Startseite Ratgeber Zeugnisse und Versetzungen für Schüler in der Corona-Zeit: Ultimative Übersicht für den Corona-Jahrgang

Zeugnisse und Versetzungen für Schüler in der Corona-Zeit: Ultimative Übersicht für den Corona-Jahrgang

Corona Zeugnisse Versetzung

Die Corona-Pandemie hat das gesamte soziale sowie wirtschaftliche Leben auf den Kopf gestellt und die Auswirkungen sind nach wie vor in vielen Bereichen deutlich spürbar. Vor allem für die Schüler sowie die Eltern hat sich durch die bundesweiten Schul- und Kitaschließungen von einem auf den anderen Tag vieles geändert. Bis die Schulen wieder schrittweise ihre Türen geöffnet haben, wurde der Unterrichtsstoff wochenlang selbstständig von zu Hause aus und im sogenannten Homeschooling oder Heimunterricht gelernt und wiederholt.

Jetzt ist das Schuljahr in vielen Bundesländern fast vorbei und obwohl zahlreiche Klausuren ausfallen mussten, wird das Zeugnis überreicht. In diesem Artikel erfahrt ihr detailliert und auf die einzelnen Bundesländer bezogen, aus welchen Noten das Zeugnis gebildet wird und was es mit der Versetzung in die höhere Jahrgangsstufe auf sich hat. Zudem gehen wir darauf ein, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Aus- und Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussklassen hat.

Zensuren und Versetzungen in den einzelnen Bundesländern

Wie es bereits bei den Schul- und Kitaschließungen der Fall war, entscheiden die jeweiligen Bundesländer selbst über die Zusammensetzung der Zeugnisnoten sowie die Versetzungen der Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe. Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir euch nachfolgend die wichtigsten Unterschiede in Sachen Zeugnisse sowie Versetzungen in den einzelnen Bundesländern zusammengefasst.

Baden-Württemberg

Unabhängig von den Schulnoten werden alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe versetzt. Zudem hat sich das Kultusministerium in Stuttgart dazu entschieden, das Jahreszeugnis aus den Noten der beiden Schulhälften sowie dem Präsenzunterricht zusammenzusetzen. Leistungen aus dem Heimunterricht werden hingegen nicht bewertet. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

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Bayern

In Bayern beginnen die Sommerferien traditionell etwas später als in vielen anderen Bundesländern. Damit sich die Abschlussklassen voll und ganz auf die Abschlussprüfungen konzentrieren können, wurden nach der Corona-Zwangspause alle Klausuren abgesagt. Für alle Schülerinnen und Schüler in Bayern gilt außerdem: Sind die Noten in diesem Jahrgang nicht ausreichend, um in die nächste Jahrgangsstufe vorzurücken, werden die Schülerinnen und Schüler dennoch auf Probe in die höhere Jahrgangsstufe zugelassen. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur.

Berlin

Für die Jahreszeugnisse gilt, dass sich die Schülerinnen und Schüler durch angefertigte Projekt- oder Hausarbeiten während des Homeschoolings nicht verschlechtern dürfen, gute Arbeiten können hingegen die Zeugnisnoten verbessern. Zudem haben sich einige Schulen in Berlin trotz der vorangegangenen Schulschließungen dazu entschlossen, Klausuren und Tests zu schreiben und diese neben den Leistungen des ersten Halbjahres in die Zeugnisnoten mit einfließen zu lassen. Somit herrscht in Berliner Schulen in Sachen Zensuren und Zeugnisse keine einheitliche Regelung. Allerdings ist es in Berlin auch ohne Corona-Pandemie weitestgehend so geregelt, dass die Schülerinnen und Schüler nicht sitzen bleiben. Lediglich Gymnasiasten sowie Oberstufenschüler der Sekundarschulen müssen gegebenenfalls ein Schuljahr wiederholen. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Brandenburg

In das Zeugnis von Schülerinnen und Schülern aus Brandenburg fließen nur die Noten mit ein, die bis zur Schulschließung Ende März vergeben wurden. Leistungen, wie zum Beispiel Haus- oder Projektarbeiten, die in der unterrichtsfreien Zeit im Homeschooling angefertigt wurden, haben laut dem Bildungsministerium in Brandenburg keinen Einfluss auf die Zeugnisnoten. Zudem werden in Brandenburg aufgrund der Pandemie ausnahmsweise alle Schüler in die höhere Jahrgangsstufe versetzt, auch wenn die Noten nicht ausreichend sind. Nach den Sommerferien, also ab dem 10. August 2020, geht es in Brandenburg wieder mit dem schulischen Regelbetrieb weiter. Zusätzliche Informationen findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom Land Brandenburg.

Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen hat im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen, die Noten für die Jahreszeugnisse aus drei Phasen zusammenzusetzen: So fließen sowohl die Noten vor der Schulschließung als auch abgelegte Leistungen im Präsenzunterricht nach der Schulöffnung in das Zeugnis ein. Haus- und Projektarbeiten sowie andere Leistungen, welche im Homeschooling erzielt oder angefertigt wurden, werden nur bei einem guten Abschneiden im Zeugnis berücksichtigt. Genauso wie in Berlin können Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht sitzen bleiben, mit jedoch einer Ausnahme: Beim Übergang in die Oberstufe müssen entsprechende Leistungen erbracht werden, um versetzt zu werden. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Freien Hansestadt Bremen.

Hamburg

In Hamburg bekommen die Schülerinnen und Schüler auch Noten, wenn kein Präsenzunterricht an der Schule stattgefunden hat oder stattfindet. Indem die Lehrkräfte einmal pro Woche schriftliche Belege sowie die Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler geschickt bekommen, fließen sowohl Hausarbeiten als auch Projektarbeiten sowie andere erbrachte Leistungen in das Jahreszeugnis mit ein. Somit bilden neben der Zensuren aus dem ersten und zweiten Halbjahr die schriftlichen Ausarbeitungen im Homeschooling die Grundlagen für die Zeugnisnoten. Die Versetzungen für alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe ist in Hamburg grundsätzlich gewährleistet, da Sitzenbleiben in der Vergangenheit abgeschafft wurde. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Freien und Hansestadt Hamburg.

Hessen

Das Kultusministerium in Wiesbaden hat verkündet, dass erbrachte Leistungen im Fernunterreicht, beziehungsweise in der unterrichtsfreien Zeit nicht in die Noten des Jahreszeugnisses mit einfließen. Allerdings finden Klausuren und Tests nach der Schulöffnung im Präsenzunterricht wieder statt und die dabei erzielten Noten sind Teil vom Jahreszeugnis. Aufgrund der coronabedingten Ausnahmesituation werden alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Noten in die nächste Jahrgangsstufe versetzt. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums.

Mecklenburg-Vorpommern

In den meisten Fällen fließen ausschließlich die Noten in das Jahreszeugnis ein, die vor den Schulschließungen erbracht wurden. Sollten den Lehrkräften jedoch zu wenige erbrachte Leistungen für die Erstellung der Zeugnisnoten vorliegen, wird in einer Klassenkonferenz über das weitere Vorgehen entschieden. Zudem teilte das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern mit, dass aufgrund der aktuellen Situation dieses Schuljahr grundsätzlich alle Schüler in die höhere Jahrgangsstufe versetzt werden. Schülerinnen und Schülern, deren Versetzung bereits vor der coronabedingten Schulschließung gefährdet war, steht es jedoch frei, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Grundsätzlich ist es in Niedersachsen so geregelt, dass zu Hause erbrachte Leistungen in der unterrichtsfreien Zeit nicht für die Zeugnisnoten berücksichtigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler ihre selbstständigen Projekte oder Hausarbeiten durch ihre jeweilige Lehrkraft benoten lassen können, wenn dies erwünscht ist. Laut dem Kultusministerium in Hannover soll das im Heimunterricht Erlernte durch kurze Tests sowie mündliche Abfragungen im Präsenzunterricht überprüft und im Zeugnis berücksichtigt werden. Über die Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die höhere Jahrgangsstufe wird in einer Klassenkonferenz entschieden. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Nordrhein-Westfalen

Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass gute Leistungen, die in der unterrichtsfreien Zeit im Zuge des Heimunterrichts erbracht wurden, in das Jahreszeugnis einfließen können. Weiter heißt es in der entsprechenden Veröffentlichung: „Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden selbstverständlich nicht in die Zeugnisnote einbezogen.“ Um das Sitzenbleiben kommen dieses Schuljahr fast alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen herum, es sei denn, es handelt sich dabei um einen Abschlussjahrgang. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Rheinland-Pfalz

In dem Bundesland Rheinland-Pfalz wurde entschieden, dass lediglich die Noten vor der Schulschließung im Jahreszeugnis berücksichtigt werden, im Heimunterricht erbrachte Leistungen fließen in der Regel nicht in die Noten mit ein. Ausnahmen gibt es jedoch für die Schulen, in welchen das digitale Lernen seit längerem im Einsatz ist und die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zudem dürfen ausnahmsweise alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Saarland

Das Jahreszeugnis der saarländischen Schülerinnen und Schüler setzt sich aus den erbrachten Leistungen im ersten Halbjahr sowie den Leistungen aus dem Präsenzunterricht der zweiten Schuljahreshälfte zusammen. Keine Noten werden hingegen auf Projekt- oder Hausarbeiten erteilt, welche im Heimunterricht angefertigt wurden. Zudem sollen die Schulen von einer Häufung von Leistungsnachweisen bis zu den Sommerferien absehen, um die Schülerinnen und Schüler nicht unter Druck zu setzen. Reichen die erbrachten Leistungen aus dem Präsenzunterricht nicht aus, erfolgt die Versetzung laut zuständigem Ministerium unter „Berücksichtigung besonderer Umstände“. Des Weiteren sollen Lehrkräfte die individuellen Umstände berücksichtigen und zusammen mit den Eltern besprechen, ob eine freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe sinnvoll ist. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Landesregierung Saarland.

Sachsen

Ob die erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Heimunterricht in das Jahreszeugnis mit einfließen, hängt in Sachsen in erster Linie von der Schulform ab. So sollen laut dem Staatsministerium Kultus in den Grundschulen, Oberschulen sowie Förderschulen auf die Notenvergabe im Fernunterricht verzichtet werden. Am Gymnasium hingegen können Leistungen, welche in der Präsenzzeit sowie im Zuge des Heimunterrichts erbracht wurden, in die Zeugnisnoten einfließen. Allerdings sind die Lehrkräfte dazu angehalten, die Noten mit „hoher Sensibilität und unter Berücksichtigung der individuellen Lerngegebenheiten“ zu vergeben. Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen können zudem nach wie vor sitzenbleiben, allerdings appelliert das Ministerium, dass Lehrer die Situationen wohlwollend und anhand von „pädagogischen Beurteilungsspielräumen“ entscheiden sollen. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Sachsen-Anhalt

Für das Jahreszeugnis gelten grundsätzlich alle erbrachten Leistungen des gesamten Jahres, aber insbesondere die Leistungen vor den Schulschließungen. Unter Umständen können außerdem Arbeiten aus dem Fernunterricht in die Noten einfließen, „wenn sie in der Schule dargeboten werden oder eindeutig individuell zurechenbar sind.“ Ob dies der Fall ist, kann wiederum von der jeweiligen Lehrkraft entschieden werden. Das Sitzenbleiben ist laut dem Bildungsministerium grundsätzlich möglich, allerdings stellt die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe stets eine Konferenzentscheidung in der Klassenkonferenz dar. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt.

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Schleswig-Holstein

Alle bis zur Schulschließung erbrachten Leistungen dienen als Grundlage für die Noten im Jahreszeugnis. Die Leistungen während des Homeschoolings sowie in der Zeit danach dienen lediglich dafür, den Gesamteindruck abzurunden, lässt das Kultusministerium in Kiel diesbezüglich verlauten. Zudem hängt die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe von eben diesen Noten ab, wobei das Kultusministerium betont, dass den Schülerinnen und Schülern „keine Nachteile mit Blick auf das folgende Schuljahr erwachsen“. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Kultusministeriums Schleswig-Holstein.

Thüringen

Das Kultusministerium in Thüringen schreibt zum Thema Zeugnisnoten: „Es wird nur das bewertet, was auch unterrichtet worden ist.“ Somit werden weder Hausarbeiten noch Projektarbeiten oder andere Arbeiten, die im Heimunterricht erarbeitet wurden, bei der Bewertung von Leistungen sowie im Jahreszeugnis berücksichtigt. Lehrkräfte können den selbst angeeigneten Stoff lediglich im Präsenzunterricht erneut aufgreifen und diesen im Anschluss abfragen. Bis auf Neunt- und Zehntklässler rücken alle Schülerinnen und Schüler in die nächste Jahrgangsstufe auf, ohne ein Sitzenbleiben zu befürchten. Die Ausnahme für die Jahrgangstufen 9 und 10 begründet das Kultusministerium damit, „da hiermit auch schulabschlussrelevante Entscheidungen verbunden sind“. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Kultusministeriums Thüringen.

Klagewelle von Eltern erwartet

Obwohl die Regelungen im Großen und Ganzen entgegenkommend sind, werden in diesem Jahr aufgrund der Zensurnoten vermehrte Klagen seitens der Eltern erwartet. Und in der Tat sind Zeugnisnoten anfechtbar, sollten Eltern unzufrieden mit den Zensuren ihrer Kinder sein. Dass einige Eltern über eine Klage nachdenken, kann in erster Linie damit begründet werden, dass die Regelungen zu der Zusammensetzung der Noten im Jahreszeugnis nicht einheitlich geregelt sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar von Schule zu Schule variieren können.

So werden an einigen Schulen lediglich die Zensuren bis zu den Schulschließungen berücksichtigt, in anderen Schulen hingegen wurden nach der Schulöffnung im Präsenzunterricht Tests geschrieben, die mit in das Zeugnis einfließen. Angefertigte Haus- oder Projektarbeiten in der Zeit des Heimunterrichts werden in den meisten Bundesländern nur bewertet, wenn sich die Schülerin oder der Schüler dabei verbessert hat. Unter anderem in Sachsen sowie Sachsen-Anhalt jedoch können die im Heimunterricht erbrachten Leistungen in das Jahreszeugnis mit einfließen. Die stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrats in Sachsen Nadine Eichhorn sagt in einem Interview mit MDR Jump-Radio Folgendes und spricht damit vielen Eltern aus der Seele:

„Wir hätten uns in Sachen Bewertung etwas mehr Einheitlichkeit gewünscht. Es ist teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar, wie eine Zensur zustande kommt. Das ist alles sehr subjektiv, vor allem mit Blick auf die Leistungen, die von den Schülern im Homeschooling erbracht wurden.“

In vielen Schulen wurde zudem aufgrund der Auswirkungen der Pandemie eine „Günstigkeitsregel“ erlassen, welche besagt, dass hinsichtlich der Zensuren sowie der Versetzung zugunsten der Schülerin oder des Schülers entschieden werden soll. Doch eben genau diese Regelung wird von vielen Eltern bemängelt, denn somit sind sowohl die Noten und teilweise auch die Versetzung vom Wohlwollen der jeweiligen Lehrkräfte abhängig.

Vor allem für Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Vorabschulklassen, die sich dieses Jahr mit ihrem Jahreszeugnis bewerben müssen, kann dies unter Umständen problematisch werden. Ihnen wird deshalb als Tipp gegeben, sowohl das Halbjahreszeugnis als auch das Jahreszeugnis aus dem vorangegangenen Schuljahr bei der Bewerbung einzureichen.

Gut zu wissen:
Bevor Eltern das Zeugnis anfechten können, müssen sie sich im Vorfeld informieren, wie sich die Noten zusammensetzen und welche Leistungen überhaupt im Jahreszeugnis berücksichtigt wurden. Zudem raten Experten Eltern, die darüber nachdenken gegen das Zeugnis ihres Kindes vorzugehen, sich juristischen Rat einzuholen.

Auswirkungen auf Ausbildung und Studium

Durch den wochenlangen Shutdown, der unter anderem mit bundesweiten Schulschließungen mit einherging, war lange Zeit unklar, ob die Abschluss- oder Abiturprüfungen überhaupt stattfinden können. Dies hat sich mittlerweile geklärt und die schriftlichen sowie mündlichen Prüfungen konnten, wenn auch zum Teil verspätet, absolviert werden oder werden momentan noch abgelegt. Doch die verspäteten Prüfungen sind nicht ohne Folgen, denn die Fristen zur Studienanmeldung oder um sich rechtzeitig für einen Ausbildungsplatz zu bewerben, sind teilweise schon verstrichen.

Auch die wichtigen Orientierungs- und Schnuppertage an Ausbildungsstätten sowie Universitäten sowie die beliebten Tage der offenen Tür mussten, wie auch zahlreiche Ausbildungs- und Studienmessen, coronabedingt abgesagt werden. Somit hat die Corona-Krise definitiv Auswirkungen auf die gesamte Aus- und Weiterbildung. Zwar fanden Telefongespräche sowie digitale Bewerbungsgespräche statt und im Internet konnten Informationen eingeholt werden, dennoch fehlte es den Jugendlichen an einem direkten Austausch mit Gleichaltrigen sowie einem persönlichen Gespräch mit Ansprechpersonen aus dem Bereich Studium oder Ausbildung. Somit wurden und werden die Schülerinnen und Schüler bereits jetzt mit der Digitalisierung in der Berufswelt konfrontiert, was zumindest als gute Vorbereitung auf die Arbeitswelt angesehen werden kann.

Hinzu kommt, dass aufgrund von Corona viele Wirtschaftszweige durch Umsatzeinbußen sowie durch eine deutlich schlechtere Auftragslage ins Straucheln geraten sind und teilweise darüber nachdenken, dieses Jahr überhaupt keine oder weniger Auszubildende einzustellen, obwohl die Verträge zum Teil schon unterschrieben sind. Um einen „Corona-Jahrgang“ zu verhindern, appellieren unter anderem die Wirtschaftsminister der Länder, die Industrie-und-Handelskammer (IHK) sowie die Handwerkskammer an alle Unternehmen, sich auch dieses und nächstes Jahr um Auszubildende zu bemühen und diese zu fördern.

Gut zu wissen:
Für Schulabgänger führen die Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Teil zu gravierenden Orientierungsproblemen in Sachen Ausbildungssuche sowie passendes Studium.

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