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Elternzeit im Lebenslauf: Wie müssen die Angaben gemacht werden?

Elternzeit im Lebenslauf

Ein Kind groß zu ziehen ist für Eltern mit einer Umstellung des Alltags verbunden. Vor allem im Privat- und Berufsleben gibt es Veränderungen. Dabei wird mit der Familiengründung nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft geleistet, sondern auch für die persönliche Entwicklung der Eltern zahlt sich die Erziehung des Kindes mit vielen wertvollen Erfahrungen positiv aus.

Für die meisten Mütter und Väter geht es nach der Elternzeit wieder zurück in das Berufsleben, doch wie wird mit der Elternzeit im Lebenslauf umgegangen? In diesem Artikel erfahrt ihr, was ihr über die Elternzeit in eurem Lebenslauf wissen müsst, wie ihr diese geschickt einbauen und somit bei eurem potenziellen Arbeitgeber punkten könnt.

Mit Vorbehalten seitens des Unternehmens rechnen

Dass sich Beruf und Familienleben nicht ausschließen müssen, ist leider noch nicht bei allen Personalverantwortlichen angekommen. Dabei ist es völlig normal, dass der Wunsch nach einer Familie das Berufsleben zumindest vorübergehend in den Schatten stellt und die Betreuung sowie die Pflege der Sprösslinge an erster Stellen stehen. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Elternzeit von Personalern kritisch beäugt und zum Teil sogar als negativ erachtet wird.

So sind einige Personalverantwortlichen der Meinung, dass das Wissen womöglich nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist und sich die Bewerber nach der längeren Elternzeit erst wieder an die Arbeitswelt und die damit verbundenen Vorgaben gewöhnen müssen. Zudem wird von einigen Personalern bemängelt, dass in beruflicher Hinsicht keine neuen Qualifikationen in der Elternzeit angeeignet wurden. Kein Wunder also, dass die Unsicherheit unter den Eltern wächst, die nach ihrer Elternzeit gerne wieder einem Beruf nachgehen möchten.

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Elternzeit weglassen oder angeben?

Da man seine Chance auf einen Job natürlich nicht gefährden möchte, stellen sich viele Eltern die Frage: Soll ich die Elternzeit überhaupt im Lebenslauf angeben? Ja, die Elternzeit und die damit einhergehende Betreuung und Pflege des Kindes sollte im Lebenslauf angegeben und nicht weggelassen werden. Auch auf Umschreibungen, wie zum Beispiel „Familienmanagement“ oder ähnliche Formulierungen, sollte im Lebenslauf verzichtet werden. Macht euch bewusst, dass das Aufziehen von Kindern einen wichtigen Reifeprozess im Leben darstellt, der auch im Lebenslauf nicht unerwähnt bleiben sollte.

Die Elternzeit, welche aufopferungsvoll und mit Hingabe für die Kinderbetreuung verwendet wurde, stellt keinen Grund dar, um nicht im Lebenslauf angegeben zu werden. Ganz im Gegenteil, denn die Betreuung und Erziehung von Kindern stellt einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft sowie für die Wirtschaft dar und sollte demzufolge auch von Unternehmen gewürdigt werden. Natürlich sollten diese Beispiele nicht unbedingt als Argument in der Bewerbung aufgeführt werden, dennoch besteht kein Grund, die Elternzeit im Lebenslauf auszulassen, beziehungsweise unerwähnt zu lassen. Zudem eignen sich Eltern im Zuge der Elternzeit wichtige Fähigkeiten an, die auch im Berufsleben von Vorteil sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Stressresistenz
  • Organisationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Geduld

Ein weiterer Grund die Elternzeit anzugeben, ist, dass andernfalls eine fehlende Lücke im Lebenslauf vorhanden ist. Insbesondere, wenn die Elternzeit zusammenhängend mit vollen 3 Jahren in Anspruch genommen wurde, ist die Lücke im Lebenslauf ziemlich groß. Besser ist es, die Lücke offen und ehrlich im Lebenslauf mit der Elternzeit zu füllen und die Personalverantwortlichen im Unternehmen von euren vielen Fähigkeiten zu überzeugen. Bleibt die Elternzeit im Lebenslauf hingegen unerwähnt, könnte das der Personalchef als eine Art Vertrauensbruch werten und sich daraufhin im weiteren Bewerbungsprozess gegen euch entscheiden.

Gut zu wissen:
Zwar handelt es sich bei der in Anspruch genommenen Elternzeit nicht um einen Job im herkömmlichen Sinne, dennoch stellt die intensive Zeit der Kinderbetreuung eine Art berufliche Situation im Leben der Eltern dar.

Wo steht im Lebenslauf die Elternzeit?

Habt ihr euch dazu entschieden, die Elternzeit anzugeben, stellt sich die Frage, wo diese im Lebenslauf am besten stehen soll. Hier hat es sich in der Praxis bewährt, die Elternzeit tabellarisch in den beruflichen Werdegang einzugliedern. Schließlich wurde sich lediglich eine zeitlich begrenzte Auszeit vom Beruf genommen, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Unternehmen sind zudem sehr daran interessiert zu erfahren, als was und wo ihr vor der Geburt eures Kindes gearbeitet habt und bei welcher Firma die Elternzeit genommen wurde.

Des Weiteren ist es sinnvoll, den Beginn sowie die exakte Dauer der Elternzeit im Lebenslauf anzugeben, denn auf diesem Wege kann sich der Personaler ein besseres Bild über euren beruflichen Werdegang machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Elternzeit schon längere Zeit zurückliegt oder ihr im Anschluss bei eurem Unternehmen weitergearbeitet habt.

Gut zu wissen:
Sinnvoll ist, die Elternzeit zeitlich korrekt in den beruflichen Werdegang zu integrieren. So haben die verantwortlichen Personaler alles Wichtige auf einen Blick.

Beispiele für die Angabe im Lebenslauf

Wir haben euch einige mögliche Varianten zusammengestellt, wie ihr die Elternzeit in eurem Lebenslauf angeben könnt. Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis bietet es sich zum Beispiel an, die Elternzeit etwas unauffälliger im Lebenslauf zu platzieren:

Beispiel Elternzeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis:

01/2018 bis heute

Social Media Managerin

bei Firma xy, München
Verwaltung aller Social-Media-Kanäle
Verfassen von Beiträgen
Elternzeit seit 10/2019

Beispiel Elternzeit mit separater Darstellung bei bestehendem Arbeitsverhältnis:

01/2018 bis heute Social Media Managerin

bei Firma xy, München
Verwaltung aller Social-Media-Kanäle
Verfassen von Beiträgen
seit 10/2019 Elternzeit
Betreuung und Erziehung eines einjährigen Sohnes

Beispiel Elternzeit ohne Arbeitsverhältnis:

01/2018 bis 09/2019 Social Media Managerin

bei Firma xy, München
Verwaltung aller Social-Media-Kanäle
Verfassen von Beiträgen
10/2019 bis heute Elternzeit
Betreuung und Erziehung eines einjährigen Sohnes

3 effektive Tipps, um den Lebenslauf zu verbessern

Nicht immer wird die Elternzeit bei Unternehmen als vorteilhaft bewertet, weshalb es umso wichtiger ist, beim Wiedereinstieg in das Berufsleben die positiven Seiten in Bezug auf die persönliche Entwicklung hervorzuheben. Zudem solltet ihr euch beim Bewerbungsgespräch auf Rückfragen bezüglich eurer Elternzeit einstellen. Egal, ob sich die Mutter, der Vater oder beide Elternteile für die Elternzeit entschieden haben, sollte dies im Lebenslauf kurz in tabellarischer Form unter dem Punkt „Beruflicher Werdegang“ aufgeführt werden.

Im Bewerbungsschreiben an sich kann auf die Elternzeit etwas ausführlicher eingegangen und die Betreuung des Kindes ausformuliert werden. Sollte die Elternzeit bereits etwas länger zurückliegen, muss darauf nicht unbedingt im Bewerbungsanschreiben eingegangen werden. In diesem Fall reicht es, die Elternzeit im Lebenslauf anzugeben.

Im Folgenden haben wir weitere Tipps für euch zusammengestellt, die euch bei der Bewerbung helfen sollen:

1.Fähigkeiten in den Vordergrund stellen

Seid bloß nicht zu bescheiden, wenn es darum geht, eure Fähigkeiten bei der Bewerbung in den Vordergrund zu stellen. Vielleicht habt ihr während eurer Elternzeit nicht in erster Linie berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen gesammelt, dafür habt ihr jedoch mehr als genug persönliche Fähigkeiten erarbeitet, die euren Horizont mehr als erweitert haben. Denn die Betreuung und Erziehung von Kindern lässt Eltern über sich selbst herauswachsen und sorgt zudem für viele Fähigkeiten, die auch im Berufsleben von Vorteil sind. So gehören unter anderem Durchhaltungsvermögen, Belastbarkeit, Organisationstalent und Stressresistenz zu den in der Elternzeit erworbenen Skills, die auch in vielen Unternehmen essenziell sind. Aus diesem Grund ergibt es durchaus Sinn, dass ihr euch bei der Bewerbung sowie beim Bewerbungsgespräch auf eben diese Fähigkeiten bezieht und diese hervorhebt.

2. Fort- und Weiterbildungen nutzen

Wichtig ist, dass ihr eurem potenziellen neuen Arbeitgeber vermittelt, dass ihr eure Karriere auch in der Elternzeit nicht aus den Augen verloren habt und ihr die Zeit neben der Erziehung und Betreuung eures Kindes genutzt habt, um eure vorhandenen fachlichen Kompetenzen zu verbessern. Habt ihr während der Elternzeit eine Schulung, beziehungsweise eine Fort- oder Weiterbildung absolviert, könnt ihr den Personalverantwortlichen von eurer Motivation überzeugen und zeigen, dass ihr den beruflichen „roten Faden“ während der Elternzeit nicht verloren habt.

3. Auf dem Laufenden bleiben

Viele Unternehmen werten es sehr positiv, wenn die Elternzeit auch dafür genutzt wird, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und gleichzeitig die vorhandenen Fähigkeiten auszubauen sowie zu vertiefen. Ist dies der Fall, kann beispielsweise angegeben werden, dass hin und wieder an Meetings teilgenommen wurde, um über die wichtigsten internen Entwicklungen informiert zu bleiben. Habt ihr während der Elternzeit Messen oder andere Events besucht, die für eure Branche relevant sind, solltet ihr dies unbedingt in der Bewerbung sowie beim Vorstellungsgespräch erwähnen und gegebenenfalls näher darauf eingehen.

Kinder im Lebenslauf angeben?

Sinn und Zweck eines Lebenslaufs ist, dass sich der Personaler einen Überblick über die Bewerberin oder den Bewerber machen kann. Zudem gibt ein Lebenslauf Auskunft über alle wichtigen sowie wesentlichen Informationen in Bezug auf vorhandene Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den beruflichen Werdegang. Neben der Frage, ob die Elternzeit in den Lebenslauf gehört, fragen sich viele Eltern zudem, wie vorhandene Kinder im Lebenslauf angegeben werden sollen und ob dies überhaupt notwendig ist.

Bekanntlich darf bei den Angaben im Lebenslauf nicht gelogen werden und im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung, sollte sich später herausstellen, dass nicht alles wahrheitsgemäß angegeben wurde. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet, dass aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ eine Bewerberin oder ein Bewerber bei der Vergabe eines Arbeitsplatzes benachteiligt werden darf. Allerdings wird nicht explizit darauf eingegangen, ob die Angabe des Familienstands und somit auch vorhandene Kinder bei der Bewerbung erwähnt werden müssen.

Da jedoch weder die Tatsache, ob und wie viele Kinder man hat, noch die Auskunft über den Familienstand relevant für die meisten Stellen sind, muss dies auch nicht im Lebenslauf angegeben werden. Solltet ihr euch beispielsweise für den Beruf Erzieher/in oder einen anderen Beruf, bei dem ihr mit Kindern oder Jugendlichen zu tun habt, bewerben, ist es allerdings von Vorteil, die eigenen Kinder im Lebenslauf zu erwähnen. Zudem kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber in der Stellenanzeige explizit darauf hinweist, den Familienstand sowie vorhandene Kinder im Lebenslauf anzugeben. Diese privaten Angaben können unter anderem bei religiösen Arbeitgebern gefordert werden.

Entscheidet ihr euch dafür, eure Kinder im Lebenslauf zu erwähnen, werden diese am Ende des Punktes „Persönliche Angaben“ angegeben. Dabei werden die Kinder (mit ihrem Alter) in der Regel gemeinsam mit dem Familienstand aufgelistet. In der Praxis kann dies zum Beispiel so aussehen:

  • Familienstand: verheiratet, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)
  • Familienstand: geschieden, 1 Kind (4 Jahre)
  • Familienstand: ledig, keine Kinder
Gut zu wissen:
Rein formell ist es eure freiwillige Entscheidung und somit euch selbst überlassen, ob ihr eure Kinder im Lebenslauf erwähnen wollt. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, für welche Stelle ihr euch genau bewerbt. Bei einem Beruf, der mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat, ist es definitiv von Vorteil, die eigenen Kinder im Lebenslauf anzugeben.

Wann beginnt die Elternzeit der Mutter?

Der Anspruch auf die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes. Dabei wird die Zeit des Mutterschutzes, welche der frisch gebackenen Mutter eine Beschäftigung verbietet und nach der Entbindung acht Wochen andauert, auf die Elternzeit angerechnet. Zudem besteht für die Elternzeit, die sowohl von der Mutter als auch vom Vater genommen werden kann, ein Kündigungsschutz. Der Schutz vor Kündigung beginnt ab der Anmeldung und endet mit dem Ablauf der Elternzeit.

Insgesamt stehen den Eltern 36 Monate Elternzeit zur Verfügung, die in den meisten Fällen direkt nach der Geburt des Babys zusammenhängend genommen werden. Seit 2015 besteht zudem die Möglichkeit, 24 Monate der Elternzeit zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit somit in insgesamt drei zeitliche Phasen unterteilen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Mutter oder der Vater nach einigen Monaten beruflicher Auszeit wieder zurück in den Beruf gehen oder Teilzeit arbeiten kann, wobei beispielsweise zum Schulstart des Kindes erneut Anspruch auf die Elternzeit besteht.

Eine Zustimmung vom Arbeitgeber ist hierfür nicht notwendig. Dennoch ist es wichtig, dem Arbeitgeber frühzeitig, mindestens jedoch 13 Wochen im Vorfeld, über die erneute Phase der Elternzeit Auskunft zu erteilen. Handelt es sich um die dritte Phase der Elternzeit, also zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber dies ablehnen, sofern dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Arbeitslosigkeit weglassen oder angeben?

Unter anderem aufgrund von Unternehmensinsolvenzen, Einsparungen, Firmenübernahmen oder Stellenkürzungen kann es dazu kommen, dass man vorübergehend und völlig unverschuldet seinen Job verliert. Doch was schreibt man in den Lebenslauf, wenn man arbeitslos geworden ist und sich neu bewerben will? Wichtig ist, dass dem potenziellen Arbeitgeber die Arbeitslosigkeit niemals verschwiegen werden darf, weshalb diese im Lebenslauf wahrheitsgemäß angegeben werden muss.

Die Arbeitslosigkeit kann im Lebenslauf mit „Arbeit suchend“ umschrieben werden, sollte jedoch unbedingt zeitlich korrekt angegeben werden. Zudem wirkt es sich durchaus positiv aus, wenn ihr bei der Bewerbung darauf eingeht, welche Schritte ihr unternommen habt, um die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. So machen sich Besuche auf speziellen Jobmessen, Umschulungen sowie Fort- und Weiterbildungen sehr gut im Lebenslauf und peppen die gesamte Bewerbung auf.

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