Startseite Elterngeld Die Ersatzrate beim Elterngeld – Alle Details zur einfachen Berechnung vom Elterngeld

Die Ersatzrate beim Elterngeld – Alle Details zur einfachen Berechnung vom Elterngeld

Eltern wird das Elterngeld ausgezahlt, um das Einkommen zugunsten der Betreuung vom eigenen Nachwuchs ersetzen zu können. Jeden Monat gibt es zwischen 65 und bis zu 100 Prozent vom ursprünglich erzielten Nettoeinkommen. Zur einfachen Berechnung bietet sich ein Blick auf die sogenannten Ersatzraten an, die die Höhe vom Elterngeld recht gut veranschaulichen. Somit könnt ihr also selbst schnell das Elterngeld berechnen.

Extra-Tipp: Mit dem Elterngeldrechner ist die Berechnung auch möglich

Die Ersatzraten beim Elterngeld mit den Einkommen vor der Geburt

  • 1.000 Euro und weniger Nettoeinkommen – zwischen 67 und 100 Prozent Elterngeld
  • 1.000 Euro bis 1.200 Euro Nettoeinkommen – 67 Prozent Elterngeld
  • Ab 1.200 Euro Nettoeinkommen – 65 Prozent Elterngeld
Hinweis
Das Elterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Verdient ihr also viel mehr als 1.200 Euro, so findet die Interpretation der Ersatzrate keine Anwendung zur Berechnung der Höhe vom Elterngeld.

Falls ihr Geringverdiener seid, dann findet ihr hier auf dieser Seite von Kinderinfo.de ebenfalls passende Hinweise, wie das Elterngeld konkret ausfallen wird.

Konkrete Beispiele aus der Praxis zu den Ersatzraten beim Elterngeld

Andreas erzielte vor der Geburt von seinem Sohn ein durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.000 Euro pro Monat. Während der Elternzeit geht Andreas weiter arbeiten und kommt hier auf ein Einkommen von 1.000 Euro. Werfen wir einen Blick auf die drei Staffeln der Ersatzraten beim Elterngeld, so erhält Andreas 65 Prozent nach der Anrechnung vom Zuverdienst. Es gilt die folgende Rechnung:

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Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt (2.000 Euro) – Zuverdienst während der Elternzeit (1.000 Euro) = Summe, auf die die Ersatzrate angerechnet werden muss.

2.000 Euro – 1.000 Euro = 1.000 Euro / 65 Prozent von 1.000 Euro = 650 Euro Basiselterngeld

Angelika arbeitete vor der Geburt von ihrem Nachwuchs in einer Führungsposition und generierte ein Einkommen von 5.000 Euro netto pro Monat. Während der Elternzeit geht Angelika in Teilzeit arbeiten und verdient insgesamt 1.000 Euro dazu. Laut der Staffelung der Ersatzraten beträgt diese 65 Prozent. Da das Einkommen von Angelika vor der Geburt jedoch über der Kappungsgrenze von 2.770 Euro liegt, wird diese Summe zur Anrechnung verwendet.

2.770 Euro – 1.000 Euro = 1.770 Euro / 65 Prozent von 1.770 Euro = 1.150,50 Euro

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