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Leihmutterschaft: Kosten, Voraussetzungen, Ablauf und Alternativen

Leihmutterschaft

Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch stellt eine Leihmutterschaft häufig die letzte Möglichkeit dar, um biologischen Nachwuchs zu bekommen und selbst das Elternglück erfahren zu dürfen. Allerdings ist eine Leihmutterschaft in Deutschland aus ethischen, sittlichen sowie moralischen Gründen grundsätzlich verboten. Jegliche ärztliche Leistungen sowie die öffentliche Vermittlung sowie Suche sind laut dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) untersagt und können strafrechtlich verfolgt werden. Auch in vielen anderen europäischen Ländern ist die Leihmutterschaft verboten, allerdings gibt es Ausnahmen. In diesem Artikel informieren wir euch darüber, in welchen Ländern die Leihmutterschaft legal ist und was ihr aus rechtlicher Sicht beachten müsst. Zudem gehen wir auf die Kosten einer Leihmutterschaft ein und wir klären euch über die verschiedenen Arten auf.

Wie funktioniert eine Leihmutterschaft? Der detaillierte Ablauf

Bei einer Leihmutterschaft wird der austragenden Ersatzmutter, beziehungsweise der Leihmutter die befruchtete Eizelle einer anderen Frau künstlich eingepflanzt. Somit sind die Frau, welcher die Eizelle entnommen wurde, sowie der samenspendende Mann die genetischen Eltern des Kindes, wobei das Baby von der Leihmutter ausgetragen und auf die Welt gebracht wird. Dabei handelt es sich bei einer Leihmutter um eine fruchtbare Frau im gebärfähigen Alter, die ihre Gebärmutter für die Dauer der Schwangerschaft „verleiht“ und das Baby für die genetischen Eltern, welche in diesem Fall Wunsch- oder Bestelleltern genannt werden, austrägt.

Die Leihmutter ist in den meisten Fällen genetisch nicht mit dem Baby verwandt, da die Eizelle normalerweise von einer anderen Frau stammt. Hin und wieder wird jedoch die Eizelle der Leihmutter mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet und anschließend eingesetzt, doch auch in diesem Falle handelt es sich um eine Leihmutterschaft. Leihmütter erhalten für das Austragen des fremden Kindes in der Regel Geld von den genetischen Eltern, was in einem gemeinsam ausgehandelten Vertrag und meist durch eine spezielle Agentur im Vorfeld geregelt wird.

Dabei kommt eine Leihmutterschaft vor allem für Paare mit Kinderwunsch infrage, die unfruchtbar sind oder nicht auf natürlichem Wege schwanger werden können. Doch auch für Alleinstehende sowie Paare, die aus welchen Gründen auch immer keine Aussicht auf eine Adoption haben, stellt die Leihmutterschaft oft die letzte Möglichkeit dar, um ein biologisches Kind zu bekommen. Bevor die „Ehe für alle“ hierzulande noch nicht erlaubt war, galt die Leihmutterschaft vor allem für homosexuelle Paare als einzige Möglichkeit, ein Kind großziehen zu dürfen.

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Entscheiden sich die Wunscheltern für eine Leihmutterschaft, treffen sich beide Parteien vorab und handeln ihre Bedingungen aus. Sobald alles geregelt ist, werden in einer Klinik einige Tests und Untersuchungen vorgenommen, bevor die entnommene Eizelle der Frau durch das Sperma des Mannes in einem speziellen Labor befruchtet wird. Hier wird auch von der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF-Verfahren) gesprochen. Im Anschluss wird die erfolgreich befruchtete Eizelle oder besser gesagt der Embryo in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen, um dort heranzuwachsen. Nach der Geburt nehmen die genetischen Eltern das Baby in ihre Obhut.

Zahlen und Fakten zur Leihmutterschaft

Laut dem Bundesfamilienministerium bleibt etwa jedes 10. Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos und hat mit dem fehlenden Elternglück zu kämpfen. Die nach wie vor sehr hohen Zahlen machen deutlich, dass selbst die künstliche Befruchtung häufig nicht zum erwünschten Kinderwunsch führt. Neben einer Adoption stellt somit die Leihmutterschaft eine mögliche Alternative für Paare dar, um doch noch Eltern zu werden.

Wie viele Paare aus Deutschland sich dafür entschieden haben, ihr Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, kann nicht genau gesagt werden, denn es fehlen seriöse Daten. Sicher ist nur, dass sich immer mehr Paare für eine Leihmutterschaft entscheiden und dafür in Kauf nehmen, eine Leihmutter aus dem Ausland zu bezahlen. Laut US-Bundesbehörde Center for Disease Control and Prevention (CDC) wurden allein in den USA zwischen 1999 und 2013 über 18.000 Kinder von einer Leihmutter ausgetragen, Tendenz steigend. Zwar handelt es sich hierbei vorwiegend um US-Bürger, dennoch liegt der Anteil bei Eltern aus dem Ausland bei etwa 16 Prozent.

Aus der Ukraine werden Schätzungen zufolge jährlich um die 1.000 Leihmutterschaften an Wunscheltern aus aller Welt vermittelt, wobei spanische Paare den wohl größten Teil ausmachen. Nach Deutschland werden circa 100 Neugeborene pro Jahr vermittelt, die von einer Leihmutter ausgetragen wurden. Auch Anwälte für Familienrecht, welche sich in erster Linie auf Adoptionsrecht spezialisiert haben, können den Anstieg beim Interesse an eine Leihmutterschaft in Deutschland bestätigen: Immer mehr kinderlose Eltern lassen sich in einer Anwaltskanzlei über die rechtlichen Aspekte sowie die verschiedenen Möglichkeiten einer Leihmutterschaft beraten. Dies ist in erster Linie damit zu begründen, dass die genetischen Wunscheltern nicht automatisch als Eltern eingetragen werden und das Kind somit nicht ohne weiteres die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Ist eine Leihmutterschaft in Deutschland verboten?

Ein spezielles Gesetz, welches die Leihmutterschaft per se verbietet, gibt es zwar nicht, dennoch wird die Entstehung einer Leihmutterschaft bereits im Vorfeld durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) sowie das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) gesetzlich verhindert. Durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG), welches die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken verbietet, ist Leihmutterschaft in Deutschland grundsätzlich verboten und eine ärztliche Mitwirkung ist sogar unter Strafe gestellt.

Ärzte in Deutschland dürfen somit bei einer Leihmutterschaft nicht tätig werden, was wiederum bedeutet, dass weder eine Leihmutter künstlich befruchtet noch eine befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen werden darf mit dem Ziel, das Kind an Dritte zu übergeben. Selbst die bloße Eispende ist demzufolge verboten und allein der Versuch gilt hierzulande als Straftat. Im schlimmsten Fall droht den involvierten Ärzten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Begründet wird dies unter anderem dadurch, dass eine Leihmutterschaft Identitätsprobleme sowie seelische Konflikte für die betroffenen Kinder mit sich bringt.

Nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) ist es außerdem nicht erlaubt, Leihmütter öffentlich zu vermitteln oder zu suchen. Das Gleiche gilt für eine öffentliche Suche von Wunscheltern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen den Wunscheltern und der potenziellen Leihmutter eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro. Sofern sich beide Parteien allerdings in einem privaten Kreis kennengelernt haben, können die genetischen Eltern sowie die Leihmutter laut § 14b Abs. 3 AdVermiG strafrechtlich nicht verfolgt werden, wohingegen eine öffentliche Vermittlung und Suche strafbar sind.

Nicht nur in Deutschland auch unter anderem in folgenden Ländern der EU ist jegliche Form der Leihmutterschaft verboten:

  • Bulgarien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Italien
  • Österreich
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn
Gut zu wissen:
Verstoßen Ärzte, beziehungsweise das medizinische Fachpersonal gegen das Embryonenschutzgesetz und werden menschliche Embryonen missbräuchlich verwendet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem ist sowohl die öffentliche Vermittlung einer Leihmutter als auch die öffentliche Suche nach Wunscheltern durch das Adoptionsvermittlungsgesetz verboten.

Die Chance auf Leihmutterschaft im Ausland

Einige andere Länder und die dort gültigen Rechtsordnungen stehen einer Leihmutterschaft aufgeschlossener gegenüber als es in Deutschland der Fall ist. So ist eine Leihmutterschaft beispielsweise in einigen Bundesstaaten in den USA (vor allem in Kalifornien), in Kanada (Ausnahme Provinz Québec), in der Ukraine sowie in Russland vom Gesetz her erlaubt. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in jedem Land unterschiedlich, weshalb sich interessierte Paare im Vorfeld eingehend über das dort geltende Recht informieren müssen.

Laut Experten gilt die USA in Sachen Leihmutterschaft als eines der sichersten Varianten für deutsche Paare, doch auch die Ukraine sowie Russland stehen mittlerweile hoch im Kurs, was sicherlich zum Teil mit den niedrigeren Kosten zu tun hat. Um sich für eine Leihmutterschaft in der Ukraine oder in Russland zu qualifizieren, müssen jedoch bestimmte medizinische Indikationen vorliegen. So dürfen interessierte Paare laut Gesetz nur am Leihmutterschaftsprogramm teilnehmen, wenn einer der folgenden ärztlichen Befunde vorliegt:

  • Fehlende Gebärmutter
  • Deformierung des Gebärmutterhalses oder der Gebärmutter, was die Geburt eines Kindes unmöglich macht
  • Unheilbare Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut
  • Wiederholte fehlgeschlagene IVF-Versuche
  • Schwerwiegende Erkrankungen, die das Leben der Frau bei einer Schwangerschaft oder Entbindung gefährden können
Bitte beachten:
Interessiert ihr euch für eine Leihmutterschaft im Ausland, solltet ihr euch in jedem Fall frühzeitig und eingehend von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Häufig droht bei der Einreise nach Deutschland eine Konfrontation mit den hiesigen Behörden.

Ablauf einer Leihmutterschaft

In Ländern, in welchen die Leihmutterschaft legal ist, erfolgt die Suche nach einer passenden Leihmutter in den meisten Fällen über spezialisierte Agenturen, welche sich wiederum um die organisatorischen, medizinischen und juristischen Angelegenheiten kümmern. Haben die Wunscheltern eine Leihmutter ausgesucht, stehen Beratungsgespräche sowie eine eingehende Rechtsberatung an. Zudem erfolgt eine medizinische Voruntersuchung, bei welcher unter anderem Blut- und Hormontests sowie Ultraschalls durchgeführt und die Wunscheltern auf Geschlechtskrankheiten sowie genetische Anomalien untersucht werden.

Auch die Leihmutter muss sich im Vorfeld verschiedenen Untersuchungen unterziehen. So wird unter anderem darauf geachtet, dass sowohl die Blutgruppe als auch der Rhesusfaktor der Leihmutter mit der Wunschmutter kompatibel sind. Des Weiteren muss die Leihmutter einer Schwangerschaft psychisch und physisch gewachsen sein und einen gesunden Lebensstil pflegen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Leihmutter bereits selbst mindestens ein eigenes gesundes Kind auf die Welt gebracht hat und diese zwischen 18 und 35 Jahre alt ist.

Sind alle Voruntersuchungen sowie die Beratungen abgeschlossen, werden die Zyklen der Wunschmutter und der Leihmutter mithilfe von Hormonen aufeinander eingespielt. Während die Gebärmutterschleimhaut der Leihmutter zudem durch Östrogenpräparate aufgebaut wird, werden die Eierstöcke der Wunschmutter angeregt, um mehrere Eibläschen reifen zu lassen und dadurch die Zahl der Eizellen zu erhöhen. Die entnommenen Eizellen werden im Anschluss mit dem Samen des Mannes in einem Labor befruchtet.

War die Befruchtung erfolgreich und haben sich Embryonen gebildet, wird ein ausgewähltes Embryo mit einem speziellen Verfahren in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Die verbliebenen Embryonen können auf Wunsch eingefroren und für weitere Verfahren aufbewahrt werden. Etwa zwei Wochen später gibt ein Schwangerschaftstest Auskunft darüber, ob sich die befruchtete Eizelle erfolgreich in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat und eine Schwangerschaft vorliegt. Hat die künstliche Befruchtung nicht funktioniert, wird in der Regel erneut ein eingefrorener Embryo eingesetzt.

War die Befruchtung erfolgreich, wird die Leihmutter in den insgesamt drei Schwangerschaftstrimestern und bis zur Geburt engmaschig medizinisch betreut. Dabei erhalten die genetischen Eltern jederzeit Auskunft über die Untersuchungsbefunde sowie den Gesundheitszustand des ungeborenen Babys und jegliche Ultraschallbilder werden geteilt. Laut Vertrag verpflichtet sich die Leihmutter dazu, das Neugeborene nach der Entbindung an die Wunscheltern zu übergeben. Im letzten Schritt können die frisch gebackenen Eltern mit ihrem Neugeborenen die Rückreise nach Deutschland antreten, sofern alle Dokumente angefertigt und ausgehändigt wurden. Bis es so weit ist, bleiben die Eltern mit ihrem Baby im Land, in welchem die Leihmutterschaft vollzogen wurde.

Bitte beachten:
Agenturen werben häufig damit, dass nach der Entbindung alles reibungslos funktioniert. Damit es jedoch bei der Einreise sowie der rechtlichen Anerkennung der Elternschaft nicht zu Problemen kommt, müssen sich interessierte Eltern im Vorfeld unbedingt rechtlich beraten lassen.

Mögliche Probleme bei Anerkennung der Elternschaft

Auch deutsche Paare können sich für eine Leihmutterschaft in einem anderen Land entscheiden. Wurde der Wunsch nach einem eigenen Kind durch die Möglichkeiten der Leihmutterschaft im Ausland erfüllt, müssen die frisch gebackenen Eltern bei der Einreise nach Deutschland allerdings mit einigen Problemen rechnen. Bei einer Leihmutterschaft gelten nicht nur die Gesetze von jenem Land, in dem das Baby geboren wurde, auch das deutsche Recht findet bei der Einreise Anwendung. So gilt in Deutschland laut Gesetz: Mutter des Kindes ist, wer dieses auf die Welt gebracht hat, also die Leihmutter und nicht die Wunschmutter. Nach deutschem Recht sind die Wunscheltern somit nicht mit dem Kind verwandt und demzufolge wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch die Geburt vermittelt.

Zwar kann auch der Wunschvater die Vaterschaft nach deutschem Recht nicht ohne weiteres wirksam begründen, allerdings kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vaterschaftsanerkennung oder alternativ durch eine gerichtliche Feststellung seine rechtliche Vaterschaft begründen. Dies ist ein wichtiger Punkt, denn laut einem Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofs am 10.12.2014 (BGH, Beschluss v. 10.12.2014, Az.: XII ZB 463/13) können ausländische Gerichtsentscheidungen, die den genetischen Eltern die rechtliche Elternschaft zugewiesen haben, auch in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, dass ein Wunschelternteil mit dem Baby verwandt ist, die Leihmutter hingegen nicht. Zudem muss die Vaterschaft gerichtlich festgestellt oder von der Leihmutter anerkannt worden sein.

Gut zu wissen:
Liegt eine rechtswirksame Abstammung von einem deutschen Wunschelternteil vor, kann das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Kosten einer Leihmutterschaft im Ausland

Wie hoch die Kosten für eine Leihmutterschaft letztendlich ausfallen, ist in erster Linie vom jeweiligen Land, in welchem es durch die hiesige Gesetzgebung erlaubt ist, sowie von dem Betreuungsaufwand abhängig. Zudem kommt es darauf an, ob im Vorfeld eine oder mehrere Hormonbehandlungen durchgeführt werden müssen. In den Vereinigten Staaten können die Wunscheltern mit einem Betrag von 100.000 Euro bis 160.000 Euro rechnen, wohingegen sich die Preise in der Ukraine zwischen circa 35.000 Euro und 60.000 Euro bewegen.

Mit circa 60.000 Euro bis 80.000 Euro können Eltern in Russland für die Kosten einer Leihmutterschaft rechnen. In den Preisen enthalten sind in der Regel neben den medizinischen, organisatorischen sowie rechtlichen Kosten unter Umständen die An- und Abreise sowie Unterkunft der Wunscheltern und die Ausfertigung der Dokumente.

Gut zu wissen:
Je nach Land müssen interessierte Paare bei einer Leihmutterschaft mit Kosten zwischen 35.000 Euro und 160.000 Euro rechnen.

Arten der Leihmutterschaft

Im Folgenden haben wir euch die verschiedenen Arten einer Leihmutterschaft zusammengefasst und wir klären wir euch über die wesentlichen Unterschiede auf:

Traditionelle sowie gestationelle Leihmutterschaft

Zuallererst muss bei einer Leihmutterschaft unterschieden werden, von welcher Frau die Eizelle stammt. Bei der traditionellen Form der Leihmutterschaft wird nicht nur das Kind von der Leihmutter ausgetragen, sondern auch deren Eizelle verwendet. Somit ist die Leihmutter genetisch mit dem Baby verwandt. Die Schwangerschaft kommt bei der traditionellen Leihmutterschaft in den meisten Fällen entweder durch eine Insemination (Samenübertragung) mit dem Sperma des Wunschvaters zustande oder durch gespendete Samenzellen. Allerdings kann auch Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater oder einem anderen Mann vollzogen werden.

Die gestationelle Leihmutterschaft ist besonders weit verbreitet und stellt beispielsweise in den USA die mit Abstand häufigste Form der Leihmutterschaft dar. Anders als bei der traditionellen wird bei der gestationellen Leihmutterschaft die Eizelle der Wunschmutter oder einer anderen Frau verwendet und somit gehört das Baby genetisch zu mindestens einem Teil der Wunscheltern. Die Leihmutter hingegen hat keinerlei genetische Verbindung zum Kind, da sowohl Eizelle als auch Samen von dem genetischen Material der Wunscheltern stammen.

Altruistische Leihmutterschaft

Die altruistische Leihmutterschaft ist in erster Linie davon gekennzeichnet, dass die Leihmutter für das Austragen des Kindes kein Geld von den genetischen Eltern, sondern lediglich eine finanzielle Entschädigung für den anfallenden Aufwand in der Schwangerschaft erhält. Somit bietet die Leihmutter ihren Körper und ihre Gebärmutter aus selbstlosen Motiven und freiwillig an, um Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die Wunsch- beziehungsweise Bestellereltern müssen allerdings sowohl für medizinische, juristische sowie administrative Dienstleistungen bezahlen, um die Kosten für die Leihmutter zu decken.

Die Form der altruistischen Leihmutterschaft legt nahe, dass die Leihmutter häufig aus dem Verwandten- oder engen Freundeskreis stammt, was jedoch später zu Problem in der Familie oder im Freundeskreis führen kann. Zu den Ländern, in welchen die altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen legal ist, gehören unter anderem Australien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Niederlanden, Irland, Israel, Portugal, Lettland und weite Teile Kanadas.

Kommerzielle Leihmutterschaft

Erhält die Leihmutter für das Austragen des Kindes Geld, wird von einer kommerziellen Leihmutterschaft gesprochen. Dabei ist die kommerzielle Leihmutterschaft, sofern einige Bedingungen erfüllt sind, unter anderem in folgenden Ländern legal und somit nicht verboten:

  • Georgien
  • Russland
  • Ukraine
  • USA (allerdings nicht in allen Staaten)

Was spricht für und was gegen eine Leihmutterschaft

Bleibt ein Paar ungewollt kinderlos, kann das zu großen psychischen Belastungen führen und die Beziehung auf Dauer zerstören. Können beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, was unter anderem bei einer fehlenden Gebärmutter der Fall ist, keine eigenen Kinder gezeugt oder ausgetragen werden, stellt eine Leihmutterschaft somit oft die einzige Möglichkeit dar, um sich den großen Wunsch nach einem eigenen biologischen Kind zu erfüllen. Auch für Frauen, für die eine Schwangerschaft oder Entbindung ein gesundheitliches Risiko darstellt, kann die Leihmutterschaft den Kinderwunsch ermöglichen.

Entscheiden sich die potenziellen Eltern für eine Leihmutterschaft, ist die Wahl einer seriösen Agentur essenziell, denn nur so werden die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt. Um Risiken bei einer Schwangerschaft zu minimieren, werden in der Regel nur Leihmütter in die Datenbanken eingetragen, die bereits ein oder mehrere eigene gesunde Kinder auf die Welt gebracht haben. Zudem sorgt die Agentur dafür, dass die genetischen Eltern während der Schwangerschaft eine persönliche Bindung zur Leihmutter und dem ungeborenen Kind aufbauen können.

Kritiker von Leihmutterschaften befürchten jedoch, dass es zu einer Kommerzialisierung kommen könnte und die Leihmütter aus dem Ausland ausgebeutet werden. Immer wieder kommt es zudem vor, dass vor allem Leihmütter, die sich aus finanzieller Not heraus für eine Leihmutterschaft entscheiden, während der Schwangerschaft eine Bindung zum Ungeborenen aufbauen und nach der Geburt Probleme haben, das Baby abzugeben. Doch auch das Neugeborene muss nach der Geburt die Trennung seiner Leihmutter verkraften, schließlich wurde während der Schwangerschaft eine innige Beziehung aufgebaut.

Welche psychischen Langzeitfolgen eine solch frühe Trennung von der Leihmutter haben kann, ist noch nicht eindeutig untersucht worden. Nichtsdestotrotz muss das Kind möglicherweise sein gesamtes Leben mit der psychologisch sehr anspruchsvollen Situation umgehen, vorausgesetzt natürlich, die genetischen Eltern entscheiden sich dazu, ihrem Nachwuchs von der Leihmutterschaft zu erzählen. Zudem können aus ethischer Sicht weitere Probleme auftreten, wenn das Kind zum Beispiel behindert auf die Welt kommt oder krank wird. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie und ob die Leihmutter geschützt ist, sollte die Schwangerschaft nicht normal verlaufen oder gar gefährliche Komplikationen auftreten.

Ganz zugespitzt ausgedrückt, handelt es sich laut Kritikern bei einer Leihmutterschaft um eine Art modernen Kinderhandel, da das Kind zentraler Bestandteil eines Rechtsgeschäfts zwischen zwei Parteien ist. In diesem Zuge wird deshalb befürchtet, dass nicht das Wohl des Kindes im Fokus liegt, sondern der Wunsch der genetischen Eltern auf eigenen Nachwuchs im Vordergrund steht. Unter anderem aus diesem Grund lehnt beispielsweise die römisch-katholische Kirche eine Leihmutterschaft kategorisch ab.

Mögliche Alternative zur Leihmutterschaft: Adoption

Häufig wird dem Paar, welches über eine Leihmutterschaft nachdenkt, nahegelegt, dass der Kinderwunsch auch durch eine Adoption erfüllt werden kann. Allerdings ist der Adoptionsprozess hierzulande alles andere als einfach. Hinzu kommt, dass die potenziellen Adoptiveltern nicht nur finanzielle, wohnliche, berufliche sowie partnerschaftliche, sondern auch strenge körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen für eine Adoption erfüllen müssen. Zudem sinken die Chancen in der Regel rapide, sobald die antragsstellenden Eltern älter als 40 Jahre alt sind, wobei es theoretisch gesehen keine Altersgrenze nach oben gibt.

Solltet ihr euch für eine Adoption interessieren, könnt ihr euch in diesem Artikel die nötigen Informationen über die Voraussetzungen, Kosten und den gesamten Adoptionsprozess holen.

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