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Elterngeld für Alleinerziehende

Elterngeld Alleinerziehende

Natürlich haben auch Alleinerziehende den Anspruch auf das Elterngeld. Wie hoch das Elterngeld für Alleinerziehende ausfällt und wie diese finanzielle Unterstützung vom Staat genau beantragt werden muss, erfahrt ihr hier in diesem Ratgeber-Beitrag von Kinderinfo.de.

Welche Voraussetzungen müsst ihr für das Elterngeld erfüllen?

Grundsätzlich können auch Alleinerziehende Elterngeld beantragen, sofern sich das Elternteil um die Kinderbetreuung kümmert und aufgrund dessen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten gehen kann. Um den Lebensunterhalt also weiterhin gewährleisten zu können, sollten Alleinerziehende das Elterngeld also ebenfalls beantragen. Ein Jahr vor der Geburt dürft ihr maximal 250.000 € jährlich verdient haben, damit das Elterngeld ausgezahlt wird. Außerdem dürfen Alleinerziehende, die das Elterngeld beantragen wollen, wöchentlich nur bis zu 32 Stunden arbeiten. Alleinerziehende, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben und auch nicht einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, erhalten den Basisbetrag von 300 Euro.

Wie ist die Situation bei einer Wohngemeinschaft?

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Alleinerziehende in einer Wohngemeinschaft leben, ohne dass es eine eheähnliche oder lebenspartnerähnliche Gemeinschaft ist. Solltet ihr in diesem Fall einen negativen Elterngeldbescheid erhalten, könnt ihr dagegen einen Widerspruch einlegen. Ihr müsst dann glaubhaft nachweisen, dass ihr tatsächlich und finanziell euren Beitrag zur Wohngemeinschaft beisteuert.

Wie lange wird das Elterngeld an Alleinerziehende ausgezahlt?

Sofern ihr vor der Geburt gearbeitet habt, dann bekommt ihr das Elterngeld für insgesamt 14 Monate lang ausgezahlt. Beachtet allerdings unbedingt, dass hierzu die vorangegangenen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das Kind muss also bei euch leben und das Sorgerecht muss ebenso für das jeweilige Elternteil bestehen. Eine häusliche Gemeinschaft mit einem Lebenspartner ist ebenfalls ein Grund dafür, dass es die zusätzlichen zwei Elterngeld-Monate nicht gibt, die sonst für Alleinerziehende zur Verfügung stehen. Liegt das Sorgerecht hingegen nicht bei euch alleine, dann ist es notwendig, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes zumindest besteht. Wenn ihr vor der Geburt nicht gearbeitet haben solltet, so gibt es das Elterngeld für zwölf Monate.

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Wie hoch fällt das Elterngeld für Alleinerziehende aus?

Wenn ihr das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt habt, dann müsst ihr darauf achten, dass das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt nachgewiesen wird. Anhand dieser Werte wird dann die Höhe vom Elterngeld ermittelt, wobei es mindestens 300 € bis maximal 1.800 € monatlich beträgt. Bis zu 67 Prozent vom entfallenden Einkommen ersetzt dabei das Elterngeld. Habt ihr während der Elterngeldmonate noch ein zusätzliches Einkommen, dann wird das Basis-Elterngeld entsprechend reduziert. Schließlich stellt das Elterngeld lediglich eine finanzielle Unterstützung dar, um einen Verdienstausfall aufgrund der Betreuung des Kindes zu ersetzen.

Das Elterngeld als Alleinerziehende beantragen – Tipps und Hinweise zur Antragsfrist

Den Elterngeldantrag könnt ihr nach der Geburt stellen. Hierfür benötigt ihr unter anderem die Geburtsurkunde sowie weitere relevante Dokumente. Möchtet ihr gerne den vollen Elterngeldzeitraum von 14 Monaten bei Alleinerziehenden in Anspruch nehmen, dann muss der Antrag bis spätestens zum vierten Lebensmonat des Babys bei der zuständigen Elterngeldstelle erfolgen. Eine rückwirkende Zahlung ist lediglich für bis zu drei Lebensmonate möglich.

Tipp: Hier findet ihr die Elterngeldstellen aller Bundesländer

Zu dem Antrag müssen sämtliche Formulare für das Elterngeld vollständig ausgefüllt werden. Außerdem ist eine Kopie vom Personalausweis notwendig, wobei ihr ebenfalls auf die Einkommensnachweise der vorangegangenen zwölf Monate der Geburt achten solltet. Bei den Selbstständigen sind hingegen die Steuerbescheide aus dem vergangenen Jahr zu dem Antrag hinzuzufügen.

Landeserziehungsgeld
Als alleinerziehendes Elternteil habt ihr in den Bundesländern Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen ebenfalls die Möglichkeit dazu, dass ihr das Landeserziehungsgeld beziehen könnt. Diese finanzielle Leistung der Länder wird nach dem Ablauf der Elterngeldmonate ausgezahlt. Wenn ihr in den entsprechenden Bundesländern leben solltet, so informiert euch also am besten bei den zuständigen Behörden, damit ihr das Landeserziehungsgeld bekommen könnt.

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