Startseite Rechtliches Studienplatzklage – dem Kind auf dem Rechtsweg den Studienplatz sichern?

Studienplatzklage – dem Kind auf dem Rechtsweg den Studienplatz sichern?

Studienplatzklage

Eine gute Ausbildung ist ein wichtiger Grundstein für das gesamte Leben der Kinder. Und Eltern geben sich die größte Mühe, ihren Kindern den bestmöglichen Bildungsweg zu ermöglichen – meist mit einem Studium als Ziel. Ein Hochschulabschluss verringert schließlich in der Regel das Risiko der Arbeitslosigkeit und steigert das Einstiegsgehalt sowie mögliche Gehaltserhöhungen. Dies gilt vor allem bei gefragten Studienfächern wie Jura, BWL oder Medizin. Gerade in diesen Fächern ist es allerdings oftmals schwierig, einen der begehrten Plätze zu ergattern. Eltern können ihre Kinder hier in verschiedenster Weise unterstützen, etwa durch Einreichen einer Studienplatzklage – ist das für euch aber tatsächlich immer sinnvoll? Dieser Frage gehen wir im folgenden Artikel nach.

So funktioniert die Studienplatzklage

Da habt ihr jahrelang Vokabeln abgefragt, Mathe erklärt und Aufsätze gegengelesen, euer Kind zum selbständigen Lernen angeleitet und endlich ist das Abitur in der Tasche – ein großer Meilenstein, nicht nur für die Abiturienten, auch für euch Eltern. Umso ärgerlicher ist es, wenn es im Anschluss an das Abitur mit dem gewünschten Studienplatz nicht funktioniert. Leider ist dies gerade bei den beliebtesten Fächern gar nicht so selten.

Nun stellt sich die Frage, wie ihr als Eltern euer Kind dabei unterstützen könnt, doch noch das gewünschte Studium antreten zu können. Eine Studienplatzklage kann eine Möglichkeit sein – sofern es sich um ein Fach handelt, das zulassungsbeschränkt ist.

Bei vielen Studiengängen besteht ein Numerus Clausus. Das bedeutet, die Abiturnote entscheidet darüber, ob der Bewerber zum Studium zugelassen wird oder nicht. Liegt der Numerus Clausus beispielsweise bei 1,4, der Bewerber hat jedoch einen Abi-Notendurchschnitt von 2,1, stehen die Chancen für die Zulassung von vornherein schlecht. Festgelegt wird der Numerus Clausus, damit die Uni ihre Kapazitäten nicht überschreitet. Und hier setzt die Studienplatzklage an. Diese stellt die angegebenen Kapazitäten der Universität infrage. Denn oft ist da noch Luft nach oben und die Hochschule könnte durchaus mehr Bewerber aufnehmen. Stellt sich vor Gericht heraus, dass dies der Fall ist, dann erhalten die Klagenden unabhängig von ihrer Zeugnisnote einen Studienplatz. Gibt es mehr Kläger als verfügbare Plätze, wird per Losverfahren über die Zulassung entschieden.

Wie gefällt dir der Artikel bisher?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Loading...
Bitte bewerte den Beitrag: Studienplatzklage – dem Kind auf dem Rechtsweg den Studienplatz sichern?! Aktuell gibt es 4 Bewertungen mit 2,00 von 5 Sternen!

Das manche Studien anspruchsvoll sind, aber durchaus machbar, verdeutlicht folgendes Video:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Studienplatzklage: Fristen beachten!

Wer über eine Studienplatzklage nachdenkt, muss die eng gesetzten Fristen berücksichtigen. Die Bundesländer setzen diese Fristen fest und meist muss die Klage für das Sommersemester bis zum 15.01. und für das Wintersemester bis zum 15.07. eingegangen sein. Der Ablehnungsbescheid der Uni sollte nicht abgewartet werden. Im besten Fall wird direkt im Anschluss an die Bewerbung der Kontakt zu Fachanwälten gesucht. Diese können auch hinsichtlich der Erfolgschancen beraten.

Basis für die Studienplatzklage ist § 12 Abs. 1 GG, in dem es um das Recht auf freie Berufswahl in Deutschland geht.

Binnen der Frist wird der Anwalt zunächst eine außerkapazitäre Zulassung bei der Universität beantragen. Diese wird in der Regel von der Hochschule abgelehnt. Parallel wird ein Antrag auf ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Dieses entscheidet schließlich in letzter Instanz darüber, ob der Anspruch auf den Studienplatz rechtmäßig ist.

Welche Erfolgschancen hat eine Studienplatzklage?

Der Erfolg einer Studienplatzklage ist nie garantiert. Hinzu kommt, dass die Wahrscheinlichkeit auf einen Erfolg mit der zunehmenden Attraktivität des Studienfachs sinkt. Ein auf Studienplatzklagen spezialisierter Anwalt kann die Erfolgschancen im Beratungsgespräch am besten abschätzen. Auch die Dauer der Klage ist schwerlich vorauszusagen, doch meist fällt eine schnelle Entscheidung durch das Gericht. Bei erfolgreicher Klage kann in das laufende Semester eingestiegen werden, ohne dass allzu viel Stoff versäumt wurde.

Lohnt sich die Klage überhaupt?

Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob sich der Aufwand der Klage lohnt, gibt es nicht. An dieser Stelle darf zudem nicht unterschlagen werden, dass eine Studienplatzklage erhebliche Kosten verursachen kann und die wenigsten Rechtsschutzversicherungen diese übernehmen. Abhängig vom Studienfach können da leicht mehrere tausend Euro zusammenkommen, die häufig zumindest in Teilen von den Klägern getragen werden müssen – selbst wenn die Klage erfolgreich war. Eltern, die ihren Kindern hier die nötigen finanziellen Rücklagen bieten können, sind daher klar im Vorteil.

Alternativen mit euren Kindern besprechen

Es gibt jedoch immer auch Alternativen zur Studienplatzklage, die ihr in jedem Fall gemeinsam mit dem Kind erörtern solltet. So gibt es das gleiche Studienfach vielleicht an einer anderen Universität ohne Zulassungsbeschränkung. Auch ein ähnliches Studienfach oder ein Studium an einer privaten Universität können eine Alternative sein. Manchmal heißt es auch, einen sinnvollen Weg zu finden, um Wartesemester zu überbrücken. Während eines Auslandsjahres, beim FSJ, während einer Ausbildung oder durch Praktika können auch in der Wartezeit auf einen Studienplatz wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, von denen das Kind nicht zuletzt im Berufsleben profitiert. Wichtig ist, gemeinsam einen Weg zu finden und in erster Linie die Zukunftswünsche und -vorstellungen des Kindes zu berücksichtigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert