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Was kostet ein Kindergartenplatz?

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Beinahe alle Eltern bringen ihre kleinen Schützlinge morgens in den örtlichen Kindergarten. Doch da hört die Gemeinsamkeit oft auch schon auf. Denn die Kosten, welche für einen Kindergartenplatz anfallen, können von Bundesland zu Bundesland sowie von Kommune zu Kommune völlig unterschiedlich hoch ausfallen.

So sind in einigen Bundesländern und Städten mittlerweile gar keine Gebühren für den Kindergarten mehr fällig, wohingegen in anderen Städten Gebühren von mehreren hundert Euro pro Monat anfallen können. Dabei können die Kosten unter anderem anhand des Einkommens sowie an der Betreuungsdauer bemessen werden.

In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige über den Kindergarten und wir geben euch einen Einblick in den Gebührendschungel.

Rechtliche Regelung

Seit den 90er Jahren haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Diese Regelung galt jedoch nur für Kinder ab dem 3. Geburtstag, bis hin zur Einschulung. Seit 2013 ist der rechtliche Anspruch auf eine Kinderbetreuung bereits für Kinder ab einem Jahr vorhanden. Allerdings besteht dieser Anspruch in den meisten Fällen nur auf eine halbtägige Betreuung.

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Sollte trotz des Rechtsanspruches kein passender Kindergarten gefunden werden, solltet ihr euch an eure zuständige Kommune wenden. Das Jugendamt hilft euch dann dabei, einen geeigneten Kindergartenplatz zu finden, in welchem mindestens eine Halbtagesbetreuung stattfindet und der nicht mehr als eine halbe Stunde vom Wohnort entfernt liegt.

Unter Umständen kann ein Kindergartenplatz auch eingeklagt werden, allerdings ist das oft gar nicht so leicht. Dies ist vor allem damit zu begründen, dass gerade in Großstädten schlicht und ergreifend nicht genügend Einrichtungen zur Kinderbetreuung vorhanden sind. Eltern müssen sich daher mögliche Alternativen überlegen und zum Beispiel auf eine Tagesmutter zurückgreifen.

Der erste kleine Schritt in die Selbstständigkeit

Der Kindergarten ist für Kinder ab 3 Jahren und bis diese in die erste Klasse eingeschult werden. In einer Gruppe werden in der Regel bis zu 25 Kinder, von einer Fachkraft sowie einer Hilfskraft, betreut. Die Kinder haben in etwa das gleiche Alter, wobei es neben den altershomogenen, auch altersgemischte Gruppen gibt.

Die Eltern können entscheiden, ob ihre Lieblinge den Kindergarten halb- oder ganztags aufsuchen oder in Teilzeit. Von der Dauer der täglichen Betreuung ist zudem abhängig, ob die Kinder beim gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.

Vorteile eines Kindergartens

Der Besuch eines Kindergartens ist für Kinder eine sehr wichtige und prägende Zeit, in welcher sie unter anderem auf die kommende Schulzeit vorbereitet werden. Die meisten Kinder fiebern dem ersten Tag im Kindergarten mit Freude und natürlich auch Aufregung entgegen.

Verständlich, denn mit dem Besuch im Kindergarten verbringen die Kleinen oft das erste Mal den ganzen oder zumindest den halben Tag ohne ihre Eltern. Doch es ist auch die Zeit, in der Kinder häufig ihre ersten Freundschaften schließen und sich ihre sozialen Kompetenzen weiterentwickeln.

Wir haben für euch einige Vorteile des Kindergartens auf einen Blick zusammengefasst:

Struktur: Kinder profitieren von einem strukturierten Tagesablauf, der wiederkehrende Rituale enthält. Durch den täglichen Morgenkreis, einer gemeinsamen Spielzeit, regelmäßigen Bewegungsphasen sowie den Mahlzeiten wird ein strukturierter Tagesablauf gewährleistet.

Kontakt mit Gleichaltrigen: Für Kindern ist der Kontakt mit Gleichaltrigen von großer Bedeutung. So werden soziale Kompetenzen entwickelt und emotionale Beziehungen aufgebaut. Durch das gemeinsame Spielen und Zeit verbringen, entsteht außerdem ein harmonisches Miteinander sowie eine positive Gruppendynamik.

Sozialverhalten erlernen: Im Kindergarten lernen die Sprösslinge, was Hilfsbereitschaft bedeutet und sie werden mit verständlichen Regeln und Normen spielerisch in die Kommunikationsfähigkeit eingeführt. Da natürlich auch unter Kindern nicht immer Friede, Freude, Eierkuchen herrscht, ist der Kindergarten gleichzeitig ein guter Ort, um gemeinsam an Konfliktlösungen zu arbeiten.

Vermittlung von Wissen und Spaß: Durch ausgebildete Pädagogen wird unter anderem die Sprache der Kinder gefestigt. Spielerische Aktivitäten sollen die motorischen Fähigkeiten schulen und verbessern. Themen, wie eine gesunde Ernährung, Bewegung an der frischen Luft und Hygiene im Alltag, werden den Kindern von den Erziehern auf eine kindgerechte Weise nähergebracht.

Natürlich kommt auch der Spaß nicht zu kurz. Die Kinder spielen, malen, basteln, singen und toben zusammen. Auch der Garten wird häufig genutzt, damit sich die Kinder an der frischen Luft aufhalten und die Natur erkunden können. Zudem werden die körperliche Entwicklung und die kindliche Gesundheit, unter anderem durch Bewegungsspiele und regelmäßiges Turnen, gefördert.

Weitere Vorteile eines Kindergartens:

  • Entwicklung der Persönlichkeit
  • Kinder können durch das Beobachten, Wiederholen und Nachmachen unbewusst voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen
  • Erzieher können auf die individuellen Stärken und Begabungen, aber auch auf die Schwächen des Kindes eingehen und dieses speziell fördern

Kosten für einen Kindergartenplatz

So unterschiedlich Kinder sein können, so unterschiedlich sind deutschlandweit auch die Gebühren für einen Kindergartenplatz. Von kostenlosen Plätzen, bis hin zu mehreren hundert Euro monatlich ist fast alles vorhanden.

Dabei sind die Kosten für den Kindergarten in erster Linie vom Bundesland, der zuständigen Gemeinde, der Betreuungsdauer, dem elterlichen Einkommen sowie dem Alter des Kindes abhängig. Zudem macht es einen Unterschied, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Kindergarten handelt und wer der Träger der Einrichtung ist.

Die Kosten für den Kindergartenplatz setzen sich generell aus den Betreuungs- sowie den Verpflegungskosten zusammen:

Betreuungskosten: Hier wird zwischen den Betreuungsgrundsatzkosten, welche die entstehenden Kosten während den Regelöffnungszeiten abdecken, und den Betreuungszusatzgebühren unterschieden. Diese fallen an, wenn sehr frühe oder späte Öffnungszeiten, außerhalb der Regelöffnungszeiten, in Anspruch genommen werden müssen.

Verpflegungskosten: Nimmt das Kind am Mittagessen teil, fallen Verpflegungskosten für das Kindergartenessen an. Zudem decken die Kosten Milch und andere Getränke ab.

Zusätzliche Kosten: Neben den Betreuungs- und Verpflegungskosten können zudem Kosten für Mal- oder Bastelmaterial, spezielle Tanz- oder Musikkurse sowie für Ausflüge entstehen.

Kosten kommunaler Kindergarten

Da die Kosten für kommunale, beziehungsweise städtische Kindergärten, komplett aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, sind die Gebühren in den verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedlich hoch. Ein Teil wird vom Bund und dem jeweiligen Bundesland bezuschusst, der andere Teil von den Gemeinden selbst.

Bei den meisten Kommunen werden die Gebühren anhand des elterlichen Einkommens gestaffelt. So zahlen Besserverdiener in der Regel mehr, als einkommensschwache Familien. Zudem sind die Kindergartengebühren im Süden Deutschlands meist günstiger, als in den nördlichen Bundesländern.

Zur Berechnung der Kosten verlangt das Jugendamt das gemeinsame Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres, mit allen eventuellen Sonderzahlungen. Zu den Einkünften zählen unter anderem:

  • Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sowie geringfügiger Beschäftigung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Unterhaltsleistungen, Rentenbezüge und Versorgungsbezüge

Die durchschnittlichen Kosten in kommunalen und bezuschussten Kindergärten liegen etwa zwischen 50 Euro und 200 Euro pro Monat, wobei die Städte Potsdam, Köln und Bremen zu den Spitzenreitern gehören. Leipzig und Stuttgart beispielsweise erheben in der Regel geringere Kindergartengebühren.

Verfügen die Eltern über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, fallen für den Kindergarten meist noch höhere Gebühren an. Zudem macht es einen großen Unterschied, ob die Kinder die Einrichtung lediglich für einige Stunden besuchen oder aber den ganzen Tag.

So fallen für Kinder, die den Kindergarten täglich für 4 oder 5 Stunden aufsuchen, deutlich geringer Kosten an, als für Kinder, die ganztägig betreut werden.

Gut zu wissen:
Bei eurer zuständigen Gemeinde vor Ort, beim Jugendamt oder beim Kindergarten selbst könnt ihr in der Regel die genauen Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen, erfragen.

Hier fallen gar keine Kosten für den Kindergarten an

Berlin erhebt als erstes Bundesland seit 01. August 2018 keine Kosten mehr für die Kinderbetreuung, und zwar auch für Kinder unter einem Jahr. Zudem fallen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen keine Gebühren für den Kindergarten mehr an. Auch Städte wie Düsseldorf und Heilbronn erheben keine Gebühren für den Kindergarten.

In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind zumindest das letzte Jahr vor der Einschulung gebührenfrei. In Hamburg hingegen ist die tägliche Kinderbetreuung bis zu 5 Stunden kostenlos. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Bremen, wollen den Kindergarten ab nächstem Jahr, für Kinder ab 3 Jahren, gebührenfrei anbieten.

Wichtig:
Nimmt euer Kind am Mittagessen teil, fallen auch bei den kostenlosen Kindergärten nach wie vor die Verpflegungskosten an.

Private oder freie Kindergärten

Zwar haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, doch dies sieht in der Realität oft anders aus. Sind öffentliche Kindergärten im eigenen Wohnort Mangelware, müssen Eltern auf einen privaten oder freien Träger zurückgreifen. Allerdings sind die Kosten für private und freie Einrichtungen oft teurer, da diese nicht oder nur kaum bezuschusst werden.

Private Kindergärten finanzieren sich in der Regel aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden sowie Elternbeiträgen und werden nur in seltenen Fällen staatlich bezuschusst. Dies erklärt, warum die Beiträge oft um einiges teurer ausfallen, als bei kommunalen Kindergärten.

Die freien Träger von Kindergärten sind in vielen Fällen die evangelische oder katholische Kirche. Doch auch Verbände wie das Rote Kreuz oder die Caritas können als freie Träger fungieren. Dabei sind Kindergärten mit freien Trägern in der Regel etwas teurer, als kommunale Einrichtungen.
Die Kommunen gewähren den freien Kindergärten jedoch häufig einen Zuschuss, ansonsten wären die anfallenden Kosten für die Eltern noch höher.

Kindergartenkosten sind steuerlich absetzbar

Anders als die Verpflegungskosten sind die anfallenden Betreuungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dies gilt für erwerbstätige Alleinerziehende oder Paare, die beide erwerbstätig sind. Dabei können jährlich maximal 4000 Euro, beziehungsweise zwei Drittel der jährlichen Kinderbetreuungskosten, von der Steuer abgesetzt werden.

Ermäßigungen bei der Kindergartengebühr

Geringverdiener und Familien mit geringem Einkommen oder hohen finanziellen Belastungen können beim Jugendamt eine Ermäßigung der Kindergartengebühren beantragen. In einigen Fällen werden die Gebühren auch komplett erlassen.

Auch in einer wirtschaftlichen Notsituation, wenn Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezogen werden, kann eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kindergartengebühren beantragt werden. Die Ermäßigung gilt in der Regel für kommunale, als auch für private oder freie Kindergärten.

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