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Vater-Kind-Kur: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vater-Kind-Kur

In der heutigen Zeit müssen auch Väter immer häufiger einen Spagat zwischen Arbeit, Haushalt und Kindererziehung meistern. Umso hilfreicher ist es, dass Väter die Möglichkeit haben, in einer Vater-Kind-Kur neue Kraft tanken und sich von ihrer oft kräftezehrenden Mehrfachbelastung erholen zu können.

Wie eine Vater-Kind-Kur vonstattengeht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfahrt ihr in diesem Artikel. Zudem gehen wir unter anderem auf die Gründe ein, die für eine Vater-Kind-Kur sprechen und was ihr bei der Beantragung alles beachten müsst.


Was ist eine Vater-Kind-Kur?

Bei einer Vater-Kind-Kur handelt es sich um eine gesundheitliche Hilfestellung in Form einer speziellen Kur, die wiederum eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern beispielsweise nach wie vor in einer funktionierenden Partnerschaft leben, alleinerziehend, berufstätig oder arbeitssuchend sind. Doch vor allem für alleinerziehende Väter oder Väter, die den Großteil der Erziehung sowie den Haushalt übernehmen, stellt die Vater-Kind-Kur eine Möglichkeit dar, um der dauerhaften Mehrbelastung zu entgehen sowie einem damit einhergehenden Burnout vorzubeugen.

Die grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahme wird in der Regel für drei Wochen von den Krankenkassen genehmigt, denn so lange dauert es mindestens, bis ein Behandlungserfolg sowie eine Erholung eintreten können. Wird im Laufe der drei Wochen festgestellt, dass eine Verlängerung aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint, kann diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kur richtet sich mit ihren ganzheitlichen Therapiemaßnahmen genau an die Bedürfnisse der Väter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen müssen. Die Krankenkassen entscheiden dabei zwischen zwei konkreten Maßnahmen:

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Medizinische Vorsorge: Die medizinische Vorsorge soll Krankheiten vorbeugen, eine Schwächung der Gesundheit vermeiden sowie einer generellen Gefährdung der gesundheitlichen sowie psychischen Entwicklung des Antragstellers entgegenwirken. Zudem steht bei der medizinischen Vorsorge im Zuge einer Vater-Kind-Kur die positive Beeinflussung von sogenannten Risikofaktoren im Vordergrund.

Medizinische Rehabilitation: Anders als bei der medizinischen Vorsorge ist bei einer Rehabilitation bereits ein gesundheitlicher Schaden eingetreten, der durch diverse Therapiemaßnahmen verbessert und im besten Fall ganz beseitigt werden soll. Zudem sind die individuellen Rehamaßnahmen dafür geeignet, nicht nur krankheitsbedingte Folgeschäden, sondern auch mögliche Behinderungen und andere körperliche Beeinträchtigungen zu lindern.

Im Mittelpunkt der Vater-Kind-Kur stehen individuell auf den Vater zugeschnittene Behandlungsprogramme, Anwendungen sowie Therapiemaßnahmen. Die jeweiligen medizinisch erforderlichen Maßnahmen werden dabei im Vorfeld von dem behandelnden Arzt festgestellt und demzufolge attestiert. Im Vorfeld an die Therapie wird in der Klinik eine umfangreiche medizinische Diagnostik durchgeführt, um die richtigen Behandlungsmethoden zu gewährleisten. Je nach Klinik stehen in der Regel unter anderem Einzel- und Gruppengespräche, Sport, ein persönlicher Bewegungsplan, Physiotherapie, das Erlernen diverser Entspannungsverfahren und eine individuelle Ernährungsberatung an der Tagesordnung.

Das begleitende Kind oder die Kinder sind bei der Vater-Kind-Kur mit dabei und werden während der Behandlungen altersgerecht und meist in verschiedenen Gruppen von pädagogischen Fachkräften betreut und gefördert. So können die Kleinen während dem Kuraufenthalt nicht nur neue Freundschaften knüpfen, sondern gemeinsam mit anderen Kindern wird gemalt, gebastelt oder die Umgebung erkundet. Für Kinder im schulpflichtigen Alter findet zudem eine Hausaufgabenbetreuung statt und der bereits gelernte Unterrichtsstoff kann wiederholt und gefestigt werden, um den Schulanschluss nach dem dreiwöchigen Kuraufenthalt nicht zu verpassen. Neuer Schulstoff wird hingegen in den meisten Einrichtungen nicht angeeignet.

Liegt für das Kind ebenfalls ein ärztliches Attest vor, kann in den Kurkliniken neben der Kinderbetreuung zusätzlich eine individuelle Behandlung beantragt und durchgeführt werden. Vor allem bei chronischen Haut- und Atemwegserkrankungen, Entwicklungs- sowie Verhaltensstörungen, Übergewicht und emotionalen Störungen, wie zum Beispiel ADHS, können die Kuraufenthalte den Gesundheitszustand des Kindes positiv beeinflussen. Zudem bieten viele Kliniken Angebote an, welche durch gemeinsame Aktivitäten die Beziehung zwischen Vater und Kind festigen und nachhaltig verbessern sollen.

Gut zu wissen:
Kinder bis zu 12 Jahren und in bestimmten Ausnahmefällen bis 14 Jahren können ihren Vater bei der Kur begleiten. Bei Kindern mit Behinderungen gelten hingegen keine Altersbegrenzungen. Leidet das Kind unter einer Erkrankung, wie zum Beispiel einer chronischen Atemwegserkrankung oder einer Infektanfälligkeit, können bei der Krankenkasse zusätzlich Therapiemaßnahmen bei der Krankenkasse mit beantragt werden.

Voraussetzungen für eine Vater-Kind-Kur

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehamaßnahmen im Zuge einer Mutter-Kind-Kur, beziehungsweise Vater-Kind-Kur, wobei die gesetzlichen Krankenkassen hierfür die Kostenträger darstellen. Eine der Hauptvoraussetzungen für eine Bewilligung der Vater-Kind-Kur ist, dass ein Gesundheitsproblem vorliegt, welches maßgeblich mit einer hohen Belastung und einer hohen Beanspruchung im Zusammenhang steht. Das können unter anderem folgende gesundheitliche Beschwerden sein:

  • Kopfschmerzen
  • Rückenschmerzen
  • Chronische Schlafstörungen
  • Herz-Rhythmus-Störungen
  • Erschöpfungszustände
  • Burnout
  • Akute oder chronische Magen-Darm-Störungen
  • Übergewicht

Sowohl für seelische als auch körperliche Erkrankungen stellt der Hausarzt den ersten Ansprechpartner dar. Liegen ein oder mehrere beeinflussbare Risikofaktoren, behandlungsbedürftige Befindlichkeitsstörungen oder chronische Erkrankungen beim Antragsteller vor, kann der Arzt eine Vater-Kind-Kur verordnen. Dieser attestiert dem Vater das gesundheitliche Problem und spricht sich somit bei der Krankenkasse für die Notwendigkeit einer medizinischen Vorsorge- oder Rehamaßnahme aus. Sobald das ärztliche Attest vorliegt, kann die Vater-Kind-Kur bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

Zudem prüfen die Krankenkassen, ob beim Antragsteller eine väterspezifische Belastung vorliegt. Dazu zählen in erster Linie eine Mehrbelastung durch die Arbeit und das Familienleben, Schwierigkeiten in der Erziehung des Kindes sowie verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder. Auch die Lebensumstände spielen eine Rolle und werden von der Krankenkasse in Augenschein genommen: Liegen Probleme in der Ehe, beziehungsweise Partnerschaft vor? Gab es eine Trennung oder Scheidung? Ist der Partner oder ein nahestehendes Familienmitglied verstorben? Leidet der Antragsteller unter ständigem Zeitdruck oder finanziellen Sorgen und somit unter Existenzängsten? Sind chronische Erkrankungen oder Suchtprobleme vorhanden? Besteht eine soziale Isolation?

Bei der Frage, ob die Begleitung des Kindes notwendig ist, müssen ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllt sein. So ist eine Begleitung zur Kur unter anderem bei folgenden Begebenheiten unabdingbar:

  • Das Kind ist selbst behandlungsbedürftig und kann in der Kur entsprechend behandelt werden.
  • Die durch die Kur bedingte Trennung vom Vater kann unter anderem aufgrund des Alters zu psychischen Problemen beim Kind führen.
  • Eine belastende Vater-Kind-Beziehung soll durch die Vater-Kind-Kur verbessert werden.
  • Aufgrund der familiären Situation ist eine Trennung vom Vater für das Kind unzumutbar.
  • Das Kind kann in der Zeit der Kur nicht anderweitig betreut und versorgt werden.

Wichtig ist, dass die Vorsorge- oder Rehamaßnahme des Vaters durch die Mitaufnahme, beziehungsweise Begleitung des Kindes nicht gefährdet oder beeinträchtigt ist.

Gut zu wissen:
Für die Krankenkassen ist es wichtig, dass zwischen den Angaben im ärztlichen Attest sowie bei den Angaben bei der Antragstellung ein deutlicher Zusammenhang zwischen Erziehungsverantwortung und Gesundheitszustand hervorgeht, um die Vater-Kind-Kur zu genehmigen.

Gründe für eine Vater-Kind-Kur

Tagtäglich für die Familie, den Beruf sowie Freunde da zu sein, ist für viele Eltern eine Herausforderung und manchmal stößt man als Vater an seine Grenzen. Gerade in der heutigen Zeit verlangt der Alltag einiges ab und sind die Reserven aufgebraucht, wird die Überforderung von Tag zu Tag größer und im Gegenzug sinkt die Leistungsbereitschaft. Nur selten wollen sich aufopfernde Väter eingestehen, dass die Belastung zunimmt und die Energiereserven so gut wie leer sind. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es von einer körperlichen Erschöpfung zwangsläufig auch zu einer mentalen Erschöpfung kommt, die häufig in einem Burnout endet.

Geht es mit wirklich so schlecht, dass ich eine Kur nötig habe? Ich will ja keinem den Platz wegnehmen, der es dringender braucht als ich.“ Diese Frage stellen sich Eltern immer wieder, wenn es um die Beantragung einer entsprechenden Kur geht. Doch so solltet ihr nicht denken, denn die Belastungsfaktoren durch den Beruf, die Kindererziehung und den Alltag sind völlig individuell und nicht an anderen Familien messbar. Es gibt zahlreiche Gründe, um eine Vater-Kind-Kur zu beantragen, wobei die berufliche Belastung sowie ständiger Zeitdruck als Hauptbelastungen von den Eltern angegeben werden.

Doch auch folgende Gründe werden sehr häufig bei der Beantragung einer Vater-Kind-Kur genannt:

  • Bestimmte Vorerkrankungen
  • Gesundheitsprävention und Vorbeugung von Krankheiten
  • Dauerstress und täglicher Zeitdruck
  • Signifikanter Bewegungsmangel
  • Überforderung
  • Mehrfachbelastung durch den Beruf, die Kindererziehung und den Haushalt
  • Verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder
  • Drohende oder langanhaltende Arbeitslosigkeit
  • Probleme im Arbeitsleben
  • Familiäre Belastungen, wie zum Beispiel Krankheit in der Familie, Pflege eines Familienangehörigen, Trennungen oder Scheidungen, plötzlich alleinerziehend zu sein, etc.
  • Gewichtsprobleme oder andere Ernährungsprobleme
  • Finanzielle Probleme und damit einhergehende Existenzängste
  • Schwierigkeiten in der Kindererziehung
  • Probleme im sozialen Umfeld und keine Unterstützung

An diesen Beispielen sieht man sehr deutlich, dass die Bewältigung des Alltags am häufigsten zu einer Überforderung führt und betroffene Eltern aus diesen Gründen Hilfe in Anspruch nehmen. Doch ein weiterer und im Prinzip einer der wichtigsten Gründe, um eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur zu beantragen, ist, dass ihr und euer Kind es wert seid, sich eine Auszeit zu gönnen und sich bewusst vom Alltag zurückzuziehen, um neue Kraft tanken zu können.

Kosten für eine Vater-Kind-Kur

Sofern der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer Vater-Kind-Kur attestiert hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die anfallenden Kosten für den Kuraufenthalt sowohl für den Vater als auch für das Kind vollständig. Es muss lediglich für die gesetzlich geregelte Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag aufgekommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine teilweise oder komplette Übernahme für die Zuzahlung bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Zudem entfällt die Zuzahlung für die begleitenden Kinder, sodass diese lediglich für den Vater entrichtet werden muss. Bezüglich einer teilweisen oder kompletten Übernahme der anfallenden Reisekosten sollte sich im Vorfeld bei der Krankenkasse informiert werden. In der Regel sind jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt und pro Person fällig.

Gut zu wissen:
Wird die Vater-Kind-Kur ärztlich verordnet, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Mitarbeiter freizustellen und diesem laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz das volle Gehalt zu zahlen. Eine Vater-Kind-Kur ist nicht mit einem Urlaub gleichzusetzen, weshalb für die therapeutische Maßnahme keine Urlaubstage abgezogen werden dürfen.

Antrag auf Vater-Kind-Kur stellen

Gesetzlich Versicherte reichen den Antrag auf eine Vater-Kind-Kur bei ihrer Krankenkasse ein, sobald das hierfür dringend notwendige Attest des behandelnden Arztes vorliegt. Neben dem Attest ist hierfür ein Selbstauskunftsbogen sowie ein Meldebogen nötig, welche ihr unter anderem bei eurer Krankenkasse anfragen könnt. Nachdem die Unterlagen eingereicht wurden, prüft die Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden oder die Vater-Kind-Kur abgelehnt wird. Lehnt die Krankenkasse die Kur ab, sollte in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden, denn nicht selten werden die Maßnahmen erst bei der zweiten Beantragung genehmigt.

Um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, können spezielle Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. Diese füllen den Antrag gemeinsam mit euch aus und reichen diesen bei eurer Krankenkasse ein. In vielen Fällen sind die Beratungsstellen an große Wohlfahrtsverbände angegliedert, die ganz genau wissen, auf was es bei der Einreichung ankommt und wie Hindernisse im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden können. Wurde der Antrag bewilligt, machen die Krankenkassen dem Antragsteller mögliche Vorschläge in Sachen Kurklinik, allerdings können auch selbst Vorschläge gebracht werden. In diesem Falle wird von dem sogenannten „Wunsch- und Wahlrecht“ gesprochen, welches dem Antragsteller das Recht zur Mitsprache in Sachen geeignete Vorsorge-Einrichtung für sich und sein Kind einräumt.

Gut zu wissen:
Privatversicherte reichen den Antrag ebenfalls bei ihrer Krankenkasse ein. Allerdings sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Vater-Kind-Kur übernommen werden.

Das könnt ihr von einer Vater-Kind-Kur erwarten

Bevor ihr eine Vater-Kind-Kur beantragt, solltet ihr euch darüber im Klaren sein, dass diese nicht mit einem Urlaub verglichen werden kann und garantiert kein Zuckerschlecken ist. Bei einer Kur handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, die mit vielen Anwendungen sowie Gesprächen gefüllt ist und nicht nur körperlich, sondern geistig sehr anstrengend sein kann. Im Vordergrund steht die Hilfe für den Vater, welche vor Ort durch fachmännisches und ausgebildetes Personal gewährleistet wird. Je aktiver die Anwendungen wahrgenommen werden, umso größer ist in der Regel auch der Kurerfolg. Während die Väter Sport machen, sich aktiv entspannen, Einzel- oder Gruppengespräche führen sowie andere kreative Maßnahmen in Anspruch nehmen, werden die Kinder betreut und umsorgt.

Gut zu wissen:
Bis erneut eine Vater-Kind-Kur beantragt werden kann, muss ein zeitlicher Abstand von mindestens vier Jahren vorliegen. In bestimmten Fällen werden jedoch Ausnahmen gemacht und die Vater-Kind-Kur kann früher in Anspruch genommen werden.

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