Startseite Elterngeld Elterngeld für Selbständige: Alles zum Antrag, der Höhe und Grundlage zur Berechnung

Elterngeld für Selbständige: Alles zum Antrag, der Höhe und Grundlage zur Berechnung

Das Elterngeld erhalten bekanntlich nicht nur Eltern, die vor der Geburt klassisch bei einem Arbeitgeber angestellt waren, sondern auch Selbständige. In diesem Zusammenhang ist es natürlich von Interesse, wie es bei Selbständigen mit dem Elterngeld aussieht, wie viel Geld der Staat für die Babypause zahlt und wie diese finanzielle Leistung denn genau beantragt werden muss. Hier in diesem Beitrag wollen wir euch die passenden Antworten liefern.

Wie hoch fällt das Elterngeld für Selbständige aus?

Selbständige können bei dem Elterngeld von 300 Euro bis 1.800 Euro pro Monat rechnen. Grundsätzlich gibt es 67 Prozent vom Nettoeinkommen. Auf die genaue Summe und detaillierte Berechnungsgrundlage gehen wir ebenfalls hier auf dieser Seite ein.

Wie wird das Elterngeld für Selbständige denn genau berechnet?

Als Selbständige(r) verfügt ihr natürlich über keine Gehaltsnachweise, die Monat für Monat mit den gleichen Werten bei Angestellten ausgestellt werden. Aufgrund dessen unterscheidet sich auch die Berechnung der Höhe vom Elterngeld massiv im Vergleich zu normalen angestellten Eltern, die die Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt abgeben müssen.

Auch bei Selbständigen stellt die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld das Nettoeinkommen dar, also der Gewinn abzüglich der Steuern. Hierzu könnt ihr euch den letzten Steuerbescheid zur Hand nehmen. Als Alternative dazu bietet es sich auch an, dass eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vom Steuerberater angefertigt wird. Steht nur dieses Dokument zur Verfügung, so kann im Nachhinein noch eine Bilanz des Unternehmens nachgereicht werden.

Wie gefällt dir der Artikel bisher?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Loading...
Bitte bewerte den Beitrag: Elterngeld für Selbständige: Alles zum Antrag, der Höhe und Grundlage zur Berechnung! Aktuell gibt es 2 Bewertungen mit 3,00 von 5 Sternen!

Für die Berechnung der Höhe vom Elterngeld wird bei Selbständigen das Einkommen aus dem letzten Wirtschaftsjahr herangezogen. Kommt das Kind also im Sommer 2017 zur Welt und das Jahr 2016 wurde in der Buchhaltung bereits abgeschlossen, so zählen die Monate Januar bis Dezember 2017 für das Elterngeld. Bei Angestellten ist dies anders und kann auch ein Nachteil darstellen.

Wie lange könnt ihr mit dem Elterngeld für Selbständige rechnen?

Das klassische Elterngeld gibt es für maximal zwölf Monate. In Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung auch über insgesamt 14 Monate auf das Konto der Eltern. Das Aufteilen der Elternzeit mit dem Partner stellt ebenfalls kein Problem dar. Entscheidet sich dieser nämlich auch für eine berufliche Auszeit, so profitiert ihr von dem Elterngeld-Bezug über 14 Monate.

Elterngeld Plus für Selbständige

Gerade als Selbständiger ist es oftmals nicht möglich, dass das eigene Geschäft über den kompletten Zeitraum der Elternzeit eingestellt wird. Aufgrund dessen bietet sich in einem solchen Fall das Elterngeld Plus an. Damit will der Staat junge Eltern dazu animieren auch während der Elternzeit arbeiten zu gehen. Das Elterngeld gibt es bei dem Elterngeld Plus dann über einen verlängerten Zeitraum, wobei ihr mit derselben Summe rechnen können. Im Vergleich zu dem klassischen Elterngeld füllt die monatliche Überweise also niedriger aus. Im Endeffekt könnt ihr jedoch mit derselben finanziellen Unterstützung vom Staat rechnen. Beachtet aber bitte, dass ihr bei dem Elterngeld Plus nur 32 Stunden pro Woche arbeiten dürft.

Der Antrag vom Elterngeld für Selbständige

Das Elterngeld müssen auch Selbständige genau wie Angestellte und alle anderen Eltern bei der Elterngeldstelle schriftlich beantragen. Passend dazu könnt ihr unsere Suchfunktion der Elterngeldstellen in Deutschland nutzen und somit auf Anhieb die für euch zuständige Stelle ermitteln, an die der Antrag geschickt werden muss.

Tipp: Hier findet ihr alles zum Elterngeld-Antrag

Während der Elternzeit als Selbständiger arbeiten – Geht das?

Im Durchschnitt dürft ihr bis zu 32 Stunden pro Woche als Selbständiger arbeiten, wenn ihr das Elterngeld beziehen wollt. Arbeitet ihr mehr, so entfällt der Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Sämtliches Einkommen aus dem Nebenverdienst während der Elternzeit wird allerdings direkt auf das Elterngeld angerechnet. In diesem Zusammenhang solltet ihr auf jeden Fall darauf achten, dass ihr genügend Geld spart, da die Steuererklärung natürlich immer später erfolgt. Eine weitere Option stellt auch ein Antrag bei der Elterngeldstelle dar. Hier könnt ihr angeben, dass ihr während der Elternzeit gerne arbeiten gehen wollt. Gebt hier bereits den geplanten Umfang an und schon kann eine Differenzrechnung für euren Fall erstellt werden. Das monatlich ausgezahlte Elterngeld kann somit entsprechend reduziert werden.

Elterngeld bei Selbstständigen unter Vorbehalt

Das Elterngeld wird Selbstständigen unter Vorbehalt gezahlt. Nachdem alle Elterngeldbezüge bezahlt wurden, verlangt die Elterngeldstelle den Einkommensteuerbescheid, eventuell aus den letzten zwei Jahren. Daraus ist ersichtlich, wie hoch die tatsächlichen Nettoeinnahmen waren. Anschließend erhalten die Eltern den endgültigen Elterngeldbescheid. Daraus ergeben sich Erstattungen oder Nachzahlungen.

Mutterschaftsgeld bei Selbständigen

Den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben ausschließlich Selbständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und dort das Krankengeld erhalten. Es gibt in diesem Bereich auch keine Ausnahme für Selbständige. Das Krankengeld ist ein zwingend notwendiger Faktor.

Auch interessant: Weitere Details zum Mutterschaftsgeld auf Kinderinfo.de

Extra-Tipp: So könnt ihr als Selbständiger das Elterngeld erhöhen

Wie wir weiter oben bereits erwähnt haben, zählt für die Berechnung der Höhe vom Elterngeld das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Nun könnt ihr natürlich mit Köpfchen an die Sache herangehen und bestimmte Ausgaben in diesen Zeitraum verschieben, wenn ihr bereits wisst, dass ihr den Nachwuchs erwartet. Somit kann dann der Gewinn für das entsprechende Wirtschaftsjahr gesteigert werden, um letztendlich mehr Elterngeld zu bekommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert