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Corona-Kindergeldbonus 2020: Was ihr über den Kinderbonus wissen müsst!

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Um Familien mit Kindern in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen und mitunter den Folgen der Kita- sowie Schulschließungen besser entgegenwirken zu können, hat die Bundesregierung nun ein milliardenschweres Corona-Konjunkturpaket verabschiedet, welches unter anderem den sogenannten Kinderbonus enthält.

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In diesem Artikel erfahrt ihr, wann, in welcher Höhe und auf welchem Weg der Kinderbonus an die Eltern ausgezahlt wird und wir klären euch unter anderem darüber auf, welche Familien ganz besonders von dem Kindergeld-Zuschuss profitieren.

Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung

Die Corona-Pandemie hat Deutschland nach wie vor fest im Griff und neben der Wirtschaft leiden vor allem Familien mit Kindern unter der Situation. Durch die Folgen der bundesweiten Kita- und Schulschließungen stehen insbesondere berufstätige Eltern vor einer unglaublichen Herausforderung: Nicht nur, dass viele Eltern im Home-Office den Unterhalt ihrer Familie verdienen müssen, auch die Kinderbetreuung und gleichzeitig das Vermitteln des Lernstoffs bleibt zum Teil weiterhin an den Eltern hängen.

Andere Eltern wiederum haben durch die Pandemie sogar ihren Job verloren und müssen unter Umständen enorme finanzielle Verluste hinnehmen. Mittlerweile öffnen zwar immer mehr Kitas und Schulen schrittweise ihre Türen, bis alles wieder seinen gewohnten Gang geht, wird es allerdings noch einige Zeit dauern und eine Vielzahl an Eltern muss sich nach wie vor zerreißen, um den Alltag so gut es geht am Laufen zu halten.

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Keine Frage also, die Bundesregierung musste handeln und das hat sie auch getan: Anfang Juni 2020 hat die Bundesregierung ein Corona-Konjunkturpaket verabschiedet, welches sich auf insgesamt 130 Milliarden Euro beläuft und unter anderem einen Kinderbonus für Eltern enthält. Laut Bundesregierung sollen dadurch vor allem Familien mit Kindern profitieren, welche durch die Corona-Pandemie sowie den damit einhergehenden Kita- und Schulschließungen einen finanziellen Schaden erlitten haben und das Geld dringend für die Versorgung ihrer Kinder benötigen.

Neben dem Kinderbonus wurde im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets zudem eine temporäre Mehrwertsteuersenkung beschlossen, welche den Bürgern in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gewährt werden soll. In Zuge dessen wird die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19 Prozent auf 16 Prozent und der reduzierte Steuersatz, welcher zum Beispiel für Bücher und diverse Nahrungsmittel gilt, von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer sollen in erster Linie Kaufanreize geschaffen und der Konsum angekurbelt werden, der durch die Corona-Krise natürlich stark gelitten hat.

Höhe der Auszahlung

Die Bundesregierung hat beschlossen, Familien aufgrund der Corona-Krise und den damit einhergehenden Einschränkungen eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro pro Kind zu gewährleisten, welche wiederum auf das monatliche Kindergeld aufgeschlagen wird. Bei einer Familie mit drei Kindern macht dies somit einen Betrag von insgesamt 900 Euro. Dabei wird der Bonus für über 16 Millionen Kinder gewährt.

Wann und wie wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Beim Kinderbonus handelt es sich um eine einmalige Auszahlung in Höhe von 300 Euro für jedes Kind. Insgesamt werden somit rund 4,3 Milliarden Euro in Form des Kinderbonus an die betroffenen Familien ausgezahlt. Wie und wann genau der Kinderbonus ausgezahlt wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Nach aktuellen Informationen, welche der Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen vorliegen, soll die Auszahlung jedoch in zwei Teilbeträgen von jeweils 150 Euro im Herbst erfolgen. Zuvor standen noch zwei weitere Möglichkeiten im Raum: den Gesamtbetrag von 300 Euro auf einmal oder in drei monatlichen Raten in einer Höhe von jeweils 100 Euro an die Eltern auszuzahlen. Durch die Aufspaltung der Auszahlung soll in erster Linie vermieden werden, dass Unterhaltsansprüche gefährdet werden.

Um den gesamten Vorgang so einfach wie möglich zu halten, soll der 300-Euro-Bonus pro Kind an die Auszahlung des Kindergeldes gekoppelt werden. Wird der Kinderbonus also in einer zweimonatigen Rate ausgezahlt, erhöht sich die Auszahlung des Kindergeldes für zwei Monate um je 150 Euro. Anstelle der monatlichen Kindergeldauszahlung von 204 Euro sollen die Eltern laut den Plänen der Bundesregierung für zwei aufeinanderfolgende Monate also 354 Euro erhalten.

Allerdings ist noch offen, wann genau die Auszahlung des Kinderbonus über die Familienkasse erfolgt. Nach derzeitigen Informationen ist jedoch davon auszugehen, dass die erste Teilzahlung im September und die zweite Teilzahlung im Oktober mit der Überweisung des monatlichen Kindergeldes automatisch auf das Konto der Eltern erfolgt. Derzeit arbeitet das Finanzministerium diesbezüglich unter Hochdruck an einem Gesetzesentwurf, der dem Bundeskabinett in einer speziellen Sondersitzung am 12.06.2020 vorgelegt wird.

Gut zu wissen:
Obwohl der 300-Euro-Kinderbonus als Einmalzahlung deklariert ist, wird die Auszahlung höchstwahrscheinlich über zwei aufeinanderfolgende Monate mit jeweils 150 Euro pro Kind erfolgen.

Wer erhält eine Auszahlung?

Familien haben einen Grund zur Freude, denn sie erhalten einen einmaligen Zuschuss beim Kindergeld in der Höhe von 300 Euro sowie für jedes Kind. Doch steht der Kinderbonus wirklich allen Familien mit Kindern zu? Es ist geregelt, dass grundsätzlich alle Kindergeld berechtigten Eltern den Kinderbonus als Zuschuss vom Kindergeld von der Bundesregierung erhalten. Somit gilt der Anspruch für alle Sorgeberechtigten, die mit ihren Kindern in einem Haushalt zusammenleben, seien es leibliche Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern. Das Kindergeld wird in der Regel ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt und kann unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei der Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums, bis zum 25. Geburtstag verlängert werden.

Beim Kindergeld-Bonus sollen vor allem Familien mit Kindern, die durch die Corona-Krise in eine unverschuldete finanzielle Misslage geraten sind, sowie Eltern mit geringem Einkommen und Alleinerziehende von der Auszahlung profitieren. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey von der SPD erklärte beim ARD-Morgenmagazin hierzu Folgendes: „Die 300 Euro sind ein zusätzlicher Bonus, der natürlich als Konjunkturimpuls gedacht ist. Das sei kein „stressnehmender Faktor“, sondern eine „zusätzliche Unterstützung für Familien, um Kaufkraft zu steigern“

Gut zu wissen:
Laut Bundesregierung soll der Zuschuss beim Kindergeld insbesondere Familien unterstützen, die stark von den beschlossenen Einschränkungen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren, beziehungsweise nach wie vor sind.

Welche Familien profitieren am meisten?

Ob sich der Kinderbonus lohnt, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Laut den Plänen der Bundesregierung wird der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind bei der kommenden Einkommenssteuer mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Das bedeutet wiederum, dass nicht alle Familien gleichermaßen von dem Kindergeld-Zuschuss profitieren. Doch vor allem Familien mit einem niedrigen Einkommen dürfen sich über die Auszahlung freuen.

Laut einer Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums profitieren unverheiratete Eltern in voller Höhe von dem Kinderbonus, wenn das Einkommen maximal rund 33.900 Euro beträgt. Dabei steigt die Einkommensgrenze mit der Anzahl der Kinder. Sind die Eltern verheiratet, liegt die maximale gemeinsame Einkommensgrenze bei rund 67.800 Euro, um in voller Höhe von dem Kinderbonus zu profitieren. Eltern mit einem Einkommen über 85.900 Euro haben demzufolge keinen finanziellen Vorteil durch die Auszahlung des Kinderbonus, denn dieser wird aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Steuer wieder zurückgezahlt.

Für Eltern mit einem höheren Einkommen lohnt sich der Kindergeld-Zuschuss also häufig nicht, was wiederum bedeutet, dass Besserverdiener vom Steuerfreibetrag in Höhe von 7812 Euro pro Kind mehr profitieren. Der Steuerfreibetrag wird bei der Steuererklärung abgezogen mit dem Ziel, die Steuer zu verringern. Ob die Eltern finanziell mehr vom Kindergeld oder dem Steuerfreibetrag entlastet werden, wird im Zuge der Steuererklärung beim Finanzamt geprüft. Aus Zahlen des Deutschen Steuerzahlerinstituts geht hervor, dass Paare mit einem Kind ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen über 86.000 Euro gar nichts von dem Kinderbonus haben. Bei zwei Kindern liegt die Grenze bei 90.000 Euro.

Beispiel zur Verdeutlichung: Familien mit zwei Kindern, bei welchen das monatliche Bruttoeinkommen bei 3.300 Euro pro Elternteil liegt, profitieren somit nicht von dem Kindergeld-Zuschuss der Bundesregierung.

Verdienen die Eltern laut der Steuererklärung zu viel, wird der Kinderbonus gegebenenfalls mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, wie es auch mit dem Kindergeld üblich ist. Auch Verheiratete mit einem sogenannten Ehegattensplitting profitieren rechnerisch nicht von dem Kinderbonus, sofern das Einkommen über 86.000 Euro liegt.

Gut zu wissen:
Anhand der Modellrechnungen profitieren in erster Linie sozial bedürftige Familien sowie Familien mit einem geringen oder mittleren Einkommen. Gutverdiener fahren in der Regel besser mit den Steuerfreibeträgen, weshalb sich der Kinderbonus nicht für alle gleichermaßen lohnt.

Wie verhält es sich bei Alleinerziehenden?

Für Alleinerziehende, die in der Corona-Krise ganz besonders von dem erhöhten Betreuungsaufwand getroffen wurden, sieht das Konjunkturpaket zudem eine Anhebung des Entlastungsbetrags von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro für die Jahre 2020 sowie 2021 vor. Somit wird der Betrag für alleinerziehende Elternteile mehr als verdoppelt.

Wird der Kinderbonus von Hartz IV abgezogen?

Selbstverständlich kommt der Kinderbonus sozial bedürftigen Familien sowie Hartz-IV-Beziehern zugute, weshalb dieser nicht auf die Grundsicherung und das Wohngeld angerechnet wird. So sollen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sowie von Sozialhilfe finanziell unterstützt werden und ohne jegliche Abzüge von dem Kinderbonus profitieren. Laut dem Papier der Bundesregierung heißt es, dass der Bonus „die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien“ finanziell unterstützen soll.

Muss ein Antrag auf den Kindergeld-Bonus gestellt werden?

Nach derzeitigen Informationen muss für die Auszahlung des Kinderbonus kein Antrag bei der Familienkasse oder anderen Ämtern gestellt werden. Um den gesamten Vorgang zu erleichtern, wird der Zuschuss automatisch mit dem Kindergeld überwiesen und die Kindergeld berechtigten Eltern müssen sich nicht selbst um die Auszahlung kümmern. Die Familienkasse wird die Eltern so bald wie möglich über die Kinderbonus-Auszahlung informieren.

Gut zu wissen:
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden und wird automatisch überwiesen.

Gibt es weitere Investitionen zum Wohle von Familien?

Neben dem Kinderbonus beinhaltet das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket auch eine Milliarde Euro für den Ausbau von Kindergärten, Kitas sowie Kinderkrippen, indem unter anderem Um- sowie Neubauten und Erweiterungen gefördert werden. Die Ausbaumaßnahmen sollen demzufolge bereits in diesem Jahr starten und auch 2021 fortgeführt werden.

Außerdem sollen weitere zwei Milliarden Euro zusätzlich in den Ausbau von Ganztagsschulen sowie in die Ganztagsbetreuung fließen und die Erweiterung des sogenannten „Digitalpakt Schule“ beschleunigt werden. So soll unter anderem gewährleistet werden, dass der Präsenzunterricht in den Schulen und das E-Learning von daheim in Zukunft besser miteinander verknüpft werden können. Des Weiteren hat die Bundesregierung zusätzlich folgende Hilfen im Konjunkturpaket beschlossen, um unter anderem Familien zu unterstützen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohnausfallleistungen
  • Kinderzuschlag für Familien mit Einkommensbußen während der Corona-Krise

Unterschiede in Bundesländern

Unabhängig vom Bundesland erhalten alle Kindergeld berechtigten Eltern im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets 300 Euro pro Kind als sogenannten Kinderbonus, der zusammen mit dem Kindergeld automatisch überwiesen wird.

Das Wichtigste im Überblick

Ausgezahlt wird der Kinderbonus, der über 16 Millionen Kinder betrifft, an alle Kindergeld berechtigten Eltern. Die Höhe der Auszahlung beträgt 300 Euro pro Kind und wird voraussichtlich in zwei Teilzahlungen mit jeweils 150 Euro im Herbst (September und Oktober) mit der monatlichen Überweisung des Kindergeldes automatisch überwiesen. Ein Antrag bei der Familienkasse muss daher nicht gestellt werden.

Da der Kinderbonus versteuert werden muss, profitieren nicht alle Familien gleichermaßen von der Auszahlung. Durch die Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag haben Besserverdiener in der Regel keinen finanziellen Vorteil durch den Kindergeld-Zuschuss. Bei einem gesamten Einkommen von maximal 67.800 Euro profitieren verheiratete Eltern in voller Höhe von dem Kinderbonus, bei Unverheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 33.900 Euro.

Somit werden vor allem Familien mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen gestärkt, wohingegen Gutverdiener nicht übervorteilt werden. Zudem wird der Kinderbonus bei Empfängern von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen nicht auf die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet, sodass nach der Auszahlung tatsächlich mehr Geld vorhanden ist.

Neben dem Kinderbonus enthält das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung finanzielle Unterstützung für die Erweiterung sowie den Aus- und Umbau von Kitas, Kindergärten und Krippen. Gleichzeitig soll der Ausbau von Ganztagsschulen sowie Ganztagsbetreuung finanziell gefördert und beschleunigt werden. Um einen Kaufanreiz zu schaffen und somit die Wirtschaft anzukurbeln, wird außerdem bis zum Jahresende die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt.

Insgesamt stellt die Bundesregierung für das Corona-Konjunkturpaket 130 Milliarden Euro zur Verfügung, von welchen wiederum 4,3 Milliarden Euro in die Auszahlung des Kinderbonus fließen.

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