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Kindergrundsicherung statt Kindergeld ab 2025: alle bekannten Details im Überblick

Kindergrundsicherung

Es gibt viele Leistungen, auf die Eltern in Deutschland Anspruch haben. Oft fallen die Begriffe Kindergeld, Teilhabepaket, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträge. Doch was genau dahintersteckt, wer Anspruch darauf hat und wie die Anträge gestellt werden, ist nicht immer gleich ersichtlich. Die Bürokratie hinter diesen Möglichkeiten ist mitunter zu hoch. Die Bundesregierung aus SPD, FDP und Bündnis '90/Die Grünen hat sich daher auf eine Kindergrundsicherung geeinigt, die 2025 in Kraft treten und alle momentanen Leistungen vereinen wird.

In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen zur Kindergrundsicherung. Ihr erfahrt unter anderem, wie hoch der Betrag ist, ob er sich nach Einkommen staffelt, bis zu welchem Alter eure Kinder Anspruch darauf haben und wie ihr den Antrag stellen könnt.

Warum wird die Kindergrundsicherung eingeführt?

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Obwohl es in Deutschland viele Sozialleistungen für Familien mit geringem Einkommen gibt, werden längst nicht alle Zuschüsse wahrgenommen. Mitunter sind die Gründe in der Vielzahl an Angeboten, der Unübersichtlichkeit und den bürokratischen Hürden zu suchen. Kaum eine Familie hat vollen Überblick über die Leistungen, die ihr in verschiedenen Bereichen zusteht. Hinzu kommt, dass oft lange und komplizierte Anträge erforderlich sind, um die Sozialleistungen zu erhalten. Gerade sozial schwache Familien nehmen daher oft nicht alle Angebote in Anspruch.

Mit der Kindergrundsicherung, die das Kindergeld ersetzt, will die Bundesregierung eine Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft erreichen. Die Kindergrundsicherung soll den Lebensunterhalt beziehungsweise das kindliche Existenzminimum sichern und Familienlasten ausgleichen. Sie ist unabhängig von der Familienform – jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf die einheitliche staatliche Leistung.

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Was ist die Kindergrundsicherung und wer erhält sie?

Die Kindergrundsicherung wird Leistungen wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bündeln. Die zuständige Stelle bleibt weiterhin die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Die Kindergrundsicherung ist ein fixer Grundbetrag, den alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen fest im Monat erhalten werden. Ergänzend dazu wird es einen flexiblen Zusatzbetrag für Familien mit geringem Einkommen geben.

Wer profitiert von der Kindergrundsicherung?

Mit der Kindergrundsicherung erhalten Geringverdiener Zuschüsse zur Deckung der Lebenshaltungskosten, ohne dafür verschiedene Anträge stellen zu müssen, wie das bisher der Fall ist. Oft wissen die Eltern nicht, welche Ansprüche sie haben und welche Anträge erforderlich sind. Dadurch erhalten bis zu 70 Prozent der Familien nicht alle Leistungen, die sie geltend machen könnten.

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?

Geplant ist ein Grundbetrag von mindestens 250 Euro im Monat, der das jetzige Kindergeld ablöst, sich aber nach dem Einkommen nach oben staffeln kann. Je weniger ihr verdient, desto höher fällt der Betrag aus, den ihr erhaltet. Es sind regelmäßige Anpassungen der Kindergrundsicherung an steigende Lebenshaltungskosten in Deutschland vorgesehen.

Welche Altersgrenze gibt es für die Kindergrundsicherung?

Anspruch auf Kindergrundsicherung besteht bis zu einem Alter von 18 Jahren. Wenn euer Kind eine Ausbildung beginnt, erhält es die Grundsicherung bis zum 25. Geburtstag, bei einem Studium sogar bis zum 27. Lebensjahr. Mit Erreichen der Volljährigkeit geht der Betrag direkt auf das Konto eures Kindes.

Was sich für alle beim Kindergeld ändert, ist in folgendem Video aufgeführt:

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Ab wann gibt es die Kindergrundsicherung?

Bisher waren es nur Pläne, doch nun gibt es erste Erfolge zu verzeichnen. Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs mit allen Sozialleistungen erfolgte unter anderem durch das Arbeitsministerium, das Bildungsministerium, das Finanzministerium und das Bauministerium. Grund für den Aufwand sind die verschiedenen Bereiche, in denen die Kindergrundsicherung greift. Beispielsweise hat sie Einfluss auf das Wohngeld oder Bafög. Die zuständige Arbeitsgruppe unterstand der Leitung von Familienministerin Spiegel. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für den 1. Januar 2025 geplant. Die Chancen dafür stehen gut, denn das Kabinett hat am 27. September 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Zum derzeitigen Stand fehlt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Für die Verzögerungen sind formelle Gründe der SPD-Fraktion ausschlaggebend.

Die Kindergrundsicherung im Detail

Die Kindergrundsicherung vereint zahlreiche Leistungen wie Kindergeld und Kindergeldzuschlag, Kita-Zuschüsse sowie Elterngeld. Zudem sind Teile von Hartz-IV, Lernförderungen sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket enthalten. Mehr als 150 Zuschüsse stehen derzeit für Familien zur Verfügung. Viele Eltern, denen diese Zuschüsse zustehen, stehen einem Dschungel an unüberschaubaren Angeboten gegenüber. Wer hier nicht den Durchblick behält, verpasst schnell Leistungen, die den Kindern zugutekommen. Dazu kommt, dass die Antragstellung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Die Bündelung der Leistungen durch die Kindergrundsicherung und damit eine Vereinfachung des Antragsverfahrens stehen im Vordergrund des Gesetzentwurfs.

Weitere Details zu Kindergrundsicherung:

  • Plattform: Eine übersichtliche Plattform soll eine einfache Antragstellung der entsprechenden Leistungen ermöglichen.
  • Kindergeldanpassung: Die Höhe des Kindergeldes wird künftig angepasst und richtet sich nach der Preisentwicklung.
  • Sofortzuschlag: Der Sofortzuschlag für Asylbewerber fällt weg.

Werden Kindergeld und Sofortzuschlag abgeschafft?

Zumindest der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind für Asylbewerber und arme Familien fällt weg. Der Sofortzuschlag wurde in der Corona-Zeit eingeführt. Während Grüne und SPD den Zuschlag beibehalten wollten, setzte sich die FDP in diesem Bereich durch. Grund für den Wegfall ist, dass die Regelsätze laut FDP-Chef Christian Lindner „angemessen“ seien.

Das Kindergeld dagegen fällt nicht weg. Viel mehr erfolgt eine automatisierte Berechnung in Verbindung mit anderen Förderleistungen. Diese gebündelte Förderleistung enthält damit das Kindergeld. Das bedeutet, dass der Auszahlungsbetrag nicht unter dem Kindergeldbetrag liegt.

Wie beantragt ihr die Kindergrundsicherung?

Es wird ein entsprechendes Online-Portal geben, über das ihr die Kindergrundsicherung unkompliziert beantragt. Die Einkommensnachweise steuert das Finanzamt direkt bei. Alternativ ist eine Antragstellung vor Ort möglich.
Der Familienservice informiert automatisch, ob ihr Anspruch auf den Zusatzbetrag habt. Daraufhin könnt ihr über das digitale Portal den entsprechenden Antrag stellen. Notwendige Nachweise, die ihr bereits bei anderen Stellen hinterlegt habt, werden von der zuständigen Behörde berücksichtigt.

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