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Scheidungskinder – Umgang mit Problemen & Sorgerecht

Scheidungskinder

„Bis dass der Tod uns scheidet“ spiegelt heute oftmals nicht mehr die Lebensrealität wider. Statistisch betrachtet wird in Deutschland in etwa jede dritte Ehe vorzeitig wieder geschieden. Dies bedeutet auch: Jedes Jahr sind mehr als 100.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Für die Kinder stellt dies eine emotionale Ausnahmesituation dar. Aber auch für die Eltern ist die Situation natürlich nicht einfach: Sie sind nicht nur mit sich selbst beschäftigt, sondern müssen auch noch wichtige Entscheidungen treffen, die das Wohl des Kindes sicherstellen. Diese betreffen das Umgangs- und Sorgerecht, aber auch die Etablierung geeigneter Strukturen, um Probleme und Streitigkeiten nicht auf dem Rücken des Kindes aus zu tragen.

Wie soll ich das Thema Scheidung angehen?

Eine Scheidung ist auch für die Eltern eine enorme emotionale Belastung. Hinzu kommen oftmals noch Schuldgefühle gegenüber den eigenen Kindern. Diese sind aber nicht hilfreich und in der Regel auch unbegründet: Niemand führt eine Scheidung mit Absicht herbei. Das Thema sollte daher auch gegenüber den eigenen Kindern offensiv angegangen und besprochen werden. Gemeinsam lässt sich in der Regel für alle Probleme eine Lösung finden. Besonders wichtig ist es, das Thema frühzeitig anzugehen. Denn insbesondere die ersten beiden Jahre nach der Scheidung stellen für das Kind die sogenannte „Krisenperiode“ dar. Gerade in dieser Zeit brauchen Scheidungskinder die Unterstützung ihrer Eltern.

Hinweis
In einem Punkt sind sich alle Experten einig: Das Kind darf im Falle einer Scheidung niemals als Druckmittel verwendet werden.

Was wünschen sich Scheidungskinder?

Die Bedürfnisse von Scheidungskindern unterscheiden sich in der Regel nicht großartig von denen anderer Kinder. Nur sind diese im Falle einer Scheidung nicht immer einfach zu erfüllen. So haben Kinder ein starkes Bedürfnis nach Sicherheit. Insbesondere die Zeit unmittelbar nach der Scheidung ist aber von sehr starker Unsicherheit geprägt. Außerdem wünschen sich Kinder, stets von beiden Eltern geliebt zu werden. Dies ist natürlich auch nach einer Scheidung noch der Fall. Doch in Zeiten großer Verunsicherung muss genau dies auch immer wieder betont und durch konkrete Handlungen untermalt werden.

Scheidung mit Kindern: Was ist zu tun?

Eine Scheidung ist immer eine sehr persönliche Angelegenheit. Allgemeine Ratschläge sind daher nur schwer zu erteilen. Dennoch sollten im Umgang mit den Kindern einige grundlegende Dinge beachtet werden:

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  1. Ein geregelter Tagesablauf ist wichtig: Die Zeit nach einer Scheidung kann sehr chaotisch sein. Für das Kind ist diese Zeit besonders belastend, wenn dadurch langjährige Abläufe unmöglich werden und nicht ersetzt werden. Die Krisensituation wird hingegen in der Regel weniger schlimm empfunden, wenn der Tagesablauf weitgehend erhalten bleibt oder zumindest neu strukturiert wird. Dies klingt zunächst banal, ist aber von enormer Bedeutung.
  2. Eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen: Die Gefühle des Kindes für beide Elternteile bleiben von der Scheidung unberührt. Im Idealfall sollte daher ein enger Kontakt zu Vater und Mutter bestehen bleiben.
  3. Unterstützung bei Veränderungen: Natürlich kann nach einer Scheidung nicht alles so bleiben wie zuvor. Insbesondere kleinere Kinder müssen bei Neuerungen und Veränderungen allerdings aktiv unterstützt werden. Dies ist oftmals nicht so einfach, weil die Situation unter Umständen auch für die Eltern belastend ist. Dennoch ist es wichtig, dass die Kinder mit den neuen Abläufen und Problemen nicht alleine gelassen werden.
  4. Bei Bedarf Hilfe zulassen: Wenn ihr merkt, dass ihr mit der Situation überfordert seid, ist es keine Schande, externe Hilfe zu holen. Dies können Freunde und Verwandte sein, die euch bei einigen Aufgaben unter die Arme greifen. Es gibt aber auch spezielle Beratungen für Scheidungskinder und ihre Familien, in denen auf spezifische Hilfsangebote verwiesen werden kann.

Wer bekommt das Sorgerecht im Falle einer Scheidung?

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Eheleute stets das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Dies ändert sich auch durch eine Scheidung nicht. Es ist auch nicht möglich, eine entsprechende Regelung bereits im Vorfeld im Ehevertrag festzuschreiben. Auch bei Scheidungskindern müssen also weiterhin alle relevanten Fragen von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden. In der Praxis ist es allerdings so, dass das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, Fragen des Alltags auch alleine entscheiden darf – beispielsweise die Höhe des Taschengelds. Allgemeine Regeln und Fragen, die das Kindswohl betreffen, müssen aber gemeinsam entschieden werden. Dies muss aber nicht in jedem Einzelfall passieren, sondern kann auch über eine allgemein gültige Absprache erfolgen.

Hinweis
In den 1970er Jahren kam es zu einer entscheidenden Veränderung im deutschen Kinderschaftsrecht. Seitdem steht bei allen Fragen das Kindeswohl an erster Stelle. Dies schlug sich auch in der Sprache nieder: Statt von der „elterlichen Gewalt“ ist seitdem von der „elterlichen Sorge“ die Rede.

Wer besitzt bei Scheidungskindern das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Da beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht besitzen, wird auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam ausgeübt. Auch hier gilt allerdings: Alltagsentscheidungen können auch alleine getroffen werden. So muss das Kind nicht vor jeder Verabredung die Zustimmung beider Elternteile einlegen. Macht allerdings ein Elternteil deutlich, dass es den Kontakt des Kindes zu bestimmten Personen unterbinden möchte, kann dies nicht einfach übergangen werden. Auch Umzüge und längere Urlaube müssen mit dem jeweils anderen Elternteil abgesprochen werden.

Eine gemeinsame Erziehung ist nach der Scheidung nicht mehr möglich. Was nun?

Grundsätzlich können sowohl das gemeinsame Sorgerecht als auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht nur durch das Familiengericht wieder aufgelöst werden. Ein entsprechender Antrag kann gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wichtig ist aber: Das Familiengericht richtet sich bei seiner Entscheidung ausschließlich nach dem Kindeswohl. Der Antrag kann daher auch abgelehnt werden, wenn die Richter der Meinung sind, dass ein gemeinsames Sorgerecht das Beste für das Kind ist. Außerdem ist es auch möglich, dass nicht der Antragssteller, sondern das andere Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.

Wo soll das Kind nach einer Scheidung wohnen?

Geht es nach dem Europarat soll nach einer Scheidung grundsätzlich das Wechselmodell angestrebt werden – die Kinder also zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter leben. Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags ist hingegen der Meinung, diese Variante lasse sich bei Kleinkindern in der Praxis in der Regel nicht so durchführen, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Selbst Experten sind sich also in dieser Frage nicht immer einig. Die Entscheidung hängt daher immer auch vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Das Wohl des Kindes muss an erster Stelle stehen. In der Praxis haben sich daher drei Varianten etabliert:

  1. Das bereits erwähnte Wechselmodell: Das Kind pendelt also in regelmäßigen Abständen zwischen den Wohnorten von Vater und Mutter
  2. Das Residenzmodell: Das Kind lebt bei einem Elternteil, während das andere Elternteil regelmäßigen Umgang mit dem Kind erhält.
  3. Das Nestmodell: Das Kind wohnt in der bisherigen Wohnung und die Eltern wechseln sich bei der Betreuung ab. Dies kann insbesondere bei kleinen Kindern und in der Phase direkt nach der Scheidung sinnvoll sein.

Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Eine allgemeine Aussage, wo das Kind wohnen sollte, lässt sich daher nicht treffen.

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