
Solange ihr das Elterngeld bezieht oder auch die Elternzeit in Anspruch nehmt, seid ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei dem Elternteil, das aufgrund des Kindes dann zu Hause bleibt, erfolgt dann natürlich auch kein Abzug der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung vom eigentlichen Lohn. Wie dies genau geregelt ist, erfahrt ihr hier in diesem Beitrag auf Kinderinfo.de.
Inhalt dieses Beitrags
Grundsätzlich sind die nachfolgenden Praxisfälle im Bezug auf die Krankenversicherung und das Elterngeld voneinander zu unterscheiden:
Das Elterngeld bei gesetzlich krankenversicherten Eltern und Familienversicherten
Wenn ihr die Elternzeit nehmt, dann fallen während diesem Zeitraum für die Krankenversicherung keinerlei Kosten an. Die Einkünfte aus dem Elterngeld werden nämlich nicht für die Berechnung des Einkommens berücksichtigt. Dies ist natürlich nur der Fall, wenn ihr keine beitragspflichtigen Einkünfte bezieht. Schließlich stellt es auch überhaupt kein Problem dar, dass man während der Elternzeit arbeiten geht und demnach Geld verdient. Grundsätzliche Nachteile bestehen hierbei allerdings nicht, was vor allem einen Minijob angeht. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen hierbei nämlich sowieso nur stark begrenzte Abgaben für die Sozialversicherungen und keine Geldleistungen für die Krankenversicherungspflicht.
Tipp: Nutzt den Elterngeldrechner zur Bestimmung der Elterngeldhöhe
Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Falls ihr bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sei, so müssen die monatlichen Versicherungsbeiträge auch während der Elternzeit bezahlt werden. Da das Einkommen in einem solchen Fall in der Regel entfällt oder stark reduziert wird, berechnen die Krankenkassen allerdings nur einen sehr geringen Anteil. Wie hoch dieser ausfällt, könnt ihr bei eurer gesetzlichen Krankenkasse erfragen.
Das Elterngeld bei privat Versicherten Eltern
Sofern ihr selbstständig seid und in die private Krankenversicherung einzahlt, dann ändert sich auch während des Bezugs von Elterngeld nichts, was die Versicherungsbeiträge und deren Höhe betrifft. Diese müssen natürlich weiterhin gezahlt werden. Ähnlich wie im vorangegangenen Fall kann es allerdings auch möglich sein, dass ihr aufgrund des deutlich niedrigeren Einkommens unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze fallen werdet. Hierbei ist es dann ratsam, dass der privaten Krankenversicherung ein Antrag für den Wechsel in die gesetzliche Variante zukommen gelassen wird. Diese bietet dann nämlich in der Regel finanzielle Vorteile für euch, was vor allem bei älteren Eltern der Fall ist.