Am 1. Juni 2023 hat die Ampelregierung mit Einführung der neuen KfW-Förderung für Familien das alte Modell des Baukindergeldes abgelöst. Sie will damit besonders Familien mit einem geringen bis mittleren Einkommen helfen, ein Eigenheim zu finanzieren. Im Gegensatz zum Baukindergeld ist die Nachfrage nach der neuen Förderung verschwindend gering. Doch müsste in Zeiten von Wohnraummangel die Finanzierungshilfe nicht gern angenommen werden? Im folgenden Artikel machen wir euch mit den grundlegenden Förderbedingungen vertraut und beleuchten die Nachteile, die die neue Förderung mitbringt.
Inhalt dieses Beitrags
Wer hat Anspruch auf die WEF-Förderung?
Die neue Förderung für Wohneigentum für Familien (WEF) gilt für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das maximalen Jahreseinkommen von zunächst 60.000 Euro wurde im Oktober 2023 auf 90.000 Euro erhöht. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro zum erlaubten Einkommen hinzu. Dabei spielt es keine Rolle, ob es die leiblichen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder oder Stiefkinder sind.
Anspruch auf Förderung haben zudem nur Familien ohne eigenes Haus oder eigene Wohnung. Das schließt den Besitz eines Anteils an einem Wohngebäude ein, egal wie klein er ist. Wer bereits Baukindergeld beziehen durfte, hat keinen Anspruch auf die WEF-Förderung.
Welche Immobilien werden gefördert?
Förderungen erhaltet ihr für den Neubau sowie für Erstkäufe in Deutschland, die eigenen Wohnzwecken dienen. Ein Erstkauf beziehungsweise Ersterwerb ist ein Kauf bis maximal ein Jahr nach der Bauabnahme. Von der Förderung ausgenommen sind Grundstücke, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Zudem werden nur Neubauten gefördert, die als Effizienzhaus 40 (EH 40) gelten. Das sind Häuser, die den Wärmeverlust durch Dreifachverglasung und optimale Wärmedämmung von Wänden, Dach und Bodenplatte minimieren. Damit verbrauchen sie unterm Strich nur 40 Prozent der Energie, die ein Standardhaus benötigt. Der Neubau darf nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden, um festgesetzte Grenzwerte für Treibhausemmissionen nicht zu überschreiten. Höhere Kredithöchstbeiträge gibt es für Häuser, die zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) haben.
Die Energieeffizienz des Gebäudes könnt ihr nur durch einen Experten beziehungsweise Sachverständigen einschätzen lassen. Um ein QNG-Zertifikat zu erhalten, müsst ihr euch an eine QNG-Zertifizierungsstelle wenden. Welche Kosten beim Hausbau auf euch zukommen können, zeigt dieses Video:
Warum findet die neue Förderung so wenig Zuspruch?
Nicht umsonst haben im Vorfeld verschiedene Verbände das neue Fördergesetz kritisiert. Es sah zunächst so aus, als seien die Bedenken nicht mehr von der Hand zu weisen. Die Einkommensgrenze für die Förderung war mit 60.000 Euro im Jahr und stetig steigenden Immobilienpreisen sehr niedrig bemessen. Mittlerweile wurde sie auf 90.000 Euro angehoben. Erschwert wird das Bauvorhaben jedoch durch den Effizienzhausstandard 40, den der Neubau aufweisen muss.
Ein Beispiel, mit welchen Summen der Käufer einer Immobilie rechnen muss:
Ein Neubau ohne Grundstück kostet im Schnitt 475.000 Euro. Um die geforderten Klimakriterien zu erfüllen, muss der Käufer noch einmal etwa 50.000 Euro zusätzlich investieren. Bis Oktober 2023 lag die maximale Förderung bei 240.000 Euro. Die neue Förderung wurde um 30.000 Euro angehoben und sieht, je nachdem wie viele Kinder in einer Familie leben, ein zinsvergünstigtes Darlehen von höchstens 270.000 Euro vor. Fast die Hälfte der Kosten müssen die Familien also dennoch selbst aufbringen oder über einen Kredit bezahlen. Diese Summen sind bei einem Einkommen von 60.000 Euro im Jahr kaum zu stemmen. Die neuen Einkommensgrenze von 90.000 Euro ermöglicht es da schon mehr Familien, die Förderung in Anspruch zu nehmen.
Wenig Resonanz für das neue Förderprogramm
Die neue Förderung, die Familien mit geringerem Einkommen unterstützen soll, erwies sich bei genauem Hinsehen als vollkommene Fehlrechnung. Beim Baukindergeld lag die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro im Jahr, womit die Finanzierung eines Neubaus möglich ist. Dass die Einkommensgrenze nun auf 90.000 Euro angehoben wurde, ist zumindest schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Alles, was unter dieser Einkommensgrenze liegt, reicht aktuell in vielen Städten nicht für den Erwerb und die Finanzierung einer Immobilie. Zu bemängeln ist bei der neuen Förderung allerdings, dass sie ausschließlich für Familien gilt und Menschen im Rentenalter nicht davon profitieren können.
Wer beim Wohneigentum sparen will, findet in folgendem Video einige Tipps:
Wie hat der Bund nachjustiert?
Das Bauministerium hat nun die neue Förderung noch einmal überarbeitet. Das Baugewerbe lieferte bereits konkrete Ideen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) plädierte für eine Anhebung der Einkommensgrenze, was im Oktober 2023 umgesetzt wurde, und eine Aufhebung der Grunderwerbsteuer, die laut ZDB eines der größten Probleme beim Kauf einer Immobilie darstellt. Die Bundesregierung beschäftigt sich noch mit der Frage, ob die Grunderwerbsteuer abgeschafft werden soll. Da die Bundesländer die Steuersätze festlegen und sie für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle ist, kann die Entscheidung darüber allerdings nicht ohne Zustimmung der Länder erfolgen.
Das Finanzministerium prüft zur Zeit eine gesetzliche Möglichkeit für die Länder, bei selbst genutzten Immobilien auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten. Damit die Bundesländer zustimmen, müsste der Bund allerdings die fehlenden Einnahmen ausgleichen. Ideen, wie das finanziert werden kann, gibt es aktuell noch nicht. So lässt sich eine der größten Hürden für die Eigenheimförderung nicht so schnell beseitigen.