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Lockerung der Corona-Regelungen: Worauf müssen Eltern nun achten?

Corona Regelungen Lockerungen

Bereits jetzt gibt es einige Corona-Lockerungen und in der Bund-Länder-Runde vom 16.02.2022 wurden mehr positive Beschlüsse zur Corona-Lage gefasst. Eltern interessiert in erster Linie, was ihre Kinder dürfen und was nicht. Wir blicken nachfolgend auf die aktuellen Corona-Regeln – gegliedert nach Bundesländern, da es besonders für Kinder keine einheitliche Regelung gibt.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt derzeit das dreistufige System, momentan die Warnstufe. Sie tritt in Kraft, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Wert von 4,0 erreicht wird. Die Auslastung der Intensivbetten überschreitet oder erreicht den Wert von 250.

Somit gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Ausgenommen sind eure Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Hier die derzeit gültigen Regelungen in Baden-Württemberg.

Schule
Seit 28.02.2022 gelten folgende Coronaregeln für die Schulen in Baden-Württemberg. Sie müssen eingehalten werden, ansonsten kann euer Kind am Schulbetrieb nicht teilnehmen:

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Maskenpflicht:
Eine medizinische Maske muss in den Unterrichts- und Betreuungsräumen getragen werden. Sobald die Alarmstufe ausgelöst wird, ist zusätzlich beim Singen eine Maske zu tragen. Ausnahmen für die Maskenpflicht bestehen bei einem ärztlichen Attest, beim Essen und Trinken, in den Pausen außerhalb der Gebäude, bei Prüfungen (Einhaltung des Mindestabstandes), beim Sportunterricht, beim Gesang und bei Blasinstrumenten sowie für Schwangere, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Testen:
Eure Kinder werden in der Woche zweimal mit einem PCR-Test oder dreimal mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Wenn kein positiv getestetes Kind in der Gruppe ist, findet der Unterricht ohne Abstandsgebot statt. Bei einem positiven Coronafall bleiben eure Kinder in der Klassengemeinschaft, auch in der Pause.

Hinweis: Die Testungen werden bis zu den Osterferien fortgesetzt (Schule und Kitas).

Kindergarten oder Krippe
Kinder, die den Kindergarten oder die Krippe besuchen, müssen an den Testungen teilnehmen. Nicht getestete Kinder dürfen den Kindergarten nicht betreten. Die Tests könnt ihr nicht selbst durchführen, sondern nur der Kindergarten. In der Woche werden drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests durchgeführt. Behinderte Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Die Testpflicht gilt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Wenn euer Kind an Corona erkrankt ist, muss es sofort in Quarantäne. Mit einem negativen Schnelltest könnt ihr euer Kind nach fünf Tagen wieder in den Kindergarten schicken, vorausgesetzt es geht ihm gut. Ansonsten gilt eine Quarantänezeit von zehn Tagen. Wenn euer Kind sich noch in der Eingewöhnungsphase befindet, könnt ihr nur mit einem negativen PCR- oder Antigentest den Kindergarten betreten. In der Zeit der Testpflicht müsst ihr wie gewohnt, die Kosten für den Kindergarten bezahlen.

Bayern

Die wichtigsten Änderungen, die seit 04.03.2022 gültig sind:

Für Schüler entfällt die Maskenpflicht beim Schulsport, in den Grund- und Förderschulen, sowie in der 5. und 6. Klasse im Unterricht. Ebenso haben sie überall Zugang, wo die 2G-Regel gilt, vorausgesetzt die Kinder werdet in der Schule negativ getestet.

Weiterhin gelten der Präsenzunterricht und Testungen in allen Schularten. Bei Grund- und Förderschulen gibt es zweimal wöchentlich Pooltests und montags Selbsttests. In weiterführenden Schulen gilt dreimal wöchentlich der Selbsttest. Singen in der Schule findet grundsätzlich mit Maske statt. Der Mindestabstand von 2 Meter muss eingehalten werden.

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In den Kindergärten wird dreimal wöchentlich getestet, mit kostenfreien Selbsttests. Grundsätzliche Coronaregeln Kindergärten: Gibt es nur einige positiv getestete Kinder in der Gruppe, dürfen alle anderen Kinder den Kindergarten/Krippe besuchen. Sind allerdings innerhalb von fünf Tagen mehr als 20 Prozent der Kinder mit Corona infiziert, wird die ganze Gruppe geschlossen.

Grundsätzliche Coronaregeln in der Schule:
Testungen, die selbst außerhalb der Schule durchgeführt werden gelten nicht. Tests von medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule dürfen durchgeführt werden. Auch geimpfte und genesene Schüler brauchen einen negativen Coronatest, um am Schulbetrieb teilnehmen zu können.

Hinweis: Wurde euer Kind Corona positiv getestet, muss es in Quarantäne. Sie dauert normalerweise zehn Tage, vorausgesetzt euer Kind hat 48 Stunden keine Symptome. Bereits nach sieben Tagen könnt ihr euer Kind freitesten, natürlich ebenfalls nur, wenn es 48 Stunden symptomfrei ist. Dies ist allerdings nur mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.

Bei engem Kontakt mit einer infizierten Person muss euer Kind ebenfalls in Quarantäne. Sollte euer Kind in dieser Zeit keine Symptome aufweisen, kann die Freitestung nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigen-Schnelltest erfolgen. Nach zehn Tagen ist die Quarantäne ohne Abschlusstest beendet, wenn euer Kind nach dieser Zeit keine Krankheitsanzeichen mehr hat.

Berlin

Schulen
Für die Berliner Schülerinnen und Schüler besteht wieder Präsenzpflicht. Auf Antrag kann euer Kind befreit werden, wenn es beispielsweise eine Grunderkrankung hat und das Risiko einer Coronainfektion zu hoch ist.

Eure Kinder müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Bei Prüfungen und Klassenarbeiten kann sie abgenommen werden. Eure Kinder müssen sich drei Mal pro Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen. Eine Testung ist in öffentlichen Testzentren möglich, oder die Vorlage eines Antigen-Schnelltests, die durch ein geschultes Personal durchgeführt wurden. Durch die regelmäßige Testung können eure Kinder an kulturellen Angeboten außerhalb der Schule ohne einen Test teilnehmen. Sind eure Kinder geimpft oder genesen, sind sie von der Testpflicht ausgenommen.

Für das Bundesland Berlin gilt für das aktuelle Coronageschehen ein 3-Stufen-Plan:

Grün: Hier findet normaler Regelunterricht statt.

Gelb: In diesem Fall findet Wechselunterricht statt. Die Mischung besteht aus einer Reduzierung der Lerngruppen und einem Präsenzunterricht mit erhöhten Hygieneregeln sowie einer Anleitung für zuhause lernen. Eine Notbetreuung wird angeboten.

Rot: Die Schulen werden geschlossen und es wird ebenfalls eine Notbetreuung angeboten. Unter Berlin.de könnt ihr den gesamten Corona-Stufenplan des Bundeslandes Berlin einsehen.

Kitas
Für die Berliner Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Kinder werden betreut, allerdings ist eine Reduzierung der Betreuungszeit von sieben Stunden möglich. Dreimal pro Woche müssen sich eure Kinder testen lassen. Die jeweiligen Kitas bestimmen, ob die Tests in der Kita oder zuhause durchgeführt werden. Bei einer Testung zuhause, müsst ihr ein Dokument unterzeichnen.

Test-to-Stay-Verfahren:
Für die Berliner Schulen und Kindergarten gilt bei Kontakt zu einer infizierten Person folgende Regelung: Eure Kinder müssen nicht zwingend in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Die Entscheidung liegt bei euch. Wenn ihr sie dennoch in Schule oder Kindergarten schicken wollt, müssen eure Kinder symptomfrei sein und sich während der folgenden fünf Tage testen lassen.

Brandenburg

Schule
Für eure Kinder gilt seit 07.03.2022 der Präsenzunterricht. Eure Kinder dürfen nur die Schule betreten, wenn sie an mindestens drei Tagen in der Woche getestet werden. Die jeweilige Schule legt die Tage fest. Die Bescheinigung über das negative Ergebnis dürft ihr als Eltern unterschreiben oder euer Kind selbst, falls es schon volljährig ist. Der Antigen-Schnelltest kann zuhause ohne fachliche Aufsicht durchgeführt werden. Den Testnachweis brauchen eure geimpften und genesenen Kinder nicht durchführen. Nach Ermessen können die zuständigen Ministerien einmal in der Woche PCR-Pool-Testungen veranlassen.

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Eure Kinder müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen, außer beim Sport, Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten. Bei Klausuren sind eure Kinder befreit, wenn die Abstände eingehalten werden und für die Dauer von 240 Minuten. Beim Stoßlüften dürfen die Masken abgenommen werden.

Wenn euer Kind geimpft oder genesen sein, braucht es bei einem nahen Kontakt zu einer Corona-positiven Person nicht in Quarantäne. Wenn eine Person in der Klasse infiziert ist, müssen nur eure Kinder in Quarantäne, wenn enger Kontakt bestanden hat und sie keine Maske getragen haben. Sobald eure Kinder keine Symptome mehr haben, endet die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem Test.

Kitas
Für den Besuch des Kindergartens müsst ihr euer Kind zweimal in der Woche testen. Die Tests werden euch von der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Eine Bescheinigung über die Testung müsst ihr vorlegen. Sobald der Kindergarten testet, müsst ihr eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Für eure Kinder im Kindergarten gilt die Testpflicht erst ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Geimpfte und genesene Kinder unterliegen nicht der Testpflicht.

Im Hort müssen eure Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr eine medizinische Maske tragen. Hier gilt die Testpflicht wie sie in den Schulen angewendet wird.

Bremen

Schulen
Ohne einen negativen Coronatest darf euer Kind die Schule nicht betreten. Ein Schulbesuch ist möglich, wenn euer Kind beim Betreten des Schulgeländes einen Schnelltest macht und das Ergebnis negativ ist. Ebenso wenn eure Kinder regelmäßig (dreimal in der Woche) eine PCR-Pooltestung machen.

In geschlossenen Räumen müssen eure Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sobald euer Kind zu einer infizierten Person Kontakt hatte und sich mehr als 30 Minuten mit ihr im gleichen Raum befunden hat, muss es in Quarantäne für sieben Tage. Eine Freitestung kann nur mittels eines negativen Testergebnisses erfolgen. Eine zeitliche und räumliche Trennung, soweit es möglich ist, solltet ihr zu euren Kindern ebenfalls einhalten.

Kindergarten
Eure Kinder können den Kindergarten nur besuchen, wenn ihr glaubhaft versichert, dass euer Kind regelmäßig dreimal in der Woche getestet wird. Das negative Testergebnis darf höchstens 24 Stunden zurückliegen. Wenn der Kindergarten die Testungen anbietet, könnt ihr sie auch dort machen. Für euch und Geschwisterkinder ab dem 10. Lebensjahr ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, sobald ihr den Kindergarten betretet.

Für alle Personen gilt folgendes in Bremen:
In Bremen haben Personen, die sich in Quarantäne befinden, besondere Pflichten. Zweimal täglich sollte die Körpertemperatur gemessen werden. Soweit es möglich, muss täglich ein Tagebuch geführt werden. Es soll die Symptome, Körpertemperatur und die allgemeinen Aktivitäten enthalten. Wer es noch weiß, schreibt die Kontakte der zurückliegenden Tage auf. Ihr als Eltern entscheidet, ob euer Kind das selbstständig erledigen kann oder ob ihr diese Aufgaben übernehmt.

Derzeit gilt in Bremen die Warnstufe 3
Das bedeutet, für eure Kinder unter 14 Jahren gibt es keine Kontaktbeschränkungen. Dies gilt auch für genesene und geimpfte Personen. Ungeimpfte Personen dürfen sich mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Hamburg

Hier sind die wichtigsten Corona-Änderungen, die für eure Kinder wichtig sind und aktuell gelten. Für das Betreten von Geschäften und öffentlichen Räumen gilt Folgendes:

  • Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske tragen.
  • Kinder unter 14 Jahren brauchen keine FFP-2-Maske tragen, sondern nur medizinische Masken.
  • An manchen Orten gilt in Hamburg die 2G-plus-Regel. Für eure Kinder gilt folgendes: Wenn eure Kinder noch keine 16 Jahre alt sind, haben sie überall, wo die 2G-plus-Regel gilt, unbeschränkt Zutritt. Sie brauchen auch keinen negativen Test. Beim Sport (innen und im Freien) brauchen eure Kinder keine Masken mehr tragen. Wo es im Musik- und Theaterunterricht erforderlich ist, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.

Nachstehend die allgemeinen Corona-Regel für Hamburgs Schulen und Kitas:

Schulen
In den Schulen von Hamburg gilt das 5-Stufen-Sicherheitskonzept.

  1. Impfschutz
    Alle Beschäftigten dürfen die Schulen nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Regelmäßig werden Impfaktionen für die Schüler geplant. Mehr als 60 Prozent der 12- bis 17-jährigen Schüler sind bereits geimpft. Dafür wurde das Kinderimpfzentrum eingerichtet.
  2. Maskenpflicht
    In jedem Schulgebäude muss von euren Kindern eine medizinische Maske getragen werden. Wenn nötig, können die Schulen FFP-2- oder OP-Masken bestellen.
  3. Testpflicht
    Für eure Kinder besteht die Testpflicht, auch wenn es geimpft, geboostert oder genesen ist. Getestet wird dreimal in der Woche unter Aufsicht.
  4. Lüftpflicht
    In allen Schulräumen werden alle 20 Minuten die Fenster weit geöffnet. Dieses so genannte Stoßlüftung sorgt für einen zügigen Luftaustausch.
  5. Luftfilter
    In 90 Prozent der Unterrichtsräume der Hamburger Schulen (11.000 Schulräume) sind bereits Luftfilter integriert.

Dieses Fünf-Stufen-Sicherheitskonzept wird vorerst bis zum 03.04.2022 eingehalten. Ab dem 04.04.2022 werden weitere Lockerungen (Maskenpflicht) in Aussicht gestellt, wenn es die Corona-Lage zulässt.

Kitas
Dreimal pro Woche müsst ihr eure Kinder morgens vor dem Kita-Besuch selbst testen. Die Tests werden euch zur Verfügung gestellt. Dies gilt für Kinder ab drei Jahren. Wenn ihr wollt, könnt ihr eure Kinder unter drei Jahren mit einem Antigen-Lolli-Test testen lassen.

Quarantäne: Gilt für alle Kinder
Wenn bei eurem Kind mittels eines PCR-Tests eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss es für zehn Tage in Quarantäne. Erst nach dem 7. Tag gibt es eine Möglichkeit der Freitestung durch eine anerkannte Teststation, aber nur wenn keine Symptome mehr vorhanden sind. Ist euer Kind in Quarantäne, da es Kontakt zu einer infizierten Person hat, ist eine Freitestung bereits ab dem 5. Tag möglich

Hessen

In Hessen gelten folgende Corona-Regelungen:

Schulen
Eure Kinder brauchen seit 07.03.2022 am Platz in ihrem Klassenzimmer keine Masken mehr tragen. Maskenpflicht besteht allerdings in anderen Räumen der Schule, beispielsweise auf dem Gang oder in den Treppenhäusern. Beim Singen und Musizieren mit Instrumenten müssen eure Kinder einen Mindestabstand von zweieinhalb bis drei Metern einhalten. Nach 30 Minuten wird wieder gelüftet. Beim Schwimm- und Sportunterricht muss keine medizinische Maske getragen werden. Beim Umkleiden muss sie getragen werden.

Euer Kind wird mindestens dreimal in der Woche getestet. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die vollständig geimpft oder genesen sind. Dies gilt auch für Kinder, die nach einer Corona-Infektion die Quarantäne durch einen Test verkürzt haben. Für die Tests wird eine unterschriebene Einwilligungserklärung benötigt. Zudem könnt ihr euer minderjähriges Kind vom Präsenzunterricht abmelden. Es nimmt dann am Distanzunterricht teil.

Bei einem positiven PCR-Test muss euer Kind für zehn Tage in Quarantäne, ebenso wie alle Angehörigen des Haushalts. Eine Freitestung kann nach dem siebten Tag durch einen Nukleinsäurenachweis oder Antigen-Schnelltest erfolgen.

Alle anderen geimpften und genesenen Haushaltsangehörigen brauchen nicht in Quarantäne, sofern sie nicht infiziert sind. Geschwister, die auch Schüler sind, können sich bereits ab dem 5. Tag freitesten. Die gleichen Bedingungen gelten für andere Kontaktpersonen.

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Kitas
Eure Kinder werden in offenen und teiloffenen Konzepten betreut. Der Übergang zum Normalbetrieb erfolgt schrittweise und sollte bis 11.04.2022 abgeschlossen sein. Eine Testpflicht besteht für eure Kinder nicht. Eine freiwillige Testung ist möglich.

Nach einer überstandenen Corona-Infektion muss euer Kind 24 Stunden keine Symptome haben, um den Kindergarten wieder besuchen zu können. Die Geschwisterkinder müssen in Quarantäne und können sich frühestens am 5. Tag freitesten.

Ihr dürft den Kindergarten nicht betreten, wenn euer Kindergartenkind oder jemand aus dem Haushalt Symptome hat. Das gilt nicht für geimpfte und genesene Personen. Mit einem negativen Corona-Test ist das Betretungsverbot aufgehoben. Kinder, die keine Symptome aufweisen und das Geschwisterkind (Quarantäne) ebenfalls keine Symptome hat, dürfen den Kindergarten besuchen.

Mecklenburg-Vorpommern

Schulen
Eure Kinder brauchen am Platz keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Auf den Fluren, dem sonstigen Gebäude und Schulgelände gilt allerdings die Maskenpflicht, außer im Freien. Derzeit finden die Tests zweimal wöchentlich statt. Geimpfte und genesene Schüler müssen sich ebenfalls testen lassen, ausgenommen sind Schüler, die bereits die Booster-Impfung erhalten haben (gilt nach 14 Tagen).

Die Tests sind nur gültig, wenn sie in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte veranlasst werden. Zuhause kann der Test ebenfalls erfolgen, nur müsst ihr als Eltern für euer minderjähriges Kind eine Bestätigung schreiben. Definierte Gruppen gibt es nicht mehr. Nach den unterrichtsfreien Tagen (Ferien) gilt die Maskenpflicht für 14 Tage.

Fällt der Corona-Test bei eurem Kind positiv aus, müsst ihr euer Kind sofort von der Schule abholen. Die restlichen Schüler bleiben in der Klasse. Bei eurem Hausarzt müsst ihr einen PCR-Test machen lassen. Sollte der Test negativ sein, kann euer Kinder wieder in die Schule. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Schritte.

Sport-, Theater- und Musikunterricht findet derzeit statt.

Kitas
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern richtet ihre Corona-Strategie nach einem Vier-Stufen-Plan aus. Basisstufe 1 ist Grün, Warnstufe 2 ist Gelb, Warnstufe 3 ist Orange und Warnstufe 4 ist Rot. Nachlesen könnt ihr dieses umfangreiche Schriftstück auf der Regierungsseite von Mecklenburg-Vorpommern.

Besucht euer Kind einen Kindergarten in Mecklenburg-Vorpommern wird es nicht regelmäßig getestet, sondern nur, wenn es leichte Erkältungssymptome hat. Zuhause testet ihr euer Kind mit einem Antigenselbsttest zweimal in den ersten fünf Tagen. Bei einem positiven Ergebnis müsst ihr einen PCR-Test bei eurem Hausarzt machen. Sobald euer Kind schwere Symptome zeigt, bleibt es vom Kindergarten zuhause und der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen.

Quarantäne: Bei einem positiven Corona-Test bleiben Schüler und Kindergartenkinder für zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich (symptomfrei). Mit einem negativen PCR-Test und ohne Symptome innerhalb von 48 Stunden darf euer Kind die Einrichtung wieder besuchen.

Niedersachsen

Das gilt derzeit in den Schulen und Kindergärten in Niedersachsen:

Schulen
Mehrtägige Klassenfahrten sind nach den Osterferien wieder möglich. Die Maskenpflicht für alle Grundschüler und Schüler der Förderschulen (alle Jahrgänge im Primarbereich) entfiel zum 21.03.2022. Eure Kinder der Sekundarbereiche I und II sowie der berufsbildenden Schulen brauchen ab 02.05.2022 keine Masken mehr. Dies gilt für den Unterricht am Platz. Auf den Gängen müssen eure Kinder die Maske tragen, nur beim Sport und im Außengelände nicht.

Bis zum 01.04.2022 gilt eine Testpflicht für eure Kinder dreimal in der Woche. Nach den Osterferien bis zum 29.04.2022 wird wieder täglich getestet. Anschließend sind die Tests freiwillig und werden von den Lehrkräften veranlasst, wenn es in den Klassen konkrete Infektionsfälle gibt.

Bei einem positiven PCR-Corona-Test muss euer Kind für zehn Tage in Quarantäne. Als Kontaktperson muss euer Kind nicht in Quarantäne, solange es keine Symptome zeigt. Allerdings ist in den nächsten fünf Tagen seit dem letzten Kontakt ein negativer PCR-Test dafür notwendig. Dieselben Bedingungen gelten für Kindergartenkinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.

Kitas
Wenn sich eure Kinder in Quarantäne befinden, gibt es die Möglichkeit zur Freitestung bereits am dem 5. Tag nach der Absonderung. Euer Kind kann den Kindergarten nach einem negativen Antigen-Schnelltest wieder besuchen.

Derzeit gibt es auch in den Kindergärten eine Corona-Testung dreimal in der Woche. Die Tests werden euch von den jeweiligen Einrichtungen ausgehändigt. Ob ihr vor dem Besuch des Kindergartens eure Kinder testet oder ob die Testung im Kindergarten stattfindet, regelt die Einrichtung. Die Quarantäneregeln sind die gleichen wie bei schulpflichtigen Kindern.

Nordrhein-Westfalen

Derzeit gelten folgende Corona-Regelungen für Nordrhein-Westfalen:

Schulen
Zum 28.02.2022 entfiel die Testpflicht für euer Kind, wenn es geimpft oder genesen ist. Ein Nachweis ist erforderlich. Dennoch ist eine freiwillige Testung jederzeit möglich. Die Testungen für Kinder, die weder geimpft noch genesen sind, wurden ab 28.02.2022 umgestellt. In den Grundschulen müssen die Kinder dreimal in der Woche einen Antigen-Schnelltest zuhause durchführen. Unter eurer Mithilfe lassen sich eure Kinder montags, mittwochs und freitags testen. Ihr müsst nur einmal eine Bescheinigung ausfüllen, wonach ihr versichert, dass die Testungen regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden. In den weiterführenden Schulen werden die Testungen dreimal wöchentlich ausschließlich in den Schulen durchgeführt.

Für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen gibt es keine Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Raum. Die Maskenpflicht am Platz gilt nach wie vor für eure Kinder. Im Außenbereich braucht keine Maske getragen werden. Zeigt der Schnelltest an, dass euer Kind Corona positiv ist, muss ein PCR-Test beim Hausarzt gemacht werden. Bei einem positiven Ergebnis gilt für euer Kind die Quarantänepflicht von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen möglich. Auch wenn euer Kind Kontakt mit einer infizierten Person hat, muss es in Quarantäne.

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Kitas
In den Kitas von Nordrhein-Westfalen fallen die regelmäßigen Tests weg. Sie werden nur noch veranlasst, wenn es einen Anlass dazu gibt. Sollte euer Kind positiv auf Corona getestet worden sein (PCR-Test), so gelten die allgemeinen Quarantäne-Bestimmungen.

Rheinland-Pfalz

Soweit eine 3G-Regel besteht, gilt die Testpflicht nicht mehr für Minderjährige. Seit 14.03.2022 gibt es folgende Regeln für eure Kinder:

Schulen
Kinder werden nur noch zweimal pro Woche in den Schulen getestet. Sollte ein Infektionsfall auftreten, wird wie üblich fünfmal in der Woche getestet. In den Grund- und Förderschulen gibt es keine Maskenpflicht mehr. In den Ganztagsschulen der Grund- und Förderschulen gilt wieder der Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit gibt es nicht mehr. Ebenso ist an diesen Schulen eine Sitzordnung in Blöcken nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für die betreuenden Grundschulen.

An allen Schulen gibt es keine Einschränkungen beim Sport- und Musikunterricht mehr. Dennoch gibt es eine Empfehlung für den Sport im Freien. Ab 21.04.2022 gibt es zudem noch weitere Lockerungen:

An allen Ganztagsschulen gilt der Regelbetrieb. Ebenso entfallen ebenfalls die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit sowie die blockweise Sitzordnung. Ab 04.04.2022 gibt es keine Maskenpflicht am Platz an den weiterführenden Schulen.

Sollte der Selbsttest bei eurem Kind positiv ausfallen, ist bei anerkannten Stellen (Testzentren oder Hausarzt) ein PCR-Test zu machen. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, muss euer Kind für zehn Tage in Quarantäne. Ohne weiteren Test kann euer Kind nach dieser Zeit die Schule wieder besuchen, vorausgesetzt es hat keine Symptome. Frühzeitig kann die Quarantäne nach dem 7. Tag durch einen PoC-Antigentest an einer Teststelle beendet werden. Allerdings muss euer Kind ebenfalls symptomfrei sein.

Kitas
In den Kitas in Rheinland-Pfalz werden keine regelmäßigen Testungen durchgeführt. Das Ministerium begründet dies mit einem Mangel an Laboren und dem nicht verpflichtenden Besuch eines Kindergartens. Wenn in der Gruppe eures Kindes ein positiver Fall auftritt, müssen alle sofort in Quarantäne. Nur mit einem negativen PoC-Testergebnis darf euer Kind am nächsten Tag wieder in den Kindergarten.

Die Kitas können feste Kohorten nach Bedarf bilden. Das Land Rheinland-Pfalz prüft, ob eine Unterstützung der Kitas bei freiwilligen Testungen möglich ist. Allerdings: wenn ihr euer Kind bei der Eingewöhnung begleitet, müsst ihr einen Test vor dem Betreten der Kita machen. Nur bei einem negativen Ergebnis dürft ihr den Kindergarten betreten.

Saarland

Auch das Saarland hat einige Änderungen der Corona-Regeln auf den Weg gebracht.

Schulen
Im gesamten Schulbereich, einschließlich der Klassenräume müssen die Kinder eine medizinische Maske tragen. Seit 05.03.2022 brauchen eure Kinder im Sport- und Musikunterricht keine Masken mehr.

Für alle Schulen im Saarland besteht die Testpflicht. Die Tests werden dreimal wöchentlich und unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule vorgenommen. Ein anderweitiger Test wird nur von einem Testzentrum oder von einer Apotheke akzeptiert. Wenn eure Kinder bereits zweimal geimpft sind, entfällt für sie die Testpflicht. Ab dem 91. Tag nach der zweiten Impfung müssen sie sich allerdings wieder testen lassen. Geboosterte Kinder haben den 2G-plus-Status. Genesene Kinder sind bis zum 90. Tag, ab des positiven PCR-Testes, von der Testpflicht befreit. Danach müssen sie sich auch wieder testen lassen.

Sollte euer Kind positiv getestet sein, muss es sofort in Quarantäne. Die weiteren Schritte übernimmt das zuständige Gesundheitsamt. Im Saarland gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass euer Kind zuhause lernt. Die Lehrkräfte unterstützen eure Kinder und stellen Ihnen Lehrmaterial zur Verfügung.

Nach einem positiven PCR-Test muss euer Kind für zehn Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen möglich, soweit keine Symptome vorhanden sind. Ihr müsst euch ebenfalls in Quarantäne begeben, außer ihr seid geimpft und geboostert. Allerdings dürft ihr keine Symptome haben. Als genese Person und ebenfalls ohne Symptome braucht ihr ebenfalls nicht in Quarantäne. Das positive PCR-Ergebnis muss weniger als drei Monate zurückliegen.

Kitas
Seit Mitte Februar gibt es für die Kindergartenkinder im Saarland Lolli-Antigentests, auch für zuhause geben. Eine Verpflichtung zum Test gibt es nicht. Ihr könnt aber freiwillig euer Kind dreimal wöchentlich testen lassen. Kinder unter einem Jahr brauchen sich nicht testen lassen. Von ein bis drei Jahren könnt ihr eure Kinder zuhause testen lassen. Danach erfolgt die Testung durch das Personal im Kindergarten. Sollte in der Gruppe eures Kindes ein positiver Fall auftreten, muss nicht die gesamte Gruppe in Quarantäne, sondern nur die betroffene Person.

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Sachsen

Schulen
Seit dem 07.03.2022 gilt in Sachsen wieder der Präsenzunterricht. Der Regelunterricht findet ohne Beschränkungen statt und es müssen keine Gruppen mehr gebildet werden. Für ein Fernbleiben des Unterrichts aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest notwendig. Ausflüge und Schulausflüge sind wieder möglich. An weiterführenden Schulen entfällt auch im Unterricht die Maskenpflicht.

Die Testungen für eure Kinder werden auf Tests zweimal wöchentlich reduziert. Geimpfte und genesene Kinder müssen sich nicht testen lassen, es wird jedoch empfohlen. Sobald ein Schüler in der Klasse positiv getestet wurde, besteht für fünf Tage eine Testpflicht. Dies gilt für alle Kinder, auch für die geimpften und genesenen. Wenn ihr eure Kinder zur Schule begleitet, müsst ihr im Gebäude eine FFP2-Maske tragen. Im Außengelände reicht eine OP-Maske und bei Elterngesprächen eine medizinische Maske.

Kitas
In den Kindergärten von Sachsen gibt es keine kostenlosen Corona-Tests für eure Kinder. Selbst wenn es einzelne positive Fälle im Kindergarten gibt, werden die Tests nicht angeboten. Wenn zwei positive Corona-Fälle in einer Gruppe auftreten, kann das Gesundheitsamt Tests für die Kinder anordnen. Die Quarantäneregeln sind die gleichen wie bei den Schulen.

Sachsen-Anhalt

Seit dem 07.03.2022 gibt es neue Corona-Regeln an den Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt:

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre erhalten in Geschäften und Einrichtungen, in denen die 2G- oder die 2G-Plus-Regeln gelten, unbeschränkt Zutritt. Nur in den Ferienzeiten brauchen Kinder von 6 bis 17 Jahren einen negativen Coronatest.

Schulen
Zum 07.03.2022 entfiel die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen der Schulen Sachsen-Anhalts. Außerhalb der Klassenzimmer muss jedoch eine Maske getragen werden. Sollte in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auftreten, müssen eure Kinder an den weiteren fünf Tagen eine Maske tragen. Im Freien und beim Sportunterricht brauchen eure Kinder ebenfalls keine Masken tragen. Der Abstand von 1,5 Meter ist zwingend einzuhalten.

Zunächst sollen auch die Coronatests bis zu den Osterferien auf dreimal in der Woche begrenzt werden. Das ist laut Ministerium, abhängig vom Infektionsgeschehen. Vollständig geimpfte und genesene Kinder erhalten die Empfehlung an den Testungen teilzunehmen. Die Testungen finden ausschließlich in der Schule statt. Das Einverständnis von euch als Erziehungsberechtigte ist erforderlich.

Wenn euer Kind positiv auf Corona getestet wurde, stellt die Schule eine Bescheinigung über das positive Ergebnis aus. Damit ist eine zeitnahe Testung mittels PCR gewährleistet. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv muss euer Kind für 10 Tage in Quarantäne.

Kitas
Für die Kindergärten in Sachsen-Anhalt gilt der Regelbetrieb. Corona-Tests sind in den Einrichtungen nicht vorgesehen. Tritt allerdings ein positiver Corona-Fall in einer Gruppe auf, werden eure Kinder für fünf Tage getestet. Die Tests werden euch vom Kindergarten zur Verfügung gestellt. Ihr müsst an jedem Tag und schriftlich bestätigen, dass der Test negativ ausgefallen ist.

Wenn Ihr euer Kind nicht testen lassen wollt, wird das Gesundheitsamt informiert. Bei einem engen Kontakt von eurem Kind mit der infizierten Person, ordnet das Gesundheitsamt eine fünftägige Quarantäne an. Danach ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, damit euer Kind den Kindergarten wieder besuchen kann.

Ist im Kindergarten ein positiver Coronafall bekannt und entwickelt euer Kind innerhalb von 7 Tagen Erkältungssymptome, müsst ihr einen negativen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigentest von eurem Kind vorlegen, damit es den Kindergarten besuchen kann.

Schleswig-Holstein

Seit 03.03.2022 gelten einige Lockerungen in Schleswig-Holstein.

Schulen
Zum 03.03.2022 entfielen in den Schulen von Schleswig-Holstein alle Beschränkungen des Schulunterrichts. Zum 21.03.2022 entfiel die Testpflicht. Ihr könnt allerdings eure Kinder noch freiwillig testen lassen. Zunächst habt ihr Anspruch auf zwei kostenlose Tests in der Woche. Die Maskenpflicht endet am 01.04.2022 in allen Schulen.

Wird euer Kind positiv getestet, muss es für sieben Tage in Quarantäne. Nach einem negativen Schnelltest darf euer Kind wieder in die Schule. Die anderen Mitschüler brauchen nicht in Quarantäne. Bei einem engen Kontakt muss die Person für fünf Tage in Quarantäne.

Hatten eure Kinder einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person und sind geboostert oder frisch zweimal geimpft, brauchen sie nicht in Quarantäne. Vorausgesetzt sie zeigen keine Anzeichen einer Infektion. Klassenfahrten sind wieder möglich und auch der Sportunterricht findet nach Fachanforderungen statt. Wenn möglich, sollte der Sportunterricht im Freien stattfinden. In den Umkleidekabinen müssen eure Kinder Masken tragen.

Das Singen und das Spielen mit Blasinstrumenten ist ohne Maske erlaubt, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.

Kitas
Seit 03.02.2022 müsst ihr euch als Eltern eines Kita-Kindes dreimal wöchentlich testen lassen. Vorzugsweise sollte es der Elternteil sein, der meistens und regelmäßig das Kind in den Kindergarten bringt. Das Land Schleswig-Holstein stellt euch dafür kostenlose Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Ihr könnt euch aber auch bei eurem Arbeitgeber oder in einem Testzentrum testen lassen. In diesem Fall müsst ihr eine „qualifizierte Selbstauskunft“ unterschreiben.

Die Quarantäneregeln für die Kitas werden ebenfalls angepasst. Wenn bei euch ein positiver Coronatest vorhanden ist, muss euer Kind für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Wurde bei eurem Kindergartenkind ein positiver Test festgestellt, dann gilt die Quarantänepflicht für mindestens sieben Tage. Die anderen Kinder der Gruppe müssen sich nicht absondern. Das Personal der Kitas kann sich frühestens nach sieben Tagen freitesten lassen.

Thüringen

Im Bundesland Thüringen gelten ebenso neue Corona-Regeln.

Schulen
Für eure Kinder gilt weiterhin die Testpflicht zweimal in der Woche. Wenn es möglich ist, werden die Kinder, die keinen 3G-Nachweis haben, von der Lerngruppe getrennt. Die Tests werden von euren Kindern selbstständig durchgeführt und von Lehrkräften beaufsichtigt. Wenn euer Kind vollständig geimpft ist, sind keine Tests notwendig. Ebenso, wenn euer Kind als genesen gilt. Für geimpfte Kinder gilt dieser Status 180 Tage, für nicht geimpfte Kinder 90 Tage.

Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis haben, muss euer Kind für zehn Tage in Quarantäne. Einen PCR-Test könnt ihr bei eurem Hausarzt machen. Eine Freitestung ist für Kinder unter 18 Jahren mit einem PCR-Test oder Antigenschnelltest nach fünf Tagen möglich. Nach der Entscheidung des Thüringer Landtages gilt ab 02.04.2022 keine Maskenpflicht mehr an den Schulen. Im Rahmen der Schülerbeförderung müssen eure Kinder allerdings die Masken noch tragen. Ihr könnt eure Kinder auf Antrag vom Präsenzunterricht befreien lassen, wenn ein medizinisches Attest vorgelegt wird. Diese neuen Entscheidungen gelten zunächst bis 30.04.2022.

Kitas

Die neuesten Verordnungen für die Kitas in Thüringen gelten zunächst von 03.04.2022 bis zum 30.04.2022. Der Betrieb der Kindergärten in Thüringen findet regulär statt. Allerdings kann es in einigen Kindergärten noch zu Einschränkungen kommen. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Kindergartens und richtet sich nach dem Infektions- und Quarantänegeschehen. Nach dem 02.04.2022 werden die Tests nicht mehr vom Bundesland Thüringen finanziert und es besteht keine landesweite Regelung mehr.

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