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Landeserziehungsgeld: Alle Details zu der finanziellen Unterstützung der Bundesländer

Landeserziehungsgeld

Bei dem Landeserziehungsgeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Kindern, die nicht auf das Hartz IV angerechnet wird. Aktuell profitieren Eltern ausschließlich in den Bundesländern Bayern und in Sachsen von dem Landeserziehungsgeld. Zuletzt erfolgt eine Abschaffung in den Ländern Baden-Württemberg sowie Thüringen, sodass es im Grunde auch keine gute Alternative zu dem Landeserziehungsgeld gibt.

Detaillierte Modalitäten zu dem Landeserziehungsgeld, wie zum Beispiel Fristen und Termine, die bei der Antragstellung beachten werden sollten, findet ihr hier in diesem Ratgeber-Beitrag auf Kinderinfo.de.

Das Landeserziehungsgeld in Bayern

Als Elternteil in Bayern könnt ihr für das erste Kind für insgesamt sechs Monate lang bis zu 150 € Landeserziehungsgeld pro Monat bekommen. Außerdem existiert eine Staffelung, die maßgeblich mit der Anzahl der Kinder zusammenhängt, um die ihr euch kümmert. Für das zweite Kind gibt es beispielsweise zwölf Monate lang maximal 200 € und ab dem dritten Kind sogar bis zu 300 € monatlich.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ihr das Landeserziehungsgeld in Bayern bekommen könnt?

Als Familie mit Kindern, die von dem Landeserziehungsgeld profitieren möchte, ist es zwingend notwendig, dass ihr für mindestens zwölf Monate lang vor dem Leistungsbeginn in Bayern gewohnt habt. Außerdem muss der Antragsteller wöchentlich bis zu 30 Stunden erwerbstätig sein. Sehr wichtig sind auch die Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Hierbei handelt es sich stets um das Netto-Jahreseinkommen, das bei Alleinerziehenden die Grenze von 22.000 € nicht überschreiten darf. Bei Ehepaaren und Eltern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben, beträgt die maximale Grenze von 25.000 €, wobei sich diese Summe pro Kind um jeweils 3.140 € erhöht.

Ist das Kind ab dem 1. Januar 2017 geboren worden, so müssen in Bezug auf das Landeserziehungsgeld in beiden höhere Einkommensgrenzen beachtet werden. Diese betragen bei Alleinerziehenden 31.000 € pro Jahr und bei Ehepaaren 34.000 €. Natürlich wird auch hier die Einkommensgrenze pro Kind um je 4.440 Euro erhöht.

Wichtige Informationen zur Antragstellung für Eltern in Bayern

Um das Landeserziehungsgeld bekommen zu können, müsst ihr die bereits vorgestellten Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist es natürlich auch notwendig, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Hierzu wendet ihr euch bitte an die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Konkrete Adressen hierzu findet ihr auf der offiziellen Webseite des Bundeslandes Bayern.

Das Landeserziehungsgeld für Eltern in Sachsen

Neben den Eltern in Bayern können auch Paare sowie Alleinerziehende in dem Bundesland Sachsen das Landeserziehungsgeld bekommen. Diese finanzielle Unterstützung vom Bundesland wird beginnend mit dem zweiten bzw. dritten Lebensjahr des Kindes an die Eltern ausgezahlt. Damit unterscheidet sich dieser Punkt bereits von den Modalitäten beim Landeserziehungsgeld, das in Bayern an die Eltern ausgegeben wird.

Beantragt ihr das Landeserziehungsgeld, wenn euer Nachwuchs das zweite Lebensjahr erreicht hat, so gibt es für insgesamt fünf Monate lang 150 € pro Monat extra. Bei dem zweiten Kind sind es für sechs Monate 200 €. Ab dem dritten Kind beläuft sich die Auszahlungssumme auf insgesamt 300 €, wobei ihr mit diesem Geld über sieben Monate lang rechnen könnt.

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Falls ihr euch dafür entscheidet, dass ihr das Landeserziehungsgeld in Sachsen erst im dritten Lebensjahr des Kindes beziehen wollt, so gelten veränderte Auszahlungsmodalitäten. Bei dem ersten Kind gibt es für einen Zeitraum von neun Monaten 150 €. Bei dem zweiten Kind sind es für ebenfalls neun Monate lang 200 €, die euch das Land Sachsen auf das Konto überweist. Ab dem dritten Kind werden euch für ein ganzes Jahr lang jeden Monat 300 € überwiesen.

Die Voraussetzungen für das Landeserziehungsgeld in Sachsen

Eltern können in dem Bundesland Sachsen ausschließlich das Landeserziehungsgeld erhalten, wenn das eigene Kind nicht in einer vom Staat geförderten Kindertageseinrichtung untergebracht werden kann. In diesem Zusammenhang sind auch staatlich geförderte Tagespflegen gleichzusetzen. Pro Woche dürft ihr als Antragsteller auch lediglich bis zu 30 Stunden arbeiten gehen.

Die Einkommensgrenzen, die in Bayern gelten, sind in Sachsen hingegen deutlich niedriger. Hier könnt ihr als Alleinerziehender jährlich bis zu 14.100 € verdienen. Bei Eltern oder eheähnlichen Gemeinschaften sind es 17.100 €. Diese Summen dürfen also nicht überschritten werden, sodass ihr das Landeserziehungsgeld bekommen könnt. Ist euer Kind ab dem 1. Januar 2015 zur Welt gekommen, dann gilt für ein eventuelles drittes Kind zudem überhaupt keine Einkommensgrenze.

Alle Details zu dem Antrag für das Landeserziehungsgeld in Sachsen

Falls ihr in Sachsen lebt und die bereits vorgestellten Voraussetzungen erfüllt habt, dann könnt ihr euch an die Elterngeldstellen der Landratsämter bzw. an die jeweiligen Stadtverwaltungen wenden, um das Landeserziehungsgeld beantragen zu können. Hier bekommt ihr dann den Antrag, der euch als Dokument ausgehändigt wird. Weitere Details hierzu findet ihr auch auf der offiziellen Webseite des Bundeslands Sachsen, die extra für an dem Landeserziehungsgeld interessierte Familien aufgesetzt wurde.

Das Landeserziehungsgeld in anderen Bundesländern Deutschlands

Prinzipiell können nur Eltern in Bayern sowie in Sachsen das Landeserziehungsgeld bekommen. In Thüringen wurde diese finanzielle Leistung für die Eltern zuletzt gestrichen. Zuvor erfolgte dies in Baden-Württemberg.

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