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Vaterschaftsanerkennung – Beurkundung & Vaterschaftstest

Vaterschaftsanerkennung und Test

Wie ist es eigentlich, wenn ein Baby zur Welt kommt. Ist die Mutter automatisch Mutter und der Vater automatisch Vater?

Natürlich ist es so, denken viele von euch jetzt vielleicht. Doch stimmt das auch? Ja und nein. Zur Mutter wird man durch die Schwangerschaft und Geburt automatisch. Zum Vater leider nicht, es sei denn Vater und Mutter sind bei der Geburt des Kindes verheiratet.Ist das nicht der Fall, muss der Vater seine Vaterschaft anerkennen lassen. Das gilt sowohl für den biologischen Vater, sofern er zur Vaterschaft steht, als auch für einen nicht biologischen Vater, der das Kind gerne rechtlich als sein Kind anerkennen lassen möchte. Doch wie ist es, wenn Ihr gar nicht sicher seid, wer der biologische Vater ist? In diesem Fall hilft nur eines, um die Frage eindeutig zu klären. Nämlich ein Vaterschaftstest. Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftstest, beides erklären wir euch ausführlich in diesem Artikel.

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes zu gelten. Diese kann natürlich nur mit dem Einverständnis der Mutter erfolgen. In manchen Fällen ist sogar die Zustimmung des Kindes nötig, wenn dieses ein gewisses Alter erreicht hat. Ist die Kindesmutter aus berechtigten Gründen nicht in der Lage eine Zustimmung zu erteilen, kann diese auch durch einen gesetzlichen Vormund erfolgen. Doch wozu ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig, wie und wo erfolgt sie und was müsst Ihr dabei beachten?

Warum ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig?

Eine Vaterschaftsanerkennung wird dann wichtig, wenn der Vater (egal ob biologisch oder nicht) bei rechtlichen und offiziellen Fragen und Entscheidungen ein Mitspracherecht haben möchte. Man teilt sich das Sorgerecht für das Kind. Dabei geht es in der Regel um Fragen der Erziehung, der Kindergarten- und Schulwahl und auch um medizinische Entscheidungen. Die Vaterschaftsanerkennung bringt genauso viele Rechte wie sie Pflichten bringt, die natürlich immer im Sinne und zum Wohle des Kindes entschieden werden sollen. Allerdings hat man mit einer Vaterschaftsanerkennung nicht automatisch auch das Sorgerecht. Die Sorgerechtserklärung muss gesondert beantragt und beurkundet werden.

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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung – was ist zu beachten?

Die Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht sind sehr umfangreich, weshalb wir an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick geben. Mit einer Anerkennung der Vaterschaft hat der Vater nicht automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Dies steht ihr nach der Geburt des Kindes, sofern die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet sind, zunächst ganz alleine zu. Mit einer Vaterschaftsanerkennung gilt der Vater zuerst einmal „nur“ als gesetzlich anerkannter Vormund des Kindes. Um sich auch das Sorgerecht zu teilen, müsst Ihr einen Antrag beim Jugendamt oder Familiengericht stellen. Die Sorgeerklärung ist, wie auch die Vaterschaftsanerkennung, eine beglaubigte und rechtskräftige Urkunde. Ihr könnt diese Erklärung entweder vor dem Jugendamt oder einem Notar abgeben. Entscheidungen, die unter anderem das Sorgerecht betreffen sind:

  • Einverständnis für medizinische Behandlungen beim Kind
  • über seine religiöse Erziehung zu entscheiden
  • eine Schule auszuwählen
  • über den Wohnort des Kindes zu entscheiden
  • einen Pass für das Kind beantragen zu können
  • das Vermögen des Kindes zu verwalten bzw. ein Konto für das Kind eröffnen zu dürfen

Ohne das gemeinsame Sorgerecht dürfte der Vater sein Kind streng genommen noch nicht einmal von der Schule oder dem Kindergarten abholen, geschweige denn Einfluss auf all diese Entscheidungen nehmen

Wie erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?

Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt – Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt? Was ist richtig? Die Antwort lautet: Beides! Denn in vielen Fällen lernt eine Mutter den Mann, mit dem sie ihr Leben verbringen möchte, erst Jahre nach der Geburt des Kindes kennen. Daher kann man die Vaterschaft zu jedem Zeitpunkt anerkennen lassen, sogar wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch verheiratet ist. Doch nur unter der Voraussetzung, dass das Scheidungsverfahren aber bereits läuft.

Wo Vaterschaftsanerkennung beantragen?

Um eine Vaterschaftsanerkennung durchzuführen, muss ein man einen entsprechenden Antrag stellen. Berechtigt für die Beurkundung einer Vaterschaft sind das Jugendamt, das Amtsgericht, das Standesamt oder ein Notar. Dort erhaltet Ihr auch ein entsprechendes Vaterschaftsanerkennung- Formular, welches Ihr ausfüllen müsst. Natürlich lässt sich diese immer nur mit dem Einverständnis der Mutter oder eines gesetzlichen Vormundes durchführen. Liegen alle Zustimmungen vor, wird die Vaterschaft durch eine Urkunde beglaubigt, und Ihr erhaltet eine Kopie dieser Urkunde.

Vaterschaftsanerkennung – was braucht man?

Egal ob bei einer Jugendamt Vaterschaftsanerkennung oder einer Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt, Notar oder Gericht, die erforderlichen Unterlagen und Zustimmungen sind fast immer identisch. Zur Anerkennung der Vaterschaft müssen die Eltern folgende Unterlagen mitbringen:

Vaterschaftsanerkennung Unterlagen des Vaters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ungeborenen Babys – Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z.B. Mutterpass)
  • bei geborenen Babys – die Geburtsurkunde

Vaterschaftsanerkennung Unterlagen der Mutter
  • Personalausweis oder Reisepass

sofern Mutter und Vater die Anerkennung nicht zeitgleich durchführen:

  • bei ungeborenen Babys – Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z.B. Mutterpass)
  • bei geborenen Babys – die Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters

Vaterschaftsanerkennung Unterlagen des gesetzlichen Vertreters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Kopie der Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis über die Stellung als gesetzlicher Vormund

Je nachdem wo Ihr die Vaterschaft anerkennen lasst (Behörde oder Bundesland) kann es sein, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Daher klärt das bitte vorher mit der jeweils zuständigen Anlaufstelle ab.

Kosten der Vaterschaftsanerkennung?

Ist eine Vaterschaftsanerkennung kostenlos? Die Antwort lautet: ja und nein. Es kommt darauf, wo Ihr die Vaterschaftsanerkennung durchführen lasst. Bei einer Beurkundung durch das Jugendamt oder Standesamt ist die Vaterschaftsanerkennung kostenlos, bei einer Beurkundung durch das Amtsgericht oder einen Notar ist sie mit Gebühren verbunden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, deshalb informiert euch vorher bei der zuständigen Stelle oder dem von euch gewählten Notar.

Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftstest – was ist der Unterschied?

Während man bei einer Vaterschaftsanerkennung gerne der rechtlich beglaubigte Vater sein möchte, dient ein Vaterschaftstest meist der Klärung, ob man der biologische Vater ist oder nicht. Die Gründe hierfür sind verschieden. Meist lassen Männer einen Vaterschaftstest durchführen, wenn sie nicht wirklich sicher sind der biologische Vater zu sein. Entweder weil die Mutter des Kindes eventuell untreu war, zuvor eine andere Partnerschaft oder sexuellen Kontakt hatte die keine eindeutige Zuordnung zulassen oder weil das Kind sogar aus einem One-Night-Stand entstand und der biologische Vater keinen Kindesunterhalt zahlen möchte. Dazu ist er jedoch gesetzlich verpflichtet, weshalb in diesen Fällen ein Vaterschaftstest Klärung bringen soll.

Aber auch die Mutter eines Kindes möchte oftmals einen Vaterschaftstest durchführen lassen, wenn sie den Vater nicht eindeutig zuordnen kann.

Vaterschaftstest – wie funktioniert es?

Um einen Vaterschaftstest durchzuführen, benötigt Ihr entweder die DNA des Vaters und des Kindes oder die DNA des Vaters, des Kindes und der Mutter. Beim ersten Fall nennt man es Defiziensfall. Lliegt die DNA der Mutter ebenfalls vor nennt man es Triofall. Im Grunde genommen lässt sich bereits beim Defiziensfall die Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmen, doch ist sie im Triofall noch höher.

Für die Bestimmung reicht eine Probe der Mundschleimhaut, die man auf ein Wattestäbchen aufträgt. Aber auch eine Blut-, Haar- oder Hautprobe lassen sich zur Bestimmung der DNA verwenden. Allerdings muss bei einer Haarprobe die Wurzel noch am Haar sein. Am besten eignen sich Haare aus einem Kamm oder einer Haarbürste.

Natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten wie Zigarettenstummel, benutztes Geschirr, benutze Rasierklingen oder alles womit der mögliche Vater in Kontakt kam. Allerdings sinkt bei solchen Utensilien die Genauigkeit des Testergebnisses, da auch andere Personen mit diesen in Kontakt gekommen sein können.

Wenn Ihr wirklich auf Nummer sicher gehen wollt, dann eignen sich eine Speichel-, Blut-, Haut-  oder Spermaprobe am besten. Die Proben des Vaters und Kindes werden dann an ein Labor geschickt und ausgewertet.

Vaterschaftstest ohne Mutter oder Vater – ist das erlaubt?

Bevor Ihr einen rechtskräftigen Vaterschaftstest durchführen könnt, müssen sowohl der Vater als auch die Mutter ihre Zustimmung geben. Wird der Test stattdessen heimlich durchgeführt, ist er nicht nur unzulässig, sondern es besteht sogar die Gefahr eine Strafe zahlen zu müssen. Nicht nur für die Person, die den Test einreicht, sondern sogar das Labor kann dafür belangt werden. Die Summe ist nicht ganz unerheblich. Es können bis zu 5000€ fällig werden. Wenn Ihr also vorhabt einen Vaterschaftstest heimlich und ohne Zustimmung des möglichen Vaters oder der Mutter durchzuführen, lasst lieber die Finger davon. Der bessere Weg ist der offizielle, notfalls sogar durch eine richterliche Anordnung.

Kein Vaterschaftstest ohne Zeugen – warum?

Damit Verwechslungen und Manipulationen bei solchen Tests ausgeschlossen werden, besagt das Gendiagnostikgesetz, dass außerdem eine gesonderte Identitätssicherung durch eine neutrale Person stattfinden muss. Das kann ein Arzt, das Jugendamt, ein Apotheker, eine Hebamme, eine Krankenschwester oder ein Mitarbeiter vom Gesundheitsamt sein. Um die Identität sicherzustellen, muss der jeweilige Zeuge die Identität durch entsprechende Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde) feststellen, diese kopieren, gut erkennbare Fotos machen und alle Dokumente unterschreiben lassen. Einige Labore verlangen zusätzlich Finger- oder bei Kindern Fußabdrücke. Auch der Zeuge selbst muss seine Anwesenheit schriftlich bestätigen. Die Nachweise werden zusammen mit der Probe an das jeweilige Labor geschickt. Ohne diese Formulare ist der Test nicht gültig.

Vaterschaftstest vor der Geburt – ist das möglich?

Ja, ein Vaterschaftstest vor der Geburt ist möglich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Frauen ihn häufig durchführen lassen, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, wer der Vater des Kindes ist und ob sie das Kind wirklich bekommen möchten, oder sich für eine Abtreibung entscheiden. Jedoch wurde 2010 in Deutschland ein Gesetz erlassen, dass einen pränatalen (vorgeburtlichen) Vaterschaftstest nur noch dann erlaubt, wenn der Verdacht auf eine Straftat, nämliche sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Vergewaltigung bei Kindern oder Inzest vorliegt. Nähere Informationen hierzu gibt es im StGb (Strafgesetzbuch) unter den § 176- § 179.

Vaterschaftstest kaufen – wo bekommt Ihr ihn?

Wenn Ihr einen Vaterschaftstest machen lassen wollt, könnt ihr ihn entweder bei eurem Arzt, einer Hebamme dem Gesundheitsamt oder dem Jugendamt durchführen lassen und ihn direkt von dort beziehen. Die Kosten für den Test und die Einsendung in das Labor sind unterschiedlich.

Alternativ könnt ihr den Test vorher auch selbst im Internet bestellen oder in der Apotheke kaufen. Allerdings müsst ihr unbedingt darauf achten, dass der Anbieter alle Kriterien erfüllt und seriös ist. Das erkennt Ihr beispielsweise daran, dass bei den Tests, die Ihr online bestellen könnt, bereits alle notwendigen Formulare (Einverständniserklärung und Identitätssicherung) im Set enthalten sind. Wenn Ihr unsicher seid, fragt lieber direkt beim Anbieter nach.

Vaterschaftstest Kosten – was kommt auf euch zu?

Die Kosten für Tests sind unterschiedlich. Sie beginnen bei circa 15 €. Jedoch ist in diesem Fall die Laboruntersuchung nicht im Preis enthalten. Je nach Labor können hier nochmal 100-300€ hinzukommen. Einige Tests aus dem Internet sind direkt von einem Labor und beinhalten alle Kosten. Sie liegen bei circa 120- 300€. Pauschal kann man sagen, dass Ihr mit mindestens 120€ rechnen solltet.

Vaterschaft anfechten, Vaterschaft aberkennen – rechtliche Grundlagen

Eine Vaterschaft aberkennen zu wollen kann viele Gründe haben. Entweder von Seiten der Mutter oder des Kindes, weil die Eltern getrennt leben und der Vater sich viel zu wenig um sein Kind kümmert, oder – was meistens der Fall ist – seitens des Vaters, weil er seiner Unterhaltspflicht aus verschiedenen Gründen nicht nachkommen kann oder will.

Doch ganz so einfach ist das nicht. Will der biologische Vater seine Vaterschaft aberkennen, funktioniert das in der Regel nur dann, wenn die Mutter einen neuen Lebensgefährten hat, der das Kind adoptieren möchte. Der biologische Vater gibt sein Kind dann zur Adoption frei und tritt damit alle Rechte und Pflichten an den Adoptivvater ab.

Lediglich wenn berechtigte Zweifel darüber bestehen, ob der Vater auch wirklich der biologische Vater, oder nur der „Schein-Vater“ ist, hat dieser bis zum zweiten Lebensjahr die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten bzw. kann die Vaterschaft aberkennen. Wie genau das funktioniert und welche rechtlichen Schritte dabei einzuhalten sind, könnt Ihr mit dem Jugendamt, einem Familiengericht oder einem Rechtsanwalt für Familienrecht klären. Über eines solltet Ihr euch im Vorfeld jedoch im Klaren sein: eine Vaterschaft nicht anerkennen zu wollen oder eine Vaterschaft anzufechten ist ein schwieriges Unterfangen und Ihr solltet euch über Folgen wirklich ausreichend informiert haben. Sowohl über rechtlichen als auch die emotionalen Folgen.

Fazit

Mit der Geburt eines Kindes kommen auch viele rechtliche Fragen und Entscheidungen auf euch zu. Das Eltern in der heutigen Zeit ohne Trauschein zusammenleben, ist keine Seltenheit. Wenn es bei euch auch so ist, Ihr aber möchtet, dass der Papa auch rechtlich Papa ist und außerdem alle wichtigen Entscheidungen mittreffen darf, müsst ihr die rechtlichen Schritte der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung einhalten. Erst wenn diese offizielle beurkundet sind, darf der Vater offiziell und rechtskräftig mitentscheiden.

1 Kommentar

  1. Nadine

    18. September 2017 at 16:17

    Vielen Dank für den sehr interessanten Artikel.

    Im Falle einer Vaterschaftsanerkennung sollte man sich auf jeden Fall an einen Notar wenden.

    Grüße
    Nadine

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