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Scheidungskinder erhalten seit Januar 2023 mehr Unterhalt

Unterhalt Scheidungskinder

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2021 rund 142.800 Ehen geschieden, knapp 1.100 weniger als noch im Jahr 2020. Dabei werden die meisten Paare nach einem Jahr Trennungszeit geschieden. Wenn sich Eltern von Kindern trennen, stellt sich oft die Frage, wie es finanziell weitergeht. Wenn ihr bereits geschieden seid oder gerade im Trennungsjahr steckt, klären wir euch auf, was sich bezüglich des Unterhalts 2023 ändert.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt für Kinder und Jugendliche in 2023?

Der Unterhalt für Scheidungskinder erhöhte sich zum 01.01.2023. In allen Einkommensgruppen stiegen die Beträge für den Unterhalt um circa 11 Prozent. Wenn ihr wissen wollt, wie viel Unterhalt ihr an die gemeinsamen Kinder bezahlen müsst, solltet ihr einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle werfen. Nachstehend die aktuellen Werte, die seit dem Januar 2023 gültig sind.

Düsseldorfer Tabelle 2023 Kindesunterhalt

Netto­einkommen in Euro 0-5
Jahre
6-11
Jahre
12-17
Jahre
ab 18
Jahre
Prozent­satz Bedarfs­kontroll­betrag
bis 1.900 437 502 588 628 100 1.120/1.370
1.901 – 2.300 459 528 618 660 105 1.650
2.301 – 2.700 481 553 647 691 110 1.750
2.701 – 3.100 503 578 677 723 115 1.850
3.101 – 3.500 525 603 706 754 120 1.950
3.501 – 3.900 560 643 753 804 128 2.050
3.901 – 4.300 595 683 800 855 136 2.150
4.301 – 4.700 630 723 847 905 144 2.250
4.701 – 5.100 665 764 894 955 152 2.350
5.101 – 5.500 700 804 941 1.005 160 2.450
5.501 – 6.200 735 844 988 725 168 2.750
6.201 – 7.000 770 884 1.035 1.106 176 3.150
7.001 – 8.000 805 924 1.082 1.156 184 3.650
8.001 – 9.500 840 964 1.129 1.206 192 4.250
9.501 – 11.000 874 1.004 1.176 1.256 200 4.950

Wie viel die Erhöhung ab 2023 ausmacht, zeigen wir euch am Beispiel des geringsten Nettoeinkommens  (bis 1.900 Euro).

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  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten eure Kinder 41 Euro mehr.
  • Vom 6. bis einschließlich 12. Lebensjahr sind es 47 Euro mehr.
  • Vom 13. bis zum 17. Lebensjahr sind es 55 Euro mehr.
  • Ab dem 17. Lebensjahr sind es 59 Euro mehr.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Im Jahre 1962 führte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Tabelle mit Richtwerten für den Unterhalt ein, die als Düsseldorfer Tabelle bezeichnet wird. Sie ist eine allgemeine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft, allerdings wird sie von den Gerichten akzeptiert. Die Düsseldorfer Tabelle wird jedes Jahr angepasst.

Was ist der Kontrollbedarfsbetrag?

Auf der rechten Seite der neuen Düsseldorfer Tabelle ist der jeweilige Kontrollbedarfsbetrag eingetragen. Dieser Betrag sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger. Er soll sicherstellen, dass ihr als Unterhaltspflichtiger nicht unter das Existenzminimum fallt. Ebenso soll vermieden werden, dass Unterhaltsbezieher mehr Geld zur Verfügung haben als der Unterhaltspflichtige. Sobald ihr also den Kontrollbetrag unterschreitet, werdet ihr in die nächst niedrigere Einkommensklasse eingestuft.

Was ist der Selbstbehalt?

Das Familiengericht muss prüfen, ob die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gewährleistet ist. Damit der Lebensunterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet ist, kommt der Selbstbehalt oder Eigenbedarf zum Tragen. Dieser Betrag muss sicherstellen, dass der Unterhaltpflichtige seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Etliche Faktoren fließen in die komplexe Unterhaltsberechnung mit ein:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten
  • Alter des unterhaltsberechtigten Kindes
  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
  • Einbeziehung des Kindergeldes
  • Bedarfskontrollbetrag

Hier für euch eine kurze Erklärung der oben stehenden Punkte.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht nur der monatliche Nettobetrag des Arbeitnehmers. Berufsbedingte Aufwendungen für beispielsweise Fahrtkosten oder Berufskleidung werden in Höhe von 5 Prozent vom Nettoeinkommen abgezogen. Der Mindestbetrag für den Abzug liegt bei mindestens 50 Euro und der Höchstbetrag bei 150 Euro. Wird der Höchstbetrag überschritten, sind dafür Nachweise erforderlich. Für Rentner und Erwerbslose gilt dieser Abzug nicht.

Anzahl der Unterhaltsberechtigten

In der Regel ist die Düsseldorfer Tabelle für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Gibt es nur einen Unterhaltsberechtigten, erfolgt die Einstufung in das nächst höhere Gehalt. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten erfolgt die Einstufung in das nächst niedrigere Gehalt.

Sobald der Unterhaltspflichtige nur für den Unterhalt der Kinder aufkommen kann, erhält der Ex-Partner keine Unterhaltszahlung.

Alter des unterhaltsberechtigten Kindes

Die Düsseldorfer Tabelle ist in Altersgruppen unterteilt. Jedes Kind wird in die entsprechende Gruppe eingeteilt. Bei minderjährigen Kindern steht beiden Elternteilen das Kindergeld zu. Derjenige der das Kind betreut, erhält auch das Kindergeld. Deshalb kann der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes vom ausgewiesenen Unterhaltsbetrag abziehen. Bei volljährigen Kindern kann das gesamte Kindergeld abgezogen werden.

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Lebensunterhalt des Unterhaltspflichtigen darf nicht gefährdet werden.

Bedarfskontrollbetrag

Der Bedarfskontrollbetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Selbstbehalt. Durch den Bedarfskontrollbetrag wird die Anpassung an die jeweils gültige Gehaltsgruppe angepasst. Sobald euer Einkommen nach Abzug der Unterhaltspflichtigen unter den Bedarfskontrollbetrag fällt, werdet ihr in das nächst niedrigere Einkommen eingestuft und müsst dadurch weniger an Unterhaltsleistungen zahlen.

Die Berechnung der Unterhaltszahlung ist also immer individuell. Dieser Artikel soll euch nur einen Anhaltspunkt geben, was es zu beachten gibt und welche Abzüge geltend gemacht werden können. Weitere Details zur Düsseldorfer Tabelle 2023 finden sich in diesem Video:

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