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Elterngeld für Geringverdiener: Diesen Anspruch haben Eltern mit niedrigen Einkommen

Elterngeld für Geringverdiener

Das Elterngeld steht euch zu, selbst wenn ihr vor der Geburt nicht erwerbstätig wart. Doch wie sieht es genau mit Geringverdienern bzw. Familien mit einem sehr niedrigen Einkommen aus? Hier in diesem Ratgeber-Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen bezüglich des Elterngelds für Geringverdiener für euch aufgelistet.

Elternteile, die vor der Geburt gearbeitet und ein geringes Einkommen erwirtschaftet haben, erhalten als Arbeitsanreiz ein höheres Elterngeld. Als Geringverdiener stuft man prinzipiell Verbraucher ein, die weniger als 1.000 Euro netto pro Monat verdienen. Für alle 20 Euro, die das Einkommen unter den erwähnten 1.000 Euro monatlich liegt, gibt es je einen Prozentpunkt mehr, die ihr auf die normalen 67 Prozent beim Elterngeld addieren könnt, die es normalerweise geben würde.

Tipp: Rechnet mit dem Elterngeldrechner die Elterngeldhöhe aus!

Ein Beispiel aus der Praxis für das Elterngeld bei Geringverdienern

Anne ist 25 und hat vor der Geburt ein monatliches Einkommen von 800 Euro netto. Sie liegt insgesamt 10x 20 Euro unter der 1.000-Euro-Grenze. Aufgrund dessen bekommt Anne 10 Prozentpunkte auf die normalen 67 Prozent extra. Anne würde in ihrem Fall monatlich 616 Euro Elterngeld erhalten.

Ein weiteres Praxisbeispiel

Sabine ist 41 Jahre alt und hatte vor der Geburt einen Minijob, dank dem Sie 450 Euro pro Monat verdient hat. Die Differenz zu den erwähnten 1.000 Euro netto beträgt 550 Euro. Sie bekommt also einen Aufschlag der Prozentpunkte in Höhe von 27,5. Die Ersatzrate beträgt in dem Fall von Sabine insgesamt 94,5 Prozent. Somit erhält Sabine fast genau dasselbe Einkommen, das sie vor der Geburt durch den Minijob hatte.

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