Startseite Ratgeber Drittes Entlastungspaket 2022 der Bundesregierung: auf diese Entlastungen dürfen sich Familien freuen

Drittes Entlastungspaket 2022 der Bundesregierung: auf diese Entlastungen dürfen sich Familien freuen

Familien finanzielle Entlastung

Es sind derzeit schwierige Zeiten in ganz Europa mit Blick auf den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Während in der Ukraine unschuldige Menschen sterben, sind es hierzulande vor allem hohe Gas- und Strompreise sowie ständig steigende Lebensmittelpreise, die viele Familien an ihre finanziellen Grenzen bringen. Die Bundesregierung hat deshalb das dritte Entlastungspaket im Koalitionsausschuss genehmigt. Es soll die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 65 Milliarden Euro entlasten. Besonders sollten mit diesem dritten Entlastungspaket Menschen mit geringen Einkommen entlastet werden. Die einzelnen Beschlüsse, die vor allem Familien betreffen, stellen wir im nachfolgenden Artikel vor.

Unterstützung für Familien

Im Zuge des dritten Entlastungspaketes wird das Kindergeld erhöht – um 18 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind auf nun jeweils 237 Euro pro Kind. Familien mit drei Kindern erhalten so beispielsweise 648 Euro zusätzliches Kindergeld im Jahr. Besonders für einkommensschwache Familien stellt das eine wichtige Erhöhung dar.

Ab 01. Januar 2023 tritt die Erhöhung des Kindergeldes in Kraft und gilt für die Jahre 2023 und 2024. Diese Erhöhungen sollen euch helfen, die Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern.

Familien mit niedrigen Einkommen dürfen sich auf eine zusätzliche Erhöhung des Kinderzuschlags freuen. Bereits zum 1. Juli 2022 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlags monatlich pro Kind auf 229 Euro erhöht. Schon ab 1. Januar 2023 wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf monatlich 250 Euro je Kind angehoben. Dies soll bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gelten.

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Entlastung bei den Strompreisen

Das Ziel der Bundesregierung ist es, durch die ins Leben gerufene Strompreisbremse, die Strompreise insgesamt zu senken. Die Basisversorgung zu billigeren Preisen sollen alle Bürgerinnen und Bürger nutzen können. Bei eurem Strompreis ist immer ein Netzentgelt enthalten, denn es ist ein Bestandteil des Strompreises. Der Anstieg der Netzentgelte soll gedämpft werden. Trotzdem soll der Anreiz zum Energiesparen erhalten bleiben.

Höheres Wohngeld

Habt ihr bereits einen Anspruch auf Wohngeld? Dann könnt ihr euch auch hier auf eine Erhöhung freuen. Die Bundesregierung hat die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands beschlossen. Es sollen mehr Menschen, vor allem diejenigen mit geringem Einkommen, ein höheres Wohngeld erhalten. Das neue Wohngeld tritt ab 01. Januar 2023 in Kraft und soll dauerhaft eine Klima- und Heizkostenkomponente enthalten. Alles Details hierzu finden sich auf dieser Seite der Bundesregierung.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wenn ihr Wohngeld erhaltet, dann gibt es erneut einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Er gilt für die Heizperiode von September bis Dezember 2022. Geplant sind 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person 100 Euro zusätzlich. Zudem wird die Umsatzsteuer für Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Ermäßigung des Steuersatzes ist bis Ende März 2024 befristet. Sie tritt bereits am 01. Oktober 2022 in Kraft.

Verschiebung des CO2-Preises

Anfang 2023 war eigentlich die Erhöhung des CO2-Preises geplant. Dieses Vorhaben wurde um ein Jahr verschoben. Geplant war eine Steigerung des CO2-Preises für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel um fünf Euro pro Tonne. Diese zusätzliche Belastung will die Bundesregierung den Deutschen in diesem Jahr nicht zumuten und verschiebt deswegen die Erhöhung des CO2-Preises.

Dennoch betont die Politik immer wieder, wie wichtig dennoch Energie sparen ist. Erst mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen. Dafür arbeitet die Bundesregierung an Lösungen zu Alternativen zu russischem Gas.

Ticket für den Nahverkehr

Das 9-Euro-Ticket war der Bundesregierung zufolge ein großer Erfolg. Aus diesem Grund ist die Einführung eines bundesweiten Tickets für den Nahverkehr geplant. Zurzeit wird von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Das bundesweite Abo-Ticket soll digital buchbar sein und etwa 49 bis 69 Euro pro Monat kosten.

Wenn ihr als Pendler unterwegs seid, würde sich der Umstieg von Auto auf Nahverkehr durchaus lohnen. Solltet Ihr bereits regelmäßiger Nutzer im Nahverkehr sein, könnte sich das Abo-Ticket dennoch finanziell positiv bemerkbar machen.

Wie das 9-Euro-Ticket in der Praxis aussah, zeigt das folgende Video:

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Weitere Vorteile für Familien aus dem dritten Entlastungspaket

Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Reihe von weiteren Entlastungen im dritten Entlastungspaket beschlossen, die auch Familien betreffen können. So werden beispielsweise zum Januar 2023 die sogenannten Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Bei einem Tarifeckwert handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Davon profitieren laut Bundesregierung rund 48 Millionen Steuerpflichtige.

Wenn ihr ein geringes Einkommen habt, müsst ihr zudem ab 01. Januar 2023 weniger Sozialabgaben abführen. Dies betrifft insbesondere den sogenannten Midi-Job. Die Höchstgrenze wird dann auf monatlich 2.000 Euro angehoben. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die im so genannten Midi-Job tätig sind. Unter einem Midi-Job wird bislang eine Arbeitstätigkeit mit einem monatlichen Verdienst von 450 Euro bis 1.300 Euro verstanden. Jetzt ist diese Obergrenze auf 2.000 Euro angehoben worden.

Wenn ihr ein steuerpflichtiges Einkommen habt, könnt ihr eure Rentenbeiträge voll ab dem 01. Januar 2023 absetzen. Diese Maßnahme wurde zwei Jahre früher als geplant vorgenommen. Dafür müsst ihr die Renten, die zu eurem Rentenalter ausgezahlt werden, voraussichtlich komplett versteuern.

Arbeitet ihr im Home-Office, dürft ihr euch über das Wegfallen der Fristen für die Home-Office-Pauschale freuen. Pro Tag könnt ihr bei der Einkommensteuer-Jahreserklärung 5 Euro als Werbungskosten geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr. Familien mit kleinen Wohnungen, ohne ein extra Arbeitszimmer, sollen ebenso entlastet werden. Eine komplette Übersicht über das dritte Entlastungpaket liefert auch dieses Video:

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