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Betreuungsgeld – Alle Informationen zur Sozialleistung

Betreuungsgeld

Bei dem Betreuungsgeld dreht es sich um eine klassische Sozialleistung, die Familien in Deutschland wahrnehmen können, die ihre Kinder ab dem 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat nicht in eine Kindertagesstätte geben und die Betreuung eigenständig vollziehen.

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Hinweis
Nachdem das ab dem 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat am 09. November 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Dezember desselben Jahres vom Bundesrat beschlossen wurde, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Aufgrund dessen gilt auf bundesweiter Ebene nicht wie bei dem Kindergeld ein genereller Anspruch auf das Betreuungsgeld. Die Bundesländer entscheiden nämlich selbst, ob das Betreuungsgeld an die betroffenen Eltern ausgezahlt wird oder nicht. Ein Bundesland, dass das Betreuungsgeld ausschüttet, ist Bayern.

Warum hat die Bundesregierung das Betreuungsgeld damals eingeführt?

Mit dem Betreuungsgeld wollte die Bundesregierung die Eltern finanziell unterstützen, die sich für eine Betreuung der Kinder entscheiden, wobei keine Kindertagesstätte oder Tagesmutter genutzt wird. Laut dem Gesetzgeber stellt das Betreuungsgeld eine Art Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für genau diese Eltern dar. In Europa ist das Betreuungsgeld vor allem aus Skandinavien bekannt. So erhalten Eltern in Schweden, Norwegen sowie in Finnland ebenfalls diese Geldleistung vom Staat, wenn die Kinder nicht in einer KITA abgegeben werden.

Wer bekommt das Betreuungsgeld – Alle Details zu den Ansprüchen

Alle Eltern haben einen Anspruch auf das Betreuungsgeld, deren Kinder nach dem 31. Juli 2017 zur Welt kamen. Ob das Betreuungsgeld allerdings nun bezahlt wird, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem man lebt. Weder eine deutsche Staatsangehörigkeit noch eine Staatsangehörigkeit in einem anderen Land der EU stellt eine Voraussetzung dar. Der Wohnsitz der Eltern und des Kindes muss sich lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.

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Wie lange wird das Betreuungsgeld ausgezahlt?

Eltern können mit dem Betreuungsgeld rechnen, deren Kinder mindestens 15 Monate alt sind. Die Bezugsdauer endet dann mit dem 3. Lebensjahr vom Nachwuchs. So lange gibt es also das Betreuungsgeld, sofern alle Voraussetzungen erfüllt worden sind. Die maximale Förderungsdauer beläuft sich bei dem Betreuungsgeld also auf insgesamt 22 Monate.

Spielt es eine Rolle, ob die Eltern erwerbstätig sind?

Nein. Wenn sich die Eltern für die eigene Betreuung der Kinder ohne eine KITA und Tagesmutter entscheiden, so ist es unerheblich, ob die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind. Dies hat also überhaupt keinen Einfluss auf die Auszahlung, Bezugsdauer und die Höhe vom auszuzahlenden Betreuungsgeld.

Wie hoch darf das Einkommen maximal sein, um das Betreuungsgeld zu bekommen?

Sehr gut verdienende Eltern erhalten das Betreuungsgeld nicht. Wurde im Jahr vor der Geburt des Kindes mindestens 250.000 Euro bei Alleinerziehenden und mindestens 500.000 Euro bei einem Ehepaar verdient, so besteht kein Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Kinder, die ab dem 01. August 2014 oder später geboren wurden, erhalten in dem Zeitraum des Anspruchs insgesamt 150 Euro pro Monat. Zuvor wurde die Auszahlungshöhe vom Betreuungsgeld auf insgesamt 100 Euro monatlich festgelegt.

Betreuungsgeld bei Empfängern von Arbeitslosengeld und Hartz IV

Beziehen die Eltern Arbeitslosengeld I, so erfolgt eine Anrechnung, wenn für mindestens drei Kinder zur gleichen Zeit das Betreuungsgeld bezogen wird. Aufgrund von dem recht begrenzten Zeitraum für den Betreuungsgeldanspruch ist dies in der Praxis also recht unwahrscheinlich. Bei dem Arbeitslosengeld II, das auch als ALG II bzw. Hartz IV bekannt ist, erfolgt hingegen eine 100-prozentige Anrechnung. Dies bedeutet, dass das vom Bundesland gezahlte Betreuungsgeld von dem ALG II abgezogen wird.

In welchen Bundesländern wird das Betreuungsgeld gezahlt?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2015 urteilte, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt, gab Ministerpräsident Horst Seehofer unmittelbar bekannt, dass das Betreuungsgeld in Bayern weiterhin für die Eltern ausgezahlt wird und demnach zur Verfügung steht.

Der Antrag vom Betreuungsgeld

Falls ihr in Bayern euren Wohnsitz habt, dann könnt ihr also das Betreuungsgeld beantragen. Wendet euch hierfür einfach an das „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ und kontaktiert die entsprechende Anlaufstelle. Beachtet bitte, dass das Betreuungsgeld bis zu drei Monate rückwirkend ausbezahlt wird. Reicht den Antrag für das Betreuungsgeld also bitte rechtzeitig ein.

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