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Patentante oder Patenonkel werden: Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten

Patentante werden

Patentante oder Patenonkel zu sein, gehört zu den schönsten Aufgaben, die für ein Kind übernommen werden können, und stellt einen sehr großen Vertrauensbeweis der Eltern dar. Dennoch ist das Patenamt mit einer nicht zu unterschätzenden Verantwortung sowie mit Pflichten und Voraussetzungen seitens des Paten verbunden. In diesem Artikel klären wir euch unter anderem über alle Aufgaben, Pflichten sowie die Voraussetzungen auf, die eine Patentante erfüllen muss. Zudem haben wir hilfreiche Tipps, wie ihr eine gute Patentante für euer Patenkind werdet.

Bedeutung der Taufe und Patenschaft

Die Taufe gehört zu den ältesten Ritualen der Christen und besteht seit der Zeit des Neuen Testaments. Einer der wichtigsten Elemente der Taufe sind dabei das Übergießen des Täuflings mit gesegnetem Wasser und die dabei gesprochene Taufformel. Durch die Taufe wird der Täufling feierlich in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen und ist ab diesem Zeitpunkt ein vollwertiges Mitglied der Kirche. Zudem kann der Getaufte nun alle Sakramente der Kirche empfangen.

Bitte beachten:
Wir schreiben in diesem Beitrag vermehrt zum Begriff „Patentante“. Dennoch gilt dieser Artikel auch für das männliche Pendant der Patenonkel.

Bei der Patenschaft handelt es sich traditionell gestehen um ein christliches Amt, bei welchem die Taufpatin ihrem Patenkind unter anderem den christlichen Glauben vermittelt und näherbringt. Dabei wird die Patin im Vorfeld von den Eltern auserwählt und gefragt, ob sie die Verantwortung für die Patenschaft übernehmen möchte. Stimmt die zukünftige Patentante zu, wird sie von der jeweiligen Glaubensgemeinschaft zum Patenamt beauftragt, was wiederum bedeutet, dem Patenkind in seinem christlichen Glauben zu unterstützen. Bei der Taufe an sich versprechen sowohl die Eltern als auch die Taufpatin vor Gott und der anwesenden Gemeinde, das Kind im Sinne des christlichen Glaubens zu erziehen.

Gut zu wissen:
Obwohl es Unterschiede bei der römisch-katholischen und evangelischen Kirche gibt, verhält es sich bei der Taufe und dem damit verbundenen Patenamt im Wesentlichen sehr ähnlich.

Aufgaben der Patentante bzw. Patenonkel bei der Taufe

Die Patin wird in der Regel in die Planung sowie in den Ablauf der Taufe und gegebenenfalls in die Vorbereitungen der Tauffeier im Anschluss eingebunden. Zum Taufablauf gehören unter anderem das Vorlesen von einem Taufspruch oder einer Fürbitte, das Halten des Patenkindes über das Taufbecken sowie das Anzünden der Taufkerze. Außerdem sprechen die Taufpaten gemeinsam mit den Eltern das Glaubensbekenntnis in der Kirche. Auf diesem Wege verpflichtet sich die Taufpatin dazu, das Patenkind in seinem christlichen Glauben zu festigen und zu begleiten.

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Vom Pfarrer wird die Taufpatin in das Taufbuch eingetragen, welches in jeder Kirchengemeinde geführt wird und unter anderem Auskunft über die Daten des Täuflings sowie die Namen der Eltern und Paten gibt. Zudem erhält die Taufpatin im Anschluss an die Taufe einen Patenbrief, welcher als Beurkundung ihrer Patenschaft vom Pfarramt ausgehändigt wird. Gleichzeitig ist die Taufpatin auch der rechtliche Zeuge der vollzogenen Taufe.

Gut zu wissen:
Neben der Taufkerze kümmert sich die Patentante meist auch um das Taufkettchen sowie den Taufbrief. Zudem ist es Tradition, dem Patenkind eine Kinderbibel zur Taufe zu schenken, dies ist jedoch selbstverständlich kein Muss.

Aufgaben und Pflichten einer Patentante / eines Patenonkels

Zwar muss die Patentante aus gesetzlicher Sicht heutzutage keine Rechte oder Pflichten mehr für das Patenkind übernehmen, dennoch handelt es sich bei der Patenschaft nach wie vor um eine sehr ehrenvolle und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe. Früher war das Amt der Patentante traditionell und in der ersten Linie mit der christlichen Erziehung des Kindes verbunden. Im Todesfall der Eltern haben die Paten sogar eine Fürsorgepflicht für ihr Patenkind übernommen. Heutzutage ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Nichtsdestotrotz geht die zukünftige Patentante eine sehr große Verantwortung ein, denn sie stellt neben den Eltern eine weitere enge Vertrauens- und Bezugsperson für das Kind dar und begleitet es sein ganzes weiteres Leben.

Dabei verpflichtet sich die Patentante dazu, die Eltern sowohl bei er christlichen als auch bei der menschlichen Erziehung zu unterstützen. Zudem soll sich das Patenkind mit ethischen sowie moralischen Fragen an seine Patentante wenden können. Im besten Fall ist die Patentante also eine Mischung aus bester Freundin sowie Ansprechpartnerin in allen Lebenslagen. Doch welche konkreten Aufgaben kommen noch auf die zukünftige Patentante zu? Die mit Abstand wichtigste Aufgabe der Patin ist, dass sie eine enge Bezugsperson sowie eine wahre Freundin für das Patenkind darstellt und dieses beim Heranwachsen sowie auf dem Weg ins Erwachsenenleben unterstützt sowie stets beratend zur Seite steht.

Möchte das Patenkind seinen Eltern bestimmte Dinge nicht anvertrauen, kann die Patin als Vertrauensperson zurate gezogen werden. Eine Patentante übernimmt zudem eine stellvertretende Funktion in Sachen Erziehung und soll dabei nicht nur dem Patenkind, sondern auch den Eltern bei wichtigen Fragen sowie Entscheidungen mit Rat und Tat unterstützen. Im Prinzip stellt die Patentante somit eine Vermittlung zwischen den Eltern sowie dem Kind dar und versucht gegebenenfalls zu schlichten, was vor allem in der Pubertät häufiger der Fall sein könnte.

Neben der Taufe sollte eine Patentante auch bei anderen wichtigen Ereignissen ihres Patenkindes anwesend sein, sofern dies möglich ist. Ein Geburtstag, die Einschulung, die Kommunion sowie die Firmung, beziehungsweise die Konfirmation stellen große Meilensteine im Leben eines Kindes dar und sollten daher von der Patentante begleitet werden. Natürlich darf auch der Spaß in einer guten Patenschaft nicht zu kurz kommen, weshalb gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge nicht fehlen dürfen. So wird die Bindung sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Patin und Patenkind nachhaltig gestärkt.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick

  • Bezeugung der Taufe
  • Die Eltern bei der christlichen Erziehung unterstützen
  • Patenkind mit dem Glauben vertraut machen und den Glauben festigen
  • Aktives Begleiten der Taufe und Sprechen des Glaubensbekenntnisses
  • Anwesenheit bei wichtigen Lebensabschnitten (Geburtstage, Einschulung, etc.)
  • In allen Lebenslagen für das Patenkind da sein
  • Zusätzliche Bezugs- und Vertrauensperson für das Patenkind
  • Vorbildfunktion für das Patenkind übernehmen
  • Vermittlung und Schlichtung zwischen Patenkind und Eltern
  • Gemeinsame Unternehmungen, Ausflüge oder gelegentliche Wochenendbetreuung
  • Dem Patenkind christliches sowie weltliches Wissen vermitteln
Gut zu wissen:
Die Patenschaft ist kein gesetzlich festgelegter, sondern lediglich ein moralischer Bund, der dem Patenkind eine zusätzliche Stütze im Leben bieten soll. Das Wichtigste ist, dass die Patentante mit ganzem Herzen bei der Sache ist und stets ein offenes Ohr für das Patenkind hat.

Bekommt die Patentante / der Patenonkel das Sorgerecht im Todesfall der Eltern?

Bis vor etwa 100 Jahren war es tatsächlich so geregelt, dass die Patentante das Sorgerecht für ihr Patenkind übernommen hat, wenn beide Elternteile frühzeitig verstorben sind. Heutzutage gibt es diesbezüglich rechtlich gesehen keine Veranlassung mehr, denn mit der Patenschaft wird lediglich eine moralische Verpflichtung eingegangen. Somit ist die Taufpatin beim Tod beider Elternteile nicht dazu verpflichtet, die gesetzliche Vormundschaft für ihr Patenkind zu übernehmen.

Besteht von beiden Seiten der Wunsch, dass die Patentante nach dem Tod beider Elternteile die Vormundschaft für das Kind übernimmt, muss dies im Testament schriftlich festgehalten und im Vorfeld geklärt werden. Allerdings besteht auch dann nicht automatisch das Recht auf die Fürsorgepflicht und gesetzliche Vormundschaft des Kindes, denn das Jugendamt prüft zuvor, ob das Wohl und die Gesundheit des Kindes bei der Patentante gewährleistet sind.

Alle Voraussetzungen, um Patentante oder Patenonkel zu werden

Um Patentante werden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Sowohl bei der römisch-katholischen als auch bei der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt, dass die Taufpatin Mitglied einer christlich-anerkannten Glaubensgemeinschaft ist. Dabei ist es der Kirche wichtig, dass die Taufpatin nicht nur ein vollwertiges Mitglied der kirchlichen Gemeinde ist, sondern diese auch gläubig ist und ihrem Patenkind christliche Werte vermittelt. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, die von der zukünftigen Patentante erfüllt werden müssen. Wir haben euch diese auf einen Blick zusammengefasst und unterscheiden dabei zwischen den Voraussetzungen der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche:

Voraussetzungen der römisch-katholischen Kirche:

  • Der Pate muss Mitglied in der katholischen Kirche sein
  • Das Mindestalter für eine Patenschaft beträgt 16 Jahre
  • Der potenzielle Pate muss getauft und gefirmt sein
  • Der Pate will das Patenamt übernehmen und ist sich seinen Aufgaben und Pflichten bewusst

Voraussetzungen der evangelischen Kirche:

  • Mitgliedschaft in einer christlichen Kirchengemeinde
  • Das Mindestalter des Paten beträgt 14 Jahre
  • Der Pate muss getauft und konfirmiert sein
  • Bereitschaft des Paten zur Übernahme der Patenschaft mit allen damit einhergehenden Pflichten

Bei der katholischen Kirche wird neben der Voraussetzung gefirmt zu sein zudem verlangt, dass die Taufpatin Mitglied in der katholischen Kirche ist. Hat die Wunsch-Patin eine andere Konfession, wird diese von der katholischen Kirche nicht als Taufpatin zugelassen, sondern kann höchstens und zusätzlich zu einem katholischen Paten als Taufzeugin agieren. Was die Konfessionszugehörigkeit betrifft, ist die evangelische Kirche nicht so streng: Diese akzeptiert in der Regel auch Angehörige aus anderen christlichen Kirchen und lässt diese als Taufpaten von evangelischen Täuflingen zu. Da die Regelungen in den unterschiedlichen evangelischen Landeskirchen jedoch variieren können, sollten die Eltern sowie die Wunsch-Patin im Vorfeld das Gespräch mit der Pastorin oder dem Pastor der Kirche suchen.

Bitte beachten:
Wer kein Mitglied in einer christlichen Kirche ist, nicht getauft ist oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht das Amt der Taufpatin übernehmen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Taufzeugin zu werden.

Patenbescheinigung beantragen

Stammt die Taufpatin beispielsweise aus einer anderen Gemeinde oder hat einen anderen Wohnsitz als der Täufling, wird außerdem eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der katholischen oder evangelischen Kirche benötigt. In diesem Zuge wird auch von der sogenannten Patenbescheinigung oder dem Patenschein gesprochen. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung der Kirchengemeinde oder Pfarrei, dass die Wunsch-Patin nach kirchlich geltendem Recht zur Übernahme der Patenschaft berechtigt ist. Dabei ist das Vorgehen zur Beantragung der geforderten Bescheinigung in der katholischen und evangelischen Kirche sehr ähnlich. Doch wo kann die Patenbescheinigung beantragt werden?

In der Regel kann die Bescheinigung bei der Ortsgemeinde, bei welcher ihr wohnlich gemeldet seid, beantragt und meist sofort mitgenommen werden. Alternativ könnt ihr die Bescheinigung auch in eurer örtlichen Pfarrei von der Pastorin oder dem Pastor ausstellen lassen. Um die Patenbescheinigung ausgehändigt zu bekommen, braucht ihr lediglich einen Personalausweis, den ihr bei eurer Gemeinde oder in der örtlichen Pfarrei vorlegen müsst. Im Anschluss an die Abholung kann die Bescheinigung entweder von euch selbst oder von den Eltern eures Patenkindes an die Kirchengemeinde übergeben werden, in der die Taufe stattfinden wird. Für die Patenbescheinigung fallen in der Regel keinerlei Kosten an.

Wann wird man Patentante / Patenonkel und wer kommt infrage?

Ihr werdet Patentante, indem ihr von den Eltern des Kindes für das wunderschöne und verantwortungsvolle Amt auserkoren werdet. Vorausgesetzt natürlich, ihr stimmt der Patenschaft zu. Einen geeigneten Taufpaten für sein Kind zu finden, ist nicht einfach und muss wohlüberlegt werden. Schließlich müssen die Eltern der ausgewählten Person sehr viel Vertrauen entgegenbringen und sich voll und ganz auf die zukünftige Taufpatin verlassen können. Nicht jeder ist der Aufgabe einer verantwortungsbewussten Patenschaft gewachsen, weshalb die Eltern gründlich und frühzeitig darüber nachdenken sollten, welche Person aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis für die Aufgabe geeignet ist.

In vielen Fällen übernimmt einer der Geschwister oder ein nahestehender Cousin der Eltern das Amt des Taufpaten. Der Vorteil hierbei ist, dass beispielsweise die Schwester oder der Bruder in der Regel mit den gleichen Werten und Strukturen aufgewachsen ist und somit meist ähnliche Ziele verfolgt werden. Es ist jedoch keinesfalls zwingend erforderlich, dass ein Verwandter die Patenschaft übernehmen muss. Neben den Geschwistern sind auch enge Freunde der Eltern eine häufige Wahl, wenn es um das Amt der Patenschaft geht. Ein schöner Brauch ist, dass das Patenkind, sollte es sich um ein Mädchen handeln, als zweiten oder dritten Vornamen den Namen ihrer Patentante erhält. Erforderlich ist dies jedoch selbstverständlich nicht.

Bitte beachten:
Bei der Wahl der Patentante muss das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt stehen.

Gibt es nur einen Taufpaten?

In den meisten Fällen wird von den Eltern ein Taufpate für ihr Kind ernannt. Im Kirchenrecht ist vorgesehen, dass es einen oder maximal zwei Taufpaten für den Täufling geben kann. Entscheiden sich die Eltern für zwei Taufpaten, müssen diese verschiedenen Geschlechts sein, denn zwei Frauen oder zwei Männer sind aus kirchlicher Sicht nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann eine Taufe auch ohne Paten stattfinden, denn Paten sind nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall müssen sich die Eltern jedoch dazu bereiterklären, die christliche Erziehung des Kindes allein zu übernehmen.

Gut zu wissen:
Die Eltern dürfen die Patenschaft für ihr Kind nicht selbst übernehmen.

Ist eine Patenschaft ohne Taufe möglich?

Die meisten Menschen denken bei einer Patenschaft automatisch an die enge Verbindung mit der katholischen oder evangelischen Kirche. Doch ist eine Patenschaft im Zuge der Taufe auch ohne Zugehörigkeit einer Konfession möglich? Die Taufe sowie die damit verbundene Patenschaft sind Bestandteile der christlichen Tradition und somit ein christliches Amt. Das bedeutet wiederum, dass die gewünschte Taufpatin Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche sein muss und nicht aus der Kirche ausgetreten sein darf.

Gehört die Wunsch-Patin keiner christlich-anerkannten Glaubensgemeinschaft an, muss dies der Taufe allerdings nicht im Wege stehen, denn es besteht die Möglichkeit, sich stattdessen als Taufzeugin eintragen zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Eltern einen zusätzlichen Paten für das Kind benennen, der Mitglied einer Kirche ist und auch sonst alle Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt. Auf diesem Wege kann die ursprüngliche Wunsch-Patin aktiv an den Ritualen der Taufe teilnehmen und zum Beispiel eine Fürbitte oder den Taufspruch vorlesen. Im Gegenzug zu einem Patenbrief kann jedoch lediglich ein Taufzeugenschein vom Pfarramt ausgestellt werden.

Grundsätzlich steht es den Eltern immer frei, einen Paten für ihr Kind zu benennen, der keine konfessionelle Zugehörigkeit hat und auch eine kirchliche Taufzeremonie ist nicht zwingend erforderlich. Zwar hat die Wunsch-Patin dann „nur“ einen ideellen Wert und die Patenschaft wird nirgends schriftlich dokumentiert oder festgehalten, nichtsdestotrotz stellt die Benennung der Patenschaft kein weniger wichtiges Ereignis dar und kann gebührend mit der Familie gefeiert werden.

Gut zu wissen:
Weder die kirchliche Patenschaft noch die Patenschaft ohne Taufe haben einen rechtlichen Stellenwert, weshalb auch keine rechtlich bindende Wirkung besteht.

Dauer der Patenschaft

Für gewöhnlich bleibt die Patentante bis zur Firmung, beziehungsweise bis zur Konfirmation des Patenkindes im Amt. Dabei kann die Patenschaft in der katholischen Kirche durch die Firmung in eine lebenslange Patenschaft übergehen, vorausgesetzt, die Taufpatin wird auch die Firmpatin ihres Patenkindes. In der evangelischen Kirche endet die Patenschaft hingegen offiziell mit der Konfirmation des Patenkindes. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Patenkind seine volle Religionsmündigkeit zugesprochen und die Paten sind somit laut den Regeln der Kirche von ihrem Amt erlöst.

Dennoch sollte die Patentante weiterhin eine enge Beziehung zu ihrem Patenkind pflegen und diesem in allen Lebenslagen helfend sowie unterstützend zur Seite stehen. Mit dem Amt der Patenschaft wurde eine große und gleichzeitig lebenslange Verantwortung für das Patenkind übernommen. Somit sollte es selbstverständlich sein, dass die Patentante auch nach der Firmung, beziehungsweise Konfirmation sowie nach dem vollendeten 18. Lebensjahr eine enge Bezugsperson für ihr Patenkind bleibt und stets eine tragende Rolle im Leben des anderen übernommen wird.

Bitte beachten:
Sinn einer Patenschaft ist immer die mentale Verantwortung für das Patenkind.

Kann eine Patenschaft frühzeitig aufgelöst werden?

Diese Frage kommt in der Regel dann auf, wenn sich die Taufpatin mit den Eltern ihres Patenkindes zerstritten hat. Grundsätzlich gilt, dass eine Patenschaft nicht gegen den Willen der Taufpatin aufgelöst oder von den Eltern des Patenkindes aberkannt werden kann. Tritt die Taufpatin aus der Kirche aus, übt diese nach kirchlichem Recht die Patenschaft nicht mehr aus und die Patenschaft gilt somit als frühzeitig beendet.

Tipps, um eine gute Patentante zu sein

Patentante zu sein ist mit gewissen Pflichten verbunden, dennoch ist das ehrenvolle Amt der Patenschaft in erster Linie mit wundervollen und erfüllenden Aufgaben verbunden. Dabei hat sich der Stellenwert einer Patenschaft in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, so ist beispielsweise die rein christliche Erziehung in den Hintergrund gerückt und stattdessen ist die persönliche Bindung zum Kind wichtiger geworden.

Wir haben euch einige Tipps zusammengefasst, mit welchen ihr eine richtig gute Patentante für euer Patenkind werdet:

Erwartungen vorab klären: Werdet ihr als Patentante auserwählt, stellt dies einen großen Vertrauensbeweis seitens der Eltern dar. Allerdings kann es vorkommen, dass die Eltern und die Patin eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich des Patenamtes haben, weshalb es wichtig ist, dass ihr vor der Taufe mit den Eltern redet und im Vorfeld besprecht, was überhaupt von euch in Sachen Patenschaft erwartet wird. Auf diesem Wege beugt ihr von Anfang an Missverständnissen vor und könnt gemeinsam mit den Eltern für das Kind da sein. Zudem solltet ihr vorab besprechen, inwieweit und auf welche Art und Weise die christliche Erziehung erwünscht ist.

Zeit nehmen: Nicht Geld oder Geschenke, sondern Zeit, Zuwendung und stets ein offenes Ohr sind das A und O in einer innigen Beziehung zwischen Patentante und Patenkind. Tröstet euren Schützling, wenn dieser traurig ist und unternehmt Ausflüge, bei denen ihr viel Spaß habt und Gespräche führen könnt. Nichts ist wichtiger als gemeinsame Zeit, die ihr zusammen mit eurem Patenkind verbringen könnt. Wann immer es euch möglich ist, solltet ihr zudem an den Geburtstagen, Weihnachten sowie bei anderen wichtigen Ereignissen anwesend sein. Ist euer Patenkind noch sehr jung, könnt ihr euch den Eltern zum Babysitten anbieten, um so frühzeitig eine innige Bindung herzustellen und diese zu festigen.

Für das Patenkind da sein: Vor allem bei einem Streit mit den Eltern, Geschwistern oder Freunden könnt ihr als Patentante die richtige Ansprechperson sein und eurem Patenkind zuhören und mit Rat und Tat zur Seite stehen oder es einfach nur in den Armen nehmen und trösten. Zudem könnt ihr als Streitschlichter dienen und zwischen den Eltern und eurem Patenkind vermitteln. Achtet hierbei allerdings darauf, dass sich die Eltern nicht auf die Füße getreten fühlen und ihr Fingerspitzengefühl walten lasst.

Freude bereiten: Natürlich freuen sich Kinder über Geschenke, das ist völlig klar, doch es muss nicht immer Spielzeug oder andere materielle Dinge sein. Euer Patenkind freut sich bestimmt auch riesig über einen Besuch im Zoo, in einem Vergnügungspark, in einem Kinder-Theater oder über einen gemeinsamen Tag am See. So begleitet ihr euer Patenkind aktiv auf seinem Lebensweg und ihr seid ihm gleichzeitig eine „erwachsene, beste Freundin“.

Telefonieren: Leider hat nicht jede Patentante das Glück und wohnt in der Nähe ihres Patenkindes. Um die Beziehung dennoch zu stärken, solltet ihr regelmäßig miteinander telefonieren und euch auf diesem Wege gegenseitig über dem Laufenden halten.

Nicht in die Erziehung einmischen: Die Erziehung eures Patenkindes ist Aufgabe der Eltern, weshalb ihr euch nicht in Erziehungsfragen einmischen solltet. Ihr als Patentante seid vielmehr für den Spaßfaktor zuständig und seid für euer Patenkind da, wenn es euch braucht. Habt ihr das Gefühl, die Eltern haben bestimmte Erwartungen an eure Patenschaft, solltet ihr dies in einem ruhigen Gespräch ansprechen und klären.

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