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Elterngeld Mindestbetrag und Höchstbetrag

Elterngeld Mindestbetrag und Höchstbetrag

Viele Eltern stellen sich die Frage wie hoch das Elterngeld ausfallen wird. In einem solchen Fall ist natürlich der kostenlose Elterngeldrechner zu empfehlen, den ihr hier auf Kinderinfo.de bedienen könnt. Passend dazu geben wir euch hier in diesem Betrag noch Aufschluss über den Mindestbetrag und Höchstbetrag beim Elterngeld.

Alle Details zu dem Mindestbetrag beim Elterngeld

Die monatlichen Zahlungen vom Elterngeld belaufen sich auf 300 Euro (Mindestbetrag) bis hin zu 1.800 Euro (Höchstbetrag) und sind vor allem von dem Einkommen abhängig, dass das jeweilige Elternteil zwölf Monate vor dem Geburtstermin erzielt hat.

Bei dem Elterngeld Plus beläuft sich der Mindestbetrag je nach Einkommen auf 150 bis 900 Euro.

Den Mindestbetrag bei dem Elterngeld, der auch als Sockelbetrag beschrieben wird, bekommen beispielsweise Mini-Jobber, die auch weniger als 300 Euro pro Monat verdient haben. Vor allem auch bei Studenten ist dies häufig der Fall. Gleiches gilt für Frauen, die vor Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.

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Wenn ihr Arbeitslosengeld I bezieht, dann gilt ein Freibetrag von 300 Euro monatlich in der Zeit, in der ihr Basiselterngeld bezieht. Dabei handelt es sich um den Mindestbetrag des Elterngeldes. Erhaltet ihr mehr Elterngeld, dann wird das Arbeitslosengeld I auf das übrige Elterngeld angerechnet. Der Freibetrag für ElterngeldPlus liegt bei 150 Euro. Die Freibeträge verdoppeln sich bei Zwillingen und verdreifachen sich bei Drillingen. Bei anderen Mehrlingsgeburten erhöht sich dementsprechend das Elterngeld.

Auch interessant: Der Geschwisterbonus beim Elterngeld

Zusammenfassung: Praxisbeispiele für den Mindestbetrag beim Elterngeld

  • Eltern mit Minijobs, bei denen weniger als 300 Euro pro Monat verdient wurden
  • Hausfrauen, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten

Beispiel für den Bonus bei Geringverdienern
Frau Müller verdient 400 Euro netto pro Monat. Dazu gibt es einen Aufschlag von 30 Prozentpunkten. Sie bekommt also nicht nur die 67 Prozentpunkte, sondern insgesamt 97 Prozent vom ursprünglich vor der Geburt erzielten Einkommen. In dem Beispiel wären es monatlich 388 Euro.

Das Elterngeld bei Geringverdienern

Zählt ihr zu den Geringverdienern mit einem Einkommen in Höhe von 300 Euro bis 1.000 Euro pro Monat, so gibt es 67 Prozent vom Einkommen + 0,1 Prozent je 2 Euro als Elterngeld.

Bei einem Verdienst von 1.000 Euro bis 1.200 Euro monatlich beläuft sich das Elterngeld auf 67 Prozent vom zuvor generierten Einkommen.

Der Höchstbetrag beim Elterngeld

Die maximale Summe, die ihr monatlich ausgezahlt bekommt, wenn ihr Elterngeld beziehen wollt, beträgt 1.800 Euro. Dieser Wert stellt die sogenannte Kappungsgrenze bei dem Elterngeld dar. Die Ersatzrate beläuft sich hierbei auf insgesamt 65 Prozent vom Einkommen, das vor der Geburt erzielt wurde.

Zusammenfassung: Praxisbeispiel für den Höchstbetrag beim Elterngeld

  • Eltern, die vor der Geburt monatlich mindestens 2.770 Euro netto verdient haben

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