Startseite Kind Kind 15 Jahre: Alles Wichtige zum Weg des Erwachsenwerdens eures Kindes

Kind 15 Jahre: Alles Wichtige zum Weg des Erwachsenwerdens eures Kindes

Kind 15 Jahre

Beinahe unglaublich, dass aus eurem kleinen Sonnenschein mittlerweile ein fünfzehnjähriger Teenager geworden ist, oder? Die Pubertät ist in diesem Alter noch voll im Gange und begleitet eure Tochter oder euren Sohn auf dem Weg zum jungen Erwachsenen.

In diesem Artikel erfahrt ihr unter anderem, wann von einer verzögerten Pubertät die Rede ist und was sich in Sachen Rechte für euer Kind im 16. Lebensjahr verändert. Zudem gehen wir auf das Thema Alkoholkonsum bei Fünfzehnjährigen ein.

Fünfzehnjährige auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden

Für Jugendliche, die mitten in der Pubertät stecken, ist es nicht einfach, mit den eigenen Eltern über Probleme oder Sorgen zu sprechen, hierfür sind in diesem Alter vorwiegend die Freunde da. Nach außen hin zeigen sich die fünfzehnjährigen Mädchen und Jungen dabei cool und abgeklärt, im Inneren fühlen sich die Jugendlichen jedoch oft unsicher und verletzlich. Doch auch wenn euch euer Kind vielleicht im Moment nicht das Gefühl vermittelt, seid ihr nach wie vor die engsten Bezugspersonen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ihr stets ein offenes Ohr für euer Kind habt, ihm zuhört und vor allem Zuwendung und Verständnis entgegenbringt.

Der Freundeskreis steht in diesem Alter an erster Stelle, die Eltern hingegen werden häufig als peinlich und spießig empfunden. Macht euch nichts daraus, das ist völlig normal und gehört zur Persönlichkeitsentwicklung sowie zum wichtigen Abnabelungsprozess hinzu. Spätestens sobald die Pubertät überstanden ist, wird die Beziehung zu eurem Kind wieder inniger. Nach wie vor erleben Fünfzehnjährige ein ständiges Auf und Ab ihrer Gefühle und der Alltag wird häufig von Stimmungsschwankungen begleitet. Kein Wunder, denn nicht nur körperlich, sondern auch seelisch waren die letzten Jahre mehr als anstrengend.

Wie gefällt dir der Artikel bisher?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Loading...
Bitte bewerte den Beitrag: Kind 15 Jahre: Alles Wichtige zum Weg des Erwachsenwerdens eures Kindes! Aktuell gibt es 15 Bewertungen mit 3,87 von 5 Sternen!

Bei den Mädchen hat wahrscheinlich die erste Monatsblutung eingesetzt und gleichzeitig nimmt der Körper weiblichere Formen an. So werden die Hüften breiter, die Taille hingegen schmaler und die Brüste werden aufgrund des eingelagerten Fettgewebes immer größer. Bei den Jungen kann sich bereits ein Bartflaum an der Oberlippe bemerkbar machen, die Stimme wird hörbar dunkler und auch die Figur nimmt nach und nach männliche Züge an. Habt ihr bei eurer fünfzehnjährigen Tochter oder bei eurem fünfzehnjährigen Sohn noch keinen Pubertätsbeginn feststellen können, liegt womöglich eine verzögerte Pubertät vor.

Verzögerte Pubertät (Pubertas tarda) bei fünfzehnjährigen Mädchen

Zeigen sich bei Mädchen im Alter von 15 Jahren noch keinerlei körperlichen Veränderungen, wie zum Beispiel das Sprießen von Scham- sowie Achselhaaren oder das Wachsen der Brüste, wird von einem verzögerten Pubertätsbeginn gesprochen. Zudem deutet das Ausbleiben der ersten Regelblutung nach dem 16. Lebensjahr auf eine Pubertas tarda, wie die verzögerte Pubertät auch genannt wird, hin.

Verzögerte Pubertät (Pubertas tarda) bei fünfzehnjährigen Jungen

Bei Jungen handelt es sich um einen verzögerten Pubertätsbeginn, sollten sich im Alter von 16 Jahren noch keine sekundären Geschlechtsmerkmale (vermehrte Körperbehaarung, Bartwuchs, etc.) gebildet haben. Zudem liegt eine verzögerte Pubertät vor, sollten sich in diesem Alter weder Penis noch Hoden entwickelt haben.

Gut zu wissen:
Bei Mädchen und Jungen gleichermaßen handelt es sich außerdem um eine verzögerte Pubertät, wenn die bereits begonnene Pubertätsentwicklung plötzlich stehenbleibt oder ins Stocken gerät.

Ursachen einer verzögerten Pubertät

Tritt die Pubertät verspätet ein, kann dies mehrere Ursachen haben. So kann eine Pubertas tarda unter anderem von einer angeborenen Störung ausgelöst werden, welche wiederum zu einem Mangel an Releasing-Hormonen führen kann. Zudem können bestimmte Erkrankungen oder Unfälle in der Vergangenheit dazu führen, dass die Ausreifung in den zuständigen Gehirnzentren verzögert oder gestört verläuft.

Weitere Ursachen für eine verzögerte Pubertät können ein massiver und plötzlicher Gewichtsverlust, Magersucht oder ein Tumor an der Hirnanhangsdrüse sein. Des Weiteren können Chromosomen-Anomalien, die bis dato noch nicht diagnostiziert wurden, als Ursache infrage kommen. Bei Mädchen kann eine verzögerte Pubertät außerdem von Störungen an den Eierstöcken hervorgerufen werden, wohingegen Schädigungen an den Keimdrüsen bei Jungen eine Pubertas tarda begünstigen.

Wann sollte ein Arzt aufgesucht werden?

Sollte euer Kind mit vierzehn oder fünfzehn Jahren noch keine Anzeichen der Pubertät zeigen, muss euch das noch nicht beunruhigen. Die gesamte körperliche sowie geistige Entwicklung und somit auch die Pubertät gehen bei jedem Kind ganz individuell vonstatten. Auch wenn die Pubertät bei Jugendlichen etwas verspätet in Gang kommt, ist der weitere Pubertätsverlauf in den meisten Fällen jedoch völlig normal. In diesem Zuge wird auch von einer sogenannten konstitutionellen Entwicklungsverzögerung gesprochen.

Um jedoch schwerere Erkrankungen auszuschließen, ist es ratsam, vorsichtshalber einen Arzt aufzusuchen, sollten sich bei eurem Sohn mit 16 Jahren noch keinerlei körperlichen Veränderungen bemerkbar machen. Zudem solltet ihr zur Abklärung einen Arzt konsultieren, wenn die Periode bei eurer Tochter im Alter von 16 Jahren oder fünf Jahre nach der Brustentwicklung noch nicht eingetreten ist. Das Gleiche gilt, sollte die Pubertät zwar normal begonnen haben, daraufhin allerdings mehr als 18 Monate still stehen.

Nach einem eingehenden Anamnese-Gespräch folgt in der Regel eine körperliche Untersuchung sowie die Bestimmung des Hormonspiegels im Blut. In seltenen Fällen kann eine Röntgenaufnahme oder eine Computertomografie vom Gehirn oder Schädel notwendig sein, um der verzögerten Pubertät auf den Grund zu kommen.

Unter Umständen ist eine vorübergehende Hormontherapie sinnvoll, um die Pubertät in Gang zu bekommen. Diese muss jedoch strikt unter ärztlicher Kontrolle erfolgen und regelmäßig kontrolliert werden. Ziel der Hormongabe ist es, eine möglichst ungestörte körperliche Weiterentwicklung der Jugendlichen zu gewährleisten.

Was dürfen Fünfzehnjährige laut Gesetz?

Das 16. Lebensjahr hält für euer Kind einige neue Rechte parat: So dürfen Fünfzehnjährige beispielsweise ihr Taschengeld aufbessern, indem sie vier Wochen pro Jahr einen Ferienjob annehmen dürfen. Leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe erteilen, dürfen die Jugendlichen zwar bereits ab dem Alter von 13 Jahren, allerdings nicht länger als zwei Stunden täglich und nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.

Im Alter von fünfzehn Jahren dürfen sich die Jugendlichen bereits geringfügig beschäftigen lassen, was bedeutet, dass sie einen Job auf 400-Euro-Basis annehmen können. Allerdings dürfen die geringfügig beschäftigten Jugendlichen nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten. Zudem muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass die Jugendlichen nur dann zur Arbeit eingeteilt werden dürfen, wenn keine schulischen Verpflichtungen anstehen, denn die Schule geht immer vor. Akkord- und Nachtarbeit sind allerdings nach wie vor tabu und auch zusätzliche Überstunden sind nicht erlaubt.

Nicht nur geringfügige Arbeiten auf 400-Euro-Basis dürfen mittlerweile von Fünfzehnjährigen angenommen werden. In diesem Alter ist es außerdem zulässig, einen Ausbildungsberuf zu ergreifen, da davon ausgegangen werden kann, dass der Jugendliche mindestens einen Hauptschulabschluss erworben hat und die Schule bis auf weiteres abgeschlossen ist. Eine Schulpflicht besteht dennoch, denn die Auszubildenden müssen eine Berufsschule aufsuchen.

Doch nicht nur in Sachen Arbeiten gibt es einige Neuerungen: Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Fünfzehnjährige zudem einen Mofa-Führerschein, beziehungsweise eine Prüfbescheinigung erwerben. Für fünfzehnjährige Mofa-Fahrer gilt jedoch, dass das Kraftfahrzeug einen maximalen Hubraum von 50 ccm aufweist und die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Neben einem Mofa dürfen Jugendliche auch mit einem Roller fahren, allerdings gilt auch hier: maximal 50 ccm Hubraum sowie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Gut zu wissen:
Dürfen sich Fünfzehnjährige eigentlich tätowieren oder piercen lassen? Laut Gesetz stellt das Piercen oder Tätowieren eine mutwillige Körperverletzung dar. Somit ist es in den meisten Piercingstudios üblich, dass sich Jugendliche ab 14 Jahren nur in Anwesenheit eines Elternteils piercen lassen dürfen. Ab 16 Jahren ist das Piercen in der Regel mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern zulässig. Das Stechen eines Tattoos ist Jugendlichen bei einem seriösen Tattoo-Studio unter 18 Jahren nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung oder der Anwesenheit der Eltern erlaubt.

Wie lange dürfen Fünfzehnjährige unterwegs sein?

Wie lange euer Kind draußen bleiben oder was mit Freunden unternehmen darf, ist natürlich ganz allein eure Entscheidung. Im Jugendschutzgesetz ist lediglich der Aufenthalt von Jugendlichen an bestimmten Orten verbindlich geregelt. Dabei hat sich an den Ausgehzeiten im neuen Lebensjahr nichts verändert und so gelten für vierzehn- und fünfzehnjährige Jugendliche folgende Bestimmungen:

Kino: Mädchen und Jungen im Alter von fünfzehn Jahren dürfen ohne Begleitung bis maximal 22 Uhr ins Kino. Der Film muss also spätestens um 22 Uhr zu Ende sein und gleichzeitig muss die Altersfreigabe eingehalten werden.

Diskotheken: Sofern die Jugendlichen durchgehend von einem Elternteil oder alternativ von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden, dürfen Fünfzehnjährige eine Diskothek oder eine öffentliche Tanzveranstaltung aufsuchen. Ohne Begleitung ist die Anwesenheit in einer Diskothek oder bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung für Fünfzehnjährige allerdings verboten, es sei denn, die Veranstaltung wird von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt. Ist dies der Fall, dürfen die Jugendlichen bis 24 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Das Gleiche gilt, sollte die Veranstaltung der Brauchtumspflege oder einer künstlerischen Betätigung dienen.

Gaststätte: Zwischen 5 Uhr und 23 Uhr dürfen Fünfzehnjährige eine Gaststätte ohne Begleitung aufsuchen, sofern sie auf Reisen sind oder eine Mahlzeit, beziehungsweise ein alkoholfreies Getränk einnehmen. Zudem ist es den Jugendlichen erlaubt, sollten sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers teilnehmen.

Erste Erfahrungen mit Alkohol bei Fünfzehnjährigen

Natürlich bleibt es nicht aus, dass Jugendliche früher oder später in Kontakt mit Alkohol kommen. Sei es beim Grillen mit Freunden, bei Familienfeiern, bei Schulpartys oder auf Festen. Alkohol wird immer interessanter und statistisch gesehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Jugendliche im Alter von 15 Jahren bereits zum ersten Mal Alkohol konsumiert haben. Die Neugierde auf das Verbotene steigt und die Kids wollen nicht nur wissen, wie Alkohol schmeckt, sondern auch wie es wirkt.

Auf der einen Seite ist es wichtig, dass Jugendliche ihre Erfahrungen machen und dazu gehört eben auch der erste Kontakt mit alkoholischen Getränken. Auf der anderen Seite jedoch besteht die Gefahr, dass es die Jugendlichen mit dem Alkohol übertreiben, da sie ihr Limit noch nicht kennen. Hinzu kommt, dass sich Fünfzehnjährige leicht von Freunden mitreißen und sich nicht selten zum Trinken überreden lassen. Dass Jugendliche dabei meist nur in Gegenwart ihrer Freunde oder auf Partys trinken, liegt daran, dass sie cool sein und dazu gehören wollen.

Eltern machen sich Sorgen darüber, wenn das eigene Kind damit beginnt hin und wieder Alkohol zu trinken. In gewissem Maße gehört dies jedoch zum Erwachsenwerden hinzu und die Jugendlichen wollen zudem ihre Grenzen austesten. Gefährlich wird es jedoch, wenn die Jugendlichen exzessiv trinken und nicht mehr Herr ihrer Sinne sind.

Dabei kommt es leider immer wieder vor, dass die Jugendlichen in kurzer Zeit ein Glas nach dem anderen leeren. In diesem Zuge wird auch von dem sogenannten Koma-Saufen oder Binge-Drinking gesprochen. Im schlimmsten Fall endet der Vollrausch und der damit einhergehende Kontrollverlust mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus.

Ein hoher Alkoholkonsum im Jugendalter kann außerdem eine Schädigung der Hirnstruktur begünstigen und zu einer verringerten Lern- sowie Leistungsfähigkeit führen. Des Weiteren kommt es vermehrt zu Unfällen, da Jugendliche durch die enthemmende Wirkung des Alkohols ihre Grenzen überschätzen und leichtsinnig werden.

Eltern als Vertraute und Vorbilder

Natürlich ist es für Eltern alles andere als leicht, doch in erster Linie ist es wichtig, dass sich euer Kind seine eigene Meinung zum Thema Alkohol bildet. Dies gehört zu den zahlreichen Entwicklungsschritten sowie zum Erwachsenwerden hinzu. Dennoch ist es unerlässlich, dass ihr als Eltern mit eurem Nachwuchs über die Gefahren und Risiken des Alkoholkonsums sprecht. Teilt eurem Kind offen eure Gefühle und Sorgen in Bezug auf das Trinken von alkoholischen Getränken mit.

Zudem solltet ihr bei euch daheim klare Regeln und Grenzen in Sachen Alkoholkonsum aufstellen, denn Jugendliche brauchen neben Freiräumen auch eindeutige und durchgängig gültige Regeln. Eine Regel könnte beispielsweise sein, dass es daheim oder bei der Geburtstagsparty eures minderjährigen Kindes keinen Alkohol zu trinken gibt.

Nehmt als Eltern zudem eine klare ablehnende Haltung in Sachen Alkoholkonsum bei Jugendlichen ein. Denkt jedoch daran, stets für die Meinungen eures Kindes offenzubleiben und sich diese auch anzuhören. Indem ihr eurem Kind das Gefühl gebt, seine Ansichten ernst zu nehmen, stärkt ihr eure gemeinsame Vertrauensbasis und euer Kind weiß, dass es trotz anderer Meinung offen mit euch sprechen kann.

Erzählt euch euer Kind in einem vertraulichen Gespräch, was es in Bezug auf Alkohol bei anderen Jugendlichen erlebt oder beobachtet hat, ist es äußert wichtig, dass ihr eure Tochter oder euren Sohn dabei unterstützt, die Situation richtig einzuordnen. Seid zudem selbst ein Vorbild, wenn es um das eigene Trinkverhalten und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol geht.

Bitte beachten:
Kommt euer Kind mit fünfzehn Jahren angetrunken oder gar betrunken nach Hause, solltet ihr nicht darüber hinwegsehen. Sucht stattdessen das offene Gespräch mit eurem Kind und sagt ihm ehrlich, warum ihr euch Sorgen macht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert