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Alleinerziehende Mutter seit 3 Jahren: 5 Dinge, die ich anders machen würde

Alleinerziehende Mutter

Tränen, Trauer, Frust, Angst vor der Zukunft und die Frage: Wie soll ich es schaffen, meine Kinder ohne Partner großzuziehen? Der Schritt einer Trennung und die darauffolgende Scheidung erfordert sehr viel Mut und Entschlossenheit, weshalb eine solch weitreichende Entscheidung niemals leichtfertig und unüberlegt getroffen wird. Alleinerziehend zu sein, stellt vor allem im Alltag eine große Herausforderung dar, denn nun muss die Kindererziehung und -betreuung mit dem Haushalt und dem Beruf unter einen Hut gebracht werden. Hinzu kommt, dass Alleinerziehende häufig mit persönlichen sowie gesellschaftlichen Entbehrungen zurechtkommen müssen.

In diesem Artikel haben wir die 36-jährige Ann-Sophie über ihre Erfahrungen als alleinerziehende Mutter befragt und welche Dinge sie im Nachhinein und mit ihrem heutigen Wissen anders machen würde. Zudem stellen wir euch Tipps und Hilfen vor, wie ihr das Leben als alleinerziehendes Elternteil besser meistern könnt.

Interview mit Ann-Sophie (36 Jahre), Mutter einer achtjährigen Tochter:

Wie war das erste Jahr nach der Trennung?

Bis es überhaupt zur Trennung gekommen ist, lebten mein Ex-Mann und ich bereits seit etwa zwei Jahren nur noch mehr oder weniger nebeneinanderher: Wir schliefen im selben Bett, aßen gemeinsam am Tisch und schauten am Abend zusammen Serien oder Filme. Alles lief ohne große Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, aber eben auch ohne Leidenschaft ab, was ich mir allerdings erst lange Zeit später eingestehen konnte. Nichtsdestotrotz war ich völlig vor den Kopf gestoßen, als mir mein damaliger Mann nach über zehn Jahren Beziehung offenbarte, dass er mich nicht mehr liebt und sich trennen möchte.

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In dieser Sekunde hat der vorübergehende Ausnahmezustand begonnen und neben Vorwürfen meinerseits sind auch unzählige Tränen geflossen. Vor unserem Kind haben wir unsere Streitigkeiten und Frustrationen allerdings nicht ausgetragen und gemeinsam als Eltern wollten wir unserer damals fünfjährigen Tochter möglichst schonend von unserer Trennung berichten. Unsere Tochter nahm die Nachricht einigermaßen gut auf, was mir in dieser Zeit sehr viel Kraft gespendet hat. Da ich unter anderem näher bei meinen Eltern wohnen und auch nicht mehr in unserer gemeinsamen Wohnung leben wollte, suchte ich uns eine neue Wohnung und wir zogen etwa drei Monate nach der Trennung um. Allerdings konnten wir uns zum großen Glück einen Kindergartenwechsel ersparen, da wir im gleichen Ort eine Wohnung gefunden haben. So hatte unsere Tochter nach wie vor ihre Freundinnen und ihre gewohnte Umgebung, worüber wir als Eltern sehr froh waren.

Alleinerziehende Mutter

Nachdem die neue Wohnung bezogen war, lebte ich die ersten Wochen völlig unter Strom und versuchte alle so perfekt wie möglich zu machen. War ein kleiner Fleck auf dem Pullover meiner Tochter, wurde dieser noch unter dem morgendlichen Zeitdruck gewechselt, damit die Erzieherinnen im Kindergarten ja nicht das Gefühl bekamen, dass ich als mittlerweile alleinerziehende Mutter mit der Kinderziehung und Betreuung meiner Tochter im Alltag überfordert bin. Neben der ständigen Sorge als Alleinerziehende komplett zu versagen, musste ich auch noch die Trennung von meiner damaligen großen Liebe verarbeiten. Doch nach und nach wurde es mit der grenzenlose Liebe meiner Tochter, der Unterstützung meiner Eltern und langen Gesprächen mit meiner engsten Freundin Tag für Tag ein kleines bisschen besser und heute haben mein Ex-Mann und ich sogar ein freundschaftliches Verhältnis.

Was würdest Du heute anders machen?

Neben dem Gefühlschaos bereitet Alleinerziehenden vor allem die Bürokratie, welche mit einer Trennung, beziehungsweise Scheidung einhergeht, Kopfzerbrechen. Mir ging es da ganz und gar nicht anders: alleiniges Sorgerecht – ja oder nein? Wo beantrage ich Unterhalt und was steht meinem Kind überhaupt zu? Mit dem Alleinerziehen kommen sehr viele wichtige Fragen auf einen zu, die am besten so schnell wie möglich nach der Trennung geklärt werden müssen. Damit ihr nicht die gleichen Fehler macht wie ich, berichte ich euch von meinen Erfahrungen und welche 5 Dinge ich heute anders machen würde.

1. Betreuung des Kindes so schnell wie möglich regeln

Bei einer Trennung der Eltern leiden vor allem die Kinder, das darf in dem ganzen Gefühlschaos nicht vergessen werden. Natürlich sind die Gefühle verletzt, wenn man von seinem Partner verlassen wird und im ersten Moment bricht eine Welt zusammen, dennoch müssen die Kinder weiterhin an erster Stelle stehen. Kinder machen sich sonst schnell für das Scheitern der elterlichen Beziehung verantwortlich und fragen sich, was sie denn nur falsch gemacht haben. Auch unsere Tochter wurde leider ab und zu Zeugin von unseren Streitigkeiten nach der Trennung, obwohl wir wirklich versucht haben, diese von ihr fernzuhalten. Als sie eines Tages nach einer erneuten Meinungsverschiedenheit zu uns in die Küche kam und ganz traurig fragte, ob wir uns denn ihretwegen nicht mehr lieb haben, wurde uns erst so richtig klar, wie sehr auch unsere Kleine an der Situation litt.

Noch an diesem Abend setzten wir uns beide gemeinsam an den Tisch und fingen damit an, die Betreuung unserer Tochter zu regeln. In diesem Zuge haben wir festgelegt, dass unsere Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei ihrem Vater verbringen wird. In Stein gemeißelt sind unsere Regelungen diesbezüglich jedoch nicht, da immer etwas dazwischen kommen kann und wir beide auch mal froh darüber sind, einen Wochenendbesuch vorzuverlegen oder eben um eine Woche zu verschieben. Solange unsere Tochter mit dieser Besuchsregelung einverstanden ist, werden wir diese erstmal weiter so beibehalten. Wenn unsere Tochter älter ist und zum Beispiel über das Wochenende etwas mit Freunden unternehmen will, werden wir auch dafür eine geeignete Lösung finden, mit der wir alle einverstanden sind.

2. Über das Sorgerecht entscheiden

Der gesetzliche Regelfall sieht vor, dass sich die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind teilen, um bestmöglich für das Wohl des Kindes zu sorgen. Auch mein Ex-Mann und ich hatten das gemeinsame Sorgerecht, da wir bereits miteinander verheiratet waren, als unsere Tochter auf die Welt gekommen ist. Nach unserer Trennung haben wir dann überlegt, ob ich das alleinige Sorgerecht übernehmen sollte, da unsere Tochter die meiste Zeit bei mir lebt. Wir haben uns über die zum Teil sehr weitreichenden Konsequenzen informiert, die durch die Abgabe des gemeinsamen Sorgerechts auf einen zukommen würden: So entfällt zum Beispiel für den Elternteil ohne Sorgerecht das Recht, bei wichtigen Entscheidungen, die das gemeinsame Kind betreffen, gleichberechtigt mitreden zu können.

Würde ich mich also dazu entscheiden, mit meiner Tochter ins Ausland zu ziehen, hätte mein ehemaliger Ehemann diesbezüglich kein Mitspracherecht. Auch anstehende Operationen oder schwerwiegende medizinische Eingriffe müssten dann nicht im Vorfeld gemeinsam besprochen werden. Zwar bleibt das Umgangsrecht im vollen Umfang erhalten, die Personen- und Vermögenssorge würde hingegen komplett entfallen, was unter anderem bedeutet, dass mein Ex-Mann theoretisch keinen Einfluss auf die Erziehung, Beaufsichtigung und Pflege unserer gemeinsamen Tochter hätte. Der Elternteil, der das Sorgerecht aus welchen Gründen auch immer abgibt, gibt somit auch das Recht auf, im vollen Umfang am Leben des Kindes teilzuhaben und mitbestimmen zu können.

Eine weitere weitreichende Konsequenz ist, dass das Sorgerecht nicht automatisch an den anderen Elternteil übergeht, sollte der sorgeberechtigte Elternteil versterben. Für uns kam aus diesen Gründen nicht infrage, etwas an unserem gemeinsamen Sorgerecht zu ändern. Für einige Elternpaare ist es unter Umständen jedoch sinnvoll, auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten, allerdings muss diese Entscheidung gut überlegt werden. Denkt ihr darüber nach, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen, beziehungsweise das gemeinsame Sorgerecht abzugeben, solltet ihr euch im Vorfeld vom Jugendamt oder einem spezialisierten Anwalt beraten und informieren lassen.

3. Unterhalt klären

Nach der Trennung hatte ich lange Zeit keine Lust und auch keinen Nerv, mit meinem Ex-Partner über finanzielle Angelegenheiten zu sprechen. Mein Stolz wollte dies so kurz nach dem Verlassenwerden nicht zulassen und auch von dem Vater meines Kindes kam diesbezüglich zuerst keine Reaktion. Als meine und Tochter und ich dann in unsere neue Wohnung gezogen sind und das Geld plötzlich sehr knapp wurde, sprach ich das Thema Kindesunterhalt jedoch endlich an, nachdem ich mich im Vorfeld von einem Anwalt beraten ließ. Dieser machte mir klar, dass ich bereits in Form der Betreuung und Erziehung sowie für die Unterkunft und die Verpflegung für den Unterhalt meiner Tochter sorge und der Kindsvater regelmäßig Unterhalt für unser gemeinsames Kind zahlen muss.

Im Zuge meines Beratungsgespräches habe ich außerdem erfahren, dass der Kindesunterhalt in der Regel nicht oder nur in ganz bestimmten Situationen rückwirkend geltend gemacht werden kann, weshalb das Thema unbedingt so schnell wie möglich nach der Trennung oder Scheidung angesprochen werden muss. Es geht ja nicht darum, seinen Ex-Partner finanziell auszunehmen, sondern das Wohl des gemeinsamen Kindes steht an erster Stelle und dazu gehört eben auch, Essen, Schulsachen, Klamotten und hin und wieder Spielsachen zu kaufen. Da ich mich nicht rechtzeitig um die Zahlung des Kindesunterhalts gekümmert habe, konnte ich diese nicht rückwirkend geltend machen. Aus diesem Grund mein Tipp an euch, dies so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen.

Neben dem Kindesunterhalt könnt ihr in der Zeit zwischen dem Auszug und der Scheidung auch den sogenannten Trennungsunterhalt beantragen. Dieser soll dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach der Trennung finanziell über die Runden helfen. Vor allem, wenn ihr für die Kinderbetreuung zuständig seid und ihr euch zum Beispiel aufgrund des Alters eures Kindes vorerst keinen Job suchen könnt, ist der Trennungsunterhalt sehr hilfreich.

4. Anwalt zurate ziehen

Natürlich ist ein Anwalt mit Kosten verbunden, letztendlich solltet ihr diese jedoch investieren, um auf lange Sicht gesehen mehr Geld für euch und euer Kind zur Verfügung zu haben. Ein Anwalt, der sich mit Scheidungen und Familienrecht auskennt, weiß ganz genau, was euch zusteht und welche Rechte ihr in Anspruch nehmen könnt. Oder wusstet ihr, dass das Jugendamt – wenn nötig – einen Unterhaltsvorschuss leistet und ihr Trennungsunterhalt beantragen könnt? Mir zumindest hat das fachliche Wissen meines Anwalts dazu verholfen, die Rechte meines Kindes und meine eigenen Rechte in Anspruch nehmen zu können.

5. Vereinbarung über Scheidung treffen

Bevor die Scheidung vollzogen wird, ist es ratsam, dass ihr euch mit eurem ehemaligen Partner zusammensetzt und die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgeht und besprecht. Ich habe mich damals sehr vor diesem Gespräch gedrückt und wollte es immer wieder verschieben. Letztendlich hat jedoch meine Vernunft gesiegt und mein Ex-Mann und ich haben uns in Ruhe über die Scheidung und die damit verbundenen Themen auseinandergesetzt. Wir trafen unter anderem Entscheidungen über das Sorgerecht, wann und wie oft unsere Tochter bei ihrem Vater ist und wir besprachen das Thema Unterhaltszahlungen. Unsere getroffenen Vereinbarungen, Verbindlichkeiten sowie unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten haben wir schriftlich in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, da wir die Scheidung gütlich und einvernehmlich über die Bühne bringen wollten. Nachdem ein Anwalt den Vertrag auf seine Richtigkeit geprüft hat, wurde dieser von einem Notar beglaubigt und die Scheidung an sich war nur noch eine reine Formsache. Solltet ihr eurem ehemaligen Partner also wohlwollend gegenüber stehen, hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung definitiv viele Vorteile.

Vielen Dank Ann-Sophie für das Interview und deine persönlichen Ratschläge für alleinerziehende Elternteile. Alles Gute für dich und deine Tochter.

Weitere Tipps für Alleinerziehende

Vor allem in den ersten Monaten als alleinerziehende Mutter oder als alleinerziehender Vater kann die neue Situation ganz schön belastend sein. Plötzlich muss die Kinderbetreuung zum Großteil allein übernommen werden und das in einer Zeit, in der die Trennung erst noch verarbeitet werden muss. Neben der Entscheidung über das Sorgerecht müssen sich die Paare zudem mit Themen wie Unterhaltszahlungen sowie dem Scheidungsverfahren befassen. Eine sehr anstrengende und kräftezehrende Zeit, die auf Alleinerziehende zukommt. Um euch bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen, haben wir euch einige hilfreiche Tipps zusammengestellt:

Hilfe einfordern und annehmen

Dieser Tipp hört sich so leicht an, dennoch schrecken viele Alleinerziehende davor zurück, die Familie oder enge Freunde um Hilfe zu bitten. Schließlich möchte man nicht den Eindruck erwecken, dass einem die Kinderbetreuung, der Haushalt und der Beruf über den Kopf wachsen. Doch vor allem dann sollten Alleinerziehende jede Hilfe annehmen, die nötig ist. Neben dem Familien- und Freundeskreis kann das Jugendamt oder ein Sozialarbeiter dabei helfen, sich als alleinerziehender Elternteil besser zurechtzufinden. Diese haben nicht nur ein offenes Ohr, sondern vor allem zahlreiche Tipps und Hilfestellungen, die Alleinerziehenden zugutekommen. Seid also nicht zu stolz und nehmt stattdessen die ernstgemeinte Hilfe und Unterstützung von Freunden und der Familie an.

Andere Alleinerziehende suchen

Selbsthilfegruppen für alleinerziehende Mütter und Väter können dabei helfen, sich im Alltag und ohne den Partner an der Seite besser zurechtzufinden. Zudem trägt der Austausch mit Menschen, die in der gleichen Situation sind, zu einem positiven Gefühl bei und stärkt das Selbstvertrauen. Andere Betroffene haben oft gute Tipps in Sachen Kinder allein großziehen und können euch bei verschiedenen Themen behilflich sein. Sollte es in eurer Nähe keine Selbsthilfegruppe geben, könnt ihr auch online viel Unterstützung von speziellen Gruppen erfahren.

Zeit zum Ausruhen nehmen

Natürlich ist es als alleinerziehender Elternteil nicht so einfach möglich, sich auszuruhen, zu entspannen und selbst zur Ruhe zu kommen. Aus diesem Grund solltet ihr die Zeit nutzen, in der euer Kind schläft oder es von den Großeltern oder dem anderen Elternteil betreut wird. Selbst zehn Minuten Entspannung zwischendrin sorgen dafür, dass ihr neue Kraft und Energie tanken könnt, die ihr wiederum für die Kinderbetreuung braucht.

„Ich-Zeiten“ schaffen

Euer Kind ist wichtig, ihr selbst seid es allerdings auch, weshalb ihr euch hin und wieder eine Auszeit vom Alltag gönnen und euch regelmäßige „Ich-Zeiten“ schaffen solltet. Nutzt zum Beispiel die Zeit, in der euer Kind im Kindergarten oder in der Schule, bei seinen Großeltern, bei seinem Vater oder seiner Mutter oder bei Freunden ist. Egal, ob ihr einen Kaffee trinken geht, Freunde trefft, euch ein heißes Entspannungsbad oder eine Gesichtsmaske gönnt oder ihr die freie Zeit ganz gemütlich auf der Couch verbringt: es ist wichtig, dass ihr auch mal Zeit für euch und eure Bedürfnisse habt.

Habt Vertrauen in euch selbst

Plötzlich alleinerziehend zu sein, kann einen ganz schön aus der Bahn werfen, allerdings müsst ihr Vertrauen in euch haben, dass ihr das Leben mit eurem Kind auch ohne einen Partner an eurer Seite meistern könnt. Versucht in der neuen Herausforderung eine Chance zu sehen und wachst über euch hinaus. Ihr werdet sehen, dass ihr und euer Kind ein eingespieltes Team werdet, auch wenn die Eingewöhnungszeit durchaus etwas holprig sein kann.

Räumliche Distanz

Selbst wenn die Trennung von eurem Partner mehr oder weniger harmonisch und ohne größere Streitereien vonstattenging, solltet ihr euch so schnell wie möglich auch räumlich voneinander trennen. Mit einer räumlichen Distanz könnt ihr nach und nach in die Eltern-Ebene übergehen: Indem ihr zwar als Paar getrennte Wege geht, gemeinsam als Eltern allerdings weiterhin an einem Strang zieht, hat euer Kind das Gefühl, dass es sich trotz eurer Trennung auf euch verlassen und euch vertrauen kann. Schließlich geht ihr nur als Paar und nicht als Eltern eures gemeinsamen Kindes getrennte Wege.

Kompetente Fachleute suchen

Nicht nur aus emotionaler Sicht ist eine Trennung in den meisten Fällen sehr schwer, auch organisatorisch kommt so einiges auf euch zu. Umso wichtiger ist es, dass ihr einen klaren Kopf bewahrt und die Hilfe von kompetenten Fachleuten in Anspruch nehmt. So könnt ihr wichtige Angelegenheiten, wie das Sorgerecht, Besuchszeiten, Unterhalt und das Scheidungsverfahren, mit der kompetenten Hilfe von Fachleuten klären und das Wohl eures Kindes in den Mittelpunkt stellen. Neben dem Jugendamt sowie Sozialarbeitern sind Anwälte für Familienrecht die besten Ansprechpartner.

Schöne Erlebnisse mit eurem Kind schaffen

Euer Kind wird bestimmt sehr unter eurer Trennung leiden, schließlich sind sowohl Mama als auch Papa die wichtigsten Ansprechpartner und werden beide gleichermaßen geliebt. Das Leben eures Kindes gerät somit ganz schön aus den Fugen und die Trennung von euch Eltern stellt eine große Belastung dar. Umso wichtiger ist es, mit eurem Kind über seine Gefühle zu sprechen und wunderschöne Momente zu schaffen. Geht zum Beispiel zusammen in den Zoo, an den See, macht eine kleine Radtour oder backt gemeinsam einen Kuchen. Euer Kind wird die gemeinsame Zeit mit euch genießen und auch euch wird die Mutter-Kind-Zeit, beziehungsweise Vater-Kind-Zeit mehr als guttun.

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Je nach Alter des Kindes können Alleinerziehende häufig nur in Teilzeit arbeiten, um dem Haushalt und der Kindererziehung überhaupt gerecht werden zu können. Somit ist es nicht wirklich verwunderlich, dass viele alleinerziehende Elternteile am Ende des Monats nicht mehr viel Geld übrig haben. Um Alleinerziehenden in finanzieller Hinsicht unter die Arme zu greifen, gibt es verschiedene staatliche Unterstützungen, die ihr beantragen könnt. Wir haben euch einen kurzen Überblick über die finanziellen Hilfestellungen zusammengestellt:

Mutterschaftsgeld: Erwerbstätige Mütter haben einen Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld, welches in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zum einen Teil von der gesetzlichen Krankenkasse und zum anderen Teil vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Elterngeld: Alleinerziehende können insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen, sofern sie sich selbst um die Kinderbetreuung kümmern und das Kind im selben Haushalt lebt. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist in erster Linie von dem Einkommen vor der Geburt abhängig. Erwerbslose Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 300 Euro Basisgeld im Monat.

Kindergeld und Kinderzuschlag für Geringverdiener: Eltern von einem Kind bekommen pauschal 204 Euro Kindergeld pro Monat. Bei zwei Kindern beträgt das Kindergeld 210 Euro und ab dem dritten Kind 235 Euro monatlich. Der schriftliche Antrag für das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Zudem können Geringverdiener unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag beantragen, wenn der Bedarf der Kinder nicht gedeckt ist. So soll unter anderem verhindert werden, dass die Familie in den Bezug von Arbeitslosengeld II rutscht oder Sozialhilfe beantragen muss. Dabei ist die Höhe des Zuschlags von dem Einkommen abhängig und beträgt maximal 185 Euro pro Monat und pro Kind.

Unterhaltsvorschuss: Zahlt der ehemalige Partner, aus welchen Gründen auch immer, keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind, kann beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die offenen Beträge zieht das Jugendamt dann direkt vom unterhaltspflichtigen Partner ein. Dabei richtet sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Alter des Kindes und liegt zwischen 165 Euro und 293 Euro pro Monat.

Steuerliche Begünstigungen: Alleinerziehende Elternteile können laut Einkommenssteuergesetz den sogenannten Entlastungsbeitrag in ihrer Steuererklärung geltend machen, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Zudem können die Kosten für die Kinderbetreuung (maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Weitere Hilfestellungen für Alleinerziehende:

  • Zuschuss für die Erstausstattung für das Baby oder die Wohnung
  • Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes (bis zu maximal 50 Tage im Jahr)
  • Möglichkeit einer Mutter-Kind-Kur, beziehungsweise Vater-Kind-Kur
  • Befreiung von der GEZ-Gebühr

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