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Was ist die Kindergrundsicherung?

Kindergrundsicherung

Für Eltern gibt es einen unübersichtlichen Dschungel an möglichen Leistungen wie Kinderfreibeträge, Kindergeld, Teilhabepaket oder Kinderzuschlag. Es müssen Anträge gestellt werden, was viele Eltern aus Unwissenheit nicht machen. Nun soll alles unbürokratisch gelöst werden. Aus diesem Grund hat sich die Ampelkoalition (SPD, FDP und Bündnis’90/Die Grünen) im Koalitionsvertrag auf eine Kindergrundsicherung geeinigt. Was ist das, welche Vorteile bringt sie und wann tritt sie in Kraft? Alles Fragen, die wir euch nach dem derzeitigen Stand der Dinge beantworten.

Die Kindergrundsicherung im Detail

Kurz gesagt will die Bundesregierung die Kinderarmut in Deutschland senken. Mittlerweile ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht, also rund 3 Millionen Kinder. Mit der Kindergrundsicherung will die Regierung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen. Es sollen mehr Kinder aus der Armut geholt werden. Dieses Mammut-Projekt soll mit weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung gelingen. Insbesondere Kitas, Schulen und weitere Angebote für Kinder sollen mehr gestärkt werden.

Die Kindergrundsicherung soll direkt bei den Kindern ankommen und das Existenzminimum sichern. Im Fokus steht dabei, diese Förderleistung einfach und automatisch berechnet auszuzahlen. Die Kindergrundsicherung ist mit zwei Komponenten geplant:

  • Als Garantiebetrag, den alle Kinder und Jugendlichen erhalten, der gleich hoch ist und von keinem Einkommen abhängig ist. Der Betrag soll mindestens 250 Euro sein.
  • Als gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen abhängig ist.

Nach Ansicht der Bundesregierung soll sich die Erwerbsarbeit lohnen und Wechselwirkungen mit anderen Leistungen soll es nicht geben. Aus diesem Grund wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Zudem soll ein neues digitales Kinderchancenportal geschaffen werden. Es soll den Familien einen einfachen Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen.

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Als weiteren Punkt führt Familienministerin Lisa Paus an, dass circa 70 Prozent aller Familien den Anspruch auf Leistungen nicht wahrnehmen. Was also bisher Aufgabe der Familien war, soll in Zukunft eine Servicepflicht des Staates werden. Mehr Details hierzu liefert dieses Video:

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Wann wird die Kindergrundsicherung kommen?

Das Bundesfamilienministerium, unter der Leitung von Bundesministerin Lisa Paus, hat im Januar 2023 dem Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der Gesetzesentwurf der Kindergrundsicherung soll im Herbst 2023, nach der parlamentarischen Sommerpause, verabschiedet werden. Somit könnte die Kindergrundsicherung ab 2025 in Kraft treten.

Dass dieses Vorhaben eine Weile dauert, ist verständlich, da ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt werden muss. Mittlerweile arbeiten sieben Ministerien an dem Entwurf. Die Arbeitsgruppe plant die Fertigstellung des Konzepts bis Ende 2023.

Wie sehen die konkreten Pläne aus?

Nachstehend zeigen wir euch, wie der derzeitige Stand ist und was zukünftig geplant ist:

Kindergeld

Derzeit
Für Kinder zahlt der Staat bis zu einem Alter von 25 Jahren (bis zum Ende der ersten Ausbildung oder dem Studium) einen monatlichen Betrag von 250 Euro. Zudem gibt es die Möglichkeit, bei der Einkommensteuererklärung einen sogenannten Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen. Allerdings müsst ihr euch für eine Variante entscheiden. Das Finanzamt errechnet automatisch, ob sich Kindergeld oder Freibetrag eher lohnt. Für Spitzenverdiener sind oft die Freibeträge interessant, wodurch sie staatlich stärker entlastet werden, als Familien mit wenig Einkommen, die sich für das Kindergeld entscheiden.

Später
Mit der Kindergrundsicherung sollen arme Familien mehr Geld bekommen. Statt dem jetzigen Kindergeld erhalten sie den Garantiebetrag und je nach Einkommen einen Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag soll mindestens so hoch sein wie das derzeitige Kindergeld, aber auch so hoch wie die maximale Entlastung des steuerlichen Kinderfreibetrags. Dieser liegt derzeit bei 354 Euro monatlich. Wenn eure Kinder 18 Jahre alt sind und ausziehen, geht die Kindergrundsicherung direkt an sie. Damit sollen sie sich einen Teil der Ausbildung oder des Studiums finanzieren können.

Anträge

Derzeit
Wenn ihr derzeit Leistungen für die euch zustehenden Entlastungen beantragen wollt, sind unterschiedliche Stellen dafür zuständig. Ihr müsst euch selbst um die Anträge kümmern. Teilweise werden Papierformulare zur Verfügung gestellt oder ihr könnt das elektronisch erledigen. Derzeit könnt ihr Kinderzuschlag und Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Leistungen aus dem Teilhabepaket übernehmen die Jobcenter oder die kommunalen Ämter.

Später
Sobald die Kindergrundsicherung in Kraft tritt, sollen ein „Kindergrundsicherungs-Check“ und ein „Kindergrundsicherungsportal mit anwendungsfreundlichem, intelligentem System für Anträge“ eingerichtet werden. Geplant ist, dass die Kindergrundsicherungsstelle durch einen Datenabgleich mit den Finanzbehörden und dem Rentenversicherungsträger prüft, ob ihr möglicherweise einen Anspruch auf Zahlungen habt. Ihr werdet dann darüber informiert.

Andere Leistungen

Derzeit
Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Der Höchstbetrag ist hier 250 Euro pro Kind. Zudem gibt es für diese Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hierbei werden die Kosten für Schulausflüge, Schulbedarf, Sportverein, Klassenfahrten und Musikschule bezahlt.

Später
Diese Leistungen müsst ihr in Zukunft nicht mehr extra beantragen. Sie fließen in den so genannten „Zusatzbetrag“ mit ein. Der maximale Betrag entspricht dem pauschalen altersgestaffelten Betrag des Existenzminimums eines Kindes.

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