Eltern, die ein Studium abschließen, haben grundsätzlich auch den Anspruch auf das Elterngeld. Hierfür ist es auch nicht notwendig, dass die Ausbildung in jeglicher Form unterbrochen werden muss. Auch die Anzahl der Stunden, die zur Durchführung der Ausbildung notwendig sind, spielen keine Rolle. Weitere Details zu dem Elterngeld für Studenten, erfahrt ihr hier in diesem Ratgeber-Beitrag.
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Wie viel Elterngeld gibt es für Studenten?
Grundsätzlich haben Studenten bekanntlich kein Erwerbseinkommen. Aufgrund dessen beläuft sich das Elterngeld auf den Mindestbetrag in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Monat. Bezieht ihr außerdem BAföG, so wird diese Summe nicht angerechnet, was die Kalkulation vom Elterngeld betrifft. Den Mindestsatz von 300 Euro bekommt ihr außerdem maximal 14 Monate lang auf das Konto ausgezahlt. Allerdings kann das Elterngeld für Studenten auch höher ausfallen. Grundsätzlich ersetzt das Elterngeld 65 bis zu 100 Prozent vom normalerweise entfallenden Nettoeinkommen. Geht ihr als Student also beispielsweise einem Minijob nach und verdient 400 Euro pro Monat, so bekommt ihr insgesamt 388 Euro Elterngeld. Es gilt also, dass ihr große finanzielle Vorteile als Student habt, wenn ihr vor der Geburt bereits einen Job hattet – auch wenn es lediglich ein 450-Euro-Job war!
Beispiel-Rechnungen – Elterngeld bei Studenten
Monatliches Einkommen vor der Geburt | Elterngeld (Basis-Elterngeld) |
Bis zu 300 Euro | 300 Euro |
301 bis 340 Euro | 100 Prozent vom Einkommen |
341 bis 1.000 Euro | 67 bis 100 Prozent vom Einkommen |
1.001 bis 2.685 Euro | 67 Prozent vom Einkommen |
Mehr als 2.686 Euro | Bis zu 1.800 Euro |
Wie lange wird euch das Elterngeld während des Studiums ausgezahlt?
Grundsätzlich gibt es das Elterngeld für insgesamt 12 Monate, sofern die Betreuung nur durch ein Elternteil erfolgt. Betreut das andere Elternteil das Kind allerdings auch für mindestens 2 Monate, dann erhöht der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate. In diesem Zusammenhang ist es auch ratsam, dass ihr euch mit dem Partnerschaftsbonus beschäftigt. Weitere Details findet ihr hier auf Kinderinfo.de.
Wann sollte das Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Besorgt euch also die notwendigen Unterlagen und gebt alle Dokumente vollständig ausgefüllt mitsamt aller Nachweise bei der zuständigen Elterngeldstelle ab. Welche dies in eurem Bundesland ist, könnt ihr hier in der Übersicht der Elterngeldstellen auf Kinderinfo.de ermitteln.
Das Elterngeld Plus bei Studenten
Bei dem Elterngeld Plus habt ihr als Elternteil und Student noch die Möglichkeit dazu in Teilzeit arbeiten zu gehen. Die Bezugsdauer vom Basis-Elterngeld erhöht sich hierbei auf bis zu 24 Monate und kann sich demnach verdoppeln. Über denselben Zeitraum gibt es dann die gleiche Summe Elterngeld. Der Mindestbetrag beläuft sich hierbei auf insgesamt 150 Euro pro Monat. Beide Eltern können dann über einen Zeitraum von 4 Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Diese Tätigkeit kann ebenfalls parallel durch die beiden Elternteile erfolgen, was eine bessere Flexibilität im Vergleich zu dem klassischen Basis-Elterngeld ermöglicht.