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Adoption: Voraussetzungen, Kosten, Prüfung und Ablauf

Kindererziehung

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2016 über 3900 Adoptionen in ganz Deutschland vollzogen. Die Anzahl der adoptierten Kinder ist dabei seit 2013 relativ stabil, wohingegen die Jahre zuvor weniger Adoptionen vorgenommen wurden. Dass die Zahl der adoptierten Kinder nicht größer ist, liegt zum Teil auch an den strengen Voraussetzungen, die für eine Adoption gegeben sein müssen.

Bei einer Adoption handelt es sich um eine Eltern-Kind-Beziehung, bei der die biologische Abstammung nicht berücksichtigt wird. Gesetzlich ist die Adoption im BGB, also im Bürgerlichen Gesetzbuch, verankert. Nach einer rechtlich vollzogenen Adoption besteht in der Regel keine familienrechtliche Beziehung mehr zwischen dem adoptierten Kind und seinen biologischen Eltern.

Nicht nur minderjährige und fremde Kinder können adoptiert werden. Neben volljährigen Personen können auch verwandte Kinder sowie Stiefkinder adoptiert werden. Stiefkindadoptionen machen dabei mit Abstand den größten Teil der Adoptionen aus. Hier weichen die geltenden Regelungen jedoch etwas ab.

Ziel einer Adoption ist es, verlassenen oder elternlosen Kindern eine Chance auf ein normales Familienleben zu ermöglichen, indem das Wohl des Kindes an erster Stelle steht. Bei minderjährigen Kindern sind die öffentlichen Träger in Form von Jugendämtern verantwortlich oder aber karitative Einrichtungen, die als anerkannte freie Träger fungieren. Zu den freien Trägern zählen unter anderem die Caritas sowie die Diakonie.

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Gemeinsam an einem Strang ziehen

Für kinderlose Paare ist eine Adoption oft die letzte Möglichkeit, um selbst das Elternglück erfahren zu dürfen. Bevor sich Paare für den langwierigen und auch nervenaufreibenden Adoptionsprozess entscheiden, haben diese oft einen jahrelangen und unerfüllten Babywunsch hinter sich.

Hormontherapien, alternative Methoden zur Fruchtbarkeitsstimulierung, unzählige Termine beim Frauenarzt und in einer Kinderwunschklinik sowie künstliche Befruchtung sind Möglichkeiten, endlich schwanger zu werden und um eine eigene Familie zu gründen. Fällt der Schwangerschaftstest hingegen immer wieder negativ aus, stellt dies jede noch so gute Beziehung auf eine starke Zerreißprobe.

Stellt sich auch nach Jahren und nachdem alle Möglichkeiten unternommen wurden, weiterhin keine Schwangerschaft ein, bleibt für viele Paare nur die Adoption eines fremden Kindes. Doch eine Adoption muss gut überlegt sein, denn an erster Stelle steht das Wohl und die Sicherheit des Kindes.

Die Entscheidung ein Kind zu adoptieren ist eine weitreichende Entscheidung, die sich auf euer komplettes Leben auswirken wird. Deshalb ist es oberste Priorität, dass ihr euch als Paar absolut sicher seid, was den gemeinsamen Kinderwunsch und eure allgemeinen Zukunftspläne angeht.

Zudem muss die Bereitschaft vorhanden sein, ein fremdes Kind wie sein eigenes Fleisch und Blut großzuziehen, ihm grenzenlose Liebe und die nötige Geborgenheit sowie ein stabiles Zuhause zu geben.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ihr euch als Paar bewusst macht, was es für euch und eure Beziehung bedeutet, ein Kind zu adoptieren, was sich verändern wird, aber auch wie aufreibend ein solcher Prozess sein kann und es letztendlich nicht immer zu einem positiven Ergebnis kommt.

Voraussetzungen einer Adoption

Bevor ihr einen Adoptionsantrag stellt, solltet ihr euch über verschiedene Fragen Gedanken gemacht haben: Ist eure Beziehung gefestigt genug, um auch eine mögliche Ablehnung zu verkraften? Ist es euer absoluter Herzenswunsch, ein Kind zu bekommen? Und habt ihr bereits verarbeitet, kein eigenes Kind bekommen zu können?

Um euch einen hilfreichen Überblick über die gängigen Adoptionsverfahren zu verschaffen und euch hilfreiche und möglichst unkomplizierte Antworten auf all eure Fragen zu geben, haben wir die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Adoption für euch zusammengefasst.

Hier erfahrt ihr alles über die Voraussetzungen, an wen ihr euch wenden müsst und welche Kosten bei einer Adoption entstehen können.

Wenn ihr euch sicher seid, dass eine Adoption für euch infrage kommt, müsst ihr zuerst mit einer Vermittlungsstelle Kontakt aufnehmen. Hier ist entweder das Jugendamt vor Ort des Antragsstellers oder freie Träger wie die Caritas oder die Diakonie zuständig. Diese werden euren Antrag genau unter die Lupe nehmen und prüfen.

Damit einem Adoptionsantrag zugestimmt wird, müssen sowohl berufliche, finanzielle, gesundheitliche sowie partnerschaftliche Voraussetzungen seitens der Antragsteller erfüllt werden:

Zustimmung der leiblichen Eltern: Um ein Kind adoptieren zu können, müssen zuallererst die Herkunftseltern in eine Adoption notariell beglaubigt einwilligen. Zudem kann die Einwilligung erst erfolgen, wenn das Baby acht Wochen alt ist. Bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, hat das zuständige Jugendamt die vorübergehende Vormundschaft für das Kind.

Zudem muss das Kind seine Zustimmung zu der Adoption erteilen. Ist das Kind unter 14 Jahre alt, geschieht die Zustimmung durch das Jugendamt.

Familienstand: Wenn ihr zusammen als Paar ein Kind adoptieren wollt, solltet ihr bestenfalls seit mindestens zwei Jahren verheiratet sein und eine intakte sowie harmonische Ehe führen. Zwar können auch unverheiratete Paare ein Kind adoptieren, allerdings kann dann nur ein Partner adoptieren. Zudem erschwert dies unter Umständen das Adoptionsverfahren, denn in der Regel werden verheiratete Paare bei der Auswahl bevorzugt.

Auch eine alleinstehende Person kann ein Kind adoptieren. Vor allem, wenn zwischen dem Antragssteller und dem Kind bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es sich um ein Kind aus der Verwandtschaft handelt oder um das Kind des Partners. Hier wird auch von der sogenannten Stiefkindadoption gesprochen, die häufiger durchgeführt wird.

Seit Oktober 2017 dürfen auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren, sofern diese verheiratet sind und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Alter: Einer der Partner muss mindestens 25 Jahre alt sein und der andere Partner mindestens 21 Jahre alt. Nach oben hin gibt es theoretisch gesehen keine Altersgrenze. Allerdings wird empfohlen, dass zwischen den Antragsstellern und dem Adoptivkind nicht mehr als 40 Jahre Altersunterschied liegen. Zudem sinken die Chancen, wenn die Eltern älter als 40 Jahre alt sind.

Ärztliche Atteste: Es spielt eine große Rolle, dass beide Elternteile gesund sind und sich ohne gesundheitliche Einschränkungen, hier gilt sowohl die geistige sowie körperliche Gesundheit, um das Kind kümmern können. Daher sind bestimmte ärztliche Atteste sowie ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt notwendig.

Finanznachweise: Der Einkommensnachweis sowie der Vermögens- und Schuldennachweis sind nötig, da die Antragssteller finanziell abgesichert und wirtschaftlich gefestigt sein müssen. Unter anderem durch regelmäßige Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis wird dem Adoptivkind eine stabile sowie sichere Zukunft geboten.

So wird zudem gewährleistet, dass sich die Lebensumstände für das Kind verbessern und dieses angemessen versorgt werden kann.

Ausreichend Wohnraum: Für eine Adoption ist selbstverständlich kein Haus oder eine große Wohnung notwendig. Allerdings prüft das Jugendamt, ob ausreichend Platz für ein Kind sowie ein Kinderzimmer vorhanden sind.

Berufliche Situation: Auch die berufliche Situation beider Elternteile fließt natürlich in die Entscheidung des Jugendamtes mit ein. Die Chancen für eine Adoption stehen besser, wenn nicht beide Elternteile, zumindest in der kritischen Eingewöhnungsphase, beruflich voll eingespannt sind.

So wird sichergestellt, dass genügend Zeit für das Adoptivkind vorhanden ist und dieses die nötige Zuwendung erhält. Nur so kann sich eine stabile und nachhaltige Eltern-Kind-Beziehung entwickeln und das Adoptivkind kann sich besser in seine neue Familie und Wohnsituation einleben.

Gut zu wissen: Wird ein Adoptivkind in die Familie aufgenommen, gelten die üblichen Bestimmungen zum Elterngeld sowie für die Elternzeit. Wie bei leiblichen Eltern auch besteht Anspruch auf drei Jahre Elternzeit sowie auf Elterngeld. Dieser Anspruch ist jedoch hinfällig, wenn das Adoptivkind das achte Lebensjahr vollendet hat.

Keine Sozialleistungen: Die Adoptiveltern dürfen während der Bewerbungsphase keine Sozialleistungen vom Staat beziehen. So wird sichergestellt, dass das adoptierte Kind finanziell abgesichert ist und nicht dauerhaft von Sozialleistungen abhängig ist. Die wirtschaftliche Gesamtsituation muss ausreichen, um für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

Weitere nötige Dokumente, welche eingereicht werden müssen:

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Lebensläufe
  • Ausgefüllter Adoptionsantrag
  • Staatsangehörigkeitsnachweis

Kosten einer Adoption

Das Adoptionsverfahren an sich ist, zumindest im Inland und über das Jugendamt, nicht mit Kosten verbunden. Die Adoptiveltern müssen lediglich Kosten für einen Notar, die Beglaubigungen der verschiedenen Unterlagen sowie für das Führungszeugnis einplanen. Diese halten sich jedoch mit ein paar hundert Euro in Grenzen. Bei einer Adoption über private Träger können allerdings höhere Gebühren anfallen.

Anders sieht es bei Adoptionen aus dem Ausland aus. Hier müssen Adoptionsbewerber mit Kosten von einigen tausend Euro rechnen. Alleine das Adoptionsverfahren schlägt mit ungefähr 1000 Euro zu Buche.

Zudem kommen unter anderem Vermittlungsgebühren sowie Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand zustande. So können sich die Kosten sogar auf bis zu 15.000 Euro und mehr summieren.

Prüfung

Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft das Jugendamt oder die freien Träger unter anderem die Wohnsituation der möglichen Adoptiveltern und ob ausreichend Platz sowie ein eigenes Kinderzimmer für das Adoptivkind vorhanden sind. So wird gewährleistet, dass sich das Kind frei entfalten und sich zurückziehen kann. Dies ist für die Entwicklung des Kindes überaus wichtig.

Zudem wird durch mehrere Befragungen geprüft, ob die Eltern mental in der Lage sind, sich auf die oft sehr schwierige Situation einer Adoption einzulassen. Da die Kinder schon sehr früh mit dem Verlassen werden konfrontiert wurden, sind die Verlustängste häufig sehr stark. Daher ist es umso wichtiger, dass die Eltern Stabilität vermitteln und für ein geborgenes Elternhaus sorgen.

Neben einer hohen Belastbarkeit sind bei Adoptiveltern vor allem Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Offenheit, Toleranz, Wärme sowie die Bereitschaft für Konfliktlösungen von großer Wichtigkeit.

Auch die Beziehung des Paares wird genau unter die Lupe genommen. Nur wenn die Partnerschaft harmonisch und gefestigt ist, können die Eltern zu einer funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung beitragen. Die Erziehungsziele sowie die Zukunftspläne müssen bei den Partner übereinstimmen.

Da den Adoptionswünschen in den meisten Fällen ein unerwünschter Kinderwunsch zugrunde liegt, wird außerdem geprüft, ob das Paar darüber hinweg ist und die bisherige Kinderlosigkeit verarbeitet ist. Da die Fragen sehr persönlich sein können, werden diese von den Bewerbern häufig als unangenehm empfunden.

Gehört das Paar einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Gruppierung an, wird das von der zuständigen Stelle genauestens geprüft. Da diverse Gruppierungen mit einer ungewöhnlichen Lebensführung in Verbindung stehen können, muss gewährleistet sein, dass die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dadurch nicht eingeschränkt wird.

Ablauf eines Adoptionsverfahrens

Um ein Kind adoptieren zu können, muss ein umfangreiches Eignungsverfahren absolviert werden. Dafür muss die Adoptionsvermittlungsstelle des zuständigen Jugendamts aufgesucht werden.

Nach einem ersten Beratungsgespräch erhalten die Antragssteller einen ausführlichen Fragebogen. Dieser wird zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel der Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Führungszeugnissen sowie Lebensläufen, beim Amt abgegeben.

Ist alles vollständig eingereicht, geht es mit dem zweiten Teil des Eignungsverfahrens weiter. Hier stehen mehrere Gespräche mit dem zuständigen Amt an sowie ein Hausbesuch vor Ort. So können die Wohnsituation, die Privatsphäre und die soziale sowie pädagogische Eignung des Paares überprüft und sichergestellt werden. Auch die Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema Adoption ist in der Regel erforderlich.

Für das gesamte Verfahren ist von den Bewerbern in erster Linie Geduld gefragt. Bis die Prüfungen vollständig abgeschlossen sind und eine Entscheidung zum Wohl des Kindes gefällt werden kann, gehen mehrere Monate ins Land.

Das Verfahren erscheint häufig langwierig und kompliziert, allerdings muss sich vor Augen gehalten werden, dass passende Eltern für ein verlassenes Kind gesucht werden und nicht umgekehrt. Zudem stehen für ein Adoptivkind mehrere Bewerber zur Verfügung, welche alle eingehend geprüft werden müssen.

Übrigens: Die wichtige Adoptionseignung wird auch durchgeführt, wenn ein Kind aus dem Ausland adoptiert wird.

Von der vorübergehenden Adoptionspflege zur Adoptionsfamilie

Sind die Bewerber von der zuständigen Stelle als geeignet empfunden worden, darf das Adoptionskind zur vorübergehenden Adoptionspflege aufgenommen werden. Diese Kennenlernphase dient dazu, um festzustellen, ob sich ein Eltern-Kind-Verhältnis sowie eine Beziehung zwischen Kind und zukünftigen Adoptiveltern entwickelt.

Das Matching, wie die Kennenlernphase auch genannt wird, dauert unterschiedlich lang. Bei einem Säugling können die zukünftigen Adoptiveltern mit etwa einem Jahr rechnen. Sind die Kinder älter, dauert das Matching dementsprechend länger. Bei Auslandsadoptionen ist die Matching-Phase in der Regel verkürzt.

In der Phase des gegenseitigen Kennenlernens und Beschnupperns gilt der vorübergehende Status einer Pflegefamilie. Dies bedeutet, dass das Kind rechtlich gesehen noch zu seinen Herkunftseltern gehört, die zukünftigen Adoptiveltern jedoch bereits unterhaltspflichtig sind.

Die Pflegefamilie wird in dieser Zeit auch noch intensiv vom Jugendamt betreut, welches beratend zur Seite steht.

War die Kennenlernphase erfolgreich, sprich zwischen Adoptivkind und den zukünftigen Eltern hat sich eine nachhaltige Eltern-Kind-Beziehung entwickelt, wird die Adoption rechtskräftig. Hierfür stellen die Adoptiveltern einen Aufnahmeantrag und das Jugendamt reicht eine Stellungnahme sowie ein Gutachten ein. Der letzte Schritt ist, dass das zuständige Familiengericht über die Adoption entscheidet.

Was sich für das adoptierte Kind ändert

Sobald die Adoption vollzogen ist, gilt bei adoptierten Kindern die gleiche rechtliche Stellung, wie bei einem biologischen Kind. Zudem besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr das Verwandtschaftsverhältnis zu der leiblichen Familie, sondern gegenüber der gesamten Adoptivfamilie.

Die vorhandenen Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Erb- und Sorgerecht sowie die Unterhaltspflichten und -rechte, treten gegenüber der leiblichen Familie außer Kraft und bestehen nach der Adoption gegenüber den Adoptiveltern.

Bei einer Adoption erhält das Adoptivkind den Nachnamen seiner Adoptiveltern. Der Vorname hingegen kann nur in speziellen Fällen und auf Antrag verändert werden. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn der kindliche Vorname unaussprechlich ist oder der ursprüngliche Name Schwierigkeiten bei einer möglichen Integration bereiten könnte.

Neben einem neuen Nachnamen erhält das adoptierte Kind auch eine neue Geburtsurkunde, welche beim Standesamt ausgestellt wird. Dabei gibt die Geburtsurkunde keinen Hinweis darauf, dass es sich um ein adoptiertes Kind handelt. Der Nachweis einer Adoption geht lediglich aus dem Geburtenregister hervor, der alle mit der Geburt zusammenhängende Daten sowie die leiblichen Eltern enthält.

Unterschiedliche Adoptionsformen

Hierzulande wird zwischen drei Arten von Adoptionen unterschieden:

Inkognito-Adoption: Bei dieser Form der Adoption besteht kaum bis gar kein Kontakt zwischen den Herkunfts- sowie den Adoptiveltern. Zudem werden nach der Adoption keine Informationen, Bilder oder andere persönliche Belange untereinander ausgetauscht.

Offene Adoption: Eine offene Adoption impliziert, dass sich Adoptiveltern und die leiblichen Eltern des Kindes kennenlernen und weiterhin in Kontakt bleiben. Diese Form der Adoption ist in der Regel jedoch unüblich.

Halboffene Adoption: Die halboffene Adoption ist für gewöhnlich die gängigste Form der Adoption und hat für alle Beteiligten Vorteile. So kann sich das Adoptivkind beispielsweise besser mit der Gesamtsituation und seiner Herkunft auseinandersetzen.

Der Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern wird unter anderem durch das Jugendamt aufrechterhalten und es besteht die Möglichkeit Briefe und Bilder auszutauschen.

Auslandsadoption

Um eine Auslandsadoption handelt es sich, wenn die Adoptionsbewerber in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen. Genau wie bei einer Inlandsadoption müssen die möglichen Adoptiveltern das gängige Eignungsverfahren durchlaufen sowie alle nötigen Voraussetzungen erfüllen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dabei werden internationale Adoptionen im Haager Übereinkommen geregelt.

Inländische sowie ausländische Adoptionsfachstellen arbeiten bei Auslandsadoptionen eng miteinander zusammen. Neben dem örtlichen Jugendamt muss zudem eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle aufgesucht werden, die bei einem internationalen Adoptionsverfahren behilflich ist.

Das Jugendamt stellt den Bewerbern, sofern das Eignungsverfahren positiv ausgefallen ist, einen länderspezifischen Sozialbericht aus, welcher an die Auslandsvermittlungsstelle weitergeleitet wird. Hierfür ist eine Gebühr fällig, die je nach Bundesland bis zu 1200 Euro betragen kann. Zudem wird für die Vermittlungsstelle ein Gutachten von einem Psychologen erstellt.

Bei einer positiven Entscheidung werden die Bewerbung sowie der Sozialbericht anschließend von der Auslandsvermittlungsstelle an das ausgewählte Heimatland des Adoptivkindes gesendet. Von dort aus wird ein geeignetes Kind für die Adoptionsbewerber gesucht.

Bevor die möglichen Adoptiveltern über den Kindervorschlag in Kenntnis gesetzt werden, wird dieser zuerst von der Auslandsvermittlungsstelle, der zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle sowie dem entsprechenden Jugendamt des jeweiligen Bundeslandes überprüft.

Entscheiden sich die Eltern für das vorgeschlagene Adoptivkind, wird das gerichtliche Adoptionsverfahren in dem Herkunftsland des Kindes vorgenommen. Die anschließende Betreuung und Beratung wird dann in der Regel in Deutschland von dem zuständigen Jugendamt übernommen.

Eine Adoption aus dem Ausland kann unter anderem durch eine andere Hautfarbe sowie generelle Integrationsschwierigkeiten zusätzlich erschwert werden. Die Adoptiveltern müssen sich besonders auf die kulturelle Entwurzelung ihres Kindes einstellen und viel Geduld, Toleranz sowie Wertschätzung für das Herkunftsland und seine Kultur sowie Brauchtümer mitbringen.

Auch wird empfohlen, sich mit der Sprache und Kultur sowie den Sitten des kindlichen Herkunftslandes einschlägig auseinanderzusetzen. Zudem ist es nicht immer leicht, eine eindeutige Einschätzung über den kindlichen Gesundheitszustand sowie die genau Abstammung der Herkunftseltern und deren Lebenssituation zu erhalten.

Für eine Auslandsadoption entstehen unter anderem Kosten für die Unterkunft, Flüge, Beschaffung und Übersetzung der Dokumente, einen Dolmetscher, allgemeine Verwaltungskosten sowie die Versendung von Dokumenten. Diese können, je nach Herkunftsland, mehrere tausend Euro betragen. In einigen Fällen können sogar Kosten von bis zu 20.000 Euro entstehen.

Anlaufstellen bezüglich einer Adoption

Denkt ihr über eine Inlands- oder Auslandsadoption nach, könnt ihr verschiedene Anlaufstellen kontaktieren. In erster Linie stehen die jeweiligen Landesjugendämter für Beratungen und sämtliche Informationen bereit. Hier kommt ihr zu den jeweiligen Kontaktdaten der Bundesländer.

Interessiert ihr euch für eine Auslandsadoption, könnt ihr euch bei den folgenden zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen informieren. Hier findet ihr unter anderem auch die unterschiedlichen Herkunftsländer sowie die dazugehörigen Kontaktdaten.

Verbände wie die Caritas, die Diakonie oder andere gemeinnützige Vereine stehen euch außerdem beratend zur Seite. Auch der Evangelische Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e. V. hilft euch bei der Vermittlung von In- und Auslandsadoptionen und ist bundesweit anerkannt.

Wir wünschen euch von Herzen alles Gute für die Zukunft und wenn ihr euch für den Weg einer Adoption entscheiden solltet, viel Geduld, Durchhaltevermögen und auch Verständnis. Denn bei jeder Adoption, egal ob in Deutschland oder im Ausland, steht das Wohl und die Sicherheit des Kindes immer an erster Stelle.

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