Startseite Verhütungsmittel Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung? Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung? Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

Wenn sich nach Ablauf von zwei Jahren keine Schwangerschaft einstellt, wird von einem unerfüllten Kinderwunsch gesprochen. Für Paare, die nicht auf natürlichem Wege schwanger werden können, stellt die künstliche Befruchtung oftmals die letzte Chance dar, doch noch ein Baby zu bekommen.

Zwar sind die Behandlungsmethoden heutzutage relativ aussichtsreich, der Weg bis zum erfüllten Kinderwunsch kann sich jedoch durchaus schwierig gestalten und den Paaren viel abverlangen.

In diesem Artikel klären wird euch unter anderem über die gängigsten Behandlungsmethoden auf, wir informieren euch über die anfallenden Kosten einer künstlichen Befruchtung und was von den Krankenkassen übernommen wird.

Mit künstlicher Befruchtung zum langersehnten Nachwuchs

In Deutschland liegt das Durchschnittsalter der ersten Schwangerschaft mittlerweile zwischen 29 und 31 Jahren und steigt damit seit Jahren kontinuierlich an. Neben dem finanziellen Aspekt lässt sich diese Entwicklung unter anderem damit erklären, dass heutzutage mehr Frauen studieren und einige Paare den Kinderwunsch erstmal hinter ihre Karriere und Bildung stellen.

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So ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn sich der Wunsch auf eigene Kinder später einstellt, als es früher der Fall war. Allerdings nimmt die Fruchtbarkeit bei Frauen bereits ab 35 Jahren ab. Die Anzahl der befruchtungsfähigen Eizellen wird weniger und gleichzeitig verschlechtert sich die Qualität der Eizellen mit zunehmenden Alter.

Auch die Qualität oder die geringe Anzahl des männlichen Spermas können dazu führen, dass eine künstliche Befruchtung durchgeführt werden muss, um bei der Befruchtung der weiblichen Eizelle nachzuhelfen.

Im Idealfall wird beim Geschlechtsverkehr die Eizelle von dem Sperma des Mannes im Eileiter befruchtet. Daraufhin wandert die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter, wo sich diese in die Gebärmutterschleimhaut einnistet und zu einem Embryo heranreifen kann.

Bei der künstlichen Befruchtung hingegen wird das Baby nicht durch den natürlichen Geschlechtsakt von Mann und Frau gezeugt. Vielmehr wird das Ei der Frau auf künstlichem Weg mit dem männlichen Samen zusammengebracht und befruchtet. Dabei kann die künstliche Befruchtung außerhalb oder innerhalb des weiblichen Körpers stattfinden.

Um das Heranreifen der Eizellen zu stimulieren, geht der künstlichen Befruchtung häufig eine Hormonbehandlung sowie eine Stimulation der Eierstöcke voran. Bei einer Hormonbehandlung werden bestimmte Hormonpräparate eingesetzt, welche unter anderem die Reifung der Eizellen unterstützen sollen.

Gleichzeitig führen die verabreichten Hormone dazu, dass die Eierstöcke mehrere Eibläschen zur selben Zeit reifen lassen, was wiederum die Anzahl der befruchtungsfähigen Eizellen erhöht.

Unterschiedliche Behandlungsmethoden

Um etwas Klarheit in das komplexe Thema der künstlichen Befruchtung zu bringen, haben wir die drei gängigsten Methoden auf einen Blick zusammengefasst:

Insemination

Die künstliche Samenübertragung, welche in der Fachsprache Insemination genannt wird, ist eine schonende und relativ natürliche Methode für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Bei der häufig angewendeten und risikoarmen Insemination wird der frische Samen des Mannes direkt in die Gebärmutter übertragen. In den meisten Fällen geschieht dieser Vorgang mit ärztlicher Hilfe und ist unter dem Namen intrauterine Insemination bekannt.

Unterschieden wird auch zwischen der homologen Insemination, bei welcher die Spermien des Partners verwendet werden, und der heterologen Insemination. Bei der letzteren Methode wird zur künstlichen Befruchtung der Samen eines fremden Mannes verwendet, weshalb die heterologe Insemination unter anderem bei lesbischen Paaren angewendet wird oder der Mann unfruchtbar ist.

Bei einer Insemination ist es äußerst wichtig, den gesamten Zyklus sowie den Eisprung im Blick zu behalten. So können zur fruchtbarsten Zeit der Frau viele Samen zur Eizelle gelangen, um diese zu befruchten. Zudem wird im Vorfeld geprüft, ob die Eileiter überhaupt durchgängig sind.

Durch eine Hormonbestimmung im Blut sowie Ultraschall-Untersuchungen erhält der Arzt Auskunft über Reife und Größe des Eis. Der Eisprung wird daraufhin gezielt ausgelöst und die Samenübertragung innerhalb von 36 Stunden durchgeführt.

Für die Samenübertragung ist unbedingt frisches Sperma nötig, welches durch Masturbation gewonnen wird. Das Sperma wird anschließend im Labor aufbereitet und möglichst viele befruchtungsfähige Samenzellen herausgefiltert.

Die Samen werden im Anschluss mit einem dünnen Schlauch direkt in die Gebärmutter gespritzt. Um die Chance auf eine erfolgreiche Befruchtung zu erhöhen, empfiehlt es sich, nach der Samenübertragung noch 15 bis 20 Minuten liegenzubleiben.

Die homogene Insemination ist unter anderem für Paare geeignet, wenn

  • die Zeugungsfähigkeit des Mannes leicht eingeschränkt ist
  • aus unerklärlichen Gründen längere Zeit keine Schwangerschaft eintritt
  • die Eileiter durchgängig funktionstüchtig sind und ein Eisprung stattfindet
  • der Gebärmutterschleim für eine Einnistung geeignet ist
  • die Spermien beweglich und befruchtungsfähig sind

Die Insemination kann unter Umständen auch zu Hause oder in einer Frauenarztpraxis durchgeführt werden. Hierfür wird das frische Sperma beispielsweise mit einem kleinen Becher, einer Inseminationskappe oder einem Trichter durch den Scheideneingang und vor den Muttermund gebracht.

Diese Methode ist allerdings nicht so erfolgversprechend wie die intrauterine Insemination, da unter anderem die Samen zuvor nicht aufbereitet werden und diese den Weg zur Eizelle ohne Unterstützung zurücklegen müssen.

Wichtig
Um die Erfolgschancen der Insemination zu erhöhen, werden häufig die Eierstöcke hormonell stimuliert. Durch Hormontabletten oder -spritzen soll die Eizellreifung zusätzlich vorangetrieben und angeregt werden. Negative Folgen einer Hormonbehandlung können starke Stimmungsschwankungen, eine Überstimulation oder auch Mehrlingsschwangerschaften sein.

In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Entscheidet sich das Paar für die bekannte In-Vitro-Methode, werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen und mit dem Sperma des Mannes befruchtet. Bei einer erfolgreichen Befruchtung werden etwa zwei Tage später, bis zu drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt. Voraussetzungen für eine In-Vitro-Fertilisation sind unter anderem bewegliche Spermien, eine gesunde Gebärmutter sowie Eierstöcke und ein regelmäßiger Zyklus und Eisprung.

Die ICSI-Methode eignet sich vor allem, wenn die Qualität oder die Anzahl des Spermas nicht ausreichend ist oder die Samen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Bei der aufwendigen Methode wird lediglich ein einzelnes Spermium, im Labor und unter einem Mikroskop, direkt in die Eizelle gespritzt. Nach der erfolgreichen Zellteilung werden die Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt.

Kosten einer künstlichen Befruchtung

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind stark von der durchgeführten Methode abhängig. Für eine Insemination mit vorangehender Hormonbehandlung können die Kosten schnell über 1.000 Euro pro Behandlungszyklus betragen.

Dabei sind verschriebene Medikamente häufig noch nicht in den Kosten inbegriffen. Zudem sind für eine erfolgreiche Insemination in der Regel mehrere Behandlungszyklen notwendig, was die Kosten schnell in die Höhe treiben kann.

Eine In-Vitro-Fertilisation kann pro Behandlungszyklus mit rund 3.000 Euro zu Buche schlagen. Dabei sind in der Regel sowohl die Medikamente, als auch die Arztkosten enthalten. Da allerdings häufig bis zu vier Zyklen notwendig sind, um schwanger zu werden, steigen die Kosten nicht selten auf über 10.000 Euro aufwärts. Die Kosten für die ICSI-Methode können sogar noch etwas höher ausfallen, als bei der In-Vitro-Methode.

Bitte beachten: Bei den Kosten handelt es sich lediglich um durchschnittliche Kosten, welche je nach Behandlungsmethode, verschriebenen Medikamenten sowie Anzahl der benötigten Behandlungszyklen variieren können.

Was übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungs- sowie Medikamentenkosten einer künstlichen Befruchtung.

Bei der Insemination nach einer hormonellen Stimulation, bei der In-Vitro-Fertilisation sowie bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion beteiligen sich die Krankenkassen bei insgesamt 3 Zyklen.

Wird die Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation durchgeführt, beteiligen sich die Krankenkassen bei 8 Zyklen. Dabei können die Behandlungen nacheinander durchgeführt werden, sofern die vorangegangene Therapie erfolglos war. Danach habt ihr keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme eurer Krankenkasse.

Die Untersuchungen, welche notwendig sind, um der Ursache für die Kinderlosigkeit auf den Grund zu gehen, werden meist vollständig von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die eine Hormonbehandlung verursacht.

Einige Krankenkassen bieten ihren Patienten auch spezielle und freiwillige Mehrleistungen an, weshalb ihr euch eingehend bei eurer Krankenkasse über die künstliche Befruchtung informieren und beraten lassen solltet.

Bitte beachten
Damit sich die gesetzlichen Krankenkassen bei den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen, muss im Vorfeld ein Behandlungsplan eingereicht werden. Dieser muss unter anderem Auskunft über die anfallenden Kosten sowie die geplante Behandlungsmethode geben. Zudem sollte vor der künstlichen Befruchtung eine medizinische sowie eine psychosoziale Beratung vorgenommen werden.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Damit sich die Krankenkassen bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung beteiligen, muss das Paar unter anderem diese Voraussetzungen erfüllen:

Alter: Das Paar muss mindestens 25 Jahre alt sein. Und auch bei dem Höchstalter gibt es Begrenzungen: Die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, wohingegen der Mann höchstens 50 Jahre alt sein darf.
Keine Samen- oder Eizellspende: Die künstliche Befruchtung darf ausschließlich mit dem Samen sowie den Eizellen des Ehepaars durchgeführt werden.
Familienstand: Das Paar muss zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung verheiratet sein.
Genehmigung der Krankenkasse: Der zuvor bei der Krankenkasse eingereichte Behandlungsplan muss genehmigt sein.
Weitere Bedingungen: Die Erfolgschancen auf eine Schwangerschaft müssen ärztlich bescheinigt sein, beide Partner müssen zuvor einen HIV-Test machen, die Behandlung ist medizinisch notwendig.

Ausnahmen einer Kostenübernahme

Bei unverheirateten Paaren besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das Gleiche gilt, wenn:

  • der Kinderwunschbehandlung eine nicht medizinisch notwendige Sterilisation vorangegangen ist
  • bei einer Befruchtung fremde Spendersamen verwendet werden
  • Eizellen oder Spermien eingefroren werden
  • Samen aus dem Hodensack operativ entfernt werden

Kostenübernahme bei privat Versicherten

Ob und welche Kosten der künstlichen Befruchtung übernommen werden, ist von der jeweiligen privaten Krankenkasse abhängig. Auch sind die Voraussetzungen zum Teil anders geregelt, als bei den gesetzlichen Krankenkassen. So gelten zum Beispiel keine oder andere Altersgrenzen und auch die Anzahl der Versuche ist nicht pauschal vorgegeben.

Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass die Unfruchtbarkeit durch organische Ursachen hervorgerufen wird. Um sich einen genauen Überblick über die Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung zu verschaffen, sollten sich privat Versicherte bei ihrer Krankenkasse informieren.

Fazit

Künstliche Befruchtung stellt für einige Paare oft die letzte Chance dar, um sich ihren langersehnten Kinderwunsch zu erfüllen. Die Kosten für die verschiedenen Behandlungsmethoden betragen dabei häufig mehrere tausend Euro, da für ein positives Ergebnis meist mehrere Versuche nötig sind. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der anfallenden Kosten, sofern das Paar bestimmte Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung erfüllt.

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