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Staatliche Förderungen für Eltern zum Schulanfang – Überblick und Tipps

Förderungen zum Schulanfang

Für euer Kind ist es nun auch soweit? Der erste Schultag naht und voller Vorfreude fiebern die Kinder diesem Tag entgegen. Das Beste daran sind eine volle Schultüte und ein cooler Schulranzen. Doch genau diese Wünsche und vor allem der Beginn der Schule sind für manche Familien eine große finanzielle Belastung. Doch nicht nur Erstklässler verschlingen den einen oder anderen Euro, auch größere Kinder verursachen Kosten mit Blick auf die Schule. Es gibt jedoch Zuschüsse vom Staat. Wer sie erhält und wie hoch sie sind zeigen wir euch in diesem Artikel.

Wie teuer kann der erste Schultag werden?

Noch vor dem ersten Schultag erhaltet ihr als Eltern eine Liste mit den benötigten Schulsachen. Die teuerste Anschaffung ist der Schulranzen. Dabei lohnt sich der Kauf von hochpreisigen Modellen. Sie sind robuster und haben eine längere Lebensdauer. Am wichtigsten sind Extragurte, die den Rücken des Kindes zusätzlich abstützen. Ein Schulranzen kann gerne einmal 100, 200 oder gar 300 Euro verschlingen. Doch die teuren Schulranzen sind für manche Familien nicht erschwinglich. Der Kauf eines gebrauchten Schulranzens kann sich durchaus lohnen. Gebrauchte Schulranzen sammelt übrigens dieses Projekt. Manchmal nutzen die Kinder den Ranzen nur ein paar Jahre. Ist das Modell noch sehr gut erhalten, ist der Kauf eines Gebrauchten sinnvoll.

Zudem umfasst die Liste der Schulausrüstung Schreibutensilien, Schulhefte und etliche Sachen zum Malen und Basteln. 500 Euro und mehr sind zum Schulstart keine Seltenheit. Wenn die Bücher noch gekauft werden müssen, erhöht sich der Betrag für das erste Schuljahr deutlich. Nicht in jedem Bundesland gibt es die Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass die Schulbehörde die Bücher kostenfrei in den öffentlichen Schulen zur Verfügung stellt.

So gibt es beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg für alle öffentlichen Schulen eine Lernmittelfreiheit. In Berlin müssen die Schüler ab der 7. Klasse einen gewissen Eigenanteil bezahlen und auch in Brandenburg gibt es einen jährlichen Eigenanteil, den Schüler beziehungsweise Eltern dazuzahlen müssen. Ob es eine Lernmittelfreiheit gibt, wird vom jeweiligen Bundesland selbst entschieden. In Hamburg beispielsweise sehen die Förderungen für Kinder und Jugendliche wie folgt aus:

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Welche Zuschüsse gibt der Staat für den Schulanfang?

Alle Kinder, die die Grundschule und die anschließende weiterführende Schule besuchen, brauchen kein Schulgeld bezahlen, denn diese Schulen sind in Deutschland kostenfrei. Dennoch müssen die benötigten Schulsachen für das erste und die kommenden Jahre von den Eltern gekauft werden. Für etliche einkommensschwache Familien ist das dennoch zu viel.

Was viele nicht wissen: sie erhalten staatliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Das Ziel des Programms ist es, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb gibt es nicht nur einen Zuschuss für den Schulbedarf, sondern noch andere Leistungen.

Nachstehend der Überblick der Leistungen:

  • Schulbedarf:
    Für den Schulbedarf gibt es pro Jahr und Kind einen Zuschuss. Davon könnt ihr die Erstausstattung für die Schule kaufen, beispielsweise Schulranzen, Hefte, Sportzeug und Bastel- sowie Malartikel. Im Kalenderjahr 2022 gibt es derzeit einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 156 Euro. Für das erste Schulhabjahr gibt es 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.
  • Lernförderung (Nachhilfe):
    Meist ist das im ersten Schuljahr noch nicht nötig. Dennoch solltet Ihr wissen, dass es auch eine Kostenübernahme für eine angemessene Lernförderung gibt. Das wird nicht davon abhängig gemacht, ob das Kind versetzungsgefährdet ist oder nicht. Am besten sprecht ihr mit den für euer Kind zuständigen Lehrkräften über die Möglichkeiten. Sie können die schulischen Leistungen eures Kindes am besten einschätzen. Ist ein besonderer Förderbedarf vorhanden, muss die Lehrkraft eine Förderbescheinigung ausfüllen.
  • Hinweis: Aufgrund der Coronapandemie wurde das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche ins Leben gerufen. Bis zum 31. Dezember 2023 entfällt somit der gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Lernförderung.

  • Schülerbeförderung:
    Fahrten, die gesetzlich unter die Schülerbeförderung fallen, können eventuell bezuschusst werden. Diese Fahrtkostenerstattung darf aber nicht von der Stadt, Gemeinde oder einem anderen öffentlichen Träger übernommen worden sein. Die Kosten werden voll erstattet, auch wenn euer Kind die Monatskarte ebenfalls privat nutzt.
  • Mittagessen:
    Nimmt euer Kind das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule in Anspruch, werden die gesamten Aufwendungen hierfür unter Umständen übernommen. Dies gilt auch für Hort und Kita.
  • Ausflüge:
    Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen. Dies gilt nicht für Taschengeld, das für die Ausflüge benötigt wird.
  • Soziales und kulturelles Leben:
    Wenn ein einfacher Nachweis erbracht wird, dass das Kind an einer bestimmten Aktivität teilnimmt, wird ein pauschaler Betrag gezahlt. Dieser beträgt derzeit monatlich 15 Euro. Dieser Betrag kann beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein sowie für einen Musikunterricht genutzt werden. Dieser Betrag wird nur bis zu einem Alter von 18 Jahren gezahlt.

Wer erhält die Leistungen aus Bildung und Teilhabe?

Wenn ihr nachfolgende staatliche Leistungen bezieht, können alle Kinder eures Haushalts Leistungen aus Bildung und Teilhabe beziehen. Welche staatlichen Leistungen das sind, seht ihr anschließend:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Wenn eure Kinder eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten sie die Leistungen für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Sobald eure Kinder eine Ausbildungsvergütung erhalten, entfallen diese Leistungen. Die Leistungen für die Teilhabe an einem kulturellen und sozialen Leben erhalten eure Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Für die Umsetzung des Bildungspakets sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie kann eventuell von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich wendet ihr euch für diese Leistungen an das Jobcenter, wenn ihr Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt. Details zu Hartz IV entnehmt ihr dem folgenden Video:

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Wenn ihr Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe oder eine Asylbewerber-Leistung bezieht, ist das Jobcenter nicht zuständig für die Umsetzung des Bildungspakets. Je nachdem wo ihr wohnt, erhaltet ihr vom Rathaus, der Kreisverwaltung oder vom Bürgeramt Auskunft darüber, wer für euch der zuständige Ansprechpartner ist.

Vereinfachung der Verwaltung

Die Beantragung der Leistungen wurde in vielen Fällen vereinfacht. Das umfasst beispielsweise den Wegfall von Anträgen, Sammelauszahlung an Schulen oder Erbringung durch Geldleistungen. In folgenden Fällen ist dies einfacher geworden:

Bezieht ihr Arbeitslosengeld II braucht ihr keinen Antrag für die Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen. Für die Lernförderung muss allerdings noch ein Antrag gestellt werden. Alle anderen Leistungen gelten automatisch mit dem Hauptantrag oder der Weiterbewilligung des Arbeitslosengeldes II als beantragt.

Die zuständigen kommunalen Träger können die Leistungen auch durch Geldleistungen erbringen, um das Verfahren zu vereinfachen. Ebenso haben sie die Möglichkeit, bereits verausgabte Beträge zu erstatten. Ferner können die Schulen bei eintägigen Klassenausflügen die Abrechnungen bündeln. Es ist auch möglich, dass direkt an den Anbieter gezahlt wird, beispielsweise der Betrag für den Mitgliedsbeitrag eines Vereines. Außerdem können Gutscheine ausgegeben werden.

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