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Wie viel kostet ein Kinderkrippenplatz?

Schluckauf beim Baby

Die Kinderkrippe ist eine Betreuungseinrichtung für Babys ab drei Monaten und Kinder unter drei Jahren. Somit ist eine Kinderkrippe vor allem für berufstätige Eltern, welche die Elternzeit nicht komplett ausschöpfen können oder wollen, und Alleinerziehende eine große Unterstützung. Betreut werden die Babys und Kleinkinder von ausgebildeten Erziehern, die sich in kleinen Gruppen liebevoll um das Wohl der Schützlinge kümmern.

Die Kosten für einen Kinderkrippenplatz werden in der Regel von den Eltern selbst getragen und richten sich unter anderem nach der Region sowie Dauer der Betreuung. Zudem macht es einen Unterschied, wer der Träger der Einrichtung ist und ob es sich um eine kommunale oder private Einrichtung handelt. Je nach Bundesland betragen die Kosten für einen Kinderkrippenplatz monatlich zwischen 50 Euro und 600 Euro.

Hier erfahrt ihr alles Wissenswerte über die Kinderkrippe und welche Kosten für die Betreuung der unter Dreijährigen auf euch zu kommen.

Für wen eine Kinderkrippe infrage kommt

Wollt ihr nach der Schwangerschaft und dem gesetzlichen Mutterschutz so schnell wie möglich in das Berufsleben zurückkehren, bleibt neben einer Tagesmutter oft nur die Kinderkrippe. Somit ist die Kinderkrippe für Eltern, die beispielsweise auf zwei Gehälter angewiesen sind, oder für Alleinerziehende ein wahrer Segen.

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Da die Anzahl von verfügbaren Kinderkrippenplätzen nach wie vor gering ist, solltet ihr bereits in der Schwangerschaft nach einem geeigneten Kinderkrippenplatz Ausschau halten und euren Schatz bestenfalls 6 Monate vor dem Eintritt in die Einrichtung anmelden.

Rechtlicher Anspruch auf einen Kinderkrippenplatz

Seit 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kinderkrippenplatz. Dies gilt für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren. Auch für Kinder unter einem Jahr kann der Anspruch geltend gemacht werden, sofern einige Voraussetzungen, seitens der Eltern, erfüllt werden.

Einer der folgenden Voraussetzungen muss gegeben sein:

  • Es besteht ein Arbeitsverhältnis
  • Die Arbeitsstelle soll in naher Zukunft angetreten werden
  • Aktive Suche nach einem Arbeitsplatz
  • Es wird eine schulische Ausbildung oder Hochschulausbildung absolviert
  • Es erfolgt eine Eingliederung in die Arbeit, im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Die wesentlichen Unterschiede zur Kita

Bei der Kita, beziehungsweise dem Kindergarten, werden in der Regel Kinder zwischen 3 und 6 Jahren zur Betreuung, durch eine Fachkraft sowie eine Hilfskraft, aufgenommen. Dabei können sich die Eltern meistens zwischen einer Teilzeitbetreuung sowie einer ganz- oder halbtägigen Betreuung entscheiden. Die Gruppengröße liegt in etwa bei 25 Kindern, die meist ein ähnliches Alter haben.

Die Kinderkrippe hingegen kümmert sich um Kleinkinder unter 3 Jahren. In der Regel können bereits Babys ab drei Monaten in eine Kinderkrippe gebracht werden, in welcher eine intensivere Betreuung, durch mindestens eine Erzieherin sowie Hilfskräfte, stattfindet. Zudem sind die Gruppen mit bis zu 15 Plätzen um einiges kleiner, als im Kindergarten oder der Kita.

Oft ist das Alter in der Kinderkrippe gemischt. So können die jüngsten Kinder von den etwas älteren Kindern lernen. Auch in der Krippe können die kleinen Schützlinge den ganzen oder halben Tag sowie in Teilzeit betreut werden.

Auch interessant: Was kostet ein Kind? – Kostenaufstellung inkl. Tabelle

Das Konzept einer Kinderkrippe

Basteln, Malen, Spielen, Turnen, Vorlesen und das Singen von Liedern gehören zu den Hauptbeschäftigungen in einer Kinderkrippe. Das Ziel dabei ist, die Grob- und Feinmotorik sowie die kognitive und geistige Entwicklung der Kinder individuell und spielerisch zu fördern. Auch die soziale Kompetenz wird durch das Zusammensein und Spielen mit anderen Kindern gefördert.

Um den Kleinkindern gerecht zu werden und eine altersgerechte Betreuung zu gewährleisten, sind für eine kleine Gruppe von etwa 15 Kindern in der Regel mindestens eine Erzieherin sowie eine oder mehrere Hilfskräfte zuständig.

Wir haben euch das Konzept der Kinderkrippe auf einen Blick zusammengefasst:

Eingewöhnung: Damit sich euer Kind Schritt für Schritt an die Kinderkrippe, die ungewohnte Umgebung sowie an die Erzieher und andere Kleinkinder gewöhnen kann, gibt es in jeder Einrichtung eine Eingewöhnungszeit. Wie lange die Eingewöhnungszeit letztendlich dauert, ist von Kind zu Kind verschieden.

Einige Kinder fühlen sich schon nach einer Woche sehr wohl in ihrer neuen Umgebung, bei anderen Kindern braucht es etwas mehr Zeit. Und auch Eltern müssen sich erst an die neue Situation gewöhnen, wenn es heißt, sein Kind zeitweise in die Obhut anderer Personen zu geben.

Um die in der Regel zweiwöchige Eingewöhnungsphase so sanft wie möglich zu gestalten, begleiten Eltern ihre Kinder zu Beginn in die Kinderkrippe. Nach und nach wird der gemeinsame Aufenthalt in der Krippe geringer und der Zeitraum der Abwesenheit vergrößert. So soll das Kind sanft in die Gruppe eingegliedert werden und Vertrauen zu den Erzieherinnen aufbauen.

Tagesablauf und Beschäftigungen: Durch den strukturierten und stabilen Tagesablauf in der Kinderkrippe erfahren die Kleinkinder Sicherheit und Struktur. Dies beinhaltet neben einfachen und verständlichen Regeln, auch feste Rituale.

Zu den Ritualen gehört unter anderem eine Schlaf- und Ruhephase, in der die Kinder Kraft tranken und zur Ruhe kommen können. Um das Einschlafen zu erleichtern, können selbstverständlich Kuscheltiere, die Lieblings-Schmusedecke oder andere Einschlafhilfen mitgebracht werden.

Die meiste Zeit dürfen die Kinder in der Kinderkrippe mit dem Spielen verbringen. Das Spielangebot in den Krippen ist groß und für jeden ist etwas dabei. Wenn das Wetter es zulässt, können die Kinder Zeit im Freien verbringen und den Garten der Kinderkrippe erkunden.

Zudem werden die Kleinen durch gezielte Beschäftigungen gefördert, welche unter anderem die Motorik sowie die verbale und nonverbale Kommunikation verbessern sollen. Um die Sprache gezielt und spielerisch zu festigen, werden zum Beispiel Kinderlieder gesungen oder kleine Reime aufgesagt.

Nonverbale Kommunikation wird den Kleinkindern durch die Mimik oder Gestik nähergebracht. Um zusätzlich den Gehörsinn zu schulen, kommt auch das Vorlesen von altersgerechten Geschichten nicht zu kurz.

Mahlzeiten und Wickeln: In der Kinderkrippe wird für das leibliche Wohl eures Kindes gesorgt. Ihr könnt entscheiden, ob euer Schatz mit abgepumpter Muttermilch oder Säuglings-Ersatznahrung gefüttert werden soll oder altersgerechte Nahrung erhält. Natürlich ist es auch möglich, euer Kind in der Kinderkrippe zu stillen.

Selbstverständlich werden die Kinder in der Krippe regelmäßig und nach Bedarf von den Erzieherinnen gewickelt. In der Regel müssen die Windeln, mehrere Wechselklamotten und zusätzliche Pflegemittel von den Eltern in ausreichender Menge mitgebracht und in der Einrichtung deponiert werden.

Welche Kosten fallen für die Kinderkrippe an?

In den meisten Bundesländern ist es so geregelt, dass die Eltern die Betreuungskosten für die Kinderkrippe aus eigener Tasche zahlen müssen. Dabei macht es einen wesentlichen Unterschied, ob es sich um eine private oder kommunale Kinderkrippe handelt. Die Kosten für öffentliche Kinderkrippen, welche bezuschusst werden, sind in den meisten Fällen günstiger.

Zudem sind die Kosten unter anderem abhängig:

  • vom Einkommen der Eltern (zumindest bei städtischen Einrichtungen)
  • von der Dauer der Betreuung (halber Tag, ganzer Tag oder Teilzeit)
  • ob Mahlzeiten eingenommen werden
  • vom jeweiligen Bundesland sowie dem Wohnort
  • vom Träger der Einrichtung
  • und von der Anzahl der Kinder (in vielen kommunalen Kinderkrippen muss für Geschwisterkinder weniger gezahlt werden.)

Die Kosten für eine öffentlich bezuschusste Halbtagesbetreuung, ohne Verpflegung und bei sehr niedrigem Einkommen, starten bei etwa 50 Euro pro Monat und können bis auf 600 Euro steigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern sehr gut verdienen, eine ganztägige Betreuung mit Verpflegung in Anspruch genommen und kein öffentlicher Zuschuss gewährt wird.

Kosten kommunaler Kinderkrippen

Kommunale, beziehungsweise städtische Kinderkrippen, finanzieren sich komplett durch öffentliche Mittel. Dabei werden diese vom Bund, dem jeweiligen Bundesland sowie der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Die Kosten setzen sich aus den Betreuungskosten sowie den Verpflegungskosten zusammen und werden in der Regel nach Höhe des Einkommens gestaffelt. Für die Verpflegungskosten müsst ihr nur aufkommen, wenn euer Kind bei den Mahlzeiten in der Kinderkrippe teilnimmt.

Im Durchschnitt zahlen Eltern mit einem Verdienst, welches im Bereich der oberen Mittelschicht liegt, für eine Betreuung von 9 Stunden und in einer Großstadt zwischen 200 Euro und 400 Euro pro Monat. Diese Kosten beziehen sich auf kommunale, beziehungsweise städtische Kinderkrippen, die bezuschusst werden.

Wollt ihr euch über die genauen Gebühren in eurer Stadt informieren, könnt ihr die regionalen Betreuungskosten in eurer zuständigen Kommune oder Gemeinde nachfragen.

Gut zu wissen: Kinderkrippenplätze sind in Berlin seit 01.08.2018 auch für Kinder unter einem Jahr kostenfrei. Somit ist Berlin das erste Bundesland, welches die Kosten für die Kinderbetreuung komplett abgeschafft hat.

In Rheinland-Pfalz werden immerhin für Kinder ab 2 Jahren keine Gebühren mehr erhoben und andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen und Hessen, verzichten bei Kindern ab 3 Jahren auf Gebühren zur Kinderbetreuung. Die monatlichen Verpflegungskosten müssen jedoch weiterhin bezahlt werden.

Kosten privater Kinderkrippen

Private Kinderkrippen werden nur zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert, der Rest stammt von Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie freien Trägern, wie zum Beispiel der Caritas. Anders als bei den städtischen Kinderkrippen ist die Gebühr oft unabhängig vom elterlichen Einkommen und zudem kann eine einmalige Aufnahmegebühr verlangt werden.

Gut zu wissen:
Durch den seit 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz kann die entstehende Kostendifferenz, die zwischen einem kommunalen und privaten Kinderkrippenplatz entstehen kann, eingeklagt werden.

Dies ist jedoch nur aussichtsreich, wenn nicht genügend Angebote in eurer Preisklasse oder keine staatlichen Träger vorhanden sind. Zudem kann euch alternativ eine Tagesmutter zur Betreuung eures Kindes zugeteilt werden.

Zusätzlich anfallende Kosten

Sofern euer Kind an den Mahlzeiten teilnimmt, können neben den Betreuungskosten auch noch Verpflegungskosten anfallen. Zudem entstehen Kosten für Windeln und andere benötigte Pflegemittel und es können Kosten für Ausflüge, spezielle Tanz- oder Musikangebote sowie für Bastelmaterial anfallen.

Die zusätzlichen Kosten bewegen sich pro Monat zwischen 20 Euro und 100 Euro.

Voraussetzungen für eine Ermäßigung

Eltern, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können beim zuständigen Jugendamt eine Ermäßigung der anfallenden Gebühren beantragen. In bestimmten und schwerwiegenden Fällen können die Kosten für die Kinderkrippe, ausgenommen der Verpflegungskosten, sogar komplett übernommen werden.

Auch berufstätige Alleinerziehende haben Chancen auf eine finanzielle Förderung. Zudem können die Gebühren für die Kinderbetreuung steuerlich abgesetzt werden.

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