankenhauspersonal schon seit vielen Wochen an ihre Grenzen und schieben eine Extra-Schicht nach der anderen.

Für alle Krankenhaus-Mitarbeiter stellt die derzeitige Situation eine nie dagewesene körperliche sowie psychische Belastung dar und verlangt allen Helfern sehr viel ab. Hinzu kommt, dass Schutzmasken, Schutzbekleidung sowie Desinfektionsmittel in einigen Krankenhäusern rar geworden sind. Aufgrund der Ausbreitung der Pandemie und um diese einzudämmen, gilt daher in den Krankenhäusern Deutschlands mittlerweile ein striktes und bundesweites Besuchsverbot. Somit dürfen bis auf Weiteres keine Patienten mehr besucht werden.

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Mit dem strengen Besuchsverbot wollen Kliniken in erster Linie verhindern, dass unwissentliche Corona-Infizierte gerade dort ein und ausgehen, wo kranke und daher immungeschwächte Menschen behandelt werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass sich das Krankenhauspersonal ansteckt, um die Versorgung von Kranken oder Hilfsbedürftigen überhaupt gewährleisten zu können.

Allerdings sehen die vorübergehenden Regelungen Ausnahmen und eine Lockerung des Besuchsverbots vor. So sind Besuche von Patienten in Ausnahmefällen und im Einzelfall bei folgenden Begebenheiten sowie unter einer strengen Einhaltung von Hygienemaßnahmen möglich:

Krankes Kind: Beide Elternteile dürfen ihr krankes Kind im Krankenhaus besuchen und diesem beistehen.

Sterbende Patienten: Besuche auf der Palliativstation sind zulässig.

Doch nicht nur das Besuchsrecht wurde stark eingeschränkt. Auch auf Operation, die mitunter schon sehr lange im Vorfeld geplant waren, hat die derzeitige Ausnahmesituation Auswirkungen. Sofern dies medizinisch vertretbar ist, werden geplante Operationen, welche eine postoperative Behandlung auf einer Intensivstation bedürfen, bis auf Weiteres verschoben, beziehungsweise abgesagt. So wird unter anderem gewährleistet, dass bestehende Intensivbetten für Covid-19-Patienten freigehalten werden.

Bitte beachten:
Zur Eindämmung des Corona-Virus haben Bund und Länder bundesweite Besuchseinschränkungen sowie Verbote in Krankenhäusern erlassen. Die genaue Umsetzung wird jedoch von den einzelnen Ländern bestimmt. Dabei lassen die Länder ihren Krankenhäusern wiederum zum Teil freie Hand, weshalb die Besuchsbeschränkungen von Klinik zu Klinik variieren können.

Sind werdende Väter im Kreißsaal erlaubt?

Entspannung, Ruhe und Geduld gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine gute Schwangerschaft sowie Entbindung. Durch den neuartigen Corona-Virus, welcher derzeit das gesamte Leben auf den Kopf stellt, ist dies jedoch schwer umzusetzen: Geburtsvorbereitungskurse fallen aus und Schwangere machen sich große Sorgen, dass ihr Partner bei der Geburt nicht anwesend sein darf. Studien legen jedoch nahe, dass sich Schwangere durch die Anwesenheit ihres Partners sicherer und geborgener fühlen. Ist dem werdenden Vater die Anwesenheit im Kreißsaal also nicht gestattet, kann sich dies unter Umständen negativ auf die psychische Gesundheit der Schwangeren sowie auf den gesamten Geburtsverlauf auswirken.

Doch natürlich hat Covid-19 auch drastische Auswirkungen auf die Geburtsstationen sowie Wöchnerinnenstationen. So haben nach aktuellem Stand (08.04.2020) einige Krankenhäuser in Hessen den Beschluss in Kraft gesetzt, dass werdende Väter oder andere Vertrauenspersonen nicht bei der Geburt im Kreißsaal sowie nach der Geburt auf der Wöchnerinnenstation anwesend sein dürfen. Ob weitere Krankenhäuser diesem Beispiel folgen werden, ist nach wie vor ungewiss und kann derzeit nicht komplett ausgeschlossen werden.

In Bonn sowie Rostock wurde das Kreißsaal-Verbot für werdende Väter durch einen starken Druck der Eltern vorerst wieder aufgehoben. Welche Krankenhäuser eine Begleitung bei der Geburt erlauben oder diese strikt verbieten, kann sich momentan recht schnell ändern. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sich Schwangere im Vorfeld bei ihrem Krankenhaus über die Beschränkungen und die Anwesenheit im Kreißsaal informieren.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), welche sich wiederum auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der europäischen gynäkologischen Fachgesellschaften beziehen, besteht kein Grund, dass Schwangere bei der Geburt nicht von ihrem Partner oder einer anderen Vertrauensperson begleitet werden dürfen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Begleitperson keinerlei Symptome hat, die soziale Distanz für 14 Tage gewahrt wurde und kein Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat. Zudem darf die Begleitperson nicht wechseln und sollte den Kreißsaal während der Geburt nicht verlassen.

Diese Empfehlungen gelten im Übrigen auch, sollte das Baby mit einem Kaiserschnitt auf die Welt gebracht werden. Sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht, darf das Krankenhaus die Gebärende zudem nicht zu einem Kaiserschnitt drängen und auch die Trennung von Mutter und Baby nach der Geburt darf nicht erzwungen werden. Gleichzeitig betont die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, dass die Corona-Pandemie außerdem kein Indikator dafür ist, um die Geburt künstlich einzuleiten. Nach wie vor sollte eine Geburtseinleitung nur aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit durchgeführt werden.

Gut zu wissen:
Der werdende Vater oder eine andere nahestehende Begleitperson darf nur bei der Geburt anwesend sein, sofern diese gesund sowie symptomfrei ist. Des Weiteren fordern die meisten Kliniken, dass die begleitende Person mindestens 14 Tage vor dem Geburtstermin soziale Distanz gewahrt hat.

Wie verhält es sich mit Besuchen nach der Entbindung?

Der Vater oder die nahestehende Begleitperson hat in den meisten Kliniken die Möglichkeit, mit der frisch gebackenen Mutter und dem neugeborenen Baby nach der Entbindung in einem Familienzimmer zu bleiben. Sofern ein Familienzimmer verfügbar ist, muss die Begleitperson allerdings in diesem bleiben und darf das Krankenhaus nicht verlassen.

Verlässt der Vater oder die Begleitperson nach der Geburt das Krankenhaus, ist ein späterer Besuch in den meisten Fällen zwar möglich, allerdings nur unter strikter Einhaltung der individuellen Auflagen der jeweiligen Klinik. So muss beispielsweise weiterhin unbedingt die soziale Distanz gewahrt werden und Mutter sowie Baby dürfen meist nicht länger als eine Stunde pro Tag besucht werden. In manchen Krankenhäusern darf die frisch gebackene Mama und das Neugeborene überhaupt nicht besucht werden.

Zudem dürfen eventuelle Geschwisterkinder die Mama und das neugeborene Geschwisterchen leider nicht im Krankenhaus besuchen. Um unter anderem das Übertragungsrisiko so gering wie möglich zu halten und um Patienten sowie das Krankenhauspersonal zu schützen, ist, wenn überhaupt, nur der Besuch des Partners oder einer anderen Vertrauensperson gestattet.

Bitte beachten:
Jedes Krankenhaus hat seine individuellen Auflagen und Regeln bezüglich der Anwesenheit im Kreißsaal sowie auf der Wöchnerinnenstation. Die genauen Vorgaben und Sicherheitsvorkehrungen vor Ort könnt ihr in der Regel auf der Webseite des Krankenhauses nachlesen oder telefonisch erfragen.

Das müssen Schwangere und werdende Väter im Vorfeld beachten

Obwohl das strikte Besuchsverbot im Falle einer Geburt in den meisten Krankenhäusern gelockert wurde, gelten dennoch stark eingeschränkte Besuchsbeschränkungen, Besuchsregelungen sowie strenge Sicherheitsbestimmungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir haben euch im Folgenden die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst, worauf Schwangere mit bevorstehendem Entbindungstermin derzeit unbedingt achten müssen:

Über individuelle und krankenhausinterne Regelungen informieren: Ruft rechtzeitig im Krankenhaus an und informiert euch, ob die Anwesenheit des werdenden Vaters oder einer anderen Begleitperson gestattet ist und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Telefonische Anmeldung im Vorfeld der Geburt: Normalerweise ist es üblich, dass sich Schwangere persönlich im Krankenhaus anmelden. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus jedoch auf ein Minimum zu beschränken, wird die Anmeldesprechstunde im Kreißsaal bis auf Weiteres telefonisch durchgeführt. Dies gilt auch für Fragen rund um die Schwangerschaft sowie die Entbindung.

Vorgeburtliche Untersuchungen im Krankenhaus ohne Begleitung: Sind im Vorfeld weiterführende Untersuchungen, wie ein Ultraschall oder CTG, im Krankenhaus notwendig, sollte die Schwangere diesen Termin, wenn möglich, allein wahrnehmen.

Symptomfrei und Wahrung sozialer Distanz: In vielen Kliniken darf der werdende Vater oder eine andere Vertrauensperson die Schwangere in den Kreißsaal begleiten und dieser bei der Entbindung zur Seite stehen. Wichtig ist allerdings, dass die begleitende Person symptomfrei ist und 14 Tage vor dem Geburtstermin die soziale Distanz gewahrt hat. Zudem ist ein Wechsel der Begleitperson nicht gestattet.

Krankenhaus in Kenntnis setzen: Sollte die Schwangere im Vorfeld der Geburt Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben oder Erkältungssymptome zeigen, sollte dies dem Krankenhaus im Vorfeld unbedingt telefonisch mitgeteilt werden. Nur so kann das Krankenhaus weitere Hygienemaßnahmen treffen und die Gesundheit von Mama, Baby sowie dem Personal gewährleisten. Bei einem Verdachtsfall wird das geburtshilfliche Personal die Entbindung gegebenenfalls mit einer Schutzmaske sowie dem Tragen eines Schutzanzugs begleiten.

Sind Schwangere und Neugeborene einem besonderen Risiko ausgesetzt?

Viele Schwangere machen sich natürlich große Sorgen darüber, ob sie und ihr Baby einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, an Corona zu erkranken. Laut Informationen des Berufsverbands der Frauenärzte e. V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) – vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG) gibt es derzeit jedoch keinen Hinweis darauf, dass Schwangere und deren Babys durch das neuartige Corona-Virus gefährdeter sind als der Rest der Bevölkerung. Lag jedoch vor der Schwangerschaft bereits eine Herz- oder Lungenerkrankung vor, könnte sich das Risiko einer Erkrankung erhöhen.

Nach derzeitiger Wissenslage scheint sich das Corona-Virus im Falle einer Erkrankung der Mutter bei der Geburt nicht auf das Baby zu übertragen. Zudem gibt es derzeit keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt oder über Anomalien beim Neugeborenen, sollte die Mutter an Corona erkrankt sein. Sollte bei der Schwangeren das Virus nachgewiesen worden sein, wird das Baby nach der Geburt nicht von der Mutter getrennt. Allerdings muss die Mutter eine Schutzmaske tragen und wichtige Hygieneschutzmaßnahmen beachten.

Frisch gebackene Mütter, bei welchen der Corona-Virus nachgewiesen wurde, können ihre neugeborenen Babys dennoch stillen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Virus durch die Muttermilch und das Stillen auf das Baby übertragen werden kann. Um jedoch einer Ansteckung durch eine Tröpfcheninfektion vorzubeugen, müssen Stillende unbedingt einen Mundschutz tragen. Zudem werden weitere Vorsichtsmaßnahmen dringend empfohlen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem das regelmäßige und richtige Händewaschen bevor und nachdem das Baby berührt wurde. Beim Füttern mit einer speziellen Babynahrung sowie einem Fläschchen sollten unbedingt die Sterilisationsrichtlinien eingehalten werden.

Das Wichtigste im Überblick:

Wir haben euch die wichtigsten Fakten in Sachen Kreißsaal und Anwesenheit des werdenden Vaters nochmal auf einen Blick zusammengefasst, um Licht ins Dunkle zu bringen:

  • Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) plädieren dafür, dass werdende Väter oder eine andere Begleitperson bei der Geburt anwesend sein darf.
  • In den meisten Krankenhäusern ist die Anwesenheit einer Person bei der Entbindung erlaubt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehören: die Wahrung der sozialen Distanz 14 Tage vor der Entbindung, keine Erkältungskrankheiten oder Atemwegserkrankungen, kein Kontakt zu infizierten Personen.
  • Die Begleitperson darf nicht wechseln und der Kreißsaal, wenn möglich, nicht verlassen werden.
  • Aufgrund der strengen Sicherheitsmaßnahmen und um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sind Besuche auf der Wöchnerinnenstation stark beschränkt oder gar nicht erlaubt. Der Besuch von Geschwisterkindern ist in den meisten Kliniken komplett untersagt.
  • Die individuellen Hygienevorschriften und Sicherheitsmaßnahmen der Klinik müssen unter allen Umständen eingehalten werden.
  • Ein erzwungener Kaiserschnitt sowie eine medizinisch nicht notwendige Geburtseinleitung ist laut der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. nicht zulässig.
  • Liegt der Verdacht einer Corona-Infektion bei der Schwangeren vor, muss die Klinik im Vorfeld telefonisch unbedingt darüber aufgeklärt werden, um erweiterte Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können.

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