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Wie viel kostet eine Tagesmutter?

Tagesmutter

Obwohl seit 2013 ein rechtlicher Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab einem Jahr besteht, sind vielerorts die Plätze für eine geeignete und altersgerechte Betreuung Mangelware. Dies zeigt sich unter anderem an langen Wartelisten sowie an oft überfüllten Kindergärten.

Aus diesem Grund greifen immer mehr Eltern auf die Betreuung durch eine Tagesmutter zurück. Diese immer beliebter werdende Form der individuellen Kinderbetreuung ist, vor allem für Kleinkinder unter 3 Jahren, eine gute und familiäre Alternative zur Kinderkrippe oder Kita.

Die anfallenden Kosten für eine Tagesmutter können dabei nicht pauschal beziffert werden. Hier kommt es auf verschiedene Faktoren an, wie zum Beispiel auf die Region und die Dauer der Betreuungszeit.

Im Durchschnitt liegt der Stundensatz für eine Tagesmutter zwischen 3 Euro und 8 Euro. Dieser Stundenlohn kann allerdings, je nach Wohnort und Erfahrung der engagierten Tagesmutter, noch höher ausfallen. Zudem können Zusatzkosten für Bastelmaterial, Ausflüge sowie für die Verpflegung anfallen.

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In diesem Artikel informieren wir euch über die Vor- und Nachteile einer Tagesmutter, welche Qualifikationen vorgewiesen werden müssen und mit welchen Kosten ihr rechnen müsst.

Wesentliche Merkmale einer Tagesmutter

Wer mehr als 15 Stunden die Woche, für länger als 3 Monate und gegen Entgelt als Tagesmutter arbeitet, benötigt für das Ausüben der Kindertagespflege eine Erlaubnis. Dies ist wichtig, weil es keine spezielle Ausbildung für die Tätigkeit als Tagesmutter, beziehungsweise Tagesvater, gibt.

Die Betreuung durch eine Tagesmutter findet in den meisten Fällen in deren eigenen vier Wänden statt. Jedoch ist es auch möglich, die Kinderbetreuung im Zuhause des Tageskindes oder in einer angemieteten Räumlichkeit durchzuführen. Dabei richten sich die Betreuungszeiten häufig nach den Eltern, was für mehr Flexibilität und Entlastung sorgt.

In der Regel werden in der Tagespflege, wie die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater genannt wird, zwischen einem und fünf Kinder betreut. Um als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten zu können, ist unter anderem eine spezielle Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt sowie eine fachliche Qualifikation und ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

Tagesmütter arbeiten in der Regel auf selbstständiger Basis, was bedeutet, dass sie ihren Stundenlohn selbst bestimmen können. Seit 2009 müssen Tagesmütter ihr Einkommen außerdem versteuern und Sozialabgaben zahlen.

Häufig werden Tagesmütter durch das Jugendamt, die zuständigen Kommunen, Wohlfahrtsverbände, zentrale Vermittlungsstellen oder Nachbarschaftshilfen vermittelt.

Vor- und Nachteile einer Tagesmutter

Vor allem für Kleinstkinder unter 3 Jahren kann die Betreuung durch eine Tagesmutter sinnvoll sein und oftmals bleibt aufgrund von mangelnden Kinderkrippenplätzen auch keine Alternative. Dabei haben Tagesmütter einige Vorteile gegenüber anderen Betreuungseinrichtungen.

Ein großer Vorteil ist, dass die maximale Gruppengröße pro Tagesmutter bei fünf Kindern liegt. Im Durchschnitt werden drei Kinder betreut, wobei in einigen Fällen auch die eigenen Kinder der Tagesmutter mitbetreut werden. Durch die kleine Gruppengröße ist die Betreuung der Kinder oft sehr individuell und familiär.

Weitere Vorteile einer Tagesmutter:

  • Nach Absprache ist eine flexible Betreuungsdauer und Zeiteinteilung möglich
  • Individuelle Betreuung und Förderung in einem familiären Umfeld
  • Persönliche und feste Bezugsperson für die Kinder
  • Qualifizierte Betreuung

Mögliche Nachteile könnten sein, dass die Kinder zu wenig Umgang mit Gleichaltrigen haben und somit weniger soziale und emotionale Bindungen schließen können. Aus diesem Grund könnte es für einige Kinder ratsam sein, ab etwa 4 Jahren in einen Kindergarten zu wechseln.

Zudem ist die Qualität der Betreuung ausschließlich von der Tagesmutter abhängig und es können unter Umständen höhere Kosten für die Kinderbetreuung anfallen als bei anderen Einrichtungen. Arbeitet die Tagesmutter nicht mit dem Jugendamt zusammen, kommt hinzu, dass sich die Eltern unter Umständen selbst um eine Vertretung, im Falle von Urlaub oder Krankheit, kümmern müssen.

Tipp:
Tagesmütter haben einen bezahlten Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr. Um zu gewährleisten, dass sich in dieser Zeit sowie im Krankheitsfall jemand um euer Kind kümmert, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob für eine Vertretung gesorgt ist. Eine Möglichkeit ist, dass sich die Tagesmutter selbst um eine Vertretung kümmert oder das Jugendamt für einen geeigneten Ersatz sorgt.

Nötige Voraussetzungen und Qualifikationen einer Tagesmutter

In erster Linie sollten Tagesmütter natürlich kinderlieb sein, ihre Zeit gerne mit Kindern verbringen und diese in ihrer Entwicklung sowie sozialen Kompetenz fördern. Zudem sollte eine Tagesmutter strapazierfähig, verantwortungsbewusst, vertrauensvoll und zuverlässig sein sowie gewissen physischen und psychischen Belastungen standhalten können.

All diese Charaktereigenschaften sind für Eltern bei der Auswahl einer geeigneten Tagesmutter von großer Wichtigkeit, doch auch das Jugendamt verlangt gewisse Qualifikationen und Voraussetzungen. Denn ganz ohne den Nachweis einer pädagogischen Qualifizierung geht es bei der Kindertagespflege nicht.

Wer als Tagesmutter arbeiten möchte, muss sich im Vorfeld eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt ausstellen lassen. Diese entfällt lediglich, wenn die Tagesmutter auf Basis eines Minijobs bei den Eltern angestellt ist.

Bevor die Pflegeerlaubnis erteilt wird, müssen die Tagesmütter einen speziellen Lehrgang absolvieren, der in der Regel mindestens 160 Stunden umfasst und eine abschließende Prüfung beinhaltet. In dem Kurs stehen unter anderem die Entwicklung von Babys und Kindern sowie die Ernährung und Gesundheit auf dem Stundenplan.

Neben der Pflegeerlaubnis muss zudem ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Erforderlich ist außerdem ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs an Kindern und ein ausführliches Eignungsgespräch mit dem Jugendamt.

Dieses prüft im Vorfeld, ob die vorhandenen Räumlichkeiten zur Kindertagespflege ausreichend und kindgerecht sind. Hierfür werden die Hygiene, Unfallvorbeugung, Spielmöglichkeiten sowie nahe Erlebnismöglichkeiten an der frischen Luft genau unter die Lupe genommen.

Gut zu wissen:
Kann eine pädagogische Ausbildung vorgewiesen werden, ist der Lehrgang für die Pflegeerlaubnis nicht zwingend nötig.

Die richtige Tagesmutter finden

Bevor ihr euch für eine Tagesmutter entscheidet, sollte im Vorfeld über die Wertvorstellungen und die Erziehungsmethoden gesprochen werden. Zudem sollten Eltern und Tagesmutter auf der gleichen Wellenlänge liegen und sich gegenseitig sympathisch sein. Dies ist vor allem wichtig, da euer Kind die Zeit mit der Tagesmutter intensiver verbringen wird, als es in der Kinderkrippe oder der Kita der Fall ist.

Wie in anderen Betreuungseinrichtungen auch, solltet ihr euch so früh wie möglich um eine Tagesmutter kümmern. Denkt ihr beispielsweise darüber nach, euer Kind vor dem ersten Geburtstag zu einer Tagesmutter zu geben, ist es ratsam, diese schon in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt zu kontaktieren.

Die Jugendämter haben einen genauen Überblick über alle verfügbaren Tagesmütter, die zudem über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen verfügen.

Habt ihr eine geeignete Tagesmutter gefunden und läuft das Beschäftigungsverhältnis nicht über das Jugendamt, solltet ihr unbedingt einen Betreuungsvertrag abschließen. Dieser regelt unter anderem die Urlaubs- und Krankheitstage, die Betreuungsdauer und -zeiten, die Bezahlung und die pädagogischen Ziele.

Gut zu wissen:
Als Vorlage können hilfreiche Musterverträge dienen, die es unter anderem beim Jugendamt gibt.

Was kostet die Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter?

Welche Kosten für eine Tagesmutter anfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies kann unter anderem von folgenden Faktoren abhängig sein:

  • Dem jeweiligen Bundesland und Wohnort
  • Betreuungsdauer und Betreuungszeiten
  • Erfahrung und Qualifikation der Tagesmutter
  • Einkommen der Eltern

Die Entlohnung von Tagesmüttern erfolgt entweder über das Jugendamt oder durch die Eltern des Tageskindes. Dabei birgt die Bezahlung über das Jugendamt häufig Vorteile für die Tagesmutter:

  • Die Bezahlung ist regelmäßig und geregelt
  • Es besteht eine Altersvorsorge sowie Unfallversicherung
  • Fort- und Weiterbildungen werden gefördert
  • Zusätzlich anfallende Kosten werden berücksichtigt

Läuft die Bezahlung der Tagesmutter über das Jugendamt, wird die Gebühr direkt vom Amt an die Tagesmutter gezahlt. Dabei wird die Höhe der Geldleistung, sofern im Landesrecht nichts anderes geregelt ist, vom Jugendamt festgelegt.

Die Eltern zahlen den Kostenbeitrag, der zuvor vom zuständigen Jugendamt ausgerechnet und den Eltern per Bescheid mitgeteilt wurde, direkt an das Jugendamt.

Dieses berechnet die anfallenden Kosten unter anderem nach dem elterlichen Jahreseinkommen und der familiären Situation. So müssen einkommensschwache Familien in der Regel geringere Gebühren zahlen, als Familien mit einem hohen Einkommen.

In Härtefällen können die Gebühren sogar komplett entfallen und es müssen lediglich die zusätzlich anfallenden Kosten, wie zum Beispiel für die Verpflegung, übernommen werden.

Bei selbstorganisierten Tagespflegeverhältnissen zwischen Tagesmutter und Eltern erfolgt die Bezahlung nicht über das Jugendamt, sondern direkt über die Eltern. Das Honorar wird dann zwischen den Parteien selbst verhandelt.

Der Stundenlohn einer qualifizierten Tagesmutter liegt in der Regel zwischen 3 Euro und 8 Euro. Laut dem Bundesverband für Kindertagespflege gilt ein Stundensatz von 5,50 Euro für ein Kind als ideal und für beide Parteien gerecht.

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Vergütung der Kindestagespflege in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Das Land Schleswig-Holstein fördert beispielsweise eine Gleichstellung zwischen Kindertagespflegestellen und Kitas beziehungsweise Kindergrippen. In den „Verbesserungen für die Kindertagespflege“ der Landesregierung mit Stand 09.02.2023 heißt es, dass „beide Betreuungsformen – Kindertagesstätten und Kindertagespflege – gleichberechtigt nebeneinandergestellt und dort, wo es die unterschiedlichen Betreuungsformen ermöglichen, auch gleichbehandelt“ werden. Mehr Informationen dazu finden sich hier.

Beispielrechnung:
Wird das Kind bei einem Stundenlohn von 5 Euro und für 30 Stunden pro Woche von einer Tagesmutter betreut, fallen monatliche Betreuungskosten von 600 Euro an. Im Vergleich liegen die Kosten für einen Platz in einer kommunalen Kinderkrippe im Durchschnitt zwischen 200 und 400 Euro im Monat. Hier kommt es unter anderem auf das Bundesland, das Einkommen und den Wohnort an.

Zusätzlich anfallende Kosten

Für Bastelmaterial, Ausflüge oder andere Aktivitäten können zusätzliche Kosten anfallen. Müssen die Kinder zu einem bestimmten Nachmittagsprogramm gefahren werden, kommen zudem Kosten für Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel hinzu.

Auch, wenn die Betreuung zu einer sehr frühen oder späten Uhrzeit sowie an Wochenenden und an Feiertagen stattfindet, erhöhen sich in der Regel die Kosten. Zudem können weitere Kosten für Verpflegung, Getränke, Windeln sowie andere benötigte Pflegematerialien anfallen.

Möglicher Zuschuss durch das Jugendamt

Unter bestimmten Umständen kann ein Zuschuss, in Härtefallen sogar der komplette Erlass der Kosten, beim Jugendamt beantragt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das elterliche Einkommen niedrig ist, eine Kinderbetreuung jedoch wegen des Berufs oder einer Ausbildung erforderlich ist.

Werden Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezogen, kann auch eine Ermäßigung oder ein Erlass der Gebühren beantragt werden. Wie hoch der Zuschuss im Endeffekt ausfällt, ist von Kommune zu Kommune verschieden und hängt unter anderem vom verfügbaren elterlichen (Brutto-)Einkommen ab.

Maximal 4.000 Euro können jährlich für die Kosten der Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Eltern erwerbstätig sind sowie bei erwerbstätigen Alleinerziehenden.

Gut zu wissen: Durch den seit 2013 geltenden rechtlichen Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab einem Jahr gewähren die Kommunen unter Umständen einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung durch eine Tagesmutter. Dies gilt für anfallende Mehrkosten, sofern kein Platz in der Kinderkrippe oder Kita vorhanden ist.

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