Die Elternzeit soll allen Eltern eine Auszeit vom Beruf ermöglichen, um sich besser um das neue Mitglied der Familie kümmern zu können. Grundsätzlich beträgt die Elternzeit bis zu drei Jahre, wobei es diverse unterschiedliche flexible Optionen gibt. Hier in diesem Beitrag findet ihr weitere Details zur Dauer der Elternzeit und einer möglichen Verteilung zwischen der Auszeit.
Inhalt dieses Beitrags
Die Dauer der Elternzeit – So lange könnt ihr die berufliche Auszeit nehmen
Pro Kind steht es jedem Elternteil zu, dass die Elternzeit für bis zu drei Jahre lang genommen wird. Sowohl Mütter als auch Väter können davon Gebrauch machen, wobei in der Praxis in erster Linie die Frauen in Elternzeit gehen. Bei der Gestaltung der Elternzeit steht es euch frei, ob ihr den Zeitraum von drei Jahren nun gänzlich ausschöpfen oder auch aufteilen wollt. Eine Aufteilung in mehrere Zeiträume ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitgeber damit kein Problem hat.
Die Elternzeit könnt ihr bis zu dem 3. Geburtstag vom Nachwuchs beantragen. Teilt ihr die Elternzeit auf und wollt beispielsweise das dritte Jahr der Elternzeit nach einer bereits erfolgten Pause vom Job einlegen, dann ist dies bis zu dem 8. Lebensjahr des Kindes möglich. Hierbei spricht man von einer übertragenen Elternzeit. Eine Zustimmung vom Arbeitgeber ist natürlich stets erforderlich.
Die Aufteilung der Elternzeit – Wie lange Elternzeit nehmen?
Bei dem Antrag auf die Elternzeit könnt ihr eurem Arbeitgeber mitteilen, ob ihr nun für zwei oder auch drei Jahre lang eine berufliche Auszeit nehmen wollt. Beachtet hierbei bitte, dass dieser Antrag in schriftlicher Form erfolgen sollte und dass sämtliche Angaben nach der Bestätigung vom Arbeitgeber verbindlich sind. Dies bedeutet, dass eine bestätigte 2-jährige Elternzeit nur mit der Zustimmung vom Chef um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Grundsätzlich verfällt das letzte Jahr der Elternzeit also auch nicht, sofern ihr diese nur für 24 Monate beantragt.
- Praxisbeispiele zur Elternzeit-Aufteilung
Eine Mutter geht ab der Geburt vom Kind bis zu dem ersten Geburtstag vom Nachwuchs in die Elternzeit. Dann folgen 12 Monate Arbeit und dann wieder ein Jahr Elternzeit. Hinweis: Eine solche Regelung bedarf immer der Zustimmung vom Arbeitgeber!
Die Dauer der Elternzeit bei mehreren Kindern
Bekommt ihr nach der Geburt vom ersten Kind nochmals Nachwuchs, dann gilt dies für die Regelung der Elternzeit, dass es für jedes weitere Kind nochmals den Anspruch auf die normalen 3 Jahre der Elternzeit gibt. In der Praxis darf die Elternzeit bei mehreren Kindern zudem nicht nach Belieben vom Elternteil in Anspruch genommen werden. Stattdessen muss die Berufsauszeit in einem solchen Fall hintereinander erfolgen.