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Kita-Platz einklagen: Rechtsanspruch, Kosten & weitere Details

Kita Platz einklagen

Theoretisch haben es Eltern in Deutschland vergleichsweise gut. Denn bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Doch in der Realität wird genau dies zum Problem: Faktisch gibt es vor allem in Großstädten deutlich weniger Plätze als benötigt werden. Lange Wartelisten sind die Folge. Zwar sind die Kommunen bemüht, beständig neue Kapazitäten aufzubauen, doch dies nimmt Zeit in Anspruch und ist nicht unbegrenzt möglich. So werden für neue Kitaplätze natürlich auch zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Jedes Jahr gibt es daher auch Kinder, die gar keinen Platz erhalten. Dann gilt: Eltern, die dies nicht hinnehmen wollen, müssen ihren Rechtsanspruch einklagen.

Wo ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geregelt?

Das Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2013 hatte eine bessere frühkindliche Förderung und eine einfachere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel. Die entscheidenden Änderungen wurden dabei in § 24 des 8. Sozialgesetzbuches vorgenommen. Seitdem gelten folgende Rechtsansprüche:

  1. Bei Kindern unter einem Jahr besteht Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung, sofern die Eltern berufstätig sind.
  2. Bei Kindern zwischen einem und drei Jahren wurde ein neuer Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt. Dieser gilt unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
  3. Ab dem dritten Lebensjahr und bis zur Einschulung müssen die Kommunen einen Kindergartenplatz bereitstellen. Auch dies gilt unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern.

Der Anspruch besteht zudem nicht nur auf dem Papier, sondern kann auch konkret eingeklagt werden.

Kann ich mir einen Kindergartenplatz für mein Kind aussuchen?

Grundsätzlich muss die Kommune für jedes Kind einen geeigneten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Es ist der Kommune allerdings nicht zuzumuten, bei der Vergabe auch noch sämtliche Elternwünsche zu berücksichtigen. Ein angebotener Platz muss daher in der Regel angenommen werden, andernfalls verfällt der rechtliche Anspruch. Es steht euch dann dennoch frei, selbst nach einer besseren Alternative zu suchen. Die Kosten dafür werden dann aber nicht übernommen. Theoretisch kann es aber natürlich sein, dass in einer Stadt gleich mehrere Einrichtungen noch freie Plätze haben. In diesem Fall haben die Eltern dann tatsächlich die freie Auswahl. Ein Anspruch auf einen Platz in einer konkreten Einrichtung besteht aber nicht.

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Welche Voraussetzungen muss der angebotene Kita-Platz erfüllen?

Der größten Willkür der Behörden hat die Rechtsprechung inzwischen allerdings einen Riegel vorgeschoben. So muss es den Eltern grundsätzlich zumutbar sein, den Platz auch in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet: Die angebotene Einrichtung muss wohnortnah sein. Die genaue Definition hängt dann wiederum vom Einzelfall ab. Entfernungen von mehr als fünf Kilometern gelten aber in der Regel als nicht zulässig. Selbiges gilt, wenn die Eltern länger als eine halbe Stunde benötigen würden, um das Kind in den Kindergarten oder die Kita zu bringen. Wenn ein solch weit entfernter Platz angeboten wird, kann dieser von den Eltern abgelehnt werden, ohne dass der Rechtsanspruch verfällt.

Hinweis
Aus juristischer Sicht ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz noch vergleichsweise jung. Viele Streitfälle sind daher noch nicht letztinstanzlich geklärt.

Habe ich Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung?

Im Sozialgesetzbuch ist keine konkrete Betreuungszeit genannt. Rechtsexperten gehen aber davon aus, dass der angebotene Platz den Bedürfnissen der Eltern entsprechen muss. Im Klartext: Arbeiten alle Betreuungspersonen Vollzeit, ist ein Ganztagesplatz Pflicht. Dies würde dann bis zu 45 Stunden die Woche bedeuten. Kann die Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden – etwa weil ein Elternteil nur in Teilzeit arbeitet – können die Kommunen den Rechtsanspruch aber auch mit einem Halbtagesplatz grundsätzlich erfüllen. Außerdem gilt: Außergewöhnliche Arbeitszeiten müssen nicht in jedem Fall abgedeckt werden. Wer beispielsweise oft Nachtschichten hat oder mehrere Tage auf Dienstreise muss, kann dennoch nicht erwarten, einen Platz in einer 24-Stunden-Kita zu erhalten. Vielmehr muss in solchen Fällen privat eine Betreuung organisiert werden.

Kann der Kita-Platz durch eine Tagesmutter ersetzt werden?

Das Sozialgesetzbuch sieht eigentlich vor, dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreut wird. Dies gilt allerdings nur, solange jeweils ausreichend Plätze vorhanden sind. Andernfalls kann die Kommune dem Kind auch einen Platz bei einer Tagesmutter zuweisen und hat damit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz genüge getan. Dies hat zumindest das Oberverwaltungsgericht Münster so entschieden. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass der Gesetzgeber die Betreuung in einer Kita und bei einer Tagesmutter als grundsätzlich gleichwertig ansieht. Umgekehrt gilt daher auch: Wer einen Kita-Platz erhält, hat keinen Anspruch auf eine Betreuung durch eine Tagesmutter.

Ist der mir zustehende Kita-Platz kostenlos?

Das Sozialgesetzbuch sieht zwar einen Anspruch auf einen Kita-Platz vor. Dieser muss aber keineswegs kostenfrei sein. Vielmehr liegt dies in der Hand des Trägers. In vielen Kindergärten wird beispielsweise ein Elternbeitrag verlangt, der auch gezahlt werden muss, wenn einem der Platz durch die Kommune zugewiesen wurde. Wie hoch die Kosten liegen, unterscheidet sich je nach Träger und Einrichtung und muss daher jeweils im Einzelfall recherchiert werden. Einige Bundesländer haben allerdings inzwischen beispielsweise die gebührenfreie Kita beschlossen und übernehmen diese Kosten. Ein Rechtsanspruch in ganz Deutschland auf eine komplett kostenfreie Kinderbetreuung gibt es allerdings nicht – sehr wohl aber einen auf eine kostenfreie Schulbildung.

Muss ich den Kita-Platz beantragen?

Eltern haben einen generellen Anspruch auf einen Kita-Platz, müssen diesen aber nicht wahrnehmen. Damit die Behörden den Bedarf rechtzeitig feststellen und abdecken können, sollte der Kita-Platz rund sechs Monate vorher schriftlich beantragt werden. Ist dies nicht möglich, kann der Antrag auch später erfolgen. Es ist aber klar, dass die Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen. Wichtig zudem: Zuständig für die Vergabe von Kita- und Kingergartenplätzen sind die Kommunen und Landkreise. Dort muss demnach auch der Rechtsanspruch geltend gemacht werden. Wer hingegen lieber in der Nachbarstadt einen Platz haben möchte, muss diesen privat organisieren. Der Anspruch auf Betreuung besteht immer nur gegenüber der eigenen Kommune.

Hinweis
Bei einem einfachen Brief kann es später problematisch werden nachzuweisen, dass der Antrag tatsächlich gestellt wurde. Es empfiehlt sich daher,
dies immer per Einschreiben zu erledigen.

Wer muss den Kita-Platz beantragen?

Rein formal besitzt das Kind das Recht auf einen angemessenen Kita-Platz. In der Praxis ist das Kind aber natürlich noch nicht selbst geschäftsfähig – der Rechtsanspruch muss daher von den vertretungsberechtigten Personen wahrgenommen werden. Dies sind immer die Inhaber des Sorgerechts. In der Regel sind dies die Eltern, es kann aber auch ein Vormund durch das Familiengericht bestimmt werden. Generell gilt:

  1. Hat jemand das alleinige Sorgerecht inne, reicht diese eine Unterschrift auf dem Antrag.
  2. Existiert eingemeinsames Sorgerecht, müssen stets alle Inhaber unterschreiben. Dies gilt auch, wenn die Eltern beispielsweise geschieden sind und das Kind nur bei einem Elternteil lebt.

Durch einen fehlerhaft gestellten Antrag geht zwar der Rechtsanspruch nicht verloren, die Vergabedauer kann sich aber unnötig verlängern.

Wann kann ich einen Kita-Platz einklagen?

Aus formalen Gründen muss der Kommune zunächst die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit einen Platz zur Verfügung zu stellen. Habt ihr den Antrag eingereicht, erhaltet ihr in aller Regel innerhalb von drei Monaten ein Antwortschreiben. Darin ist dann im besten Fall der euch zustehende Kita-Platz bestätigt. Es kann aber auch sein, dass die Kommune den Antrag einfach ablehnt. Dies ist immer dann der Fall, wenn mehr Anträge vorliegen als Plätze vorhanden sind. Gegen diesen Ablehnungsbescheid kann dann Klage eingereicht werden. Wichtig: Die Ablehnung muss immer schriftlich vorliegen. Gegen eine mündliche Mitteilung können keine Rechtsmittel ergriffen werden.

Was kann ich machen, wenn die Kommune nicht reagiert?

Theoretisch könnten die Behörden das Problem also aussitzen, indem sie einfach gar keine Bescheide verschicken. Ist dies der Fall muss eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Hat die Kommune den Antrag auf einen Kita-Platz nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet, wird der Klage in der Regel stattgegeben. Die Behörde wird dann gerichtlich zu einer zeitnahen Reaktion verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, weshalb sich die Bearbeitung verzögert. Fehlerhaft eingereichte Anträge führen beispielsweise teilweise zu einem erheblichen Mehraufwand – der dann als Begründung für eine längere Bearbeitungszeit dienen kann. Wer sich also eine schnelle Reaktion erhofft, sollte von vorneherein alle Formalitäten beachten.

Welche Klagemöglichkeiten für einen Kita-Platz gibt es?

Grundsätzlich lassen sich vier verschiedene mögliche Klagen unterscheiden:

  1. Die bereits erwähnte Untätigkeitsklage. Diese ist allerdings nur möglich, wenn noch kein Bescheid verschickt wurde.
  2. Die Klage auf Zuweisung eines Kita-Platzes. Dies ist aber nur möglich, wenn in der Kommune noch ausreichend Plätze vorhanden sind.
  3. Andernfalls wandelt sich der Rechtsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch um. Eltern können dann beispielsweise die Kosten für eine private Kinderbetreuung von der öffentlichen Hand einklagen.
  4. Kann ein Elternteil aufgrund eines nicht vorhandenen Kita-Platzes nicht arbeiten gehen, kann die Kommune auch auf Schadensersatz aufgrund des Verdienstausfalls verklagt werden.

Welche Art der Klage am sinnvollsten und erfolgversprechendsten ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Immer gilt aber: Die Klage muss innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden. Diese sind in der Regel in der Rechtsbelehrung, die mit dem Bescheid versandt wird, aufgezählt und müssen unbedingt beachtet werden. Denn nichts ist für einen Richter einfacher, als eine nicht fristgerechte Klage einfach abzuweisen – auch wenn ihr eigentlich im Recht seid.

Wo muss die Klage wegen eines nicht vorhandenen Kita-Platzes eingereicht werden?

In der Regel sind für solche Klagen die Verwaltungsgerichte zuständig. Dies hat für euch den Vorteil, dass dort keine Anwaltspflicht besteht. In ganz offensichtlichen Fällen reicht daher auch ein formloser Brief an das Gericht, um das Verfahren in Gang zu setzen – was die Kosten minimiert. Ist die Sachlage allerdings komplexer oder hat die erste Instanz bereits gegen euch entschieden, sollte aber in jedem Fall ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Ein Sonderfall besteht zudem, wenn Schadensersatz aufgrund der Amtshaftung eingeklagt werden soll. Dies muss vor einem Zivilgericht gemacht werden und ist ohne Anwalt nicht möglich.

Wie lange dauert es, einen Kita-Platz einzuklagen?

Die Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht dauern in der Regel mehrere Monate und können auch schon einmal mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Es besteht aber die Möglichkeit ein Eilverfahren anzustrengen, um zu einer schnellen Entscheidung zu kommen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes Kosten oder Verdienstausfälle entstehen. Von Anfang an sollte euch zudem bewusst sein, dass eine Klage immer auch Arbeit mit sich bringt. Dieser Punkt sollte nicht unterschätzt werden. Selbst wenn der Fall an sich klar ist, kann der Anwalt der Gegenseite für ein langwieriges Verfahren sorgen.

Welche Kosten bringt eine Kita-Platz-Klage mit sich?

Die unterschiedlichen Klagemöglichkeiten bringen auch unterschiedlich hohe Kosten mit sich. Ein einfacher Antrag beim Verwaltungsgericht ist sogar komplett kostenfrei. Dies ist aber nur bei sehr eindeutigen Fällen zu empfehlen. Die Tabelle bezieht sich daher immer auf die Kosten, die bei einer Klage entstehen, für die ein Anwalt engagiert wird. Die Verfahrenskosten hängen zudem teilweise von der Höhe des Streitwerts ab – der hier nur geschätzt werden kann. Zu beachten ist außerdem, dass theoretisch noch durch viele weitere Instanzen geklagt werden kann, wodurch sich logischerweise auch die Kosten weiter erhöhen würden. Zu empfehlen ist dies aber nur bei noch völlig ungeklärten Grundsatzfragen.

Fall 1. Instanz 2. Instanz Geschätzter Streitwert
Eilantrag auf Zuweisung eines Kitaplatzes 621,78 Euro 693,53 Euro 2.500 Euro
Hauptverfahren auf Zuweisung eines Kita-Platzes. 925,23 Euro 1.033,40 Euro 5.000 Euro
Schadensersatzklage vor dem Verwaltungsgericht wegen entstandener Kosten oder Verdienstausfall 1.532,13 Euro 1.713,12 Euro 9.000 Euro
Klage auf Schadensersatz vor dem Zivilgericht 3.730,26 Euro 4.314,24 Euro 9.000 Euro

Welche Alternativen zu einer Klage gibt es?

Teilweise erkennt die Kommune den Anspruch auf einen Kita-Platz vorbehaltlos an, kann aber nicht alle vorliegenden Anträge erfüllen. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, zunächst auf eine Klage zu verzichten und das Gespräch zu suchen. Oftmals lassen sich dann Übergangs- oder Alternativlösungen finden – etwa ein Platz in einer Nachbargemeinde. Einige Institutionen – etwa Rechtsschutzversicherungen – haben inzwischen auch speziell ausgebildete Mediatoren etabliert. Diese sind unabhängig und können so bei Streitfällen zunächst die Emotionen glätten und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Ihr Urteil ist aber für beide Seiten nicht bindend. Hat die Vermittlung keinen Erfolg, muss schließlich doch geklagt werden.

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