
Die für 2025 geplante Kindergrundsicherung wird vorerst nicht kommen. Es gibt viele Leistungen, auf die Eltern in Deutschland Anspruch haben. Oft fallen die Begriffe Kindergeld, Teilhabepaket, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträge. Doch was genau dahintersteckt, wer Anspruch darauf hat und wie die Anträge gestellt werden, ist nicht immer gleich ersichtlich. Die Bürokratie hinter diesen Möglichkeiten ist mitunter zu hoch. Die Bundesregierung aus SPD, FDP und Bündnis '90/Die Grünen hatte sich daher auf eine Kindergrundsicherung geeinigt, die 2025 in Kraft treten und alle momentanen Leistungen vereinen sollte. Jedoch kam es bislang nicht zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs und nach der Auflösung der Ampelkoalition im November 2024 ist damit vorerst auch nicht zu rechnen.
Inhalt dieses Beitrags
- 1 Warum sollte die Kindergrundsicherung eingeführt werden?
- 2 Wie war die Kindergrundsicherung geplant und wer sollte sie erhalten?
- 3 Wer hätte von der Kindergrundsicherung profitiert?
- 4 Wie hoch war die Kindergrundsicherung geplant?
- 5 Welche Altersgrenze war für die Kindergrundsicherung vorgesehen?
- 6 Ab wann sollte es die Kindergrundsicherung geben?
- 7 So war die Kindergrundsicherung im Detail geplant
- 8 Sollten Kindergeld und Sofortzuschlag durch die Kindergrundsicherung abgeschafft werden?
- 9 Wie sollte die Kindergrundsicherung beantragt werden?
Der nachfolgende Artikel informiert über die Kindergrundsicherung, wie sie von der Ampelkoalition geplant war.
Warum sollte die Kindergrundsicherung eingeführt werden?
Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Obwohl es in Deutschland viele Sozialleistungen für Familien mit geringem Einkommen gibt, werden längst nicht alle Zuschüsse wahrgenommen. Mitunter sind die Gründe in der Vielzahl an Angeboten, der Unübersichtlichkeit und den bürokratischen Hürden zu suchen. Kaum eine Familie hat vollen Überblick über die Leistungen, die ihr in verschiedenen Bereichen zusteht. Hinzu kommt, dass oft lange und komplizierte Anträge erforderlich sind, um die Sozialleistungen zu erhalten. Gerade sozial schwache Familien nehmen daher oft nicht alle Angebote in Anspruch.
Mit der Kindergrundsicherung, die das Kindergeld ersetzen sollte, wollte die Bundesregierung eine Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft erreichen. Die Kindergrundsicherung sollte den Lebensunterhalt beziehungsweise das kindliche Existenzminimum sichern und Familienlasten ausgleichen. Sie wurde unabhängig von der Familienform geplant – jedes Kind sollte einen Rechtsanspruch auf die einheitliche staatliche Leistung haben.
Mehr zum Vorhaben gibt es in diesem Video:
Wie war die Kindergrundsicherung geplant und wer sollte sie erhalten?
Die Kindergrundsicherung sollte Leistungen wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bündeln. Die zuständige Stelle sollte weiterhin die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bleiben.
Die Kindergrundsicherung war als fixer Grundbetrag geplant, den alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen fest im Monat erhalten sollten. Ergänzend dazu sollte es einen flexiblen Zusatzbetrag für Familien mit geringem Einkommen geben.
Wer hätte von der Kindergrundsicherung profitiert?
Mit der Kindergrundsicherung sollten Geringverdiener Zuschüsse zur Deckung der Lebenshaltungskosten erhalten, ohne dafür verschiedene Anträge stellen zu müssen, wie das bisher der Fall ist. Oft wissen die Eltern nicht, welche Ansprüche sie haben und welche Anträge erforderlich sind. Dadurch erhalten bis zu 70 Prozent der Familien nicht alle Leistungen, die sie geltend machen könnten. Das sollte durch die Kindergrundsicherung vereinfacht werden.
Wie hoch war die Kindergrundsicherung geplant?
Geplant war ein Grundbetrag von mindestens 250 Euro im Monat, der das jetzige Kindergeld ablösen sollte, sich aber nach dem Einkommen nach oben staffeln sollte. Je weniger ihr verdient, desto höher wäre der Betrag ausgefallen, den ihr erhalten hättet. Es waren regelmäßige Anpassungen der Kindergrundsicherung an steigende Lebenshaltungskosten in Deutschland vorgesehen.
Welche Altersgrenze war für die Kindergrundsicherung vorgesehen?
Anspruch auf Kindergrundsicherung sollte bis zu einem Alter von 18 Jahren bestehen. Wenn euer Kind eine Ausbildung beginnt, hätte es die Grundsicherung bis zum 25. Geburtstag, bei einem Studium sogar bis zum 27. Lebensjahr erhalten. Mit Erreichen der Volljährigkeit sollte der Betrag direkt auf das Konto eures Kindes gehen.
Was sich für alle beim Kindergeld ändert, ist in folgendem Video aufgeführt:
Ab wann sollte es die Kindergrundsicherung geben?
Anfangs waren es nur Pläne, doch 2023 gab es erste Erfolge zu verzeichnen. Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs mit allen Sozialleistungen erfolgte unter anderem durch das Arbeitsministerium, das Bildungsministerium, das Finanzministerium und das Bauministerium. Grund für den Aufwand sind die verschiedenen Bereiche, in denen die Kindergrundsicherung greifen sollte. Beispielsweise hätte sie Einfluss auf das Wohngeld oder Bafög gehabt. Die zuständige Arbeitsgruppe unterstand der Leitung von Familienministerin Spiegel. Die Einführung der Kindergrundsicherung war für den 1. Januar 2025 geplant. Die Chancen dafür standen gut, denn das Kabinett hatte am 27. September 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. 2024 fehlte noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Durch die Auflösung der Ampelkoalition im November 2024 kam es nicht mehr zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
So war die Kindergrundsicherung im Detail geplant
Die Kindergrundsicherung sollte zahlreiche Leistungen wie Kindergeld und Kindergeldzuschlag, Kita-Zuschüsse sowie Elterngeld vereinen. Zudem waren Teile von Hartz-IV, Lernförderungen sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket enthalten. Mehr als 150 Zuschüsse stehen derzeit für Familien zur Verfügung. Viele Eltern, denen diese Zuschüsse zustehen, stehen einem Dschungel an unüberschaubaren Angeboten gegenüber. Wer hier nicht den Durchblick behält, verpasst schnell Leistungen, die den Kindern zugutekommen. Dazu kommt, dass die Antragstellung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Die Bündelung der Leistungen durch die Kindergrundsicherung und damit eine Vereinfachung des Antragsverfahrens standen im Vordergrund des Gesetzentwurfs.
Weitere Details zu Kindergrundsicherung:
- Plattform: Eine übersichtliche Plattform sollte eine einfache Antragstellung der entsprechenden Leistungen ermöglichen.
- Kindergeldanpassung: Die Höhe des Kindergeldes sollte künftig angepasst werden und sich nach der Preisentwicklung richten.
- Sofortzuschlag: Der Sofortzuschlag für Asylbewerber sollte wegfallen.
Sollten Kindergeld und Sofortzuschlag durch die Kindergrundsicherung abgeschafft werden?
Zumindest der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind für Asylbewerber und arme Familien sollte wegfallen. Der Sofortzuschlag wurde in der Corona-Zeit eingeführt. Während Grüne und SPD den Zuschlag beibehalten wollten, setzte sich die FDP in diesem Bereich durch. Grund für den Wegfall war, dass die Regelsätze laut FDP-Chef Christian Lindner „angemessen“ seien. Da die Grundsicherung nicht beschlossen wurde, ist der Sofortzuschlag am 1. Januar 2025 auf 25 Euro gestiegen.
Das Kindergeld dagegen sollte nicht wegfallen. Viel mehr sollte eine automatisierte Berechnung in Verbindung mit anderen Förderleistungen erfolgen. Diese gebündelte Förderleistung hätte das Kindergeld enthalten. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Auszahlungsbetrag nicht unter dem Kindergeldbetrag liegt.
Wie sollte die Kindergrundsicherung beantragt werden?
Geplant war ein Online-Portal, über das die Kindergrundsicherung unkompliziert beantragt werden sollte. Die Einkommensnachweise sollten vom Finanzamt direkt beigesteuert werden. Alternativ war eine Antragstellung vor Ort geplant.
Der Familienservice sollte automatisch darüber informieren, ob ihr Anspruch auf den Zusatzbetrag habt. Daraufhin hätte über das digitale Portal der entsprechende Antrag gestellt werden können. Notwendige Nachweise, die ihr bereits bei anderen Stellen hinterlegt habt, sollten von der zuständigen Behörde berücksichtigt werden.