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Wie viel kostet ein Vaterschaftstest?

Weist das Kind keinerlei äußerliche Ähnlichkeit zum Vater auf oder können zur Zeit der Zeugung andere Geschlechtspartner nicht sicher ausgeschlossen werden, kann dies dazu führen, dass eine Vaterschaft angezweifelt wird. Und auch Frauen können nicht immer mit Gewissheit sagen, wer der Vater ihres Kindes ist.

Die nagende Ungewissheit kann Vätern, aber natürlich auch dem Kind und der Mutter, stark zusetzen und die Vater-Kind-Beziehung nachhaltig belasten. Zudem kann die Beziehung zur Mutter des Kindes unter den Zweifeln und Beschuldigungen leiden.

Um absolute Gewissheit zu haben und die belastenden Zweifel aus dem Weg zu räumen, gibt es spezielle Vaterschaftstests, welche eine Vaterschaft beinahe zu 100 Prozent bestätigen oder die Vaterschaft zweifellos ausschließen können.

Ein privat in Auftrag gegebener Vaterschaftstest kann bereits ab 150 Euro erworben werden. Die Kosten können allerdings auf mehrere hundert Euro steigen, zum Beispiel, wenn der Test vor Gericht Bestand haben soll.

In diesem Artikel klären wir euch unter anderem darüber auf, wie ein Vaterschaftstest funktioniert, wie sich die Gesetzeslage verhält, mit welchen Kosten ihr für einen Vaterschaftstest rechnen müsst und auf was ihr achten solltet.

Wie ein Vaterschaftstest funktioniert

Wenn es mehrere potenzielle Väter gibt oder aber gar keine Ähnlichkeit zwischen Vater und Kind vorhanden ist, kann ein Vaterschaftstest für Klarheit sorgen. Der Vaterschaftstest, der auch Abstammungsgutachten genannt wird, kann zuverlässig feststellen, ob ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind besteht.

Um eine Vaterschaft zu bestätigen oder auszuschließen, gibt es in der Praxis verschiedene Varianten zur Bestimmung des leiblichen Vaters. Zu den gängigsten und auch zu den sichersten Methoden gehört die DNA-Analyse. Andere Verfahren können Blutgruppentests, das serologische Gutachten und das anthropologisch-erbbiologische Gutachten sein, für welche Gewebeproben wie Blut, Sperma oder Haare abgegeben werden können.

In der Regel wird für den DNA-basierten Vaterschaftstest eine Speichelprobe aus der Mundschleimhaut entnommen, die anschließend an ein spezielles Labor geschickt wird. Dabei muss neben der Probe des potenziellen Vaters, natürlich auch eine Speichelprobe des Kindes eingeschickt werden und bestenfalls eine Probe der Kindesmutter. Die DNA-Probe der Mutter ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch von Vorteil.

Durchgeführt wird der Vaterschaftstest entweder in einer Arztpraxis oder mit einem speziellen Set für Zuhause. Ganz wichtig ist, dass die Speichelprobe, sofern der Vaterschaftstest nicht in einer Arztpraxis durchgeführt wird, von einem unabhängigen Zeugen entnommen wird. Dies kann zum Beispiel ein Mitarbeiter des Jugendamts oder ein Arzt sein. Einige Labore nehmen die Speichelprobe auch selbst ab, allerdings geht dies nur, wenn das durchführende Labor vor Ort ist.

Wurde die Speichelprobe von allen Probanden entnommen, wird der Vaterschaftstest anschließend an ein Labor geschickt, welches auf DNA-Analysen spezialisiert ist. Laut Gendiagnostik-Gesetz ist ein Vaterschaftstest zudem nur rechtmäßig, wenn alle Teilnehmer ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben.

Einschränkungen durch das Gendiagnostikgesetz

Oftmals wird ein Vaterschaftstest im Rahmen einer Gerichtsverhandlung durchgeführt, um die mögliche Vaterschaft bei einem Rechtsstreit zu bestätigen oder auszuschließen. Doch natürlich kann ein Test zur Klärung der Vaterschaft auch von dem Vater oder der Mutter des Kindes privat in Auftrag gegeben werden.

Allerdings entstehen bei einem privaten Auftraggeber gewisse Einschränkungen durch das Gendiagnostikgesetz, welches unter anderem die Bereiche der Abstammung und auch der medizinischen Versorgung regelt.

Das Gendiagnostikgesetz besagt, dass ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest eine Ordnungswidrigkeit darstellt und weder von einem selbst, noch von einem Dritten in Auftrag gegeben werden darf.

So soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer, von welchen eine genetische Probe untersucht wird, mit dem Vaterschaftstest einverstanden sind und vor allem keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Sofern alle betroffenen Personen mit dem Vaterschaftstest einverstanden sind, darf dieser zur Klärung der Vaterschaft durchgeführt und in Auftrag gegeben werden. Ist das Kind minderjährig, ist die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten unbedingt erforderlich.

Will zum Beispiel der potenzielle Vater einen Vaterschaftstest durchführen, ist in der Regel die Einwilligung der Mutter notwendig. Sollte es dazu kommen, dass sich die Parteien nicht untereinander einigen können oder einer dem Vaterschaftstest nicht zustimmt, kann das Familiengericht diesen gerichtlich anordnen lassen.

Wird der Vaterschaftstest ohne das Wissen aller betroffenen Personen durchgeführt, können Strafen von mehreren tausend Euro fällig werden und auch empfindliche Bußgelder für das durchführende Labor mit sich ziehen. Das Gleiche gilt, wenn der Vaterschaftstest ohne einen Zeugen durchgeführt wurde.

Kosten für einen Vaterschaftstest

In diesem Punkt gehen wir lediglich auf die Kosten des DNA-basierten Vaterschaftstests ein, da dieser hierzulande die gängigste Methode darstellt und gleichzeitig sehr zuverlässig ist.

Ein Vaterschaftstest, der aus privaten Gründen in Auftrag gegeben wird, kann schon ab etwa 150 Euro erworben werden, wohingegen ein beglaubigter und vor Gericht zulässiger Vaterschaftstest um die 500 Euro kosten kann.

Kommen zusätzlich Kosten für eine schnelle Lieferung oder für die Entnahme der Speichelprobe durch einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, können die Kosten für den Vaterschaftstest auch auf 600 Euro klettern.

Bei den Kosten für einen Vaterschaftstest kommt es also stark darauf an, ob dieser privat in Auftrag gegeben wird oder von einem Gericht angeordnet wurde. Zudem sind die Kosten unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:

  • Wie viele Personen sollen getestet werden?
  • Soll der Vaterschaftstest Bestand vor einem Gericht haben?
  • Wo und wer führt den Vaterschaftstest durch?
  • Wird das Ergebnis so schnell wie möglich gebraucht?

2-Personen-Test: Werden lediglich zwei Personen, in der Regel das Kind und der potenzielle Vater, durch eine Speichelprobe auf ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis getestet, liegen die Kosten für einen standardmäßigen Vaterschaftstest bei um die 150 Euro aufwärts. Ein Premium-Vaterschaftstest kann zwischen 250 Euro (für 31 Gen-Orte) und 450 Euro (für 47 Gen-Orte) kosten.

Unterschied Standardtest und Premiumtest: Bei einem Standardtest werden mindestens 16 Gen-Orte auf gleiche Merkmale getestet, wohingegen bei einem Premiumtest 31 bis 47 Gen-Orte miteinander verglichen werden. Je mehr Gen-Orte in den Vaterschaftstest mit einbezogen werden, umso sicherer und gleichzeitig teurer ist das Ergebnis.

3-Personen-Test, der vor Gericht Bestand hat: Um ein noch genaueres Ergebnis und eine höhere Aussagekraft zu erhalten, sollten neben dem potenziellen Vater und dem Kind, auch noch die Mutter getestet werden. Zudem ist ein solcher Vaterschaftstest zwingend notwendig, wenn dieser für das Gericht benötigt wird, beziehungsweise vor Gericht Bestand haben soll.

Die Kosten für einen 3-Personen-Test belaufen sich auf etwa 250 Euro aufwärts. Gibt es noch andere potenzielle Väter oder weitere Kinder, die außerdem getestet werden sollen, erhöhen sich die Kosten bei einigen Anbietern um mindestens 80 Euro pro Person.

Folgende Kosten können bei einem Vaterschaftstest zusätzlich anfallen:

Schnelle Lieferung: Wenn das Ergebnis des Vaterschaftstests schneller als die üblichen 5 – 10 Werktage benötigt wird, bieten einige Labore eine extra schnelle oder sogar Über-Nacht-Lieferung an. Für diese spezielle Dienstleistung wird ein zusätzlicher Aufpreis von mindestens 100 Euro berechnet, welcher unter Umständen und je nach Labor noch um einiges teurer ausfallen kann.

Beglaubigte Probeentnahme: Für das Gericht ist eine beglaubigte Probeentnahme nötig. Die Beglaubigung kann zum Beispiel durch einen Arzt oder das Jugendamt erfolgen und kostet zusätzlich um die 30 bis 50 Euro.

Probeentnahme: Für die Entnahme der Speichelprobe, die von einem unabhängigen Sachverständigen abgenommen wird, können zusätzliche Kosten um die 30 Euro anfallen.

Bitte beachten:
Bei den oben aufgeführten Kosten handelt es sich lediglich um Durchschnittskosten, welche je nach Anbieter und durchführendem Labor variieren können. Zudem sind die Kosten für einen Vaterschaftstest unter anderem von der Anzahl der getesteten Personen abhängig.

Dies sollte beim Kauf eines Vaterschaftstests beachtet werden

Achtet bei dem Kauf eines Vaterschaftstests immer auf das Prüfsiegel der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Diese Labore erfüllen alle in Deutschland wichtigen und durch das Gendiagnostikgesetz nötigen Anforderungen bezüglich Sicherheit und Qualität. Und vor allen Dingen haben diese Vaterschaftstests vor Gericht Bestand.

Wer übernimmt die Kosten eines Vaterschaftstests?

Wird der Vaterschaftstest privat in Auftrag gegeben, muss dieser natürlich komplett aus eigener Tasche bezahlt werden. Anders sieht es aus, wenn der Vaterschaftstest aufgrund einer Vaterschafts-Anfechtungsklage durchgeführt wurde.

Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Vater ein sogenanntes Kuckuckskind vermutet. In Deutschland ist dieser Sachverhalt so geregelt, dass die Kosten, welche für den Vaterschaftstest angefallen sind, letztendlich von dem leiblichen Vater übernommen werden müssen.

Wird das Vaterschaftsgutachten hingegen gerichtlich angeordnet, liegt die Kostenaufteilung unter anderem im Ermessen des Richters. Zudem ist die Konstellation der beteiligten Personen zu beachten sowie der Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Sind mehrere potenzielle Väter getestet worden, könnten die entstandenen gerichtlichen Kosten sowie die Kosten für Gutachten zum Beispiel unter allen Getesteten aufgeteilt werden. Für das Kind fallen übrigens nie Kosten durch einen durchgeführten Vaterschaftstest an.

Im Falle einer Vaterschaftsfeststellung werden die Kosten üblicherweise erst von dem zuständigen Jugendamt übernommen und können nach der Feststellung vom leiblichen Vater zurückgefordert werden.

Sicherheit eines Vaterschaftstests

Bei einem Vaterschaftstest kann lediglich die Vaterschaft zu 100 Prozent und damit sicher ausgeschlossen werden. Ist die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft zu 99,99 Prozent erwiesen, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen. Wird bei dem Vaterschaftstest auch noch der Speichel der Mutter getestet, steigt die Wahrscheinlichkeit sogar auf 99,9999 Prozent.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Der Vaterschaftstest darf nicht heimlich und ohne das Wissen aller betroffenen Personen durchgeführt werden.
  • Die Speichelprobe muss durch einen unabhängigen Sachverständigen abgenommen werden.
  • Es sind schriftliche Einwilligungserklärungen aller betroffenen Personen, die eine genetische Probe abgeben, nötig. Bei Minderjährigen geschieht die Einwilligung durch den oder die Erziehungsberechtigten.
  • Die Abnahme kann zum Beispiel von einem Arzt, Apotheker oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden, welche die Probeentnahme gleichzeitig für das Gericht beglaubigen können.
  • Wird der Vaterschaftstest ohne Einwilligung aller Beteiligten durchgeführt, drohen dem Auftraggeber empfindliche Strafen von bis zu 5000 Euro.
  • Standardmäßige Vaterschaftstests können bereits ab 150 Euro in Apotheken oder bei speziellen Online-Händlern erworben werden. Gerichtlich angeordnete Vaterschaftstests oder Tests für mehrere Personen können mit mehreren hundert Euro um einiges teurer ausfallen.
  • Die Kosten für einen privat in Auftrag gegebenen Vaterschaftstest müssen komplett selbst übernommen werden.

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