Startseite Elterngeld Für das Elterngeld in eine andere Steuerklasse wechseln: So erhöht ihr das Elterngeld!

Für das Elterngeld in eine andere Steuerklasse wechseln: So erhöht ihr das Elterngeld!

Als verheiratetes Paar könnte sich ein Wechsel der Steuerklasse finanziell massiv für euch lohnen, wenn ihr in die Elterzeit geht und das Elterngeld erhalten wollt. Um letztendlich mehr Geld zu bekommen, solltet ihr die nachfolgenden Tipps beachten und vor allem rechtzeitig handeln.

So erhöht ihr das Elterngeld durch den Steuerklasse-Wechsel

Eltern, die ein Baby erwarten, können durch die Auswahl der Steuerklasse auch die Höhe vom Elterngeld beeinflussen. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Partner verheiratet sind. Nur dann ist es nämlich möglich, dass andere Steuerklassen ausgewählt werden können.

Bekanntlich sorgt die Steuerklasse dafür, wie das Nettogehalt bzw. der Lohn vom Arbeitgeber berechnet wird. Und genau dieses Nettogehalt stellt auch die Grundlage für die Berechnung vom Elterngeld dar. Aufgrund dessen ist es bei der Elternzeit sehr wichtig, dass sich das Elternteil, das nach der Geburt vom Nachwuchs zu Hause bleibt, auf die richtige Steuerklasse festlegt. Dass sich dieser Tipp in der Praxis auch wirklich auszahlt, bestätigt ein Beispiel, das wir euch hier auf dieser Seite näher vorstellen. So kann das Elterngeld durch die Auswahl der richtigen Steuerklasse nämlich um mehrere hundert Euro monatlich erhöht werden!

Ein Beispiel aus der Praxis:

Angelika ist 30 Jahre alt und hat einen monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 3.000 Euro. Sie ist aktuell in der Steuerklasse V. Dadurch beläuft sich das Nettogehalt bei ihr auf nur noch 1.685 Euro. Für genau diese Summe würde es von der Elterngeldstelle Elterngeld in Höhe von 1.468 Euro netto pro Monat geben.

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Wechselt Angelika allerdings vor der Geburt in die Steuerklasse III, so bekommt sie von ihrem Arbeitgeber monatlich 2.258 Euro netto auf das Konto überwiesen. Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Berechnung vom Elterngeld eine monatliche Summe in Höhe von 1.410 Euro, und das nur durch die Auswahl einer anderen Steuerklasse!

Im Vergleich zur Steuerklasse V bekommt Angelika bei der Steuerklasse III also monatlich 373 Euro mehr. Auf die gesamten zwölf Monate der Elternzeit gerechnet erhält Angelika sogar 4.476 Euro mehr!

Steuerklasse für das Elterngeld wechseln: Beachtet diese Tipps

Um feststellen zu können, in welcher Steuerklasse ihr aktuell seid, nehmt ihr euch am besten eine Gehaltsbescheinigung zur Hand. Dort wird die Steuerklasse nämlich abgedruckt. Um einen Wechsel in eine andere Steuerklasse zu beantragen, ist es notwendig, dass ihr dies als Eheleute gemeinsam bei dem zuständigen Finanzamt erledigt und einen Antrag abgebt.

Welche Steuerklassen können Eheleute überhaupt auswählen?

Verheiratete Ehepaare können sich auf unterschiedliche Steuerklassen festlegen, wobei es grundsätzlich diese Optionen gibt:

  • Ein Partner geht in die Steuerklasse III und der andere in die V
  • Beide Eheleute entscheiden sich für die Steuerklasse IV
  • Beide Eheleute legen sich auf die Steuerklasse IV mit Faktor fest

In diese Steuerklasse solltet ihr gehen

Die Stiftung Warentest gibt an, dass unabhängig von der Geburt der Ehepartner die Steuerklasse III auswählen sollte, der mindestens 60 Euro vom gemeinsamen Bruttolohn verdient. Das Ehepaar erhält dann insgesamt die größtmögliche Nettosumme vom Bruttolohn.

Tipp
In der Regel verdienen Männer nach wie vor mehr als Frauen. Aufgrund dessen ist es in Deutschland üblich, dass bei Ehepaaren die Männer die Steuerklasse III und Frauen in der Steuerklasse V sind. Grundsätzlich sollte aber jeder Einzelfall individuell geprüft und nachgerechnet werden. Der Steuerberater hilft euch in diesem Punkt auch gern weiter!

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